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   BVerfG, 25.02.1992 - 2 BvR 182/92   

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https://dejure.org/1992,2831
BVerfG, 25.02.1992 - 2 BvR 182/92 (https://dejure.org/1992,2831)
BVerfG, Entscheidung vom 25.02.1992 - 2 BvR 182/92 (https://dejure.org/1992,2831)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Februar 1992 - 2 BvR 182/92 (https://dejure.org/1992,2831)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 16 Abs. 2 S 1 Art. 116 Abs. 1
    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Versagung des Bleiberechts vor Anerkennung als Vertriebene

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1992, 131
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 09.08.1990 - 2 BvR 1782/88

    Voraussetzungen für das Bleiberecht nach Art. 116 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1992 - 2 BvR 182/92
    Zwar ist die Beschwerdeführerin zu 2) in das Verteilungsverfahren einbezogen worden, das in der Praxis als Aufnahmeentscheidung i.S. von Art. 116 Abs. 1 GG gilt (Bundesverfassungsgericht [3. Kammer des Zweiten Senats], Beschluß vom 9. August 1990 - 2 BvR 1782/88 -, InfAuslR 1990, S. 297 ).
  • BVerfG, 14.08.1984 - 2 BvR 845/84

    Verfassungsrechtliche Voraussetzungen für die Annahme des Bleiberechts eines

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1992 - 2 BvR 182/92
    Ein solches Bleiberecht besteht für Ausländer, die in der Bundesrepublik Deutschland einen Antrag auf Anerkennung als Vertriebene gestellt haben, im allgemeinen nicht (vgl. zur förmlichen Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit: Bundesverfassungsgericht [Vorprüfungsausschuß], Beschluß vom 14. August 1984 - 2 BvR 845/84 -, NVwZ 1985, S. 33 ).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79

    Eurocontrol II

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1992 - 2 BvR 182/92
    Die Verfassungsbeschwerde ist in diesen Verfahren grundsätzlich nur zur Beseitigung von Grundrechtsverstößen eröffnet, die in der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes als solcher liegen und die ohne sofortige Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts auch nicht auf anderem Wege - insbesondere durch vorherige Durchführung des Hauptsacheverfahrens - zu beseitigen wären (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ; vgl. BVerfGE 59, 63 [83 f.] m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.02.1999 - 11 B 10148/99

    Ausländer; Spätaussiedlerbescheinigung; Ablehnungsbescheid; Aufnahmebescheid;

    Ein solcher Ablehnungsbescheid ist ab seiner Bekanntgabe dem Betroffenen gegenüber wirksam, sodass seine Bestandskraft nicht Voraussetzung für die Anwendung ausländerrechtlicher Vorschriften ist (so auch Kloesel/Christ/Häußer a.a.O. Rdnr. 18; vgl. ferner BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 1992 - 2 BvR 182/92 - InfAuslR 92, 131 und BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 1994 - 9 B 288.94 - InfAuslR 94, 373 m.z.w.N. aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie die weiteren Nachweise aus der obergerichtlichen Rechtsprechung bei Kloesel/Christ/Häußer a.a.O. Rdnr. 19).

    Da schließlich auch weder ein Antrag auf Feststellung der Rechtsstellung als Deutscher im Sinne von Art. 116 Abs. 1 GG noch ein Antrag auf Erteilung einer Spätaussiedlerbescheinigung im Sinne von § 15 Abs. 1 oder 2 BVFG 93 ein - vorläufiges - Aufenthalts- oder doch Bleiberecht begründet (vgl. nochmals BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 1992 a.a.O., BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 1994 a.a.O. m.w.N. aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; Funke- Kaiser a.a.O. § 1 AuslG Rdnr. 23; Kloesel/Christ/Häußer a.a.O. § 1 AuslG Rdnr. 19 m.w.N. aus der obergerichtlichen Rechtsprechung; vgl. auch Kanein/Renner a.a.O. § 1 AuslG Rdnrn. 9 f. m.w.N.), sind die Antragsteller gemäß § 42 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AuslG vollziehbar ausreisepflichtig.

  • OVG Brandenburg, 15.08.2003 - 4 B 225/03

    Konsequenz der Ablehnung eines Antrags auf Ausstellung einer Bescheinigung als

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  • BVerfG, 05.07.2000 - 2 BvR 865/00

    Bloße Aufnahme aufgrund eines Bescheids gem § 26 BVFG nicht in jedem Fall zur

    Dass nach Auffassung der angegriffenen Beschlüsse die bloße Aufnahme auf Grund eines bestandskräftigen Aufnahmebescheides gemäß § 26 BVFG jedenfalls dann noch nicht zur Begründung der Rechtsstellung als Deutscher im Sinne von Art. 116 Abs. 1 GG ausreicht, wenn die betreffende Person nicht als Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling anzusehen ist (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 25. Februar 1992, 2 BvR 182/92, InfAuslR 1992, S. 131), ist von Verfassungs wegen ebenso wenig zu beanstanden wie die sich daraus ergebende Folge, dass sodann ungeachtet der erfolgten Aufnahme die allgemeinen Regeln des Ausländergesetzes Anwendung finden.
  • BVerwG, 11.07.1994 - 9 B 288.94

    Vertriebene - Härtefall - Aufnahmebescheid - Bleiberecht nach

    Es ist geklärt, daß weder der Antrag auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises noch ein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Rechtsstellung als Deutscher nach Art. 116 Abs. 1 GG ein - vorläufiges - Bleiberecht begründet (BVerfG, Beschluß vom 14. August 1984 - 2 BvR 845/84 - NVwZ 1985, 33; BVerfG, Beschluß vom 9. August 1990 - 2 BvR 1782/88 - InfAuslR 1990, 297; BVerfG, Beschluß vom 25. Februar 1992 - 2 BvR 132/92 - InfAuslR 1992, 131; BVerfG, Beschluß vom 10. November 1992 - 2 BvR 1846/92 - AuAS Nr. 11/92, 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2002 - 11 S 1018/01

    Abschiebung trotz Besitz eines Aufnahmebescheides

    Der Besitz eines Aufnahmebescheids steht in solchen Fällen dem Erlass einer Abschiebungsandrohung nicht entgegen (so zutreffend auch OVG Hamburg, Beschluss v. 05.05.2000 - 4 Bs 75/00 - = EZAR 280 Nr. 6; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 10.02.1999 - 11 B 10148/99 - von diesem Verständnis ausgehend auch BVerfG, 2. Senat 3. Kammer, Beschluss v. 25.02.1992 - 2 BvR 182/92 - = InfAuslR 1992, 131-132).
  • BVerfG, 05.07.2000 - 2 BvR 866/00

    Verfassungsbeschwerde - Ausländer - Deutscher - Vertriebener -

    Dass nach Auffassung der angegriffenen Beschlüsse die bloße Aufnahme auf Grund eines bestandskräftigen Aufnahmebescheides gemäß § 26 BVFG jedenfalls dann noch nicht zur Begründung der Rechtsstellung als Deutscher im Sinne von Art. 116 Abs. 1 GG ausreicht, wenn die betreffende Person nicht als Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling anzusehen ist (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 25. Februar 1992, 2 BvR 182/92, InfAuslR 1992, S. 131), ist von Verfassungs wegen ebenso wenig zu beanstanden, wie die sich daraus ergebende Folge, dass sodann ungeachtet der erfolgten Aufnahme die allgemeinen Regeln des Ausländerrechts Anwendung finden.
  • BVerwG, 25.10.1995 - 1 B 131.94

    Vertriebenenrecht: Kein Aufenthaltsrecht bei Antrag auf Erteilung eines

    Deutscher nach Art. 116 Abs. 1 GG ein vorläufiges Bleiberecht begründet (BVerfG NVwZ 1985, 33 [BVerfG 14.08.1984 - 2 BvR 845/84]; InfAuslR 1990, 297 ; InfAuslR 1992, 131).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2005 - L 13 RA 32/04

    Rentenversicherung

    Denn nach ständiger Rechtsprechung besteht auch nach Art. 16 Abs. 2 Satz 1 GG iVm Art. 116 Abs. 1 GG während eines Vertriebenverfahrens grundsätzlich kein Bleiberecht (vgl. z.B. BVerfG NVwZ 1985, 33; InfAuslR 1992, 131 f.).
  • OVG Brandenburg, 02.07.2004 - 4 B 66/04

    Androhung der Abschiebung zur Durchsetzung einer kraft Gesetzes bestehenden

    Die Rechtsprechung bezieht sich teilweise auf die alte Rechtslage vor der grundlegenden Novellierung des BVFG durch Art. 1 des "Gesetzes zur Bereinigung von Kriegsfolgengesetzen" vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2094), so etwa der Beschluss des BVerfG vom 25. Februar 1992 (- 2 BvR 182/92 -, InfAuslR 1992, 131).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.1995 - 13 S 2924/94

    Wirkung eines verspätet gestellten Antrages auf Aufenthaltsgenehmigung - kein

    Denn aus dem Umstand, daß ein Ausländer einen Antrag auf Anerkennung als Aussiedler und Ausstellung eines Vertriebenenausweises gestellt hat, ergibt sich kein irgendwie geartetes Aufenthaltsrecht oder Bleiberecht, auch nicht aus Art. 116 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.02.1992 - 2 BvR 182.92 - InfAuslR 1992, 131; Beschl. v. 9.8.1990 - 2 BvR 1782.89 - InfAuslR 1990, 297; BVerwG, Beschl. v. 25.2.1992, InfAuslR 1992, 131; ständ. Rechtspr. des Senats).
  • VGH Hessen, 18.02.1993 - 13 TG 2743/92

    Erteilung einer Duldung nicht schon im Eilverfahren; nur Verpflichtung, von der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2011 - 11 N 26.10

    Bescheinigung der Spätaussiedlereigenschaft; keine Bindung an Ergebnis des

  • VG Sigmaringen, 17.04.2000 - 1 K 447/99

    Erteilung einer Spätaussiedlerbescheinigung; Prüfung des Vorliegens einer

  • VGH Bayern, 16.09.1999 - 5 ZB 99.2241

    Anspruch auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit; Antrag auf

  • VGH Bayern, 14.11.1994 - 10 CS 94.3306

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis wegen Einreise ohne das erforderliche Visum;

  • VG Göttingen, 05.03.2002 - 4 B 4021/02

    Aufenthaltsgenehmigung; Aufnahmebewerber; außergewöhnliche Härte;

  • VG Potsdam, 27.09.2004 - 14 L 559/04

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine Ausreiseaufforderung

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