Rechtsprechung
   BVerwG, 12.11.1985 - 9 C 27.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,104
BVerwG, 12.11.1985 - 9 C 27.85 (https://dejure.org/1985,104)
BVerwG, Entscheidung vom 12.11.1985 - 9 C 27.85 (https://dejure.org/1985,104)
BVerwG, Entscheidung vom 12. November 1985 - 9 C 27.85 (https://dejure.org/1985,104)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,104) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Feststellung des asylerheblichen Sachverhalts - Überzeugungsmaßstab - Verfolgungsschicksal des Asylsuchenden - Verfolgungswahrscheinlichkeit - Fluchtauslösendes individuelles Schicksal

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1986, 79
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (898)

  • OVG Bremen, 29.04.2010 - 2 A 315/08

    Notwendigkeit einer bestimmten Verfolgungsdichte für die Annahme einer örtlich

    e) die generelle Glaubwürdigkeit des Schutzsuchenden festgestellt worden ist(zur Glaubhaftmachung vgl. auch: BVerwG, Urt. v. 16.04.1985 - 9 C 109.84 -, BVerwGE 71, 180 und Urt. v. 12.11.1985 - 9 C 27.85 -, InfAuslR 1986, 79; BVerfG, Beschl. v. 29.11.1990 - 2 BvR 1095/90 -, InfAuslR 1991, 94 ).

    Bei erheblichen Widersprüchen oder Steigerungen im Sachvortrag bedarf es einer überzeugenden Auflösung der Unstimmigkeiten, um einem solchen Asylbewerber glauben zu können (BVerwG, Urt. v. 12.11.1985 - 9 C 27.85 -, InfAuslR 1986, 79).

    Die Kläger zu 1. und 2. haben eine nachvollziehbare Erklärung für die unterschiedliche Schilderung ihres persönlichen Verfolgungsschicksals vor dem Bundesamt und im gerichtlichen Verfahren nicht abgegeben (vgl. dazu: BVerwG, Urt. v. 12.11.1985 - 9 C 27.85 -, InfAuslR 1986, 79; BVerwG, Beschl. v. 21.07.1989 - 9 B 239.89 -, NVwZ 1990, 171 ), so dass sie im Hinblick auf das geltend gemachte persönliche Verfolgungsschicksal als unglaubwürdig erscheinen.

  • VGH Hessen, 16.09.1996 - 12 UE 3033/95

    Ausschluß des Asylgrundrechts nach Einreise aus einem sicheren Drittstaat - keine

    Der Asylbewerber ist aufgrund der ihm obliegenden prozessualen Mitwirkungspflicht gehalten, von sich aus umfassend die in seine eigene Sphäre fallenden Ereignisse substantiiert und in sich schlüssig zu schildern sowie eventuelle Widersprüche zu seinem Vorbringen in früheren Verfahrensstadien nachvollziehbar aufzulösen, so daß sein Vortrag insgesamt geeignet ist, den Asylanspruch lückenlos zu tragen (BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83 -, EZAR 630 Nr. 13 = NVwZ 1985, 36, 12.11.1985 - 9 C 27.85 -, EZAR 630 Nr. 23 = InfAuslR 1986, 79, u. 23.02.1988 - 9 C 32.87 -, EZAR 630 Nr. 25), und insbesondere auch den politischen Charakter der Verfolgungsmaßnahmen festzustellen (vgl. BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81 -, Buchholz 402.24 Nr. 44 zu § 28 AuslG, u. 18.10.1983 - 9 C 473.82 -, EZAR 630 Nr. 8 = ZfSH/SGB 1984, 281).

    Die Gefahr einer asylrelevanten Verfolgung kann schließlich nur festgestellt werden, wenn sich das Gericht in vollem Umfang die Überzeugung von der Wahrheit des von dem Asylbewerber behaupteten individuellen Verfolgungsschicksals verschafft, wobei allerdings der sachtypische Beweisnotstand hinsichtlich der Vorgänge im Verfolgerstaat bei der Auswahl der Beweismittel und bei der Würdigung des Vortrags und der Beweise angemessen zu berücksichtigen ist (BVerwG, 12.11.1985 - 9 C 27.85 -, a.a.O.).

    Sie waren deshalb in der Lage und aufgrund ihrer prozessualen Mitwirkungspflicht auch gehalten, die unter Beweis gestellten Tatsachen substantiiert darzulegen (s. BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83 -, a.a.O.; 12.11.1985 - 9 C 27.85 -, a.a.O.; 23.02.1988 - 9 C 32.87 -, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 24.01.1994 - 12 UE 200/91

    Zur Lage der Kurden in der Türkei - insbesondere zum Bestehen einer inländischen

    Der Asylbewerber ist aufgrund der ihm obliegenden prozessualen Mitwirkungspflicht gehalten, von sich aus umfassend die in seine eigene Sphäre fallenden Ereignisse substantiiert und in sich schlüssig zu schildern sowie eventuelle Widersprüche zu seinem Vorbringen in früheren Verfahrensstadien nachvollziehbar aufzulösen, so daß sein Vortrag insgesamt geeignet ist, den Asylanspruch lückenlos zu tragen (BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83 -, EZAR 630 Nr. 13 = NVwZ 1985, 36, 12.11.1985 - 9 C 27.85 -, EZAR 630 Nr. 23 = InfAuslR 1986, 79, u. 23.02.1988 - 9 C 32.87 -, EZAR 630 Nr. 25), und insbesondere auch den politischen Charakter der Verfolgungsmaßnahmen festzustellen (vgl. BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81 -, Buchholz 402.24 Nr. 44 zu § 28 AuslG, u. 18.10.1983 - 9 C 473.82 -, EZAR 630 Nr. 8 = ZfSH/SGB 1984, 281).

    Die Gefahr einer asylrelevanten Verfolgung kann schließlich nur festgestellt werden, wenn sich das Gericht in vollem Umfang die Überzeugung von der Wahrheit des von dem Asylbewerber behaupteten individuellen Verfolgungsschicksals verschafft, wobei allerdings der sachtypische Beweisnotstand hinsichtlich der Vorgänge im Verfolgerstaat bei der Auswahl der Beweismittel und bei der Würdigung des Vortrags und der Beweise angemessen zu berücksichtigen ist (BVerwG, 12.11.1985 - 9 C 27.85 -, a.a.O.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht