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   OLG Karlsruhe, 28.12.2001 - 6 W 101/01   

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https://dejure.org/2001,10486
OLG Karlsruhe, 28.12.2001 - 6 W 101/01 (https://dejure.org/2001,10486)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.12.2001 - 6 W 101/01 (https://dejure.org/2001,10486)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Dezember 2001 - 6 W 101/01 (https://dejure.org/2001,10486)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 890 Abs. 2; ; ZPO § 750 Abs. 1; ; ZPO § 890; ; ZPO § 891 Satz 3; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Das Vertragsstrafeversprechen des Schuldners in einem Prozessvergleich kann die Androhung der gesetzlichen Zwangsmittel gem. § 890 Abs. 2 ZPO unzulässig machen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vertragsstrafeversprechen; Prozessvergleich ; Kennzeichenrechtliche Unterlassungsverpflichtung ; Ordnungsmittel ; Rechtschutzbedürfnis; Wiederholungsgefahr; Störungsquelle bei Dritten

Papierfundstellen

  • InVo 2002, 384
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.09.1978 - I ZR 107/77

    Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung einer auf Unterlassen gerichteten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.12.2001 - 6 W 101/01
    a) Das selbständige Androhungsverfahren nach § 890 Abs. 2 ZPO ist Teil, nämlich Beginn der Zwangsvollstreckung aus dem Prozessvergleich (BGH NJW 1979, 217; Senat, Justiz 1986, 407; Zöller/Stöber, a.a.O. § 890 Rn. 12 a).
  • AG Brandenburg, 22.01.2016 - 31 C 138/14

    Keine Videoüberwachung des Nachbargrundstücks!

    Wenn sich im Übrigen herausstellen sollte, dass eine Wiederholungsgefahr nicht dauerhaft beseitigt ist, also das Rechtschutzziel privatautonom nicht erreicht werden kann, würde dem Kläger wohl auch ein Interesse an der Durchsetzung dieses vollstreckbaren Titels im Wege der Zwangsvollstreckung gemäß den Rechtsgrundsätzen der ZPO zustehen (vgl.: BGH , Beschluss vom 25.01.2007, Az.: I ZB 58/06, u.a. in: NJW-RR 2007, Seiten 863 f.; OLG Köln , OLGZ 94, Seite 599; OLG Karlsruhe , InVo 2002, Seiten 384 f.; LG Rostock , JurBüro 2003, Seite 495; LG Hamburg , MDR 1961, Seite 312 ).
  • BGH, 03.04.2014 - I ZB 3/12

    Ordnungsmittelandrohung nach Prozessvergleich - Zwangsvollstreckung einer

    Nichts anderes gilt, wenn sich der Schuldner - wie im Streitfall - in einem Prozessvergleich vertragsstrafebewehrt zur Unterlassung verpflichtet hat (KG, WRP 1979, 367; OLG Saarbrücken, NJW 1980, 461; OLG Köln, GRUR 1986, 688 f.; Teplitzky aaO Kap. 20 Rn. 22; MünchKomm.UWG/Ehricke, Vor § 12 Rn. 143; aA OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. Dezember 2001 - 6 W 101/01, juris-Rn. 7; Fezer/Büscher aaO § 12 Rn. 383).
  • OLG Hamm, 08.05.2014 - 4 W 81/13

    Gegenstandswert eines isolierten Antrags auf Androhung von Ordnungsmitteln

    Nach einhelliger Auffassung in der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung handelt es sich bei der (isolierten) Androhung von Ordnungsmitteln nach § 890 Abs. 2 ZPO bereits um einen Akt der Zwangsvollstreckung, in der Androhung von Ordnungsmitteln durch besonderen Beschluss liegt bereits der Beginn der Zwangsvollstreckung (BGH, NJW 1979, 217; BayObLG, Beschluss vom 15.02.1996 - 2Z BR 17/96 - ; OLG Hamm, Beschluss vom 11.02.1986 - 14 W 197/85 - ; OLG Köln, Beschluss vom 20.01.2004 - 6 W 6/04 - ; OLG Köln, Beschluss vom 15.11.1991 - 19 W 49/91 - ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.12.2001 - 6 W 101/01 - ; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 07.08.1989 - 3 W 85/89 - ).
  • OLG Stuttgart, 12.12.2011 - 2 W 59/11

    Prozessvergleich im Verfügungsverfahren: Erforderlichkeit einer nachträglichen

    Eine Vollstreckung der im Vollstreckungsvergleich strafbewehrt titulierten Unterlassungsverpflichtung und damit auch schon die Androhung einer solchen Vollstreckung setze hiernach grundsätzlich voraus, dass der Unterlassungsschuldner gegen den Titel bereits einmal zuwidergehandelt habe (OLG Karlsruhe B. v. 28.12.2001 - 6 W 101/01 = BeckRS 2001 30230020; zust. Büscher a.a.O. § 12, 383, der sich insoweit auch auf OLG Hamburg MDR 2006, 742 beruft, bei dem aber ein Verzicht gerade unstreitig war; vgl. auch OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 648, 649/50).
  • OLG Frankfurt, 08.07.2013 - 6 W 64/13

    Zwangsvollstreckung aus einer in einen gerichtlichen Vergleich aufgenommenen

    Nach anderer Ansicht kann die Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel gemäß § 890 II ZPO mangels Rechtsschutzbedürfnisses jedenfalls dann unzulässig sein, wenn nicht neuerliche Umstände die Gefahr künftiger Zuwiderhandlung gegen den Prozessvergleich begründen (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 28.12.2001 - 6 W 101/01).
  • OLG Karlsruhe, 08.06.2006 - 4 W 11/06

    Zuwiderhandlung gegen einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungstitel:

    Ob dazu, wie die Gläubigerin meint, die T... Marketing ausdrücklich auf das landgerichtliche Urteil vom 23.04.2003 hätte hingewiesen werden müssen, ist fraglich (vgl. dazu OLG Karlsruhe InVo 2002, 384).
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