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   BVerwG, 15.02.1984 - 9 CB 191.83   

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BVerwG, 15.02.1984 - 9 CB 191.83 (https://dejure.org/1984,61)
BVerwG, Entscheidung vom 15.02.1984 - 9 CB 191.83 (https://dejure.org/1984,61)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Februar 1984 - 9 CB 191.83 (https://dejure.org/1984,61)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bedrohter - Fluchtalternative - Zumutbarkeit - Asylanspruch - Inland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1984, 570
  • InfAuslR 1984, 152
 
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Wird zitiert von ... (139)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81

    Politische Verfolgung - Rückkehr in den Verfolgerstaat - Zumutbarkeit -

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1984 - 9 CB 191.83
    Die Zumutbarkeit einer inländischen Fluchtalternative setzt voraus, daß der Asylbewerber am Ort der möglichen Fluchtalternative in seinem Heimatland politischen Verfolgungsmaßnahmen weder ausgesetzt ist noch solche Maßnahmen begründet befürchten muß (im Anschluß an Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - BVerwGE 67 S. 314).

    (vgl. BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81]).

    Dies ist dann der Fall, wenn dem Ausländer zwar in Teilen seines Heimatlandes politische Verfolgung droht, er aber in anderen Teilen ohne Furcht vor politischer Verfolgung leben kann (vgl. zuletzt Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81]).

    Dem insoweit in der Berufungsentscheidung ungeklärt gebliebenen Sachverhalt hat das Berufungsgericht indessen dadurch Rechnung getragen, daß es - was den rechtlichen Maßstab für die asylerhebliche Verfolgungswahrscheinlichkeit angeht - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der ihr folgenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in rechtlicher Hinsicht zugunsten des Klägers berücksichtigt hat (Urteilsabdruck S. 7), daß einem Asylbewerber der schon einmal politische Verfolgung erlitten hat, Asyl nur dann versagt werden darf, wenn sich eine Wiederholung der Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Sicherheit ausschließen läßt (vgl. auch insoweit BVerfGE 54, 341 ; Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - a.a.O. mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 08.11.1982 - 7 CB 98.81

    Rüge einer nicht ordnungsgemäßen Besetzung eines Gerichts innerhalb einer

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1984 - 9 CB 191.83
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die unrichtige Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch nicht zur unvorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts im Sinne des § 133 Nr. 1 VwGO führt (vgl. z.B. Beschluß vom 21. Februar 1973 - BVerwG 4 CB 68.72 - a.a.O.; Beschluß vom 8. November 1982 - BVerwG 7 CB 98.81 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 38).

    Offengeblieben ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts allerdings die Frage, ob von einer vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts auch dann noch gesprochen werden könne, wenn die Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch auf Willkür beruhe (Beschluß vom 8. November 1982 - BVerwG 7 CB 98.81 - a.a.O.).

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1984 - 9 CB 191.83
    Denn das Asylrecht wegen politischer Verfolgung soll nicht allgemein jedem, der in seiner Heimat benachteiligt wird und etwa in materieller Not leben muß, die Möglichkeit eröffnen, in der Bundesrepublik Deutschland seine Lebenssituation zu verbessen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147/80 - BVerfGE 54, 341 ).

    Dem insoweit in der Berufungsentscheidung ungeklärt gebliebenen Sachverhalt hat das Berufungsgericht indessen dadurch Rechnung getragen, daß es - was den rechtlichen Maßstab für die asylerhebliche Verfolgungswahrscheinlichkeit angeht - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der ihr folgenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in rechtlicher Hinsicht zugunsten des Klägers berücksichtigt hat (Urteilsabdruck S. 7), daß einem Asylbewerber der schon einmal politische Verfolgung erlitten hat, Asyl nur dann versagt werden darf, wenn sich eine Wiederholung der Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Sicherheit ausschließen läßt (vgl. auch insoweit BVerfGE 54, 341 ; Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - a.a.O. mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 21.02.1973 - IV CB 68.72

    Revision trotz fehlender Zulassung - Verstoß gegen den gesetzlichen Richter bei

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1984 - 9 CB 191.83
    Die Rüge, solche Entscheidungen seien rechtsfehlerhaft ergangen, kann daher auch nicht zur Zulassung der Revision führen (Beschluß vom 21. Februar 1973 - BVerwG 4 CB 68.72 - Buchholz 310 § 173 VwGO Anh.: § 548 ZPO Nr. 2).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die unrichtige Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch nicht zur unvorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts im Sinne des § 133 Nr. 1 VwGO führt (vgl. z.B. Beschluß vom 21. Februar 1973 - BVerwG 4 CB 68.72 - a.a.O.; Beschluß vom 8. November 1982 - BVerwG 7 CB 98.81 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 38).

  • BVerwG, 29.09.1976 - 7 CB 46.76

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Darlegungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1984 - 9 CB 191.83
    Dazu hätte nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Darlegung gehört, was der Kläger ohne die behauptete Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör dem Berufungsgericht noch vorgetragen hätte und inwiefern dieser Vortrag zu einer Klärung des geltend gemachten Asylanspruchs hätte führen können (vgl. z.B. Beschluß vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 23).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1984 - 9 CB 191.83
    Die Zumutbarkeit einer derartigen "inländischen" Fluchtalternative setzt demnach voraus, daß der Ausländer am Ort der möglichen Fluchtalternative politischen Verfolgungsmaßnahmen mit Gefahr für Leib und Leben oder Beschränkungen seiner persönlichen Freiheit weder ausgesetzt ist noch solche Maßnahmen begründet befürchten muß (Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184).
  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 6.80

    Anforderungen an die Anerkennung eines aus dem Libanon stammenden staatenlosen

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1984 - 9 CB 191.83
    Denn das Berufungsgericht weist mit Recht und in Übereinstimmung mit der angeführten Rechtsprechung des beschließenden Senats darauf hin, daß das Asylrecht zwar Ausländern zusteht, die in ihrem Heimatland in bezug auf ihre politische oder religiöse Überzeugung und Betätigung mit einer zwangsweisen "Umerziehung", mit "Zwangsassimilation" oder mit einer auf "Unterwerfung" ausgerichteten, gezielten Disziplinierung zu rechnen haben (vgl. z.B. Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - BVerwGE 62 123 ).
  • BVerwG, 01.06.1971 - VI CB 117.67

    Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Falle

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1984 - 9 CB 191.83
    Da die Rüge der unvorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts zu denjenigen wesentlichen Verfahrensmängeln gehört, die nach § 133 VwGO die zulassungsfreie Verfahrensrevision eröffnen und deshalb nicht mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gerügt werden können (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluß vom 1. Juni 1971 - BVerwG 6 CB 117.67 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 6), mag zugunsten des Klägers angenommen werden, daß er sich im Beschwerdeverfahren in Wirklichkeit gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts über seine Ablehnungsgesuche wendet.
  • BVerfG, 10.11.1989 - 2 BvR 403/84

    Religion - Existenzminimum - Fluchtalternative

    a)         den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Februar 1984 - 9 CB 191.83 -,.

    Damit werden die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Februar 1984 - 9 CB 191.83 und vom 22. Oktober 1984 - 9 B 115.84 - gegenstandslos.

  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89

    Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche

    Nach der Rechtsprechung des Senats schützt das Asylrecht indessen nicht vor einem langfristigen und allmählichen Anpassungsprozeß, der sich für den einzelnen als Folge einer sich verändernden Situation seiner Umwelt und seiner Lebensbedingungen in seinem Heimatland ergibt (vgl. Beschluß vom 15. Februar 1984 - BVerwG 9 CB 191.83 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 18) und wie er hier vorliegt.
  • VGH Hessen, 24.01.1994 - 12 UE 200/91

    Zur Lage der Kurden in der Türkei - insbesondere zum Bestehen einer inländischen

    Denn das Asylrecht schützt nicht vor langfristigen und allmählichen Anpassungsprozessen aufgrund veränderter Lebensbedingungen (BVerwG, 15.02.1984 - 9 CB 191.83 -, EZAR 203 Nr. 2 = InfAuslR 1984, 152).

    Die Beeinträchtigung dieser Rechte kann einen Asylanspruch begründen, wenn sie nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzt und über das hinausgeht, was die Bewohner des Heimatstaates aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben (BVerwG, 15.02.1984 - 9 CB 191.83 -, a.a.O.).

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