Rechtsprechung
BVerwG, 17.05.1984 - 1 B 56.84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis eines Ausländers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 20.02.1984 - 10 B 84 A.7
- BVerwG, 17.05.1984 - 1 B 56.84
Papierfundstellen
- InfAuslR 1984, 203
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 09.02.1983 - 1 B 17.83
Anforderungen an den Nachzug eines minderjährigen Ausländers mit einer im …
Auszug aus BVerwG, 17.05.1984 - 1 B 56.84
Wie im Beschluß vom 9. Februar 1983 - BVerwG 1 B 17.83 - (NJW 1983, 1278 = DÖV 1983, 420) näher dargelegt ist, verstößt es grundsätzlich nicht gegen Art. 6 Abs. 1 und 2 GG, wenn einem minderjährigen Ausländer, dessen Mutter im gemeinsamen Heimatland lebt, die Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug zu seinem im Bundesgebiet als ausländischer Arbeitnehmer tätigen Vater aus einwanderungspolitischen Gründen versagt wird. - BVerwG, 26.03.1982 - 1 C 29.81
Ausländer - Kinder - Aufenthaltserlaubnis
Auszug aus BVerwG, 17.05.1984 - 1 B 56.84
Die betreffenden zivilrechtlichen Vorschriften gelten aber lediglich im Verhältnis zwischen Eltern und Kindern und räumen Ausländern keinen Anspruch darauf ein, daß die Ausländerbehörde die elterliche oder väterliche Aufenthaltsentscheidung durch Erteilung einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis nachvollzieht (vgl. BVerwGE 65, 188 [194]).
- VGH Baden-Württemberg, 28.09.1993 - 11 S 1354/93
Ausländerrecht - Kindernachzug - Ermessensentscheidung nach AuslG 1990 § 20 Abs 3 …
Es ist auch mit Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 GG als "wertentscheidender Grundsatznorm" (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.5.1987, aaO.) vereinbar, einem minderjährigen Ausländer, dessen sorgeberechtigter Elternteil im gemeinsamen Heimatland lebt, die Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug zu dem im Bundesgebiet als ausländischer Arbeitnehmer tätigen anderen Elternteil zu versagen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.5.1984, InfAuslR 1984, 203; Beschl. v. 9.2.1983, NJW 1983, 1278).Anderes gilt ausnahmsweise allenfalls dann, wenn das Kind aus besonderen Gründen nicht bei dem im Heimatstaat lebenden Elternteil bleiben kann und wenn dem im Bundesgebiet lebenden Elternteil nicht zuzumuten ist, zur Betreuung des Kindes in seine Heimat zurückzukehren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.5.1984, aaO. 204;… Hailbronner, aaO., RdNr. 16, 17).
- BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 11.83
Rechtsmittel
Sie wirkt aber nicht ohne weiteres dahin, daß einem ausländischen Kinde trotz der gegen eine Einwanderung sprechenden Gründe im Bundesgebiet Pflege und Erziehung gewährleistet sein müßte (vgl. auch Beschlüsse vom 9. Februar 1983 - BVerwG 1 B 17.83 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 44 ; vom 17. Mai 1984 - BVerwG 1 B 56.84 - InfAuslR 1984, 203). - BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 57.83
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Vorliegen von Ermessensfehlern - …
Sie wirkt aber nicht ohne weiteres dahin, daß einem ausländischen Kinde trotz der gegen eine Einwanderung sprechenden Gründe im Bundesgebiet Pflege und Erziehung gewährleistet sein müßte (vgl. auch Beschlüsse vom 9. Februar 1983 - BVerwG 1 B 17.83 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 44 ; vom 17. Mai 1984 - BVerwG 1 B 56.84 - InfAuslR 1984, 203). - BVerwG, 20.09.1984 - 1 B 109.84
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Beeinträchtigung der Belange der …
Unter diesen Umständen läßt sich aus Art. 6 Abs. 2 GG ein weitergehender aufenthaltsrechtlicher Schutz der Klägerin ebenfalls nicht herleiten (vgl. auch Beschluß vom 17. Mai 1984 - BVerwG 1 B 56.84 - InfAuslR 1984, 203).