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   BVerwG, 18.12.1984 - 1 C 19.81   

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BVerwG, 18.12.1984 - 1 C 19.81 (https://dejure.org/1984,1122)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.1984 - 1 C 19.81 (https://dejure.org/1984,1122)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 1984 - 1 C 19.81 (https://dejure.org/1984,1122)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung - Annahme - Asylrechtsmißbrauch - Ausweisungsgrund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 10

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1985, 428
  • InfAuslR 1985, 103
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 16.08.1983 - 1 CB 19.81

    Vollmachtsurkunde - Mandant - Blankounterschrift - Datum - Rechtsanwalt -

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1984 - 1 C 19.81
    Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers hat der Senat durch Beschluß vom 16. August 1983 - BVerwG 1 CB 19.81 - die Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts wegen eines Verfahrensmangels zugelassen.

    Der Senat verweist dazu auf die näheren Ausführungen in dem - den Beteiligten bekannten - Zulassungsbeschluß vom 16. August 1983 - BVerwG 1 CB 19.81 - (Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 60 = MDR 1984, 256 = InfAuslR 1983, 309 = BayVBl. 1984, 30).

  • BVerwG, 15.05.1984 - 1 C 59.81

    Ausländer - Einreise - Sichtvermerk - Duldung - Ausweisung - Beeinträchtigung

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1984 - 1 C 19.81
    Wie der Senat im Urteil vom 15. Mai 1984 - BVerwG 1 C 59.81 - (Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 103 = DVBl. 1984, 788 = NVwZ 1984, 591 [BVerwG 15.05.1984 - 1 C 59/81] = InfAuslR 1984, 224) entschieden hat, bedürfen Asylsuchende, die unmittelbar aus dem angeblichen Verfolgungsland einreisen, grundsätzlich keines Sichtvermerks, und zwar unabhängig davon, ob ihr Asylantrag sich als begründet erweist oder nicht.

    Wie für die Negativschranke im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG, so ist nach der Rechtsprechung des Senats auch für den Ausweisungstatbestand des § 10 Abs. 1 Nr. 11 AuslG grundsätzlich erforderlich, daß der weitere (künftige) Aufenthalt des Ausländers (erhebliche) Belange der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt; eine lediglich generalpräventive Zielsetzung genügt nicht (Urteil vom 15. Mai 1984 a.a.O.).

  • BVerwG, 01.07.1965 - III C 105.64
    Auszug aus BVerwG, 18.12.1984 - 1 C 19.81
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 21, 286) wirkt die Zulassung der Revision auf eine - wie hier - vorher eingelegte und begründete Revision zurück, so daß es nach der Zulassung keiner weiteren Revisionseinlegung und -begründung bedarf.
  • BVerwG, 20.08.1979 - 1 B 256.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1984 - 1 C 19.81
    Der erkennende Senat setzt sich mit dieser Rechtsauffassung nicht in Widerspruch zu seinen Beschlüssen vom 20. August 1979 - BVerwG 1 B 256.77 - und vom 14. April 1980 - BVerwG 1 B 1339.79 -, Zwar hat das Oberverwaltungsgericht Berlin in einem dem vorliegenden ähnlichen Fall das Rechtsschutzinteresse des Klägers an der Aufhebung der Ausweisungsverfügung verneint und dabei auf die genannten Beschlüsse des Senats hingewiesen (Urteil vom 13. Oktober 1981 - OVG 8 B 2.81 -).
  • BVerwG, 14.04.1980 - 1 B 1339.79

    Ausweisungsschutz während der Dauer eines Asylverfahrens

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1984 - 1 C 19.81
    Der erkennende Senat setzt sich mit dieser Rechtsauffassung nicht in Widerspruch zu seinen Beschlüssen vom 20. August 1979 - BVerwG 1 B 256.77 - und vom 14. April 1980 - BVerwG 1 B 1339.79 -, Zwar hat das Oberverwaltungsgericht Berlin in einem dem vorliegenden ähnlichen Fall das Rechtsschutzinteresse des Klägers an der Aufhebung der Ausweisungsverfügung verneint und dabei auf die genannten Beschlüsse des Senats hingewiesen (Urteil vom 13. Oktober 1981 - OVG 8 B 2.81 -).
  • BVerwG, 19.02.1981 - 8 B 2.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausbaumaßnahmen

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1984 - 1 C 19.81
    Der erkennende Senat setzt sich mit dieser Rechtsauffassung nicht in Widerspruch zu seinen Beschlüssen vom 20. August 1979 - BVerwG 1 B 256.77 - und vom 14. April 1980 - BVerwG 1 B 1339.79 -, Zwar hat das Oberverwaltungsgericht Berlin in einem dem vorliegenden ähnlichen Fall das Rechtsschutzinteresse des Klägers an der Aufhebung der Ausweisungsverfügung verneint und dabei auf die genannten Beschlüsse des Senats hingewiesen (Urteil vom 13. Oktober 1981 - OVG 8 B 2.81 -).
  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 169.79

    Ausweisung - Asylberechtigter - Asylbewerber

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1984 - 1 C 19.81
    Da die Ausweisungsverfügung erst nach negativem Abschluß des Asylverfahrens erging, bestand auch nicht mehr der erhöhte Ausweisungsschutz, der dem Asylbewerber während des Asylverfahrens zukommt (vgl. BVerwGE 62, 215 ; vgl. jetzt § 11 Abs. 3 AuslG n.F.).
  • BVerwG, 28.04.1982 - 1 B 38.82

    Klageart - Wirkungen der Ausweisung - Befristung der Wirkungen - Teilaufhebung

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1984 - 1 C 19.81
    Streitwertbeschluss: Der Wert des Streitgegenstandes wird unter Abänderung des Streitwertbeschlusses des Oberverwaltungsgerichts für jeden Rechtszug auf 8.000 DM festgesetzt (vgl. Beschluß vom 28. April 1982 - BVerwG 1 B 38.82 - Buchholz 402.24 § 9 AuslG Nr. 3).
  • BVerwG, 16.10.1979 - 1 C 20.75

    Voraussetzungen zur Ausweisung eines Ausländers - Anforderungen an die Ausübung

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1984 - 1 C 19.81
    Dabei ist zu berücksichtigen, daß er davon ausgehen durfte, auch ohne weitere eigene Initiative werde der von ihm bevollmächtigte Rechtsanwalt seine Interessen wahrnehmen und gegen die Ausweisungsverfügung bei entsprechender Erfolgsaussicht vorgehen (vgl. dazu auch Urteil vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 1 C 20.75 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 66).
  • BVerwG, 31.03.1998 - 1 C 28.97

    Aufenthalt im Bundesgebiet; Ausweisung; Einreiseverbot.

    Im Hinblick auf ihre weiteren Rechtswirkungen erledigt sich die Ausweisung nicht mit der Rückkehr des Ausländers in sein Heimatland (Urteil vom 18. Dezember 1984 - BVerwG 1 C 19.81 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 106 = InfAuslR 1985, 103 = NVwZ 1985, 428; vgl. auch Beschluß vom 2. Dezember 1994 - BVerwG 1 B 235.94 - InfAuslR 1995, 154).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.02.2019 - 7 A 11006/18

    (Eine Verbalnote erlaubt keinen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland ohne

    Denn von ihr gehen keine die Klägerin belastenden Rechtswirkungen mehr aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1984 - 1 C 19/81 -, juris, Rn. 11).
  • VG Schleswig, 14.11.2013 - 4 B 58/13

    Notwendigkeit eines Aufenthaltstitels für Besatzungsmitglieder eines

    Erfolgt die Ausreise mit dem alleinigen Ziel, der sofort vollziehbar angedrohten Abschiebung zu entgehen, also nicht die Ausreisepflicht zu erfüllen, gehen von der Abschiebungsandrohung nach wie vor belastende Wirkungen für den Antragsteller aus und die Behörde kann von ihr bei einer Rückkehr Gebrauch machen (vgl. Hessischer VGH, B. v. 14.03.1989 - 12 TH 741/89 -, juris, m. w. N.; Oberhäuser in HK-AuslR, 2008, § 59, Rn. 10; anders im Fall der endgültigen Rückkehr: BVerwG, U. v. 18.12.1984 - 1 C 19.81 -, juris).
  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 22.93

    Gewährung von Ausbildungsförderungsleistungen - Freibeträge vom Einkommen und

    Denn es wäre reine Förmelei ohne jeden sachlichen Grund, in einem solchen Falle eine erneute Einlegung der Revision zu fordern (vgl. dazu auch BVerwGE 21, 286 ; Urteil vom 18. Dezember 1984 - BVerwG 1 C 19.81 - <NVwZ 1985, 428>).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2022 - 18 B 814/22
    vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1984 - 1 C 19.81 -, juris, Rn. 11; OVG NRW, Beschluss vom 11. Juni 1996- 18 B 1095/95 - Hailbronner, AuslR, Kommentar, Stand: Juni 2022, AufenthG, § 59 Rn. 105; a. A. wohl Haedicke, in: HTK-AuslR, AufenthG, § 59, Rechtsschutz/Abschiebungsandrohung/Erledigung, Rn. 32, u. a. unter Verweis auf VGH Hessen, Urteil vom 17. Februar 1997 - 12 UE 1739/95 -, juris, Rn. 25, wobei unklar bleibt, ob sich die maßgeblichen Passagen der Entscheidung zu einer freiwilligen Ausreise oder einer Abschiebung verhalten; differenzierend Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, Lfg.
  • VGH Hessen, 30.05.1989 - 12 TH 1658/89

    Aufenthaltserlaubnis - unbekannter Aufenthalt des Ausländers - Zuständigkeit der

    Nur in einem solchen Fall der endgültigen Ausreise oder Rückkehr könnte aber von einer Erledigung des vorliegenden Verfahrens ausgegangen werden (Hess. VGH, 14.03.1989 - 12 TH 741/89 -, EZAR 105 Nr. 23, unter Hinweis auf Bundesverwaltungsgericht, 18.12.1984 - 1 C 19.81 -, EZAR 223 Nr. 10 = NVwZ 1985, 428).
  • BVerwG, 28.02.1990 - 3 C 53.87

    Kürzung eines nach den Vorschriften des Beweissicherungs- und

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wirkt eine spätere Zulassung der Revision auf eine vorher eingelegte Verfahrensrevision mit der Wirkung zurück, daß es einer erneuten Einlegung und Begründung der Revision nicht bedarf; die vorher eingelegte Revision ist nunmehr als zugelassene Revision zu behandeln (vgl. u.a. Urteile vom 2. April 1958 - BVerwG 5 C 455.56/5 C 136.57 - in BVerwGE 7, 6 = ZLA 58, 261 = NJW 58, 1602, vom 1. Juli 1965 - BVerwG 3 C 105.64 - in BVerwGE 21, 286, vom 19. März 1970 - BVerwG 8 C 68.69 - in NJW 70, 1617 = MDR 70, 701 und vom 18. Dezember 1984 - BVerwG 1 C 19.81 - in NVwZ 85, 428).
  • VGH Hessen, 08.06.1990 - 12 TH 2430/89

    Familiennachzug - Änderung der Erlaßlage - Aufhebung der Vollziehung/Streitwert

    Vielmehr führt nur das endgültige freiwillige Verlassen des Bundesgebiets durch einen Ausländer regelmäßig zum Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für ein von ihm betriebenes aufenthaltsrechtliches Eilverfahren, weil dann davon auszugehen ist, daß er an seinem diesbezüglichen Rechtsschutzbegehren nicht länger festhält (vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 3 AuslG, BVerwG, 18.12.1984 - 1 C 19.81 -, EZAR 223 Nr. 10 NVwZ 1985, 428, u. Hess. VGH, 21.04.1989 - 12 TH 4117/88 u. 12 TH 951/89 -, 30.05.198912 TH 1658/89 -"NJW 1989, 140, 21.12.1989 - 12 TH 2820/88 -, EZAR 622 Nr. 7, u. 23.04.1990 - 12 TH 83/90 -).
  • VGH Hessen, 14.03.1989 - 12 TH 741/89

    Abschiebungsandrohung; freiwillige Ausreise; Antragswiederholung;

    Da der Antragsteller erklärtermaßen von vorneherein seine Rückkehr ins Bundesgebiet beabsichtigte und die Ausländerbehörde des Antragsgegners die angegriffene Abschiebungsandrohung weiterhin als taugliche Grundlage für eine Abschiebung ansieht, gehen von der Abschiebungsandrohung aber nach wie vor belastende Wirkungen für den Antragsteller aus (anders im Fall der endgültigen Rückkehr: BVerwG, 18.12.1984 - 1 C 19.81 -, EZAR 223 Nr. 10 = NVwZ 1985, 428).
  • OVG Thüringen, 15.12.1998 - 3 ZEO 538/98

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Ausweisung; Eilverfahren; Rechtsschutzbedürfnis;

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem vom Verwaltungsgericht zitierten Urteil vom 18. Dezember 1984 - 1 C 19.81 - (in NVwZ 85, 428) das Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtungsklage gegen eine Ausweisung trotz Ausreise bejaht; diese Entscheidung vermag daher die von der Vorinstanz vertretene Auffassung zur Zulässigkeit des Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht zu stützen.
  • FG Hamburg, 17.09.2008 - 8 K 9/08

    Prozessrecht, Finanzgerichtsordnung: Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses

  • VG Lüneburg, 13.05.1998 - 1 A 166/97

    Unbefristete Aufenthaltserlaubnis nach § 35 Ausländergesetz (AuslG) bei Vorliegen

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1994 - 6 S 2387/92

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei Nichtbetreiben des Verfahrens im Falle eines

  • OVG Saarland, 30.04.1987 - 1 R 80/87

    Festsetzung von Straßenreinigungsgebühren; Straßenreinigungsgebührenrechtlicher

  • VG Aachen, 30.06.2021 - 4 K 3586/19

    Familienasyl; Ehegatte; Einreise; relevante Einreise; Zusammenhang

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1994 - 16 S 2324/93

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei Nichtbetreiben des Verfahrens im Falle eines

  • VGH Baden-Württemberg, 15.08.1991 - 11 S 1194/91

    Bei freiwilliger Ausreise aus dem Bundesgebiet idR kein Rechtsschutzinteresse

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