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   BVerwG, 01.03.1983 - 1 C 14.81   

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https://dejure.org/1983,220
BVerwG, 01.03.1983 - 1 C 14.81 (https://dejure.org/1983,220)
BVerwG, Entscheidung vom 01.03.1983 - 1 C 14.81 (https://dejure.org/1983,220)
BVerwG, Entscheidung vom 01. März 1983 - 1 C 14.81 (https://dejure.org/1983,220)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Ausweisung eines Ausländers wegen mehrfacher Vorstrafen - Vereinbarkeit einer Ausweisung mit dem deutsch-griechischen Niederlassungs- und Schiffahrtsvertrag (NV) - Voraussetzungen für eine Anwendbarkeit des NV - Erfordernis einer gültigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 67, 47
  • NVwZ 1983, 476
  • DVBl 1983, 752
  • InfAuslR 1983, 170
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Rechtmäßigkeit

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1983 - 1 C 14.81
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats muß der Aufenthalt im Zeitpunkt der Ausweisung (hier also im August 1976) ununterbrochen über fünf Jahre lang (also seit 1971) ordnungsmäßig gewesen sein (BVerwGE 37, 227 [230]; 64, 13 [17]).

    Diese Voraussetzung ist hinsichtlich des Erfordernisses der Aufenthaltserlaubnis erfüllt, wenn der Ausländer während des maßgeblichen Zeitraums jeweils spätestens an dem Tag, der auf den letzten Tag der Gültigkeit seiner befristeten Aufenthaltserlaubnis folgt, den Antrag auf eine neue Aufenthaltserlaubnis stellt und damit die Erlaubnisfiktion des § 21 Abs. 3 AuslG auslöst (BVerwGE 64, 13 [17]).

    Trotz der Wohlwollensklausel verbleibt es vielmehr bei dem allgemeinen völkerrechtlichen Auslegungsprinzip, im Zweifel das die staatliche Autorität weniger einschränkende Auslegungsergebnis zu wählen (BVerwGE 64, 13 [22]).

  • BVerwG, 16.02.1971 - I C 43.70
    Auszug aus BVerwG, 01.03.1983 - 1 C 14.81
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats muß der Aufenthalt im Zeitpunkt der Ausweisung (hier also im August 1976) ununterbrochen über fünf Jahre lang (also seit 1971) ordnungsmäßig gewesen sein (BVerwGE 37, 227 [230]; 64, 13 [17]).

    Wie der Senat bereits im Urteil vom 16. Februar 1971 (BVerwGE 37, 227 [230]) ausgesprochen hat, soll die in Art. 2 Abs. 3 NV vorgesehene weitreichende Vergünstigung nur solchen Ausländern zugute kommen, die einen langfristigen Aufenthalt und somit eine engere Verbundenheit mit dem Gastland aufzuweisen und überdies während der für die Vergünstigung maßgeblichen Aufenthaltsdauer jederzeit den besonderen für Ausländer geltenden Vorschriften über Einreise, Aufenthalt, Freizügigkeit und Erwerbstätigkeit (vgl. Ziff. 2 Abs. 2 des Protokolls zum Niederlassungsvertrag) genügt haben.

  • BVerwG, 07.06.1979 - 1 CB 5.78

    Befristung der Wirkung einer Ausweisung - Berücksichtigung des Schutzes von Ehe

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1983 - 1 C 14.81
    Ist nämlich die Ausweisungsverfügung rechtmäßig, so muß dasselbe für die Versagung der Aufenthaltserlaubnis gelten (vgl. § 15 AuslG, der auch im Rahmen des Aufenthaltsgesetzes/EWG gilt:Beschluß vom 7. Juni 1979 - BVerwG 1 CB 5.78 - Buchholz 402.24 § 15 AuslG Nr. 2).
  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 100.76

    Ausweisungsermessen nach strafgerichtlicher Verurteilung wegen einer

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1983 - 1 C 14.81
    Ein Aufenthalt von acht Jahren hat noch kein solches Gewicht, daß bei Vorliegen mehrerer solcher Verurteilungen und bei Wiederholungsgefahr eine Ausweisung unverhältnismäßig wäre (vgl. BVerwGE 59, 112 [116]).
  • BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 90.76

    Körperverletzung mit Todesfolge - Ausweisung nach Verurteilung -

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1983 - 1 C 14.81
    Da keine Gründe vorliegen, die es rechtfertigen, ausnahmsweise von der nach § 13 Abs. 2 Satz 2 AuslG grundsätzlich erforderlichen Fristsetzung abzusehen, ist die Abschiebung rechtswidrig (Urteil vom 26. Februar 1980 - BVerwG 1 C 90.76 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 69 [S. 105]).
  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76

    Ausweisungsanfechtung I

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1983 - 1 C 14.81
    Die angefochtene Ausweisungsverfügung ist nach der Sach- und Rechtslage zu beurteilen, die im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung vom 16. Juni 1977 bestand (vgl. BVerwGE 60, 133).
  • BVerwG, 28.04.1982 - 1 B 38.82

    Klageart - Wirkungen der Ausweisung - Befristung der Wirkungen - Teilaufhebung

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1983 - 1 C 14.81
    Streitwertbeschluss: Der Wert des Streitgegenstandes wird unter Abänderung der Streitwertbeschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz und des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße für jeden Rechtszug auf 8.000 DM festgesetzt (vgl.Beschluß vom 28. April 1982 - BVerwG 1 B 38.82 - Buchholz 402.24 § 9 AuslG Nr. 3).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.04.1976 - 2 A 12/76
    Auszug aus BVerwG, 01.03.1983 - 1 C 14.81
    Davon war er befreit, weil sein Widerspruch gegen die angefochtene Verfügung aufschiebende Wirkung entfaltete (§ 80 Abs. 1 VwGO), die hier auch durch Landesrecht nicht ausgeschlossen ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz AS 14, 252 [255] - DÖV 1976, 823).
  • BVerwG, 14.06.1962 - VIII C 15.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1983 - 1 C 14.81
    Davon war er befreit, weil sein Widerspruch gegen die angefochtene Verfügung aufschiebende Wirkung entfaltete (§ 80 Abs. 1 VwGO), die hier auch durch Landesrecht nicht ausgeschlossen ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz AS 14, 252 [255] - DÖV 1976, 823).
  • BVerwG, 16.10.1979 - 1 C 20.75

    Voraussetzungen zur Ausweisung eines Ausländers - Anforderungen an die Ausübung

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1983 - 1 C 14.81
    Dadurch hatte sich die Abschiebungsandrohung samt der Ausreisefrist erledigt (Urteil vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 1 C 20.75 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 66).
  • BVerwG, 22.06.2011 - 1 C 5.10

    Aufenthaltserlaubnis; Auslandsvertretung; Ehegattennachzug; ehegattenunabhängiges

    Der Systematik des Aufenthaltsgesetzes widerspräche es, eine bereits abgelaufene Aufenthaltserlaubnis mit Rückwirkung vor den Zeitpunkt der Antragstellung zu verlängern (Urteil vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 14.81 - BVerwGE 67, 47 zu § 7 Abs. 2 Satz 2 AuslG 1965 = Buchholz 402.24 § 10 AuslG 1990 Nr. 93; Beschluss vom 19. August 1993 - BVerwG 1 B 49.93 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 2 zu § 13 AuslG 1990).
  • BVerwG, 17.06.1998 - 1 C 27.96

    Arbeitslosigkeit; Assoziationsrecht; Aufenthaltsbewilligung; Aufenthaltserlaubnis

    Die Vorschrift des Art. 3 Abs. 3 ENA setzt einen lückenlos ordnungsgemäßen Aufenthalt von mehr als zehn Jahren voraus (vgl. z.B. zur entsprechenden Regelung des deutschgriechischen Niederlassungs- und Schiffahrtsvertrags Urteil vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 14.81 - BVerwGE 67, 47 = Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 93 S. 43 f.).
  • BVerwG, 22.02.1995 - 1 C 11.94

    Aufenthaltserlaubnis - Aufenthaltsbewilligung - Assoziationsrat - Ordnungsmäßige

    Der Aufenthalt muß vielmehr zum maßgeblichen Zeitpunkt "seit" der Mindestdauer grundsätzlich ununterbrochen bestanden haben (BVerwGE 82, 117 (122) [BVerwG 30.05.1989 - 1 C 57/87]; zu Art. 2 Abs. 3 des deutsch-griechischen Niederlassungs- und Schiffahrtsvertrages BVerwGE 37, 227 (230) [BVerwG 16.02.1971 - I C 43/70]; 67, 47 (49) [BVerwG 23.02.1983 - 6 C 96/82]).
  • BVerwG, 19.08.1993 - 1 B 49.93

    Ausweisungsschutz - Hinweis auf Neuregelung - Grundsatzrevision -

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß das Europäische Niederlassungsabkommen keinen weitergehenden Schutz gegen eine Ausweisung vorsieht als der Niederlassungs- und Schiffahrtsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Griechenland vom 18. März 1960 (BGBl 1962 II S. 1505/1963 II S. 912) - NV - (BVerwGE 66, 29 ; Urteil vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 14.81 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 93 S. 47).

    Es ist weiterhin in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß für einen besonderen Ausweisungsschutz im Sinne der genannten Vorschriften nicht ausreicht, wenn die Ordnungsmäßigkeit kurzfristig unterbrochen ist (Urteil vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 14.81 - a.a.O.; vgl. zur Problematik der Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts im Zusammenhang mit § 8 Abs. 1 AuslG 1965 auch BVerwGE 82, 117 ).

    Diese Bestimmung ist mit Rücksicht auf Sonderregelungen im Ausländergesetz auf befristete Aufenthaltserlaubnisse nicht anwendbar (vgl. Urteil vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 14.81 - a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2006 - 18 B 120/06

    Fiktionswirkung Fortbestandsfiktion Geltungsdauer Aufenthaltstitel

    So Dienelt, a.a.O. (138); vgl. aber BVerwG, Urteil vom 1.3.1983 - 1 C 14.81 -, InfAuslR 1983, 170, zum AuslG 1965; Beschluss vom 19.8.1993 - 1 B 49.93 -, InfAuslR 1994, 98, zum AuslG 1990.
  • BVerwG, 28.09.1993 - 1 C 1.93

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Streitwert - Wartefrist - Unterbrechung der

    Insofern liegt es hier anders als in den Fällen, in denen der erkennende Senat die Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des für besondere aufenthaltsrechtliche Vergünstigungen vorausgesetzten Aufenthalts nach Sinn und Zweck der einschlägigen Gesetze für schädlich erachtet hat (BVerwGE 67, 47 [49]; 82, 117 [122]).
  • BVerwG, 16.10.1989 - 1 B 106.89

    Trennung zwischen Ausweisungsverfahren und erneuter Gestattung des Aufenthalts -

    Nach ständiger Rechtsprechung des beschließenden Senats ist eine angefochtene Ausweisungsverfügung nach der Sach- und Rechtslage zu beurteilen, die im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung bestand (Urteil vom 19. Juni 1969 - BVerwG 1 C 33.67 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 12; Urteil vom 20. Mai 1980 - BVerwG 1 C 82.76 - BVerwGE 60, 133 [BVerwG 20.05.1980 - 1 C 82/76]; Urteil vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 14.81 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 93).
  • BSG, 09.02.1994 - 14/14b REg 9/93

    Erziehungsgeld - Ausländer - Aufenthaltsberechtigung - Verzögerung -

    Es kann deshalb dahinstehen, ob die rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis oder -erlaubnis überhaupt zulässig ist (dafür ohne Begründung: Kanein/Renner, Ausländerrecht, 5. Aufl. 1992, § 13 AuslG RdNr 10; zur Unzulässigkeit einer auf einen Zeitraum vor Antragstellung rückwirkenden Verlängerung: BVerwGE 67, 47, 51 ; BVerwG Urteil vom 19. August 1993, 1 B 49/93 ).
  • BVerwG, 04.08.1983 - 1 C 123.80

    Verhältnismäßigkeit - Ausländer - Ausübung einer Erwerbstätigkeit - Vorsätzliche

    Wie der erkennende Senat im Urteil vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 14.81 - (DVBl. 1933, 752 = InfAuslR 1983, 170) im einzelnen dargelegt hat, genügt entgegen der Ansicht des Klägers schon eine kurzfristige Unterbrechung der Ordnungsmäßigkeit des Aufenthalts, um die Vergünstigung des Art. 2 Abs. 3 NV auszuschließen.

    Für diesen Zeitpunkt legt sich der Beitrittsvertrag vom 28. Mai 1979 (BGBl. 1980 II S. 229) keine Rechtsgeltung bei (Urteil vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 14.81 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1992 - 11 S 1062/92

    Ausweisung eines mehrfach straffällig gewordenen türkischen Staatsangehörigen;

    Ununterbrochen ordnungsmäßig wäre der Aufenthalt nur dann gewesen, wenn der Kläger spätestens an dem Tag, der auf den letzten Tag der Gültigkeit seiner befristeten Aufenthaltserlaubnis folgte (hier also: am 14.7.1981), den Antrag auf Verlängerung oder Erteilung einer neuen Aufenthaltserlaubnis gestellt hätte (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 18.8.1981, BVerwGE 64, 13 = NVwZ 1982, 117, und vom 1.3.1983, NVwZ 1983, 476 = DVBl. 1983, 752; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 6.5.1991, InfAuslR 1991, 223).

    Vielmehr soll die weitreichende aufenthaltsrechtliche Vergünstigung nur solchen Ausländern zugute kommen, die einen langfristigen Aufenthalt und somit eine engere Verbundenheit mit dem Gastland aufweisen und überdies während der für die Vergünstigung maßgeblichen Aufenthaltsdauer jederzeit den besonderen für Ausländer geltenden Vorschriften über Einreise, Aufenthalt, Freizügigkeit und Erwerbstätigkeit genügt haben (vgl. Abschnitt II lit. b und a des -- gem. Art. 32 ENA beachtlichen -- Protokolls zum ENA; siehe dazu -- sowie zum folgenden -- auch BVerwG, Urt. v. 1.3.1983, NVwZ 1983, 476 = DVBl. 1983, 752, zu einer rechtlichen vergleichbaren Regelung; vgl. weiter Jakober/Lehle/Schwab, Aktuelles Ausländerrecht, Komm. zu § 2 AuslG, RandNr. 202).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2009 - 18 B 1661/08

    Aufenthaltstitel Verlängerungsantrag konkludent Aufenthaltsbefristung

  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.1992 - 13 S 2973/91

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Versagung einer Aufenthaltserlaubnis; keine

  • BVerwG, 02.06.1987 - 1 B 47.87

    Ausweisung eines Ausländers - Berücksichtigung der vorzeitigen Entlassung aus der

  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 13 S 1532/04

    Fehlendes Bescheidungsinteresse für Verpflichtungsklage bei gleichzeitig

  • OVG Hamburg, 29.03.2012 - 4 Bf 210/09

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht

  • BVerwG, 16.11.1992 - 1 B 197.92

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungserfordernis in der Revision - Ausweisung

  • VG München, 14.01.2016 - M 10 K 15.187

    Kein Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

  • BVerwG, 13.08.1984 - 1 C 91.79

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines anerkannten

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.01.1985 - 11 A 124/84

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen besonderer Gefährlichkeit

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.11.2003 - 10 B 11535/03

    Aufenthaltserlaubnis, unbefristete Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung,

  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 31.85

    Betätigung des Ausweisungsermessens - Beurteilungszeitpunkt

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1995 - 13 S 560/95

    Ausweisung eines straffälligen EG-Ausländers wegen Wiederholungsgefahr;

  • VG Hamburg, 20.11.2012 - 10 K 2198/11

    Aufenthaltserlaubnis; Studium im Heimatstaat; Wiedereinreise stets kurz vor

  • BVerwG, 02.09.1996 - 1 B 143.96

    Zulassung der Revision wegen abweichender Rechtsprechung im Berufungsurteil -

  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.1992 - 11 S 2772/91

    Aufenthaltserlaubnis für in Haft befindlichen Ausländer

  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.1997 - 13 S 32/97

    Sofortvollzug einer Ausweisung - generalpräventive Gründe bei Heroinhandel

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2003 - 18 B 1419/02

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Ausweisungsverfügung bzw. der Versagung

  • BVerwG, 09.04.1987 - 1 C 32.86

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 08.02.1993 - 9 B 137.92

    Vorliegen der Voraussetzung eines Abschiebungsschutzes - Freiwillige Erfüllung

  • BVerwG, 20.07.1990 - 1 B 48.90

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer

  • BVerwG, 15.09.1989 - 1 B 127.89

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung - Freizügigkeitsberechtigte Ausländer

  • VGH Bayern, 24.06.2008 - 19 C 08.478

    Vorgreiflichkeit der Rücknahme von Feststellungen nach § 60 AufenthG für den

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.1988 - 1 S 3183/87

    Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis durch Paßungültigkeit - Versagung der

  • BVerwG, 06.06.1984 - 1 B 62.84

    Verfahrensmangel auf Grund Verletzung der Aufklärungspflicht - Antrag auf

  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.1995 - 13 S 3438/94

    Befreiung vom Erfordernis der Aufenthaltserlaubnis für jugendliche Ausländer nach

  • VGH Hessen, 12.03.1990 - 12 UE 427/87

    Ausweisung; Prognose; Berücksichtigung von nach dem Widerspruchsbescheid

  • BVerwG, 24.11.1983 - 9 B 10033.83

    Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Entscheidung über die Kosten des

  • BVerwG, 05.08.1991 - 1 B 38.91

    Ausweisung eines ausländischen Staatsbürgers kurz vor dem Erreichen des

  • VG Frankfurt/Oder, 18.02.2021 - 7 L 401/20

    Zwangsgeld - hier: Vorläufiger Rechtsschutz gegen Zwangsgeldfestsetzungbegrenzte

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