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   VGH Baden-Württemberg, 20.08.1987 - 1 S 285/87   

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VGH Baden-Württemberg, 20.08.1987 - 1 S 285/87 (https://dejure.org/1987,6289)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.08.1987 - 1 S 285/87 (https://dejure.org/1987,6289)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. August 1987 - 1 S 285/87 (https://dejure.org/1987,6289)
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 15.88

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Reiseausweises an Staatenlose nach Art.

    Der Verwaltungsgerichtshof (InfAuslR 1987, 279) hat eine Verpflichtung der Beklagten zur Erteilung des Reiseausweises aus im wesentlichen folgenden Erwägungen verneint: Eine Verpflichtung zur Erteilung eines Reiseausweises nach Art. 28 Satz 1 StlÜbk setze einen rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet voraus.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.1993 - 11 S 1437/92

    Reiseausweis für Staatenlose: freiwilliger Verzicht auf die - rumänische -

    Zum anderen wird für die Annahme eines rechtmäßigen Aufenthalts der Besitz eines zum Zweck der "ständigen Niederlassung" erteilten Aufenthaltstitels verlangt, weil dem StlÜb die Unterscheidung zwischen einer zum Zweck der Niederlassung erlaubten und einer grundsätzlich nur vorübergehend hingenommenen Anwesenheit zugrundeliege und der Rechtsanspruch nach Art. 28 Satz 1 StlÜb -was insbesondere aus den §§ 11 und 13 Abs. 1 Satz 1 Anh.StlÜb hervorgehe- das Einverständnis des Vertragsstaates mit der dauernden Niederlassung des Staatenlosen voraussetze (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 7.12.1987 -1 S 1321/86- InfAuslR 1988, 129 und Urt. v. 20.8.1987, InfAuslR 1987, 279, 280; Kloesel/Christ, Deutsches Ausländerrecht, 2. Auflage, B 1.8 Art. 28 Anm.2).

    Soweit der Senat in früheren Entscheidungen (z.B. Urt. v. 25.8.1988 -11 S 2402/86-) im Anschluß an die Rechtsprechung des 1. Senats (Urt. v. 7.12.1987, aaO. und Urt. v. 20.8.1987, aaO.) eine andere Rechtsauffassung vertreten hat, hält er daran nicht fest.

    Etwas anderes folgt für das Verständnis des Art. 28 Satz 1 StlÜb auch nicht aus den §§ 11, 13 Anh.StlÜb (so aber VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.8.1987, aaO. (280)).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2000 - 11 S 43/00

    Rechtskraft eines Bescheidungsurteils

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen des Art. 28 Satz 1 StlÜbk und der ermessenseröffnenden Voraussetzungen von Art. 28 Satz 2 StlÜbk der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung im Berufungsverfahren, hinsichtlich der Ermessenserwägungen der Beklagten der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.1.1987, InfAuslR 1987, 279; offen gelassen in BVerwG, Beschl. v. 10.8.1994, Buchholz 402.27 Art. 28 StlÜbk Nr. 3 = InfAuslR 1995, 4; vgl. auch zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung nach Ermessen etwa BVerwG, Urt. v. 13.11.1981, Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 27; BVerwG, Urt. v. 24.1.1995, BVerwGE 97, 301 = InfAuslR 1995, 223 m.w.N.).

    Insoweit dürfte freilich zu berücksichtigen sein, dass ein Staat seine Eigenschaft als Land des gewöhnlichen Aufenthalts frühestens dann verliert, wenn er dem Staatenlosen die Wiedereinreise verweigert, nachdem dieser das Land verlassen hat; denn erst dann löst der Staat seine Beziehungen zu dem Staatenlosen und hört auf, für ihn das Land des gewöhnlichen Aufenthalts zu sein (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.8.1987, InfAuslR 1987, 279 unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 15.10.1985, 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 39 = DVBl. 1986 S. 510).

  • BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 51.88

    Ausländerrecht: Voraussetzung für die Erteilung eines Reiseausweises an

    Der Reiseausweis kann infolgedessen nach Art. 28 Satz 2 StlÜbk unabhängig vom aufenthaltsrechtlichen Status des Staatenlosen erteilt werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, InfAuslR 1987, 279).
  • BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 30.90

    Anspruch eines Staatenlosen auf Erteilung eines Reiseausweises - Übereinkommen

    Der Reiseausweis kann infolgedessen nach Art. 28 Satz 2 StlÜbk unabhängig vom aufenthaltsrechtlichen Status des Staatenlosen erteilt werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, InfAuslR 1987, 279).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1987 - 1 S 1321/86

    Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge; Reiseausweis für Staatenlose und

    Der für einen Rechtsanspruch auf Ausstellung eines Reiseausweises nach Art. 28 S 1 StaatenlÜbk und Art. 28 S 1 FlüAbk erforderliche rechtmäßige Aufenthalt im Bundesgebiet setzt voraus, daß dem Staatenlosen bzw Flüchtling eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der ständigen Niederlassung erteilt worden ist (Bestätigung des Senatsurteil vom 20.08.1987 - 1 S 285/87 - InfAuslR 1987, 279).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.1993 - 11 S 2146/92

    Zum Anspruch eines freiwillig staatenlos gewordenen, ehemaligen rumänischen

    Die Erteilung einer Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asylverfahrens nach den Vorschriften des Asylverfahrensgesetzes vom 16.7.1982 (BGBl. I S. 946) -AsylVfG a.F.- oder einer Duldung (Aussetzung der Abschiebung) nach § 17 Abs. 1 AuslG a.F. genügte dafür ebensowenig wie die gesetzliche Fiktion eines vorläufig erlaubten Aufenthaltes nach Stellung eines Antrages auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 21 Abs. 3 Satz 1 AuslG a.F. (vgl. zum ganzen: BVerwG, Urt. v. 16.10.1990, aaO.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.5.1988 -11 S 2402/86- und Urt. v. 20.8.1987 -1 S 285/87-, InfAuslR 1987, 279).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.1993 - 11 S 1999/92

    Reiseausweis für Staatenlose; rechtmäßiger Aufenthalt Staatenloser nur bei Besitz

    Die Vorschrift setzt daher im Gegensatz zu Art. 28 Satz 1 StlÜbk nicht voraus, daß sich der Staatenlose rechtmäßig im Hoheitsgebiet des Vertragsstaates aufhält, begründet aber keinen Anspruch des Staatenlosen auf Ausstellung des Reiseausweises, sondern stellt die Entscheidung darüber in das -gegebenenfalls durch die Wohlwollensklausel eingeschränkte- Ermessen der zuständigen Behörde (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.10.1990, aaO, und Urt. v. 16.10.1990 Buchholz 402.27 Art. 28 Nr. 2; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.8.1987 InfAuslR 1987, 279 (281)).
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