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   BVerwG, 22.08.1986 - 1 C 34.83   

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BVerwG, 22.08.1986 - 1 C 34.83 (https://dejure.org/1986,780)
BVerwG, Entscheidung vom 22.08.1986 - 1 C 34.83 (https://dejure.org/1986,780)
BVerwG, Entscheidung vom 22. August 1986 - 1 C 34.83 (https://dejure.org/1986,780)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Überwachung der Ausreise ausgewiesener Ausländer - Absehen von der Androhung der Abschiebung - Gesetzliche Voraussetzungen für eine Abschiebungsandrohung - Androhung der Abschiebung unter Bestimmung einer Ausreisefrist - Sinn und Zweck der Androhung der Abschiebung - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 13 § 14
    Voraussetzungen für die Androhung der Abschiebung - Überwachung der Ausreise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1987, 57
  • InfAuslR 1986, 311
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1986 - 1 C 34.83
    Deswegen sind in Fällen der Beteiligung am illegalen Rauschgifthandel, die zu den besonders gefährlichen und schwer zu bekämpfenden Straftaten rechnen (BVerfGE 51, 386 [BVerfG 18.07.1979 - 1 BvR 650/77]), die Anforderungen insoweit nicht hoch anzusetzen (vgl. auch Beschluß vom 2. Juni 1983 - BVerwG 1 B 80.83 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 96).
  • BVerwG, 29.04.1983 - 1 C 19.79

    Abschiebung - Zuständige Ausländerbehörde - Ausweisungsverfügung - Anfechtung der

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1986 - 1 C 34.83
    Zutreffend ist der Verwaltungsgerichtshof zunächst davon ausgegangen, daß die Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsanordnung, wie sie der Beklagte hier erlassen hat, davon abhängt, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Abschiebung selbst erfüllt sind (Urteil vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 19.79 - Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 7).
  • BVerwG, 15.03.1982 - 6 C 56.81

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Erledigung des Rechtsstreits in der

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1986 - 1 C 34.83
    Deswegen erscheint es billig, die Verfahrenskosten gegeneinander aufzuheben (vgl. z.B. Beschluß vom 15. März 1982 - BVerwG 6 C 56.81 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 57).
  • BVerwG, 06.04.1989 - 1 C 70.86

    Ausländer - Rauschgifthandel - Ausweisung - Generalprävention -

    Die Ausländerbehörde darf grundsätzlich von einer Abschiebungsandrohung nebst Ausreisefrist absehen und die Abschiebung eines ausgewiesenen Ausländers unmittelbar aus der Strafhaft anordnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, der Ausländer könnte bei der Haftentlassung untertauchen und sich seiner Abschiebung entziehen (im Anschluß an Beschluß vom 22. August 1986 - BVerwG 1 C 34.83 - Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 8).

    Demnach muß der Ausländer ausreisepflichtig sein, die Abschiebung unter Bestimmung einer Ausreisefrist wirksam angedroht oder von der Androhung und Fristsetzung rechtmäßig abgesehen worden sein und ein Abschiebungsgrund vorliegen (§ 13 AuslG; Urteil vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 19.79 - und Beschluß vom 22. August 1986 - BVerwG 1 C 34.83 - Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nrn. 7 und 8).

    Für die gerichtliche Nachprüfung, ob die Behörde von der Ermächtigung des § 13 Abs. 2 Satz 4 AuslG rechtmäßig Gebrauch gemacht hat, ist maßgebend, auf welche Gründe sie sich stützt (Beschluß vom 22. August 1986 - BVerwG 1 C 34.83 - a.a.O.).

    Das ist u.a. der Fall, wenn Grund für die Annahme besteht, der Ausländer könnte andernfalls "untertauchen" und sich der Abschiebung entziehen (vgl. Beschluß vom 22. August 1986 - BVerwG 1 C 34.83 - a.a.O.; Hailbronner, Ausländerrecht, 2. Aufl., S. 445 RdNr. 659).

    Die Behörde ist jedenfalls dann, wenn sie wie hier bei Erlaß ihrer Maßnahme mit einem Rechtsstreit rechnen muß, der sich bis zu dem für die Abschiebung vorgesehenen Zeitpunkt hinziehen kann, nicht, verpflichtet, die Entscheidung über die Abschiebung zunächst zurückzustellen (Beschluß vom 22. August 1986 - BVerwG 1 C 34.83 - a.a.O.).

  • BVerwG, 02.06.1988 - 1 B 66.88

    Vorliegen einer Divergenz als Revisionszulassungsgrund - Zeitpunkt für die

    Der Kläger bezieht sich auf die Entscheidung des beschließenden Senats vom 22. August 1986 - BVerwG 1 C 34.83 - (Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 8).

    Schon deswegen scheidet die Möglichkeit einer Divergenz zu einem aus dem Senatsbeschluß vom 22. August 1986 - BVerwG 1 C 34.83 - (a.a.O.) etwa zu entnehmenden Rechtssatz über diese Frage aus.

    Der Kläger hält die Frage für klärungsbedürftig, was unter einer "besonders kurzen Ausreisefrist" im Sinne der Ausführungen des Senats in seinem Beschluß vom 22. August 1986 - BVerwG 1 C 34.83 - (a.a.O.) zu verstehen ist.

    Das ist der Fall, wenn es im öffentlichen Interesse, insbesondere im Interesse der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung geboten erscheint, daß der Ausländer das Bundesgebiet sofort verläßt (Beschluß vom 22. August 1986 - BVerwG 1 C 34.83 - a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2003 - 8 ME 26/03

    Abschiebungsandrohung

    Die Abschiebungsandrohung nebst Fristbestimmung bezweckt nicht nur, dem Ausländer die freiwillige Ausreise zu ermöglichen und ihn dazu zu veranlassen (BVerwG, Beschl. v. 22.8.1986 - 1 C 34.83 - InfAuslR 1986, S. 311 (313); Hailbronner, Ausländerrecht, Komm., § 50 Rn. 4).

    Sie soll dem Ausländer vielmehr auch ankündigen, von welchem Zeitpunkt an er mit seiner Abschiebung rechnen muss, und es ihm ermöglichen, innerhalb der gesetzten Frist seine persönlichen Angelegenheiten zu regeln (BVerwG, Beschl. v. 22.12.1997 - 1 C 14/86 - Beschl. v. 22.8.1986, a.a.O.; Hailbronner, § 50 Rn. 4).

    Daher kann die Ausländerbehörde von der Androhung der Abschiebung und der Bestimmung einer Ausreisefrist nicht mit der Begründung absehen, dass diese sinnlos gewesen wäre, weil der Ausländer nicht in der Lage sei, das Bundesgebiet freiwillig zu verlassen (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 22.8.1986, a.a.O).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2002 - 3 A 4165/99

    Erschließungsbeitragspflicht eines Grundstücks; Baurechtliche Bedeutsamkeit einer

    BVerwG, Urteile vom 26.9.1983 - 8 C 86.81 -, DVBl. 1984, 184, vom 20.8.1986 - 8 C 58.85 -, NVwZ 1987, 57, und vom 21.10.1988 - 8 C 56.87 -, NVwZ 1989, 570; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 6. Aufl., § 23 Rdn. 22 f.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.1991 - 13 S 2481/91

    Abschiebung eines EG-Ausländers aus der Haft; Absehen von Abschiebungsandrohung;

    Auch wenn in den Fällen des § 49 Abs. 2 Satz 1 AuslG n.F. von einer Fristsetzung (die Gelegenheit zur freiwilligen Ausreise gibt) abgesehen werden kann, besteht freilich ein Bedürfnis des betroffenen Ausländers, rechtzeitig zu erfahren, daß und zu welchem Zeitpunkt er seine Abschiebung zu erwarten hat, um gegebenenfalls Rechtsbehelfe einlegen, Abschiebungshindernisse geltend machen und -- soweit das aus der Haft heraus möglich ist -- seine Angelegenheiten in der Bundesrepublik Deutschland regeln zu können (vgl. BVerwG, Beschluß vom 22.8.1986, Buchholz 402.24 § 13 AuslG, Nr. 8 = NVwZ 1987, 57; Urteil vom 12.6.1979, Buchholz 402.24 § 10 AuslG, Nr. 65 = NJW 1979, 2486 = DÖV 1980, 455).

    Sie hat die Anordnung der Abschiebung unmittelbar nach der Haftentlassung damit begründet, es sei nicht hinreichend sicher, daß der Antragsteller keine weiteren Straftaten mehr im Bundesgebiet begehe (vgl. BVerwG, Beschluß vom 22.8.1986, Buchholz 402.24 § 13 AuslG, Nr. 8 = NVwZ 1987, 57).

  • VG Ansbach, 05.07.2012 - AN 3 K 12.30111

    In Italien anerkannte Flüchtlinge; Abschiebungsandrohung

    Zwar stellt § 34 a AsylVfG für die hier inmitten stehende Anordnung der Abschiebung nach Italien grundsätzlich eine tragfähige Rechtsgrundlage dar, jedoch ist zu berücksichtigen, dass die Abschiebungsanordnung, § 34 a AsylVfG, anders als die Abschiebungsandrohung (§ 34 AsylVfG) tatbestandsmäßig voraussetzt, dass die Abschiebung in den Drittstaat durchgeführt werden kann, d.h., dass der Abschiebung keine zu berücksichtigenden Gründe entgegen stehen (vgl. BVerwG v. 22.8.1986, 1 C 34.83; BVerfG v. 14.3.1996, a.a.O.), wobei es hierfür unerheblich ist, ob es sich um zielstaats- oder inlandsbezogene Abschiebungshindernisse handelt.

    Ferner ist zur Erfüllung des Tatbestandsmerkmales "sobald feststeht, dass sie durchgeführt werden kann" die Prüfung erforderlich, ob die Abschiebung in den Drittstaat aus subjektiven, d.h. in der Person/der persönlichen Situation des Ausländers liegenden und damit vom System der normativen Vergewisserung nicht erfassten Gründen - wenn auch nur vorübergehend - rechtlich oder tatsächlich unmöglich ist (vgl. z.B. BVerwG v. 22.8.1986, 1 C 34.83; auch BVerfG v. 14.5.1996, a.a.O.; in dieser Entscheidung wird vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gegen den Vollzug der Abschiebungsanordnung gerichtete humanitäre und persönliche Gründe nicht im Hinblick auf Art. 16 a Abs. 2 GG ungeprüft bleiben dürfen; ferner Funke-Kaiser, GK-AsylVfG, RdNr. 49 zu § 26 a, RdNr. 15 zu § 34 a; OVG Lüneburg v. 2.5.2012, 13 NC 22.12 m.w.N.).

  • VG Schleswig, 25.03.2003 - 14 A 363/02

    Abschiebungsandrohung, Abschiebungsanordnung, Ankündigung der Abschiebung,

    Insbesondere muss der betroffene Ausländer vollziehbar ausreisepflichtig und ihm die Abschiebung unter Bestimmung einer Ausreisefrist und Benennung eines Zielstaates wirksam angedroht worden sein (vgl. schon zur alten Rechtslage BVerwG, InfAuslR 1986, 311 ff.).

    Dies soll es dem betroffenen Ausländer ermöglichen, noch diejenigen Angelegenheiten zu regeln, die der Regelung vor dem Verlassen des Bundesgebietes bedürfen (BVerwG, InfAuslR 1986, 311, 313).

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.10.2002 - 14 B 74/02

    Abschiebungsandrohung, Abschiebungsanordnung, Ankündigung der Abschiebung,

    Insbesondere muss der betroffene Ausländer vollziehbar ausreisepflichtig und ihm die Abschiebung unter Bestimmung einer Ausreisefrist und Benennung eines Zielstaates wirksam angedroht worden sein (vgl. schon zur alten Rechtslage BVerwG, InfAuslR 1986, 311 ff.).

    Dies soll es dem betroffenen Ausländer ermöglichen, noch diejenigen Angelegenheiten zu regeln, die der Regelung vor dem Verlassen des Bundesgebietes bedürfen (BVerwG, InfAuslR 1986, 311, 313).

  • VG Düsseldorf, 03.01.2001 - 24 L 3738/00

    Unerlaubte Einfuhr und unerlaubtes Handeln mit Betäubungsmitteln; Einreise eines

    Vielmehr sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die angeordnete Abschiebung aus der Haft erfüllt: vgl. dazu, dass die gesetzlichen Voraussetzungen der Abschiebungsanordnung mit denen der eigentlichen Abschiebung identisch sind: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 22. August 1986 - 1 C 34/83 -, NVwZ 1987, S. 57 LS 1.
  • VG Düsseldorf, 22.10.2012 - 24 K 6121/12

    Ausweisung, türkische Staatsangehörige, versuchter Totschlag, Straftat,

    Vielmehr sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die angeordnete Abschiebung aus der Haft erfüllt: vgl. dazu, dass die gesetzlichen Voraussetzungen der Abschiebungsanordnung mit denen der eigentlichen Abschiebung identisch sind: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 22. August 1986 - 1 C 34/83 -, NVwZ 1987, S. 57 LS 1.
  • VG Düsseldorf, 15.10.2012 - 24 K 6322/12

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen aufgrund einer hohen Haftstrafe bei

  • VG Düsseldorf, 18.09.2012 - 24 K 5186/12

    Ausweisung eins türkischen Staatsangehörigen bei Verurteilung zu einer

  • BVerwG, 22.01.1988 - 1 B 116.87

    Anforderungen an die Abschiebung in einen Verfolgerstaat - Umfang der

  • VG Düsseldorf, 12.07.2012 - 24 K 4202/12

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen aufgrund Verurteilung zu einer

  • VG Karlsruhe, 09.12.2008 - A 4 K 3916/08

    Abschiebungsanordnung nach Österreich

  • VG Düsseldorf, 21.05.2004 - 24 L 2982/03

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit der

  • BVerwG, 14.12.1989 - 1 B 167.89

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Pflicht zur

  • VG Düsseldorf, 23.08.2001 - 24 L 1412/01

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Ausweisung eines im Bundesgebiet mehrfach

  • VGH Hessen, 05.01.1990 - 12 TH 989/89

    Ausweisung nach Verurteilung wegen Vergewaltigung; Ausreisefrist während

  • VG Augsburg, 21.11.2018 - Au 6 K 18.839

    Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsanordnung und Vollziehbarkeit der

  • BVerwG, 26.05.1989 - 1 B 78.89

    Darlegung der Divergenz eines Urteils von einer Entscheidung des

  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.1987 - 11 S 2665/85

    Abschiebungsschutz für Asylberechtigte

  • VG Oldenburg, 28.09.2005 - 11 A 3134/04

    Zuständigkeit für die Feststellung inlandsbezogener Abschiebungshindernisse

  • VG Würzburg, 21.08.2012 - W 4 K 11.30148
  • VG Weimar, 11.12.2009 - 7 E 20173/09

    Dublin II-VO, Dublinverfahren, vorläufiger Rechtsschutz,

  • VG Mainz, 26.08.2002 - 7 L 953/02

    Rechtswidrigkeit von Abschiebungsanordnung und Abschiebungsandrohung wegen

  • VG Kassel, 20.08.2014 - 1 K 537/14

    Dublinverfahren, systemische Mängel, Italien, Flüchtlingsanerkennung, sichere

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