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   BVerfG, 04.04.1991 - 2 BvR 1497/90   

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https://dejure.org/1991,309
BVerfG, 04.04.1991 - 2 BvR 1497/90 (https://dejure.org/1991,309)
BVerfG, Entscheidung vom 04.04.1991 - 2 BvR 1497/90 (https://dejure.org/1991,309)
BVerfG, Entscheidung vom 04. April 1991 - 2 BvR 1497/90 (https://dejure.org/1991,309)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1991, 262
 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 04.04.1991 - 2 BvR 1497/90
    Vorliegend ist nicht erkennbar, daß die Feststellung insoweit außerhalb des den Fachgerichten belassenen Wertungsrahmens liegt (BVerfGE 76, 143 [162]).

    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines Asylmerkmals erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (vgl. BVerfGE 76, 143 [157, 166 f.]; 80, 315 [335]; 81, 142 [151 f.]); hierbei ist nicht entscheidend, ob die Maßnahme der staatlichen Selbstverteidigung dient.

    Durch die Aufhebung und Zurückverweisung wird der Beschluß des Oberverwaltungsgerichts über die Nichtzulassung der Berufung gegenstandslos; er braucht nicht aufgehoben zu werden, weil von ihm keine selbständige Beschwer ausgeht (vgl. BVerfGE 76, 143 [170]).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerfG, 04.04.1991 - 2 BvR 1497/90
    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines Asylmerkmals erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (vgl. BVerfGE 76, 143 [157, 166 f.]; 80, 315 [335]; 81, 142 [151 f.]); hierbei ist nicht entscheidend, ob die Maßnahme der staatlichen Selbstverteidigung dient.

    Ob die vom Gericht unterstellte Rechtsverletzung von einer Intensität ist, die sich nicht nur als Beeinträchtigung, sondern als - ausgrenzende - Verfolgung darstellt (vgl. BVerfGE 80, 315 [335]), läßt sich aufgrund der Feststellungen im angegriffenen Urteil nicht endgültig abschätzen.

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerfG, 04.04.1991 - 2 BvR 1497/90
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nämlich nicht verletzt, wenn der Richter zu einer möglicherweise unrichtigen Tatsachenfeststellung im Zusammenhang mit der ihm obliegenden Tätigkeit zur Sammlung, Feststellung und Bewertung der von den Parteien vorgetragenen Tatsachen gekommen ist (vgl. BVerfGE 22, 267 [273 f.]).
  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 04.04.1991 - 2 BvR 1497/90
    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines Asylmerkmals erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (vgl. BVerfGE 76, 143 [157, 166 f.]; 80, 315 [335]; 81, 142 [151 f.]); hierbei ist nicht entscheidend, ob die Maßnahme der staatlichen Selbstverteidigung dient.
  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 04.04.1991 - 2 BvR 1497/90
    Die volle Auslagenerstattung ergibt sich daraus, daß das Begehren des Beschwerdeführers, soweit es nicht erfolgreich war, von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. BVerfGE 42, 212 [223]).
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

    Auszug aus BVerfG, 04.04.1991 - 2 BvR 1497/90
    Sind aber keine offensichtlichen Umstände ersichtlich, die einen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil des Beschwerdeführers ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]), so ist das angegriffene Urteil gemäß § 95 Abs. 2 BVerfGG aufzuheben und die Sache an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen.
  • BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 2245/92

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Maßstäbe für die Beurteilung

    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines Asylmerkmals erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (vgl. BVerfGE 76, 143 ; 80, 315 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. April 1991 - 2 BvR 1497/90 - InfAuslR 1991, 262 und vom 11. Februar 1992 - 2 BvR 1155/91 - InfAuslR 1992, 152 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2017 - 2 L 85/17

    Anwendungsbereich des § 60a Abs. 2c und 2d AufenthG (juris: AufenthG 2004)

    Art. 103 Abs. 1 GG ist nicht verletzt, wenn der Richter im Zusammenhang mit der ihm obliegenden Tätigkeit zur Sammlung, Feststellung und Bewertung der von den Beteiligten vorgetragenen Tatsachen zu einer möglicherweise unrichtigen Tatsachenfeststellung gekommen ist (BVerfG, Beschl. v. 04.04.1991 - 2 BvR 1497/90 -, InfAuslR 1991, 262 [263]).
  • BVerfG, 09.12.1993 - 2 BvR 1916/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung einer Bürgerkriegs- bzw.

    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines unverfügbaren Merkmals erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (vgl. BVerfGE 76, 143 [157 f.]; 80, 315 [335]; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. April 1991, InfAuslR 1991, S. 262 [264] und vom 11. Februar 1992, InfAuslR 1992, S. 152 [154]).
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