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   BVerwG, 02.06.1983 - 1 B 80.83   

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BVerwG, 02.06.1983 - 1 B 80.83 (https://dejure.org/1983,186)
BVerwG, Entscheidung vom 02.06.1983 - 1 B 80.83 (https://dejure.org/1983,186)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juni 1983 - 1 B 80.83 (https://dejure.org/1983,186)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung eines Staatsbürgers der Europäischen Union - Begriff der schweren strafrechtlichen Verfehlung - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verurteilung wegen Rauschgifthandels - Ausweisung - Staatsangehöriger der EG-Mitgliedstaaten - Schwerwiegender Ausweisungsgrund

  • hjil.de PDF, S. 50 (Kurzinformation)
  • hjil.de PDF, S. 51 (Kurzinformation)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1983, 307
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76

    Aufenthaltsgesetz/EWG

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1983 - 1 B 80.83
    Durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats ist geklärt, daß danach die Ausweisung aus Anlaß einer strafgerichtlichen Verurteilung des Ausländers u.a. eine konkrete Gefahr neuer Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erfordert und daß über das Vorliegen einer derartigen Wiederholungsgefahr aufgrund aller wesentlichen Umstände des Einzelfalls zu entscheiden ist; es muß eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (BVerwGE 57, 61 [65 f.]; 64, 13 [19]; Beschluß vom 28. Mai 1979 - BVerwG 1 B 238.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 63).

    Darauf hat der Senat in BVerwGE 57, 61 (65) im Anschluß an das Urteil des EuGH vom 27. Oktober 1977 - Rs 30/77 - (NJW 1978, 479) hingewiesen.

    Die Schwere der in einem Wiederholungsfalle zu erwartenden Schäden kann übrigens in solchen Fällen auch für das erforderliche Maß der Wahrscheinlichkeit neuer Verfehlungen bedeutsam sein (vgl. dazu u.a. BVerwGE 57, 61 [65, 681; 62, 36 [391).

    a) Die Klägerin führt aus, das Oberverwaltungsgericht sei von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Oktober 1978 - BVerwG 1 C 91.76 - (BVerwGE 57, 61 = NJW 1979, 506) abgewichen, indem es die Ansicht vertrete, daß allein die einmalige Verurteilung der Klägerin zu einer (relativ hohen) Freiheitsstrafe ohne weiteres eine die Ausweisung rechtfertigende negative Prognose zur Folge habe.

  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Rechtmäßigkeit

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1983 - 1 B 80.83
    Durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats ist geklärt, daß danach die Ausweisung aus Anlaß einer strafgerichtlichen Verurteilung des Ausländers u.a. eine konkrete Gefahr neuer Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erfordert und daß über das Vorliegen einer derartigen Wiederholungsgefahr aufgrund aller wesentlichen Umstände des Einzelfalls zu entscheiden ist; es muß eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (BVerwGE 57, 61 [65 f.]; 64, 13 [19]; Beschluß vom 28. Mai 1979 - BVerwG 1 B 238.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 63).

    Die in diesem Zusammenhang maßgebenden Grundsätze sind geklärt (BVerwGE 55, 8 [14 f.]; 64, 13 [18]; Beschluß vom 28. Mai 1979 - BVerwG 1 B 238.77 - a.a.O.).

    Der Ausländer muß durch sein Verhalten bei Berücksichtigung aller Umstände des Falles dargetan haben, daß die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch ihn zukünftig besonders schwerwiegend gefährdet ist (BVerwGE 64, 13 [18 f.]; Urteile vom 18. Juli 1968 - BVerwG 1 C 37.67 - Buchholz 402.24 1 10 AuslG Nr. 6; vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - Buchholz a.a.O. Nr. 91).

    Der Senat hat ferner in seiner Rechtsprechung darauf hingewiesen, daß für die Frage, ob ein Ausweisungsgrund als besonders schwerwiegend zu bewerten ist, auch die Maßstäbe eine Beurteilungshilfe bieten, die für die Ausweisung von Ausländern gelten, die mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind [BVerwGE 64, 13 [20]).

  • BVerwG, 28.05.1979 - 1 B 238.77

    Ausweisung eines italienischen Staatsangehörigen - Voraussetzungen des besonderen

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1983 - 1 B 80.83
    Durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats ist geklärt, daß danach die Ausweisung aus Anlaß einer strafgerichtlichen Verurteilung des Ausländers u.a. eine konkrete Gefahr neuer Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erfordert und daß über das Vorliegen einer derartigen Wiederholungsgefahr aufgrund aller wesentlichen Umstände des Einzelfalls zu entscheiden ist; es muß eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (BVerwGE 57, 61 [65 f.]; 64, 13 [19]; Beschluß vom 28. Mai 1979 - BVerwG 1 B 238.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 63).

    Die in diesem Zusammenhang maßgebenden Grundsätze sind geklärt (BVerwGE 55, 8 [14 f.]; 64, 13 [18]; Beschluß vom 28. Mai 1979 - BVerwG 1 B 238.77 - a.a.O.).

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 100.78

    Ausländer - Ausweisung - Verurteilung - Strafrecht

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1983 - 1 B 80.83
    Der Ausländer muß durch sein Verhalten bei Berücksichtigung aller Umstände des Falles dargetan haben, daß die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch ihn zukünftig besonders schwerwiegend gefährdet ist (BVerwGE 64, 13 [18 f.]; Urteile vom 18. Juli 1968 - BVerwG 1 C 37.67 - Buchholz 402.24 1 10 AuslG Nr. 6; vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - Buchholz a.a.O. Nr. 91).

    c) Das Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - (Buchholz 402.24 1 10 AuslG Nr. 91 = DVBl. 1983, 174 = InfAuslR 1983, 34) betrifft ebenfalls die Ausweisung eines vielfach bestraften italienischen Staatsangehörigen.

  • BVerwG, 17.03.1981 - 1 C 74.76

    Abwehr terroristischer Anschläge - Ausweisung - Wahrscheinlichkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1983 - 1 B 80.83
    Die Schwere der in einem Wiederholungsfalle zu erwartenden Schäden kann übrigens in solchen Fällen auch für das erforderliche Maß der Wahrscheinlichkeit neuer Verfehlungen bedeutsam sein (vgl. dazu u.a. BVerwGE 57, 61 [65, 681; 62, 36 [391).
  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 100.76

    Ausweisungsermessen nach strafgerichtlicher Verurteilung wegen einer

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1983 - 1 B 80.83
    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts hat wiederholt betont, daß diese Voraussetzungen insbesondere in Fällen der Beteiligung am illegalen Rauschgifthandel in Betracht kommen, weil es sich dabei um besonders gefährliche und zudem schwer zu bekämpfende Delikte handelt (BVerfGE 51, 386 ; BVerwGE 59, 112 [116]; Beschlüsse vom 28. September 1976 - BVerwG 1 B 54.75 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 41; vom 7. April 1983 - BVerwG 1 B 46.83 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 07.04.1983 - 1 B 46.83

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1983 - 1 B 80.83
    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts hat wiederholt betont, daß diese Voraussetzungen insbesondere in Fällen der Beteiligung am illegalen Rauschgifthandel in Betracht kommen, weil es sich dabei um besonders gefährliche und zudem schwer zu bekämpfende Delikte handelt (BVerfGE 51, 386 ; BVerwGE 59, 112 [116]; Beschlüsse vom 28. September 1976 - BVerwG 1 B 54.75 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 41; vom 7. April 1983 - BVerwG 1 B 46.83 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 18.07.1968 - I C 37.67

    Anspruch auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis - Ausweisung eines

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1983 - 1 B 80.83
    Der Ausländer muß durch sein Verhalten bei Berücksichtigung aller Umstände des Falles dargetan haben, daß die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch ihn zukünftig besonders schwerwiegend gefährdet ist (BVerwGE 64, 13 [18 f.]; Urteile vom 18. Juli 1968 - BVerwG 1 C 37.67 - Buchholz 402.24 1 10 AuslG Nr. 6; vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - Buchholz a.a.O. Nr. 91).
  • EuGH, 27.10.1977 - 30/77

    Regina / Bouchereau

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1983 - 1 B 80.83
    Darauf hat der Senat in BVerwGE 57, 61 (65) im Anschluß an das Urteil des EuGH vom 27. Oktober 1977 - Rs 30/77 - (NJW 1978, 479) hingewiesen.
  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1983 - 1 B 80.83
    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts hat wiederholt betont, daß diese Voraussetzungen insbesondere in Fällen der Beteiligung am illegalen Rauschgifthandel in Betracht kommen, weil es sich dabei um besonders gefährliche und zudem schwer zu bekämpfende Delikte handelt (BVerfGE 51, 386 ; BVerwGE 59, 112 [116]; Beschlüsse vom 28. September 1976 - BVerwG 1 B 54.75 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 41; vom 7. April 1983 - BVerwG 1 B 46.83 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 28.09.1976 - 1 B 54.75

    Verwertung einer im Strafregister bereits getilgten Eintragung einer Straftat bei

  • BVerwG, 25.10.1977 - I C 31.74

    Notwendige Beiladung - Deutscher Ehegatte - Ausgewiesener Ausländer -

  • BVerwG, 28.04.1982 - 1 B 38.82

    Klageart - Wirkungen der Ausweisung - Befristung der Wirkungen - Teilaufhebung

  • BVerwG, 12.06.1979 - 1 C 70.77
  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76

    Ausweisungsanfechtung I

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.1998 - 18 B 1718/96

    Ausweisung; Besonderer Ausweisungsschutz; Öffentliche Sicherheit; Motivation der

    Weil die Anforderungen an das Maß der Wiederholungswahrscheinlichkeit mit zunehmender Schwere der zu erwartenden Straftaten geringer werden, BVerwG, Beschluß vom 2. Juni 1983 - 1 B 80.83 -, InfAuslR 1983, 307 f. m.w.N., besteht nach schweren strafrechtlichen Verfehlungen im Regelfall eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für erneute erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

    Nach § 12 AufenthG/EWG erfordert die Ausweisung aus Anlaß einer strafgerichtlichen Verurteilung des Ausländers u. a. eine konkrete Gefahr neuer Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung, es muß eine tatsächliche und hinreichende schwere Gefährdung vorliegen, die ein Grundinteresse der Gemeinschaft berührt, BVerwG, Beschluß vom 2. Juni 1983 - 1 B 80.83 -, InfAuslR 1983, 307 f. m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1996 - 1 C 24.94 -, InfAuslR 1997, 8, 15 m.w.N.

    Das trifft häufig und typischerweise vor allem bei schweren strafrechtlichen Verfehlungen zu, vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. Juni 1983 - 1 B 80.83 -, InfAuslR 1983, 307 f., wie sie in § 47 Abs. 1 AuslG aufgeführt sind.

  • BVerwG, 17.10.1984 - 1 B 61.84

    Ermessenseinschränkung bei Ausweisung - Schutz von Ehe und Familie - Verurteilung

    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts steht Art. 6 GG sogar der Ausweisung ausländischer Ehegatten von deutschen Staatsangehörigen nicht schlechthin entgegen, und zwar nicht nur dann, wenn von dem Ausländer eine bedeutsame Gefahr für ein gewichtiges Schutzgut ausgeht und deswegen neuen Verfehlungen vorgebeugt werden soll (vgl. z.B. Urteil vom 19. Oktober 1932 - BVerwG 1 C 100.78 - a.a.O), sondern grundsätzlich auch dann, wenn die Straftat besonders schwer wiegt und ein dringendes Interesse an einem generalpräventiven Einschreiten besteht (vgl. z.B. BVerfGE 51, 386 [397]; BVerwGE 59, 112 [116]; Beschluß vom 2. Juni 1983 - BVerwG 1 B 80.83 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 96 [S. 57]).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2002 - 11 S 1270/02

    Ausweisung EG-Angehöriger - "Gesetzmäßigkeitsüberprüfung"; Revisionsverfahren

    Dass die Gefahr des erneuten Handels mit Heroin (möglicherweise wiederum in der Nähe von Schulen) ein besonders gewichtiges Grundinteresse der Gesellschaft betrifft, bedarf keiner weiteren Ausführung (vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 10.2.1995 a.a.O., S. 273f.; vom 17.2.1992, a.a.O.; vom 2.6.1983 - 1 B 80.83 -, InfAuslR 1983, 307).

    Eine Ausweisung aus Anlass einer strafgerichtlichen Verurteilung setzt voraus, dass "außer der Störung der öffentlichen Ordnung, die jede Gesetzesverletzung darstellt, eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt" (BVerwG, Urteil vom 27.10.1978 - I C 91.76 -, BVerwGE 57, 61 [65]; Beschluss vom 2.6.1983 - 1 B 80.83 -, InfAuslR 1983, 307 [308 m.w.N.]; Beschluss vom 15.5.1990 - 1 B 64.90 -, InfAuslR 1990, 293; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.6.1987 - 13 S 597/87 -, InfAuslR 1987, 328; EuGH, Urteil vom 19.1.1999 C-348/96 - Calfa -, Slg. 1999, 1ff., std.

  • VG Braunschweig, 10.06.1999 - 6 A 6197/98

    Zum Abschiebungsschutz wegen Drogentherapie bei Ausweisung.; Ausweisung; Drogen;

    Weil die Anforderungen an das Maß der Wiederholungswahrscheinlichkeit mit zunehmender Schwere der zu erwartenden Straftaten geringer werden (BVerwG, Beschl. v. 02.06.1983 - 1 B 80.83 -, InfAuslR 1983, 307 f. m.w.N.), besteht nach schweren strafrechtlichen Verfehlungen im Regelfall eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für erneute erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

    "Der erkennende Senat hat sich mit der Auslegung dieser Vertragsvorschrift und vergleichbarer Vorschriften des deutsch-italienischen Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrages vom 21. November 1957 (BGBl 1959 II S. 949) sowie des deutsch-griechischen Niederlassungs- und Schiffahrtsvertrages vom 18. März 1960 (BGBl 1962 II S. 1505) wiederholt befaßt (vgl. z.B. BVerwGE 55, 8 ; 64, 13 ; Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 91 S. 33 f.; Beschluß vom 2. Juni 1983 - BVerwG 1 B 80.83 - a.a.O. S. 56 f.).

    Mit Rücksicht auf Sinn und Zweck der Vertragsvorschrift kann nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats insoweit ebenfalls auf die Maßstäbe zurückgegriffen werden, die in der Rechtsprechung zur Ausweisung von Ausländern entwickelt worden sind, die mit einem Deutschen verheiratet sind (BVerwGE 64, 13 ; Beschluß vom 2. Juni 1983 - BVerwG 1 B 80.83 - a.a.O. S. 57).

  • BVerwG, 07.05.1984 - 1 B 54.84

    Nichtzulassung einer Revision - Rechtliche Bindung an die vom Strafrichter

    Da das Maß der erforderlichen Wahrscheinlichkeit neuer Verfehlungen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu bestimmen ist, kann z.B. nach Gewaltdelikten auch bei Ausländern, die Freizügigkeit nach Maßgabe des Aufenthaltsgesetzes/EWG genießen, unter den genannten Umständen eine hinreichende Gefahr zu bejahen sein (BVerwGE 57, 61 [65, 68]; Beschluß vom 2. Juni 1983 - BVerwG 1 B 80.83 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 96).

    Nach der Rechtsprechung des Senats bieten übrigens für die Frage, ob ein Ausweisungsgrund als besonders schwerwiegend zu bewerten ist, die Maßstäbe eine Beurteilungshilfe, die für die Ausweisung von Ausländern mit deutschem Ehegatten gelten (BVerwGE 64, 13 [20]; Beschluß vom 2. Juni 1983 - BVerwG 1 B 80.83 - a.a.O.).

    Das kommt namentlich in Fällen der Beteiligung am illegalen Rauschgifthandel in Betracht, weil es sich dabei um besonders gefährliche und schwer zu bekämpfende Delikte handelt (BVerfGE 51, 386 [397 f.]; Beschluß vom 2. Juni 1983 - BVerwG 1 B 80.83 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2003 - 11 S 420/03

    Ermessensausweisung - Schadensausmaß - Wiederholungswahrscheinlichkeit

    Der herabgestufte Wahrscheinlichkeitsmaßstab gilt, wie schon nach altem Recht (§ 11 AuslG a.F.), nur dann nicht, wenn der Ausländer besonderen Ausweisungsschutz - sei es nach § 48 AuslG, nach § 12 AufenthG/EWG, nach Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 oder nach (umgesetzten) völkerrechtlichen Abkommen - genießt, der (u.a.) strengere Anforderungen an den Grad der Wiederholungsgefahr stellt (vgl. BVerwG, Urteile vom 16.11.1999, vom 18.1.1997 und vom 11.9.1996 a.a.O [zu § 48 Abs. 1 Satz 1 AuslG und Art. 3 Abs. 3 ENA]; Beschluss vom 10.2.1995 - 1 B 221.94 -, Buchholz 402.240 § 48 AuslG Nr. 5 [zu § 48 AuslG, Art. 3 Abs. 3 ENA sowie Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80]; ebenso bereits Urteil vom 27.10.1978 - 1 C 91.76 -, BVerwGE 57, 61 = DVBl. 1979, 288, und Beschluss vom 2.6.1983 - 1 B 80.83 -, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 96 = InfAuslR 1983, 307 [zu § 12 AufenthG/EWG).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.1999 - 18 A 5101/96

    Ausweisung eines italienischen Staatsangehörigen wegen Beihilfe zur unerlaubten

    vgl. BVerfG, Beschluß vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 -, InfAuslR 1995, 397; BVerwG, Beschluß vom 2. Juni 1983 - 1 B 80.83 -, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 96; Beschluß vom 17. Oktober 1984 - 1 B 61.84 -, InfAuslR 1985, 33; Urteil vom 11. Juni 1996 - 1 C 24.94 -, a.a.O.

    vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Februar 1996 - 18 B 2702/94 - und vom 7. März 1997 a.a.O.; in diesem Sinne ferner: BVerwG, Beschluß vom 2. Juni 1983 - 1 B 80.83 -, a.a.O.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1995 - 13 S 560/95

    Ausweisung eines straffälligen EG-Ausländers wegen Wiederholungsgefahr;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27.10.1978, BVerwGE 57, 61 ff., 65) setzt eine Ausweisung aus Anlaß einer strafgerichtlichen Verurteilung voraus, daß "außer der Störung der öffentlichen Ordnung, die jede Gesetzesverletzung darstellt, eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt" (EuGH, Urt.v. 27.10.1977, NJW 1978, 479; BVerwG, Beschl. v. 2.6.1983, InfAuslR 1983, 307, 308 m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.6.1987 - 13 S 597/87 -, InfAuslR 1987, 328).

    Dabei sind insbesondere die einschlägigen strafrichterlichen Entscheidungen heranzuziehen, soweit sie für die Prüfung der Wiederholungsgefahr bedeutsam sind (BVerwGE 49, 60; BVerwG, Urt. v. 27.10.1978, a.a.O., S. 65 f.; BVerwG, Beschl. v. 2.6.1983, a.a.O., S. 308).

  • BVerwG, 08.05.1996 - 1 B 136.95

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    Danach ist nicht zweifelhaft, daß bei einem Ausländer, der wegen illegalen Handels mit Heroin wie der Kläger zu hoher Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, auch ein besonders schwerwiegender Ausweisungsgrund im Sinne des Art. 3 Abs. 3 ENA gegeben sein kann und daß im Einzelfall der Menge des gehandelten Rauschgifts selbst dann ausschlaggebendes Gewicht beigemessen werden darf, wenn der Tatbeitrag des Ausländers geringer sein sollte als der anderer Beteiligter (vgl. auchBeschluß vom 2. Juni 1983 - BVerwG 1 B 80.83 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 96).
  • BVerwG, 14.02.1984 - 1 B 10.84

    Ermessenseinschränkung bei der Ausweisung junger Ausländer - Berücksichtigung der

    Der Senat hat die Anforderungen, die danach an die Ausweisung von freizügigkeitsberechtigten Angehörigen der EG-Mitgliedstaaten zu stellen sind, im Anschluß an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs wiederholt klargestellt, soweit dies in verallgemeinerungsfähiger Weise möglich ist (vgl. z.B. BVerwGE 57, 61 [65 ff.]; 64, 13 [12]; Urteil vom 12. Juni 1979 - BVerwG 1 C 70.77 - NJW 1979, 2486; vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - NVwZ 1983, 227; Beschlüsse vom 28. Mai 1979 - BVerwG 1 B 238.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 63; vom 2. Juni 1983 - BVerwG 1 B 80.83 - InfAuslR 1983, 307).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1998 - 18 A 4002/96

    Klage; Zulässigkeit; Klageschrift; Keine Angabe der Anschrift; Strafurteil;

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.02.1993 - 4 M 146/92

    Ausländer; Ausweisungsverfügung; Aufenthaltsgenehmigung; Strafrest; Fiktion;

  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2003 - 11 S 973/03

    Ausweisungsschutz bei türkischem Straftäter - assoziationsrechtliche Lage

  • VG Düsseldorf, 16.01.2007 - 27 K 4870/06

    Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen nach einer

  • BVerwG, 30.06.1998 - 1 C 27.95

    Ausländerrecht - Ausweisung eines EG-Bürgers aus schwerwiegenden Gründen der

  • VGH Hessen, 20.10.1992 - 12 TH 1509/92

    Ausweisung und Abschiebung von EG-Staatsangehörigen (Griechen) nach Vollzug einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2003 - 18 B 2436/02

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Ausweisung eines spielsüchtigen Ausländers;

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.1995 - 1 S 173/95

    Ausweisung eines EG-Angehörigen wegen Betäubungsmitteldeliktes - Befürchtung

  • BVerwG, 06.01.1995 - 1 B 242.94

    Auf Aufklärungsmängeln gestützte Revision - Grundsatzrevision -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2001 - 18 B 287/01
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.1997 - 11 A 12564/96

    Ausweisung; Abschiebung; EU-Ausländer; Rauschgifthandel

  • OVG Niedersachsen, 10.05.2004 - 8 ME 30/04

    Ausnahmefall; Ausweisung; Generalprävention; Regelfall; schwerwiegende Gründe;

  • VGH Hessen, 26.02.1996 - 12 UE 1846/95

    Ausweisung eines mehrfach straffällig gewordenen türkischen Staatsangehörigen -

  • VGH Hessen, 06.09.1989 - 10 UE 1309/87

    Ausweisung eines italienischen Staatsangehörigen nach Straftat

  • OVG Niedersachsen, 06.02.2001 - 11 MA 415/01

    Abschiebungsanordnung; Ausweisung; Betäubungsmitteldelikt; Drogendelikt;

  • BVerwG, 19.03.1990 - 1 B 5.90

    Annahme einer unverhältnismäßigen Maßnahme bei einer Ausweisung - Durchführen

  • VG Koblenz, 13.08.2007 - 3 K 309/07

    Ausländerrecht: Ausweisung und Abschiebung wegen einer vierjährigen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2001 - 18 B 1064/00
  • OVG Niedersachsen, 31.07.1996 - 11 M 3046/96
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