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BGH, 27.11.1963 - Ib ZR 49/62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1964, 493
- MDR 1964, 209
- GRUR 1964, 218
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 03.03.2016 - IX ZB 33/14
Ausnahme von der Restschuldbefreiung: Verjährungseinwand des Schuldners gegenüber …
Der Verletzte muss bei kritischer Würdigung der für den Schaden ursächlichen Handlungen des Schädigers zu der Überzeugung gelangt sein, dieser habe schuldhaft gehandelt (BGH, Urteil vom 27. November 1963 - Ib ZR 49/62, NJW 1964, 493, 494). - BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 160/11
Entschädigung - schwerbehinderter Mensch - Ausschlussfrist
Auch der Bundesgerichtshof geht bei Ansprüchen, die das Vorliegen bestimmter innerer Tatsachen voraussetzen, davon aus, dass es für den Beginn der Verjährungsfrist auf die Kenntnis der äußeren Umstände ankommt, aus denen auf die innere Tatsache geschlossen werden kann (vgl. BGH 27. November 1963 - Ib ZR 49/62 - NJW 1964, 493) . - BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 37/11
Entschädigung - schwerbehinderter Mensch - Ausschlussfrist
Auch der Bundesgerichtshof geht bei Ansprüchen, die das Vorliegen bestimmter innerer Tatsachen voraussetzen, davon aus, dass es für den Beginn der Verjährungsfrist auf die Kenntnis der äußeren Umstände ankommt, aus denen auf die innere Tatsache geschlossen werden kann (vgl. BGH 27. November 1963 - Ib ZR 49/62 - NJW 1964, 493) .
- BGH, 28.09.1973 - I ZR 136/71
Brünova
Das Berufungsgericht folgt der Auffassung, daß nicht § 21 UWG, sondern § 852 BGB anzuwenden sei, wenn der wettbewerbsrechtliche Ersatz- oder Abwehranspruch seine rechtliche Grundlage auch in § 826 BGB habe (vgl. RGZ 74, 434, 436; BGH GRUR 1964, 218, 220 - Düngekalkhandel). - BGH, 13.03.1980 - II ZR 258/78
Gerichtsstand für Prospekthaftungsklagen
Das gilt insbesondere auch hinsichtlich derjenigen (äußeren) Tatsachen, aus denen der Vorsatz der Beklagten im Sinne von § 826 BGB herzuleiten war (dafür, daß die Kenntnis dieser äußeren Tatsachen genügt, vgl. BGH, Urt. v. 27.11.63 - Ib ZR 49/62 = NJW 1964, 494 u. Staudinger a.a.O. § 852 Anm. 69).Damit mag sie ausnahmsweise - für den Regelfall vgl. BGH, Urt. v. 9.12.58 - VI ZR 272/57 = LM BGB § 852 Nr. 11; 27.11.63 Ib ZR 49/62 = NJW 1964, 494 - ihre Bedeutung für den Beginn der Verjährungsfrist verloren haben.
- BGH, 11.02.1980 - II ZR 259/78
Anforderungen an Kenntnis und Person des Ersatzpflichtigen
Das gilt insbesondere auch hinsichtlich derjenigen (äußeren) Tatsachen, aus denen der Vorsatz der Beklagten im Sinne von § 826 BGB herzuleiten war (dafür, daß die Kenntnis dieser äußeren Tatsachen genügt, vgl. BGH, Urt. v. 27.11.63 - Ib ZR 49/62 = NJW 1964, 494 u. Staudinger a.a.O. § 852 Anm. 69). - OLG Köln, 20.12.2000 - 6 U 88/00
Verjährungsfrist des § 21 UWG; irreführende Werbung; Übertragung von …
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, von der abzuweichen kein Anlass besteht, dass bei dem Zusammentreffen von § 823 BGB mit § 1 UWG die kurzen Verjährungsfristen des spezielleren § 21 UWG vorgehen (vgl. BGH GRUR 64, 218,ff - "Düngekalkhandel"; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 21.Aufl., § 21 RZ 5 m.w.N.). - BGH, 11.02.1980 - II ZR 239/78 Das gilt insbesondere auch hinsichtlich derjenigen (äußeren) Tatsachen, aus denen der Vorsatz der Beklagten im Sinne von § 826 BGB herzuleiten war (dafür, daß die Kenntnis dieser äußeren Tatsachen genügt, vgl. BGH, Urt. v. 27.11.63 - Ib ZR 49/62 = NJW 1964, 494 u. Staudinger a.a.O. § 852 Anm. 69).