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   VGH Baden-Württemberg, 18.12.1991 - 11 S 1275/91   

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VGH Baden-Württemberg, 18.12.1991 - 11 S 1275/91 (https://dejure.org/1991,1051)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.12.1991 - 11 S 1275/91 (https://dejure.org/1991,1051)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Dezember 1991 - 11 S 1275/91 (https://dejure.org/1991,1051)
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Serientäter

Wegen § 72 Abs. 2 Satz 1 AuslG i.V.m. § 8 Abs. 2 Satz 2 AuslG kommt es in bestimmten Fällen zu einer "gesetzlichen Mechanik": eine beantragte Aufenthaltsgenehmigung ist zwingend abzulehnen, wenn gleichzeitig eine Ausweisung verfügt wird - im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4, 20 Abs. 3 GG prüfen die Verwaltungsgerichte im Eilverfahren gleichwohl, ob ernstliche Zweifel gegen die Rechtmäßigkeit der Ausweisung bestehen und deshalb die Wiederherstellung der aufschiebende Wirkung (§ 72 Abs. 1 AuslG) hinsichtlich der Versagung der Aufenthaltserlaubnis anzuordnen ist (so daß gem. § 42 Abs. 2 Satz 2 AuslG auch die Vollziehbarkeit der Ausweisungspflicht entfällt);

§ 12 LVwVG greift auch ein, wenn die gesetzliche Ausreisepflicht nach § 42 Abs. 1 AuslG mittels der bundesrechtlichen Vollstreckungsmaßnahme der Abschiebung vollstreckt wird (vgl. § 80 Abs. 2 Satz 2 VwGO, früher § 187 Abs. 3 VwGO)

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vorläufiger Rechtsschutz gegenüber aufenthaltsbeendenden Maßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 700
  • NVwZ-RR 1992, 700
  • VBlBW 1992, 309
  • InfAuslR 1992, 171
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.02.1986 - 13 S 2750/85

    Sperrwirkung der Ausweisungsverfügung bei der Entscheidung über die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.1991 - 11 S 1275/91
    Insoweit ist eine grundlegende Änderung der Rechtslage gegenüber dem bis zum 31.12.1990 geltenden Ausländerrecht (siehe dazu insbesondere § 15 Abs. 1 Satz 1 des Ausländergesetzes vom 28.4.1965, BGBl. I S. 353 - AuslG a.F. -, sowie die dazu ergangene Rechtsprechung, beispielsweise die Senatsbeschlüsse vom 31.7.1979 - XI 403/79 - und vom 4.2.1987, BWVP 1987, 135, sowie OVG Bremen, Beschluß vom 7.6.1984, DÖV 1984, 901, damals a.A. VGH Bad.- Württ., Urteile vom 14.2.1985, ESVGH 35, 182, und vom 19.2.1986 - 13 S 2750/85 - siehe auch Hailbronner, Ausländerrecht, 2. Aufl., RdNr. 637) eingetreten.

    Diese - durch die gesetzliche Mechanik ausgelöste - Rechtsfolge ist insoweit einer anderweitigen Regelung durch behördliche und gerichtliche Entscheidungen nicht zugänglich, als die Ausreisepflicht - nach dem in § 42 Abs. 1 AuslG normierten Willen des Gesetzgebers in seiner kategorischen Strenge (so VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.2.1986 - 13 S 2750/85 - bereits zu der früheren Regelung in § 15 Abs. 1 Satz 1 AuslG a.F.) - immer (und nur) dann eintritt, wenn (und solange) der Ausländer eine erforderliche Aufenthaltsgenehmigung nicht oder nicht mehr besitzt.

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.1991 - 1 S 2601/91

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung der Aufenthaltserlaubnis; kurzfristige

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.1991 - 11 S 1275/91
    Diese Ausschlußwirkung tritt unabhängig davon ein, ob die Ausweisungsverfügung sofort vollziehbar oder bestandskräftig ist (siehe dazu auch VGH Bad.- Württ., Beschluß vom 28.11.1991 - 1 S 2601/91 -).

    Insoweit ist das Gericht daher nicht darauf beschränkt, die formale Ordnungsmäßigkeit der gesetzlichen Mechanik - d.h. praktisch nur die Wirksamkeit (§ 43 Abs. 1 LVwVfG) der Ausweisungsverfügung - zu überprüfen, sondern hat auch bereits bei der Entscheidung über eine Aussetzung der Vollziehbarkeit der Versagung der Aufenthaltserlaubnis (§ 72 Abs. 1 AuslG) - und damit auch der Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht (§ 42 Abs. 2 Satz 2 AuslG) - die inhaltliche (materiellrechtliche) Berechtigung der von der Ausländerbehörde eingeleiteten Beendigung des Aufenthalts des Ausländers im Bundesgebiet zu berücksichtigen (siehe dazu auch VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 28.11.1991 - 1 S 2601/91).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.1991 - 11 S 1455/91

    Baden-Württemberg: Sofortvollzug einer Abschiebungsandrohung gegenüber polnischen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.1991 - 11 S 1275/91
    Das richtige Verfahren zur Gewährung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes gegenüber der sofortigen Vollziehbarkeit von Maßnahmen, die - wie die Abschiebungsandrohung - in der Verwaltungsvollstreckung getroffen werden, ist demnach (siehe auch §§ 12 Satz 2 LVwVG, 123 Abs. 5 VwGO) das Aussetzungsverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO (siehe zu diesen Fragen insbesondere VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 15.4.1991 - 1 S 931/91 - InfAuslR 1991, 189, vom 27.6.1991 - 11 S 1455/91, vom 9.7.1991 - 11 S 1291/91 -, vom 30.9.1991 - 1 S 1324/91 - und vom 28.10.1991 - 11 S 1430/91-).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.1991 - 1 S 1324/91

    Beschwer des Antragsgegners durch Abweisung einer Anordnung der aufschiebenden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.1991 - 11 S 1275/91
    Das richtige Verfahren zur Gewährung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes gegenüber der sofortigen Vollziehbarkeit von Maßnahmen, die - wie die Abschiebungsandrohung - in der Verwaltungsvollstreckung getroffen werden, ist demnach (siehe auch §§ 12 Satz 2 LVwVG, 123 Abs. 5 VwGO) das Aussetzungsverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO (siehe zu diesen Fragen insbesondere VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 15.4.1991 - 1 S 931/91 - InfAuslR 1991, 189, vom 27.6.1991 - 11 S 1455/91, vom 9.7.1991 - 11 S 1291/91 -, vom 30.9.1991 - 1 S 1324/91 - und vom 28.10.1991 - 11 S 1430/91-).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.1991 - 1 S 931/91

    Zur Frage des vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine Abschiebungsandrohung in

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.1991 - 11 S 1275/91
    Das richtige Verfahren zur Gewährung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes gegenüber der sofortigen Vollziehbarkeit von Maßnahmen, die - wie die Abschiebungsandrohung - in der Verwaltungsvollstreckung getroffen werden, ist demnach (siehe auch §§ 12 Satz 2 LVwVG, 123 Abs. 5 VwGO) das Aussetzungsverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO (siehe zu diesen Fragen insbesondere VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 15.4.1991 - 1 S 931/91 - InfAuslR 1991, 189, vom 27.6.1991 - 11 S 1455/91, vom 9.7.1991 - 11 S 1291/91 -, vom 30.9.1991 - 1 S 1324/91 - und vom 28.10.1991 - 11 S 1430/91-).
  • BVerfG, 25.09.1986 - 2 BvR 744/86

    Sofortvollzug der Ausweisung nach unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.1991 - 11 S 1275/91
    Die verfassungsrechtlich in Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verbürgte Garantie eines wirkungsvollen, effektiven - auch vorläufigen - gerichtlichen Rechtsschutzes (siehe dazu u.a. BVerfG, Beschlüsse vom 21.3.1985, BVerfGE 69, 220 = NVwZ 1985, 409, und vom 25.9.1986, NVwZ 1987, 403) sowie das Rechtsstaatsgebot (Art. 20 Abs. 3 GG) gebieten jedoch, im Rahmen des gerichtlichen Aussetzungsverfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen den (gesetzlichen) Sofortvollzug der Versagung - hier - der Aufenthaltserlaubnis auch zu prüfen, ob ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der - die Mechanik auslösenden - Ausweisung bestehen.
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.1991 - 11 S 1275/91
    Die verfassungsrechtlich in Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verbürgte Garantie eines wirkungsvollen, effektiven - auch vorläufigen - gerichtlichen Rechtsschutzes (siehe dazu u.a. BVerfG, Beschlüsse vom 21.3.1985, BVerfGE 69, 220 = NVwZ 1985, 409, und vom 25.9.1986, NVwZ 1987, 403) sowie das Rechtsstaatsgebot (Art. 20 Abs. 3 GG) gebieten jedoch, im Rahmen des gerichtlichen Aussetzungsverfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen den (gesetzlichen) Sofortvollzug der Versagung - hier - der Aufenthaltserlaubnis auch zu prüfen, ob ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der - die Mechanik auslösenden - Ausweisung bestehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.1991 - 8 S 1589/91

    Keine Befugnis eines Miterben, allein Rechtsmittel gegen Baugenehmigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.1991 - 11 S 1275/91
    Der Senat hält trotz der dagegen erhobenen Bedenken (s. dazu auch Jacob in VBlBW 1991, 361) daran fest, daß die Abschiebungsandrohung ein - im Land Baden-Württemberg - kraft Gesetzes sofort vollziehbarer belastender Verwaltungsakt ist, gegenüber dessen Wirkungen vorläufiger gerichtlicher Rechtsschutz nach Maßgabe des § 80 Abs. 5 VwGO zu gewähren ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.1985 - 13 S 2749/84

    Ausweisung; Aufenthaltserlaubnis; Sperrwirkung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.1991 - 11 S 1275/91
    Insoweit ist eine grundlegende Änderung der Rechtslage gegenüber dem bis zum 31.12.1990 geltenden Ausländerrecht (siehe dazu insbesondere § 15 Abs. 1 Satz 1 des Ausländergesetzes vom 28.4.1965, BGBl. I S. 353 - AuslG a.F. -, sowie die dazu ergangene Rechtsprechung, beispielsweise die Senatsbeschlüsse vom 31.7.1979 - XI 403/79 - und vom 4.2.1987, BWVP 1987, 135, sowie OVG Bremen, Beschluß vom 7.6.1984, DÖV 1984, 901, damals a.A. VGH Bad.- Württ., Urteile vom 14.2.1985, ESVGH 35, 182, und vom 19.2.1986 - 13 S 2750/85 - siehe auch Hailbronner, Ausländerrecht, 2. Aufl., RdNr. 637) eingetreten.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2023 - 12 S 1841/22

    Generalpräventive Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen, zu dessen Gunsten das

    Die Abschiebungsandrohung ist eine bereits in der Verwaltungsvollstreckung (vgl. § 12 LVwVG) zur Einleitung der zwangsweisen Durchsetzung der Ausreisepflicht (§ 50 Abs. 1 und 2 AufenthG) getroffene Maßnahme (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 08.06.2022 - 12 S 3027/21 -, juris Rn. 24, und vom 18.12.1991 - 11 S 1275/91 -, juris Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2022 - 12 S 3027/21

    Kein Streit nach dem Asylgesetz bei Streit um eine Nebenbestimmung zu einer

    Denn der Anwendungsbereich des § 12 Satz 1 LVwVG dürfte, wie dessen Rechtsnatur und Entstehungsgeschichte zeigen, über den Geltungsbereich des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes hinausgehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 18.12.1991 - 11 S 1275/91 -, juris Rn. 6, vom 15.04.1991 - 1 S 931/91 -, juris Rn. 6 ff., und vom 27.06.1991 - 11 S 1455/91 -, juris Rn. 5).

    § 12 LVwVG, der sich vor seinem Inkrafttreten am 01.07.1974 vergleichbar in § 9 AGVwGO i.V.m. § 187 Abs. 3 VwGO a.F. fand, ist nämlich nach seiner Rechtsnatur nicht vollstreckungsrechtlicher, sondern verwaltungsprozessualer Art (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 18.12.1991 - 11 S 1275/91 -, juris Rn. 6, vom 27.06.1991 - 11 S 1455/91 -, juris Rn. 5, und vom 15.04.1991 - 1 S 931/91 -, juris Rn. 10; zu landesgesetzlichen Normierungen, die nicht im Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz, sondern im Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung - AGVwGO - und somit im Verwaltungsprozessrecht geregelt sind, vgl. Schoch in: Schoch/Schneider, VwGO § 80 Rn. 186, 195 f. ).

    Auch eine Maßnahme zur Vollstreckung einer Pflicht, die sich unmittelbar aus dem Gesetz ergibt, wird im Sinne von § 12 LVwVG in der Verwaltungsvollstreckung getroffen, wenn Bundesrecht die Vollstreckung einer gesetzlichen Pflicht vorsieht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.12.1991 - 11 S 1275/91 -, juris Rn. 6; a.A. VG Stuttgart, Beschluss vom 14.01.1991 - 16 K 3457/90 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.1997 - 11 S 3271/96

    Sperrwirkung einer Ausweisungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz gegen

    Die zwingende Rechtsfolge des Ausschlusses der Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung nach § 8 Abs. 2 S 2 AuslG (AuslG 1990) tritt ein, wenn die Ausweisungsverfügung durch Bekanntgabe an den Ausländer wirksam geworden ist; darauf, ob sie sofort vollziehbar oder bestandskräftig ist, kommt es nicht an (im Anschluß an VGH Bad-Württ, Beschlüsse vom 28.11.1991 - 1 S 2601/91 - und vom 18.12.1991 - 11 S 1275/91 -).

    Die zwingende Rechtsfolge des Ausschlusses der Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung - und damit auch einer vom Antragsteller beantragten Aufenthaltserlaubnis (§ 5 Nr. 1 AuslG) - tritt unabhängig davon aus, ob die - bereits durch ihre Bekanntgabe an den Antragsteller wirksam gewordene (vgl. § 43 Abs. 1 LVwVfG) - Ausweisungsverfügung sofort vollziehbar oder bestandskräftig ist (vgl. dazu u.a. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 28.11.1991 - 1 S 2601/91 -, InfAuslR 1992, 41 = VBlBW 1992, 155, und vom 18.12.1991 - 11 S 1275/91 -, InfAuslR 1992, 171 = NVwZ 1992, 700 = VBlBW 1992, 309).

    Im Rahmen des gerichtlichen Aussetzungsverfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen den (gesetzlichen) Sofortvollzug der Versagung der Aufenthaltserlaubnis (§ 72 Abs. 1 AuslG) ist jedoch - unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Garantie eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG) sowie des Rechtsstaatsgebots (Art. 20 Abs. 3 GG) - auch zu prüfen, ob ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ausweisung bestehen und daher die sofortige Vollziehbarkeit der durch diese Ausweisung bedingten Versagung der Aufenthaltserlaubnis auszusetzen ist, mit der - gemäß § 42 Abs. 2 S. 2 AuslG dann eintretenden - gesetzlichen Folge des Entfallens der Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht (vgl. dazu im einzelnen VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 18.12.1991, a.a.O.).

    Die (deshalb bereits) rechtmäßige Ablehnung seines Antrags auf eine (weitere) Aufenthaltserlaubnis hat die "gesetzliche Mechanik" (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 18.12.1991, a.a.O.) des Eintritts der Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht ausgelöst.

  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 1977/06

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch Versagung von

    Auch wenn das Oberverwaltungsgericht dies nicht ausdrücklich erwähnt, ist anzunehmen, dass es auf die Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung im Hinblick auf die von einer Ausweisung gemäß § 84 Abs. 2 Satz 1, § 11 Abs. 1 Satz 2 AufenthG ausgehende Sperrwirkung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis eingegangen ist (vgl. zur Inzidentprüfung der Ausweisung in der vorliegenden Fallgestaltung Hess. VGH, Beschluss vom 17. August 1995 - 13 TH 3304/94 -, NVwZ-RR 1996, S. 112 ; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Dezember 1991 - 11 S 1275/91 -, NVwZ 1992, S. 700 ).
  • VG Karlsruhe, 18.07.2001 - 11 K 1293/01

    Sperrwirkung der Ausweisung; Wiederholungsprognose bei Verurteilung wegen

    Die zwingende Rechtsfolge des Ausschlusses der Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung - und damit auch einer vom Antragsteller beantragten Aufenthaltserlaubnis (§ 5 Nr. 1 AuslG) - tritt unabhängig davon ein, ob die - bereits durch ihre Bekanntgabe an den Antragsteller wirksam gewordene (vgl. § 43 Abs. 1 LVwVfG) - Ausweisungsverfügung sofort vollziehbar oder bestandskräftig ist (vgl. dazu u.a. VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 28.11.1991 - 1 S 2601/91 -, InfAuslR 1992, 41, Beschl.v. 18.12.1991 - 11 S 1275/91 -, InfAuslR 1992, 171; Beschl.v. 11.02.1997, a.a.O.; Beschl.v. 26.03.2001 - 11 S 2111/00 -).

    Im Rahmen des gerichtlichen Aussetzungsverfahrens nach § 80 Abs. 5 S.1 VwGO gegen den (gesetzlichen) Sofortvollzug der Versagung der Aufenthaltserlaubnis (§ 72 Abs. 1 AuslG) ist jedoch - unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Garantie eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 S.1 GG) sowie des Rechtsstaatsgebots (Art. 20 Abs. 3 GG) - auch zu prüfen, ob ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ausweisung bestehen und daher die sofortige Vollziehbarkeit der durch die Ausweisung bedingten Versagung die Aufenthaltserlaubnis auszusetzen ist, mit der - gemäß § 42 Abs. 2 S.2 AuslG dann eintretenden - gesetzlichen Folge des Entfallens der Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht (vgl. dazu im Einzelnen: VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 18.12.1991, a.a.O.).

    Die (deshalb bereits) rechtmäßige Ablehnung seines Antrags auf eine (weitere) Aufenthaltserlaubnis hat die "gesetzliche Mechanik" - (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 18.12.1991, a.a.O.) des Eintritts der Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht ausgelöst.

  • VGH Hessen, 17.08.1995 - 13 TH 3304/94

    Zur Sperrwirkung des AuslG 1990 § 8 Abs 2 S 1; vorläufiger Rechtsschutz gegen

    Damit ist die Wirkung des § 8 Abs. 2 Satz 1 AuslG unabhängig davon eingetreten, ob die Ausweisung vollziehbar oder - was für den vorliegenden Fall nicht einschlägig ist - unanfechtbar ist (Hess. VGH, Beschluß vom 20. Februar 1995 - 12 TH 2253/94 - Urteil vom 8. Mai 1995 - 12 UE 3336/94 - VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 28. November 1991 - 1 S 2601/91 -, InfAuslR 1992, 41; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 18. Dezember 1991 - 11 S 1275/91 -, NVwZ-RR 1992, 700; Kanein/Renner, Ausländerrecht, 6. Aufl. 1993, § 72 AuslG Rdnr. 6; Funke-Kaiser, in: GK-AuslR, Stand: April 1995, § 72 AuslG Rdnr. 14; Huber in: ders., Handbuch des Ausländer- und Asylrechts, Stand: Januar 1995, Systematische Darstellung II Rdnr. 132; vgl. auch OVG Bremen, Beschluß vom 17. November 1992 - 1 B 100/92 -, NVwZ-RR 1993, 216 (217); andere Ansicht OVG Schleswig-Holstein, Beschluß vom 9. Februar 1993 - 4 M 146/92 -, NVwZ-RR 1993, 437; Vormeier, GK-AuslR, § 8 Abs. 2 Rdnr. 10 f.; Kanein/Renner, § 8 AuslG Rdnr. 16; Otte, ZAR 1994, 67 (75)).

    Daher folgt aus der Verpflichtung des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG, effektiven Rechtsschutz zu gewähren, für den Fall, daß eine Ausländerbehörde einen Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung unter Bezugnahme auf eine gleichzeitig erlassene und nicht mit der Anordnung des Sofortvollzuges versehene Ausweisungsverfügung ablehnt, die Notwendigkeit, im Rahmen eines Verfahrens auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Klage gegen die Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO bzw. auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO zur vorläufigen Sicherung eines beanspruchten Aufenthaltsrechts inzidenter auch die Rechtmäßigkeit der ausgesprochenen Ausweisung summarisch zu prüfen (VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 28. November 1991 - 1 S 2601/91 -, InfAuslR 1992, 41 (44); Beschluß vom 18. Dezember 1991 - 11 S 1275/91 -, NVwZ-RR 1992, 700 (701)).

  • OVG Berlin, 27.06.2003 - 8 SN 236.01

    D (A), Asylbewerber, Abgelehnte Asylbewerber, Ausweisung, Sofortvollzug,

    Der Gesetzgeber hat für die Rechtmäßigkeit der aufenthaltsbeendenden Verwaltungsakte allgemein, insbesondere die Ausweisung entschieden, dass nach Eintritt bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur die Vollstreckung im engeren Sinne (der gesetzlichen Ausreisepflicht nach § 42 Abs. 1 AuslG) unzulässig, der Eintritt der inneren Wirksamkeit des aufenthaltsbeendenden Verwaltungsaktes hingegen nicht - auch nicht vorübergehend - gehemmt sein soll (h.M., vgl. aus dem Schrifttum: Funke-Kaiser, in GK-AuslR, II-§ 72 Rn. 12; Hailbronner, AuslR § 8 Rn. 35; Renner, AuslR, 7. Aufl. 1999, § 72 AuslG Rn. 4; aus der Rechtsprechung: VGH BW, InfAuslR 1992, 41 [43]; NVwZ 1992, 700 [701]; OVG Bremen, NVwZ-RR 1993, 216 f.; OVG NW, NVwZ-RR 1996, 173 [174]; HessVGH, InfAuslR 1995, 200; OVG Hamburg, NVwZ-RR 1996, 709).

    ... Überdies ist die Rechtmäßigkeit einer durch eine Ausweisung ausgelösten Sperrwirkung als Vorfrage schon aus Gründen der Effektivität des Rechtsschutzes durchaus auch in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu überprüfen, wenn die Ablehnung einer beantragten Aufenthaltsgenehmigung hierauf gestützt wird (Hailbronner, a.a.O., A 1 § 72 Rn. 12; VGH BW, NVwZ 1992, 700 [701]).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.1992 - 11 S 736/92

    Zwangsweise Abschiebung eines Ausländers - vorläufiger Rechtsschutz; Ausweisung

    Zwar tritt die Ausschlußwirkung des § 8 Abs. 2 Satz 1 AuslG unabhängig davon ein, ob die Ausweisungsverfügung sofort vollziehbar oder bestandskräftig ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 18.12.1991 - 11 S 1275/91 -).

    Allerdings ist es dann, im Rahmen des gerichtlichen Aussetzungsverfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen den (gesetzlichen) Sofortvollzug der Versagung der Aufenthaltserlaubnis geboten, summarisch zu prüfen, ob ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ausweisung bestehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 18.12.1991 - 11 S 1275/91 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1993 - 11 S 1228/92

    Beschränkung des Asylantrags auf die Feststellung der Voraussetzungen des AuslG

    Diese Ausschlußwirkung tritt unabhängig davon ein, ob die Ausweisungsverfügung sofort vollziehbar oder bestandskräftig ist (vgl. § 72 Abs. 2 Satz 1 AuslG sowie Beschl. des Senats vom 18.12.1991 -- 11 S 1275/91 --, NVwZ 1992, 700).

    Allerdings ist es dann im Rahmen eines gerichtlichen Aussetzungsverfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen den (gesetzlichen) Sofortvollzug der Versagung der Aufenthaltserlaubnis geboten, summarisch zu prüfen, ob ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ausweisung bestehen (Beschl. des Senats vom 18.12.1991, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2002 - 11 S 1410/02

    Ausnahmsweise Verstoß einer Ist-Ausweisung gegen MRK Art 8 - Achtung des Privat-

    Die Prüfung hat sich vielmehr auch darauf zu erstrecken, ob materiellrechtlich ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ausweisung bestehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 28.11.1991 - 1 S 2601/91 -. VBlBW 1992, 155 f., und vom 18.12.1991 - 11 S 1275/91 -, VBlBW 1992, 309 ff.).
  • VGH Hessen, 08.05.1995 - 12 UE 3336/94

    Zur örtlich zuständigen Behörde bei Ausweisung eines Strafgefangenen; Prüfung

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.02.1993 - 4 M 146/92

    Ausländer; Ausweisungsverfügung; Aufenthaltsgenehmigung; Strafrest; Fiktion;

  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2001 - 11 S 2111/00

    Sperrwirkung der Ausweisung

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1995 - 13 S 560/95

    Ausweisung eines straffälligen EG-Ausländers wegen Wiederholungsgefahr;

  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.1992 - 11 S 3162/91

    Zum vorläufigen Rechtsschutz bei Versagung der Erteilung einer

  • OVG Sachsen, 02.06.1995 - 3 S 390/94

    Aufschiebende Wirkung; Ausweisung; Aufenthaltserlaubnis - Sperrwirkung der

  • VG Karlsruhe, 20.09.1995 - 12 K 2756/95

    Polizeirecht: Aufenthaltsverbot

  • VG Freiburg, 19.05.2014 - 2 K 1130/14

    Zur Frage der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruches gegen eine

  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.1995 - 13 S 1005/95

    Unanwendbarkeit des AuslG 1990 § 97 im Rahmen der Beurteilung nach EuNiederlAbk

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1993 - 11 S 1183/93

    Keine Umdeutung einer ermessensfehlerhaften Ausweisung in eine Versagung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.1992 - 13 S 2608/91

    Zum Versagungsgrund des AuslG 1990 § 8 Abs 1 Nr 2 bei Aufenthaltsentschluß erst

  • VG Stuttgart, 10.08.2005 - 16 K 2485/05

    Ausweisung eines Kroatien nach Drogendelikten.

  • VGH Hessen, 01.07.2005 - 9 TG 1210/05

    Anspruch auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine

  • VG Karlsruhe, 18.03.2003 - 6 K 579/03

    Ausweisung - verneinte Wiederholungsgefahr

  • VGH Baden-Württemberg, 07.09.1994 - 11 S 2600/93

    Erwerb eines eigenständigen Aufenthaltsrechts des Ehegatten nach AuslG 1990 § 19;

  • VG Gießen, 23.01.1997 - 7 G 634/96

    Zur Bestimmung der Ausreisefrist - keine allgemeine Anwendung der in AuslG 1990 §

  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.1994 - 11 S 2624/93

    Zum Verhältnis der Versagungsgründe für die Verlängerung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.1992 - 11 S 2420/91

    Keine Erledigung der Abschiebungsandrohung durch Ablauf der Ausreisefrist

  • VG Aachen, 10.07.2008 - 8 L 178/08

    Vorläufiger Abschiebungsschutz für die Ehefrau des ehemaligen Vorsitzenden des

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.05.1994 - 13 B 10196/94

    Ausländer; Anordnung der Abschiebung; Rechtsbehelfe; Aufschiebende Wirkung

  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.1993 - 11 S 488/93

    (Kein Erlöschen der Aufenthaltsgestattung des AsylVfG § 55 Abs 1F: 1992-06-26)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.1992 - 11 S 1373/92

    Unbefristete Aufenthaltserlaubnis für nachgezogene Kinder: Besitz der

  • VG Potsdam, 27.02.2018 - 8 L 1147/17
  • VG Stuttgart, 11.02.1994 - 4 K 74/94

    Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Drohung der Abschiebung in

  • VG Karlsruhe, 27.10.1997 - 4 K 3371/97

    Abschiebungsschutz hinsichtlich Bosnien-Herzegowina; Rechtliche Unmöglichkeit der

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