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   BVerfG, 18.01.1990 - 2 BvR 760/88   

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BVerfG, 18.01.1990 - 2 BvR 760/88 (https://dejure.org/1990,995)
BVerfG, Entscheidung vom 18.01.1990 - 2 BvR 760/88 (https://dejure.org/1990,995)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Januar 1990 - 2 BvR 760/88 (https://dejure.org/1990,995)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Aufklärungspflicht im Asylverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1990, 161
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 18.01.1990 - 2 BvR 760/88
    Gerichtliche Ermittlungen zum Tatbestand "politisch Verfolgter" sind vom Bundesverfassungsgericht daraufhin zu überprüfen, ob sie einen hinreichenden Grad an Verläßlichkeit aufweisen und auch dem Umfang nach, bezogen auf die besonderen Gegebenheiten im Asylbereich, zureichend sind (BVerfGE 76, 143 [162]).

    Der den Fachgerichten zu belassende "Wertungsrahmen" (BVerfGE 76, 143 [162]) ist hier deshalb enger als bei einer Überprüfung gerichtlicher Tatsachenfeststellungen daraufhin, ob etwa das Willkürverbot (vgl. dazu BVerfGE 5, 17 [20 f. ] ; 6, 7 [10]; st. Rspr.) oder der Grundsatz rechtlichen Gehörs (vgl. z. B. BVerfGE 69, 141 [143 f.] m.w.N. zur Nichtberücksichtigung von Beweisanträgen) beachtet wurden.

    Der gleichfalls angegriffene Beschluß über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist damit gegenstandslos; er braucht nicht aufgehoben zu werden, weil von ihm keine selbständige Beschwer ausgeht (BVerfGE 76, 143 [170]).

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BVerfG, 18.01.1990 - 2 BvR 760/88
    Der den Fachgerichten zu belassende "Wertungsrahmen" (BVerfGE 76, 143 [162]) ist hier deshalb enger als bei einer Überprüfung gerichtlicher Tatsachenfeststellungen daraufhin, ob etwa das Willkürverbot (vgl. dazu BVerfGE 5, 17 [20 f. ] ; 6, 7 [10]; st. Rspr.) oder der Grundsatz rechtlichen Gehörs (vgl. z. B. BVerfGE 69, 141 [143 f.] m.w.N. zur Nichtberücksichtigung von Beweisanträgen) beachtet wurden.

    Im Rahmen der Beurteilung, ob die Tatsachenfeststellungen den aus dem Asylgrundrecht folgenden Anforderungen gerecht werden, ist das Bundesverfassungsgericht darum nicht auf die Kontrolle beschränkt, ob die Gerichte die verfahrensrechtlichen Regelungen über die Tatsachenfeststellung in einer Weise fehlerhaft angewandt haben, daß die Rechtsanwendung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 62, 189 [192]; 67, 90 [94]; 74, 102 [127] zur Willkürprüfung), und ob - im Fall etwa der Nichtberücksichtigung von Beweisanträgen - dies aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts geschah (vgl. BVerfGE 69, 141 [143f.] m.w.N.).

  • BVerwG, 15.10.1985 - 9 C 3.85

    Einreiseverbot - Staatenloser - Gewöhnlicher Aufenthalt - Politische Verfolgung -

    Auszug aus BVerfG, 18.01.1990 - 2 BvR 760/88
    Eine Verpflichtung zur Einholung von zusätzlichen Gutachten oder weiteren gutachterlichen Stellungnahmen bestehe nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 15. Oktober 1985 - 9 C 3.85-, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 38) nicht schon dann, wenn ein Verfahrensbeteiligter ein vorliegendes Gutachten inhaltlich für unzutreffend halte, und zwar auch dann nicht, wenn auf bereits vorliegende abweichende Gutachten hingewiesen werde oder Gutachter bezeichnet würden, die möglicherweise zu anderen Ansichten gelangen könnten.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu unter Bezugnahme auf seine Rechtsprechung (Urteil vom 15. Oktober 1985 - 9 C 3.85-, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 38) und der Sache nach in Anlehnung an die Voraussetzungen des § 244 Abs. 4 Satz 2 2. Halbsatz StPO für die Anhörung eines weiteren Sachverständigen ausgeführt, unabhängig davon, daß "auf bereits vorliegende abweichende Gutachten hingewiesen" werde, bestehe eine Verpflichtung zur Einholung von "zusätzlichen Gutachten oder weiteren gutachterlichen Stellungnahmen" nur, wenn sich dem Tatsachengericht aufdrängen müsse, daß die Grundvoraussetzungen nicht gegeben seien, die (die bereits eingeholten) Gutachten im allgemeinen oder nach den besonderen Verhältnissen des konkreten Falles erfüllen müssen.

  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 18.01.1990 - 2 BvR 760/88
    Im Rahmen der Beurteilung, ob die Tatsachenfeststellungen den aus dem Asylgrundrecht folgenden Anforderungen gerecht werden, ist das Bundesverfassungsgericht darum nicht auf die Kontrolle beschränkt, ob die Gerichte die verfahrensrechtlichen Regelungen über die Tatsachenfeststellung in einer Weise fehlerhaft angewandt haben, daß die Rechtsanwendung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 62, 189 [192]; 67, 90 [94]; 74, 102 [127] zur Willkürprüfung), und ob - im Fall etwa der Nichtberücksichtigung von Beweisanträgen - dies aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts geschah (vgl. BVerfGE 69, 141 [143f.] m.w.N.).
  • BVerfG, 14.11.1979 - 1 BvR 654/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung

    Auszug aus BVerfG, 18.01.1990 - 2 BvR 760/88
    Auf diesem Wege unterliegt die Anwendung des Prozeßrechts durch die Verwaltungsgerichte verfassungsgerichtlicher Überprüfung in einem spezifischen, durch die Verfahrensabhängigkeit des Asylgrundrechts (BVerfGE 52, 391[407]; 53, 30 [65]; 56, 216 [236]; 60, 253 [296]) bedingten und gerechtfertigten Sinne.
  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus BVerfG, 18.01.1990 - 2 BvR 760/88
    Auf diesem Wege unterliegt die Anwendung des Prozeßrechts durch die Verwaltungsgerichte verfassungsgerichtlicher Überprüfung in einem spezifischen, durch die Verfahrensabhängigkeit des Asylgrundrechts (BVerfGE 52, 391[407]; 53, 30 [65]; 56, 216 [236]; 60, 253 [296]) bedingten und gerechtfertigten Sinne.
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BVerfG, 18.01.1990 - 2 BvR 760/88
    Im Rahmen der Beurteilung, ob die Tatsachenfeststellungen den aus dem Asylgrundrecht folgenden Anforderungen gerecht werden, ist das Bundesverfassungsgericht darum nicht auf die Kontrolle beschränkt, ob die Gerichte die verfahrensrechtlichen Regelungen über die Tatsachenfeststellung in einer Weise fehlerhaft angewandt haben, daß die Rechtsanwendung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 62, 189 [192]; 67, 90 [94]; 74, 102 [127] zur Willkürprüfung), und ob - im Fall etwa der Nichtberücksichtigung von Beweisanträgen - dies aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts geschah (vgl. BVerfGE 69, 141 [143f.] m.w.N.).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerfG, 18.01.1990 - 2 BvR 760/88
    Auf diesem Wege unterliegt die Anwendung des Prozeßrechts durch die Verwaltungsgerichte verfassungsgerichtlicher Überprüfung in einem spezifischen, durch die Verfahrensabhängigkeit des Asylgrundrechts (BVerfGE 52, 391[407]; 53, 30 [65]; 56, 216 [236]; 60, 253 [296]) bedingten und gerechtfertigten Sinne.
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 83/56

    Fristbeginn fdie Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 18.01.1990 - 2 BvR 760/88
    Der den Fachgerichten zu belassende "Wertungsrahmen" (BVerfGE 76, 143 [162]) ist hier deshalb enger als bei einer Überprüfung gerichtlicher Tatsachenfeststellungen daraufhin, ob etwa das Willkürverbot (vgl. dazu BVerfGE 5, 17 [20 f. ] ; 6, 7 [10]; st. Rspr.) oder der Grundsatz rechtlichen Gehörs (vgl. z. B. BVerfGE 69, 141 [143 f.] m.w.N. zur Nichtberücksichtigung von Beweisanträgen) beachtet wurden.
  • BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 205/56

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtangreifbarkeit eines freisprechenden Urteils durch

    Auszug aus BVerfG, 18.01.1990 - 2 BvR 760/88
    Der den Fachgerichten zu belassende "Wertungsrahmen" (BVerfGE 76, 143 [162]) ist hier deshalb enger als bei einer Überprüfung gerichtlicher Tatsachenfeststellungen daraufhin, ob etwa das Willkürverbot (vgl. dazu BVerfGE 5, 17 [20 f. ] ; 6, 7 [10]; st. Rspr.) oder der Grundsatz rechtlichen Gehörs (vgl. z. B. BVerfGE 69, 141 [143 f.] m.w.N. zur Nichtberücksichtigung von Beweisanträgen) beachtet wurden.
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

  • BGH, 19.11.1956 - 2 StR 493/56
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.1987 - 13 A 60/87
  • BVerfG, 25.02.1981 - 1 BvR 413/80

    Rechtsschutz im Asylverfahren

  • BVerfG, 03.03.2000 - 2 BvR 39/98

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines libanesischen Asylbewerbers

    Angesichts der Feststellungsbedürftigkeit des Asylgrundrechts (vgl. dazu BVerfGE 56, 216 ; 60, 253 ; 94, 166 ) hat die Sachaufklärungspflicht des Verwaltungsgerichts (§ 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO) verfassungsrechtliches Gewicht (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Januar 1990 - 2 BvR 760/88 -, InfAuslR 1990, S. 161 , und vom 22. Januar 1999 - 2 BvR 86/97 -, InfAuslR 1999, S. 273 ).
  • BVerfG, 13.03.1993 - 2 BvR 1988/92

    Maßstäbe für die Beurteilung der Beachtlichkeit eines Asylfolgeantrags sowie die

    Ermittlungen zum Tatbestand "politisch Verfolgter" sind daraufhin zu überprüfen, ob sie einen hinreichenden Grad an Verläßlichkeit aufweisen und auch dem Umfang nach, bezogen auf die besonderen Gegebenheiten im Asylbereich, zureichend sind(vgl. BVerfGE 76, 143 [162]), namentlich auch im Hinblick auf die Behandlung von Beweisanträgen (vgl. hierzu im einzelnen den Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Januar 1990 - 2 BvR 760/88 -, InfAuslR 1990, 161 [163 ff.]).
  • BVerfG, 15.02.2000 - 2 BvR 752/97

    Verletzung des Asylgrundrechts durch Verkennung der verfassungsrechtlichen

    Angesichts der Feststellungsbedürftigkeit des Asylgrundrechts (vgl. dazu BVerfGE 56, 216 ; 60, 253 ; 94, 166 ) hat die Sachaufklärungspflicht des Verwaltungsgerichts (§ 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO) verfassungsrechtliches Gewicht (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Januar 1990 - 2 BvR 760/88 -, InfAuslR 1990, S. 161 , und vom 22. Januar 1999 - 2 BvR 86/97 -, InfAuslR 1999, S. 273 ).
  • BVerwG, 15.06.2020 - 2 B 30.19

    Anknüpfungstatsache; Antragsbearbeitung; Asylbewerberleistungsgesetz; Beamter;

    Denn § 412 ZPO regelt nur die Einholung eines weiteren Gutachtens, nachdem das Gericht in seinem eigenen gerichtlichen Verfahren selbst ein (erstes) Gutachten nach Maßgabe der §§ 402 ff. ZPO eingeholt hat (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 18. Januar 1990 - 2 BvR 760/88 - InfAuslR 1990, 161 und vom 30. November 1993 - 2 BvR 594/93 - BayVBl 1994, 143 ); daneben ist § 412 ZPO nunmehr auch bei einem Vorgehen nach § 411a ZPO anwendbar.

    Das aus dem anderen gerichtlichen Verfahren stammende Sachverständigengutachten ist - wenn der Weg über § 411a ZPO (aa) nicht gegangen wird - der Sache nach ein im Wege des Freibeweises in das eigene gerichtliche Verfahren eingeführter Urkundsbeweis (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 18. Januar 1990 - 2 BvR 760/88 - InfAuslR 1990, 161 und vom 30. November 1993 - 2 BvR 594/93 - BayVBl 1994, 143 ).

  • BVerfG, 22.01.1999 - 2 BvR 86/97

    Erfolgreiche "Asyl-Verfassungsbeschwerde" eines Kurden

    Angesichts der Feststellungsbedürftigkeit des Asylgrundrechts (vgl. dazu BVerfGE 56, 216 ; 60, 253 ; 94, 166 ) hat die Sachaufklärungspflicht des Verwaltungsgerichts (§ 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO) verfassungsrechtliches Gewicht (vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Beschluß vom 18. Januar 1990 - 2 BvR 760/88 -, InfAuslR 1990, 161 ).
  • BVerfG, 12.08.1992 - 2 BvR 293/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung von Verfolgungsgefahr -

    Das Oberverwaltungsgericht hat insoweit die aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG herzuleitende Pflicht zu umfassender und erschöpfender Sachverhaltsaufklärung (vgl. Beschluß der erkennenden Kammer, InfAuslR 1990, S. 161 [163 f.]) verstoßen.
  • BVerfG, 27.04.2004 - 2 BvR 1318/03

    GG Art 16a Abs 1 verletzende Erwägungen zur Asylrelevanz von in der Türkei

    Angesichts der Feststellungsbedürftigkeit des Asylgrundrechts (vgl. dazu BVerfGE 60, 253 ; 94, 166 ) hat die Sachaufklärungspflicht des Verwaltungsgerichts (§ 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO) verfassungsrechtliches Gewicht (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Januar 1990 - 2 BvR 760/88 -, InfAuslR 1990, S. 161 , und vom 22. Januar 1999 - 2 BvR 86/97 -, InfAuslR 1999, S. 273 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2000 - 8 A 1292/96

    Keine Gruppenverfolgung der Kurden in der Türkei

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 1981 - 1 BvR 413 u.a./80 -, BVerfGE 56, 216 (236); Beschluss vom 20. April 1982 - 2 BvL 26/81 -, BVerfGE 60, 253 (295); Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1516/93 -, BVerfGE 94, 166 (199 f.); Beschluss vom 18. Januar 1990 - 2 BvR 760/88 -, InfAuslR 1990, 161 (164); Beschluss vom 20. August 1998 - 2 BvR 10/98 -, DVBl. 1998, 1180 f. und Beschluss vom 22. Januar 1999 - 2 BvR 86/97 -, NVwZ-Beil.
  • VGH Hessen, 24.11.1998 - 9 UZ 4133/97

    Zulassung der Berufung im Asylverfahren wegen (prozeßordnungswidriger) Ablehnung

    Dieser kann nur aus den Gründen in § 244 Abs. 3 StPO ablehnt werden (BVerfG, Beschluss vom 18. Januar 1990 - 2 BvR 760/88 -, InfAuslR 1990, 161 (164); Beschluss vom 30. November 1993 - 2 BvR 594/93 -, BayVBl 1994, 143, 144; anderer Ansicht der 12. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs im Beschluss vom 14. Januar 1997 - 12 UZ 388/95 -, InfAuslR 1997, 133).

    Derartige Gründe können sich etwa daraus ergeben, dass sich seit der Erstellung des letzten Gutachtens des betreffenden Sachverständigen die für die Beurteilung wesentlichen Tatsachen in erheblicher Weise geändert haben (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1245/84 -, InfAuslR 1992, 63), dass sich aus dem früheren Gutachten noch offene, ergänzungs- oder erläuterungsbedürftige Fragen ergeben (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. August 1997 - A 12S 2007/97 -, AuAS 1997, 224), dass sich aus Gutachten anderer Sachverständiger gewichtige, gegen die Richtigkeit des früheren Gutachtens sprechende Gesichtspunkte ergeben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Januar 1990 - 2 BvR 760/88 -, InfAuslR 1990, 161 (165)) oder dass wegen des seit Erstellung des früheren Gutachtens verstrichenen Zeitraumes ein begründetes Interesse an der Aktualisierung der zu begutachtenden Tatsachen besteht.

    Die vorgenannten, den Beweis durch Sachverständige betreffenden Bestimmungen sind indessen in Fällen der vorliegenden Art nicht anwendbar, in denen eine Erläuterung zu Gutachten oder Auskünften begehrt wird, die das Verwaltungsgericht nicht selbst in dem zu entscheidenden Verfahren eingeholt, sondern lediglich im Wege des Freibeweises aus anderen Verfahren beigezogen hat (BVerfG, Beschlüsse vom 18. Januar 1990 - 2 BvR 760/88 - und vom 30. November 1993 - 2 BvR 594/93 - sowie VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. August 1997 - A 12 S 2007/97 -, jew. a.a.O.).

  • BVerfG, 30.11.1993 - 2 BvR 594/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Ermittlungen zum Tatbestandsmerkmal der

    Auf diesem Wege unterliegt die Anwendung des Prozeßrechts durch die Verwaltungsgerichte verfassungsgerichtlicher Überprüfung in einem spezifischen, durch die Verfahrensabhängigkeit des Asylgrundrechts bedingten und gerechtfertigten Sinne (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Januar 1990 - 2 BvR 760/88 - InfAuslR 1990, S. 161 [163]).

    Der Beweisantrag des Beschwerdeführers war somit nicht auf die Einholung eines weiteren Gutachtens gerichtet, sondern sollte vielmehr seine Einwendungen gegen die dem Verwaltungsgericht bereits vorliegenden, im Wege des Urkundsbeweises in das Verfahren eingeführten gutachterlichen Stellung nahmen erhärten (vgl. zum Vorstehenden Kammerbeschlüsse vom 18. Januar 1990 - 2 BvR 760/88 -, InfAuslR 1990, S. 161 [164 f.] und vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1245/84 -, InfAuslR 1992, S. 63 [65]).

  • BVerfG, 20.02.1992 - 2 BvR 633/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung einer anderweitigen

  • BVerfG, 29.01.1991 - 2 BvR 1384/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

  • BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 1245/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung in bezug auf

  • BVerfG, 06.06.1991 - 2 BvR 389/85

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die richterliche Aufklärungspflicht und

  • BVerfG, 11.02.1992 - 2 BvR 1155/91

    Verletzung des Asylgrundrechts durch Unterlassen einer Beweiserhebung

  • BVerfG, 02.03.1993 - 2 BvR 2075/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

  • BVerwG, 28.06.1990 - 9 B 15.90

    Umfang der eigenen Sachkunde des Tatsachengerichts

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2000 - 8 A 2221/96

    Anerkennung eines Kurden aus Ostanatolien als Asylberechtigter; Bestehen einer

  • VGH Hessen, 26.02.1999 - 12 UZ 157/99

    Erläuterung eines (für ein anderes Verfahren erstelltes) Gutachtens durch den

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.1991 - A 12 S 799/91

    Zum Darlegungserfordernis der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im

  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.1999 - A 14 S 1361/97

    Zeitpunkt der Wirksamkeit einer gerichtlichen Entscheidung bei Bekanntgabe durch

  • VGH Hessen, 18.07.1996 - 3 UZ 2626/94

    Fristsetzung zur Darlegung der anspruchsbegründenden Tatsachen nach VwGO § 87b

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.1994 - A 13 S 2638/94

    Ablehnung eines Beweisantrages in einem Asylrechtsstreit - eigene Sachkunde des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2017 - 11 A 1213/16

    Berufung auf Lageberichte des Auswärtigen Amtes bei der Beurteilung der Situation

  • BVerfG, 19.01.1994 - 2 BvR 81/93

    Verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Behandlung von Beweisanträgen bei

  • BVerfG, 05.09.1991 - 2 BvR 1084/90

    Verletzung des Asylgrundrechts durch unzureichende gerichtliche

  • VGH Bayern, 13.01.2014 - 13a ZB 13.30365

    Asylrecht Afghanistan; Darlegungs- und Beweislast; Mehrfachbegründung

  • VGH Bayern, 18.07.2019 - 10 ZB 19.32567

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung - Verwertung von amtlichen

  • BVerfG, 07.07.1993 - 2 BvR 491/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

  • BVerwG, 14.09.1993 - 9 B 519.93

    Verneinung einer erlittenen oder der Klägerin und ihrer Familie drohenden

  • BVerwG, 05.12.1990 - 9 B 276.90

    Sanktionen des Irans gegen Wehrdienstflüchtlinge - Pflicht des Tatrichters zur

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2015 - 18 A 913/15

    Nicht substantiierter Nachweis einer nicht bestehenden individuellen

  • BVerwG, 02.06.1999 - 9 B 30.99

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.1997 - A 12 S 2007/97

    Asylverfahren: Gewährung rechtlichen Gehörs - Anordnung des Erscheinens des

  • OVG Bremen, 27.06.2011 - 2 A 250/10

    Zur Klärung der Prüfungspflicht des Verwaltungsgerichtes bei Vorliegen des

  • BVerwG, 10.06.1992 - 9 B 56.92

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

  • VGH Bayern, 06.02.2012 - 20 ZB 12.30012

    Berufungszulassung (abgelehnt); Verfahrensfehler (Beweisantrag); grundsätzliche

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