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   BVerwG, 17.07.1987 - 1 B 23.87   

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https://dejure.org/1987,270
BVerwG, 17.07.1987 - 1 B 23.87 (https://dejure.org/1987,270)
BVerwG, Entscheidung vom 17.07.1987 - 1 B 23.87 (https://dejure.org/1987,270)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juli 1987 - 1 B 23.87 (https://dejure.org/1987,270)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einordnung von im Libanon befindlichen Palästinensern als "staatenlos" oder "palästinensische Staatsangehörige" - Antrag auf Ausstellung eines Reiseausweises an einen Staatenlosen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1987, 278
 
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Wird zitiert von ... (140)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 17.07.1987 - 1 B 23.87
    Das Darlegungserfordernis des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO setzt in diesem Zusammenhang voraus, daß in der Beschwerdebegründung eine entscheidungserhebliche konkrete Rechtsfrage bezeichnet und auf den Grund hingewiesen wird, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1987 - 1 B 23.87
    Das Darlegungserfordernis des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO setzt in diesem Zusammenhang voraus, daß in der Beschwerdebegründung eine entscheidungserhebliche konkrete Rechtsfrage bezeichnet und auf den Grund hingewiesen wird, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.04.2016 - 3 L 90/15

    Untersagung von Arbeiten an asbesthaltigen Gebäudeteilen (Morinolfugen)

    "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen (vgl. OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 21. Januar 2008 - 1 L 166/07 -, juris [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1987 - 1 B 23.87 -, InfAuslR 1987, 278).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.05.2009 - 3 L 806/08

    Umfang der Straßenreinigungspflicht

    Grundsätzliche Bedeutung besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.07.1987 - 1 B 23.87 -, InfAuslR 1987, 278).
  • BVerwG, 28.09.1993 - 1 C 25.92

    palästinensische Mandatszugehörigkeit - 'Drei-Elemente-Lehre'

    Ein solcher setzt nach der von Georg Jellinek (Die Lehre von den Staatenverbindungen, 1882) begründeten herrschenden und vom erkennenden Senat geteilten "Drei-Elemente-Lehre" das Vorhandensein von Staatsgebiet, Staatsvolk und (souveräner) Staatsgewalt voraus (vgl. auch Beschluß vom 17. Juli 1987 - BVerwG 1 B 23.87 - InfAuslR 1987, 278 ).
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