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   BVerfG, 28.02.1992 - 2 BvR 1608/90   

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BVerfG, 28.02.1992 - 2 BvR 1608/90 (https://dejure.org/1992,3768)
BVerfG, Entscheidung vom 28.02.1992 - 2 BvR 1608/90 (https://dejure.org/1992,3768)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Februar 1992 - 2 BvR 1608/90 (https://dejure.org/1992,3768)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 16 Abs. 2 S. 2
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung von Asyl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1992, 215
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1992 - 2 BvR 1608/90
    Schließlich ist es regelmäßig nicht asylbegründend, wenn die staatliche Strafverfolgung der Terrorismusbekämpfung dient (vgl. BVerfGE 80, 315 [336 ff.]; 81, 142 [149 ff.]).

    Unter diesen Voraussetzungen kann sich die entscheidungstragende Annahme des Gerichts, die Maßnahmen - deren asylerhebliche Zielgerichtetheit und Intensität vom Gericht nicht verneint wurde und nach den getroffenen Feststellungen auch kaum zu bezweifeln ist - knüpften nicht an asylerhebliche Merkmale des Beschwerdeführers an (vgl. hierzu BVerfGE 80, 315 [335]), nicht auf hinreichende tatsächliche Feststellungen stützen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat es für ausreichend erachtet, daß Maßnahmen gegenüber einer bestimmten Gruppe zugerechneten und nach asylerheblichen Merkmalen abgegrenzten Personen ergriffen werden (vgl. BVerfGE 80, 315 [340]).

    Entspricht vor dem Hintergrund der vorstehenden Darlegungen bereits die Annahme des Gerichts, im Hinblick auf die Prognose des künftigen Schicksals des Beschwerdeführers sei auf den für verfolgungsfrei ausgereiste Flüchtlinge geltenden (beachtliche Wahrscheinlichkeit für drohende Verfolgung) und nicht auf den sogenannten "herabgestuften" Wahrscheinlichkeitsmaßstab (hinreichende Sicherheit vor Verfolgung; vgl. BVerfGE 80, 315 [344 f.]) abzustellen, in tatsächlicher Hinsicht nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen, so ist unabhängig hiervon auch die Verneinung des politischen und damit asylerheblichen Charakters der dem Beschwerdeführer zukünftig drohenden Gefahren verfassungsrechtlich nicht zu billigen:.

    Nach alledem liegen keine hinreichend verläßlichen objektiven Umstände vor, die darauf schließen ließen, daß die vom Gericht für ausreichend wahrscheinlich gehaltene Bestrafung des Beschwerdeführers allein einer in seiner Tat zum Ausdruck gelangenden zusätzlichen kriminellen Komponente gelten würde, deren Strafwürdigkeit der Staatenpraxis geläufig wäre (vgl. BVerfGE 80, 315 [338]; 81, 142 [150]).

  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1992 - 2 BvR 1608/90
    Schließlich ist es regelmäßig nicht asylbegründend, wenn die staatliche Strafverfolgung der Terrorismusbekämpfung dient (vgl. BVerfGE 80, 315 [336 ff.]; 81, 142 [149 ff.]).

    Es hat auch für ausreichend beurteilt, wenn eine bestimmte Maßnahme im Blick auf asylrelevante Merkmale ergriffen wird (vgl. BVerfGE 81, 142 [151]).

    Nach alledem liegen keine hinreichend verläßlichen objektiven Umstände vor, die darauf schließen ließen, daß die vom Gericht für ausreichend wahrscheinlich gehaltene Bestrafung des Beschwerdeführers allein einer in seiner Tat zum Ausdruck gelangenden zusätzlichen kriminellen Komponente gelten würde, deren Strafwürdigkeit der Staatenpraxis geläufig wäre (vgl. BVerfGE 80, 315 [338]; 81, 142 [150]).

    Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil des Beschwerdeführers ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]), ist das angegriffene Urteil in dem aus dem Tenor ersichtlichen eingeschränkten Umfang aufzuheben; die Sache ist an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (§ 95 Abs. 2 BVerfGG ).

  • BVerfG, 08.11.1990 - 2 BvR 933/90

    Asylerheblichkeit von Merkmalen politischer Verfolgung - Verhöre und Verhaftung

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1992 - 2 BvR 1608/90
    Daraus hat die erkennende Kammer abgeleitet, daß bei einem vom Verfolger gehegten Verdacht der Trägerschaft von asylerheblichen Merkmalen die zur Aufklärung dieses Verdachts eingesetzten Mittel nicht als asylrechtlich unbeachtlich qualifiziert werden dürfen (vgl. Beschluß vom 8. November 1990 - 2 BvR 933/90 -, InfAuslR 1991, 25 [28]).
  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1992 - 2 BvR 1608/90
    Die rechtliche Wertung des Verwaltungsgerichts, mit der es die Klage gegen den asylversagenden Bescheid abgewiesen hat, wird Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG nicht gerecht (vgl. BVerfGE 76, 143 [162]).
  • BVerfG, 28.07.1971 - 1 BvR 40/69
    Auszug aus BVerfG, 28.02.1992 - 2 BvR 1608/90
    Die volle Auslagenerstattung ergibt sich daraus, daß das Begehren des Beschwerdeführers, soweit es sich als nicht erfolgreich erwiesen hat, von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. BVerfGE 32, 1 [39]).
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1992 - 2 BvR 1608/90
    Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil des Beschwerdeführers ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]), ist das angegriffene Urteil in dem aus dem Tenor ersichtlichen eingeschränkten Umfang aufzuheben; die Sache ist an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (§ 95 Abs. 2 BVerfGG ).
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