Rechtsprechung
   BVerfG, 30.12.1991 - 2 BvR 406/91, 2 BvR 463/91, 2 BvR 488/91, 2 BvR 500/91, 2 BvR 501/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,884
BVerfG, 30.12.1991 - 2 BvR 406/91, 2 BvR 463/91, 2 BvR 488/91, 2 BvR 500/91, 2 BvR 501/91 (https://dejure.org/1991,884)
BVerfG, Entscheidung vom 30.12.1991 - 2 BvR 406/91, 2 BvR 463/91, 2 BvR 488/91, 2 BvR 500/91, 2 BvR 501/91 (https://dejure.org/1991,884)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Dezember 1991 - 2 BvR 406/91, 2 BvR 463/91, 2 BvR 488/91, 2 BvR 500/91, 2 BvR 501/91 (https://dejure.org/1991,884)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,884) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Bestehen einer inländischen Fluchtalternative - Jeziden in der Türkei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1992, 219
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.11.1989 - 2 BvR 403/84

    Religion - Existenzminimum - Fluchtalternative

    Auszug aus BVerfG, 30.12.1991 - 2 BvR 406/91
    Eine inländische Fluchtalternative setzt voraus, daß der von regionaler Verfolgung Betroffene dort vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (vgl. BVerfGE 80, 315 [343 f.]; 81, 58 [65 f.]).

    a) Für die Frage, ob der Betroffene am Ort der inländischen Fluchtalternative vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist, kommt es zum einen auch darauf an, inwieweit es der staatlichen Ordnungsmacht möglich ist, Schutz zu gewähren (vgl. BVerfGE 81, 58 [66]).

  • BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 30.87

    Existenzgrundlage des Asylbewerbers - Verfolgung - Menschenwürdiges

    Auszug aus BVerfG, 30.12.1991 - 2 BvR 406/91
    Insoweit hält auch das Bundesverwaltungsgericht eine staatliche Verantwortung nicht für erforderlich (vgl. die angegriffenen Urteile, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 141 [S. 285] unter Hinweis auf das Urteil vom 8. Februar 1989 - 9 C 30.87 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 104).
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerfG, 30.12.1991 - 2 BvR 406/91
    Eine inländische Fluchtalternative setzt voraus, daß der von regionaler Verfolgung Betroffene dort vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (vgl. BVerfGE 80, 315 [343 f.]; 81, 58 [65 f.]).
  • VGH Hessen, 05.05.1997 - 12 UE 500/96

    Türkei: Gruppenverfolgung der Kurden - Bejahung einer inländischen

    Weder die Entscheidung vom 10. November 1989 (- 2 BvR 403/84 u.a. -, BVerfGE 81, 58 = BayVBl. 1990, 147 = DVBl. 1990, 201 = InfAuslR 1990, 34 = JuS 1990, 664 = NVwZ 1990, 254) noch die vom 22. März 1991 (- 2 BvR 1025/90 -, InfAuslR 1991, 198) oder die vom 30. Dezember 1991 (- 2 BvR 406/91 u.a. -, InfAuslR 1992, 219), die sich allesamt mit der Frage inländischer Fluchtalternativen bei regionaler Verfolgung befassen, lassen den Schluss zu, dass der begünstigte Adressatenkreis auch unverfolgt Ausgereiste einer sonst verfolgten Gruppe sein soll, die nicht aus dem Verfolgungsgebiet kommen.

    Zu diesen existentiellen Gefährdungen kann vor allem die Unmöglichkeit der Wahrung eines religiösen (BVerfG - Kammer -, 30.12.1991 - 2 BvR 406/91 -, InfAuslR 1992, 219) oder wirtschaftlichen Existenzminimums gehören (BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89 -, a.a.O.).

    Liegt die Voraussetzung einer existentiellen Gefährdung am Ort der inländischen Fluchtalternative vor, kommt es nicht mehr darauf an, ob eine staatliche Verantwortlichkeit für das Fehlen eines wirtschaftlichen oder religiösen Existenzminimums am Ort der inländischen Fluchtalternative zu bejahen ist (BVerfG, 30.12.1991 - 2 BvR 406/91 u. a. -, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 05.05.1997 - 12 UE 4660/96

    Türkei: Verfolgungsgefahr wegen exilpolitischer Betätigung in herausgehobener

    Weder die Entscheidung vom 10. November 1989 (- 2 BvR 403/84 u.a. -, BVerfGE 81, 58 = BayVBl. 1990, 147 = DVBl. 1990, 201 = InfAuslR 1990, 34 = JuS 1990, 664 = NVwZ 1990, 254) noch die vom 22. März 1991 (- 2 BvR 1025/90 -, InfAuslR 1991, 198) oder die vom 30. Dezember 1991 (- 2 BvR 406/91 u.a. -, InfAuslR 1992, 219), die sich allesamt mit der Frage inländischer Fluchtalternativen bei regionaler Verfolgung befassen, lassen den Schluss zu, dass der begünstigte Adressatenkreis auch unverfolgt Ausgereiste einer sonst verfolgten Gruppe sein soll, die nicht aus dem Verfolgungsgebiet kommen.

    Zu diesen existentiellen Gefährdungen kann vor allem die Unmöglichkeit der Wahrung eines religiösen (BVerfG - Kammer -, 30.12.1991 - 2 BvR 406/91 -, InfAuslR 1992, 219) oder wirtschaftlichen Existenzminimums gehören (BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89 -, a.a.O.).

    Liegt die Voraussetzung einer existentiellen Gefährdung am Ort der inländischen Fluchtalternative vor, kommt es nicht mehr darauf an, ob eine staatliche Verantwortlichkeit für das Fehlen eines wirtschaftlichen oder religiösen Existenzminimums am Ort der inländischen Fluchtalternative zu bejahen ist (BVerfG, 30.12.1991 - 2 BvR 406/91 u. a. -, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 25.03.1994 - 13 UE 2185/91

    Ethnische Albaner unterliegen in der serbischen Provinz Kosovo einer

    Eine solche inländische Fluchtalternative setzt voraus, daß der Asylsuchende in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutsbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfG, Urteil vom 10. Juli 1989, a.a.O.; BVerfG, Beschluß vom 10. November 1989 - 2 BvR 403, 1501/84 -, BVerfGE 81, 58, 65; BVerfG, Beschluß vom 30. Dezember 1991 - 2 BvR 406/91 u.a. -, InfAuslR 1992, S. 219, 221; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1990, a.a.O., 145 f.).

    Eine hinreichende Sicherheit vor politischer Verfolgung besteht dann nicht, wenn die mit der politischen Verfolgung verbundene Ausgrenzung fortbesteht, weil der Staat auch am potentiellen Zufluchtsort dem Betreffenden das Bekenntnis zu seinem für ihn unverzichtbaren persönlichen Merkmal, das Anknüpfungspunkt für die angenommene politische Verfolgung ist, durch eigene Maßnahmen unmöglich macht oder sich zumindest gegenüber solchen Handlungen der örtlichen Bevölkerung schutzunwillig zeigt (vgl. zum Fall der an die Religionszugehörigkeit anknüpfenden politischen Verfolgung: BVerfG, Urteil vom 10. November 1989, a.a.O., 66; BVerfG, Beschluß vom 30. Dezember 1991, a.a.O., S. 222).

    Als sonstige drohende Nachteile und Gefahren kommen insbesondere die Unmöglichkeit der Wahrung eines religiösen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 30. Dezember 1991, a.a.O., S. 222) oder wirtschaftlichen Existenzminimums (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 13.87 -, EZAR 203 Nr. 4; Urteil vom 16. Juni 1988 - BVerwG 9 C 1.88 -, InfAuslR 1989, S. 107 und Urteil vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 31.92 -, EZAR 203 Nr. 7) in Betracht.

  • VGH Hessen, 26.03.1997 - 12 UE 4967/96

    Asylrecht: zur Anwendbarkeit des herabgesetzten Prognosemaßstabes der

    Weder die Entscheidung vom 10. November 1989 (- 2 BvR 403/84 u.a. -, BVerfGE 81, 58 = BayVBl. 1990, 147 = DVBl. 1990, 201 = InfAuslR 1990, 34 = JuS 1990, 664 = NVwZ 1990, 254) noch die vom 22. März 1991 (- 2 BvR 1025/90 -, InfAuslR 1991, 198) oder die vom 30. Dezember 1991 (- 2 BvR 406/91 u.a. -, InfAuslR 1992, 219), die sich allesamt mit der Frage inländischer Fluchtalternativen bei regionaler Verfolgung befassen, lassen den Schluss zu, dass der begünstigte Adressatenkreis auch unverfolgt Ausgereiste einer sonst verfolgten Gruppe sein soll, die nicht aus dem Verfolgungsgebiet kommen.

    Zu diesen existentiellen Gefährdungen kann vor allem die Unmöglichkeit der Wahrung eines religiösen (BVerfG - Kammer -, 30.12.1991 - 2 BvR 406/91 -, InfAuslR 1992, 219) oder wirtschaftlichen Existenzminimums gehören (BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89 -, a.a.O.).

    Liegt die Voraussetzung einer existentiellen Gefährdung am Ort der inländischen Fluchtalternative vor, kommt es nicht mehr darauf an, ob eine staatliche Verantwortlichkeit für das Fehlen eines wirtschaftlichen oder religiösen Existenzminimums am Ort der inländischen Fluchtalternative zu bejahen ist (BVerfG, 30.12.1991 - 2 BvR 406/91 u. a. -, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 24.01.1994 - 12 UE 200/91

    Zur Lage der Kurden in der Türkei - insbesondere zum Bestehen einer inländischen

    Zu diesen existentiellen Gefährdungen können vor allem die nicht mögliche Wahrung eines religiösen (BVerfG - Kammer -, 30.12.1991 - 2 BvR 406/91 -, InfAuslR 1992, 219) oder wirtschaftlichen Existenzminimums gehören (BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89 -, a.a.O.).

    Liegt die Voraussetzung einer existentiellen Gefährdung am Ort der inländischen Fluchtalternative vor, kommt es nicht mehr darauf an, ob eine staatliche Verantwortlichkeit für das Fehlen eines wirtschaftlichen oder religiösen Existenzminimums am Ort der inländischen Fluchtalternative zu bejahen ist (BVerfG, 30.12.1991 - 2 BvR 406/91 u. a. -, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 26.07.1993 - 12 UE 2439/89

    Zur Gefahr politischer Verfolgung für Tamilen auf Sri Lanka - inländische

    Zu diesen existentiellen Gefährdungen können vor allem die nicht mögliche Wahrung eines religiösen (BVerfG, 30.12.1991 - 2 BvR 406/91 -, InfAuslR 1992, 219) oder wirtschaftlichen Existenzminimums gehören (BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89 -, a.a.O.).

    Liegt die Voraussetzung einer existentiellen Gefährdung am Ort der inländischen Fluchtalternative vor, kommt es nicht mehr darauf an, ob eine staatliche Verantwortlichkeit für das Fehlen eines wirtschaftlichen oder religiösen Existenzminimums am Ort der inländischen Fluchtalternative zu bejahen ist (BVerfG, 30.12.1991 - 2 BvR 406/91 u. a. -, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 15.03.1995 - 10 UE 102/94

    Asylrecht: Pakistan - mittelbare Gruppenverfolgung der Ahmadis; fehlende

    Da er bereits Verfolgung erlitten hatte und ihm deshalb insoweit der herabgestufte Wahrscheinlichkeitsmaßstab zugutekommt, setzt die Annahme einer inländischen Fluchtalternative voraus, daß er in anderen Landesteilen vor politischer Verfolgung hinreichend sicher gewesen wäre und daß ihm dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit gedroht hätten, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existenzielle Gefährdung an seinem Herkunftsort so nicht bestanden hätte (vgl. BVerfGE 80 S. 315 (343 ff.)); dementsprechend besteht bei religiöser Verfolgung eine inländische Fluchtalternative auch dann nicht, wenn sich der Betroffene derartigen Nachteilen und Gefahren oder einer politischen Verfolgung an seinem mutmaßlichem Zufluchtsort nur durch Aufgabe einer das religiöse Existenzminimum wahrenden Lebensweise entziehen könnte (vgl. BVerfG, Beschluß vom 30.12.1991 - 2 BvR 406/91 u.a. - InfAuslR 1992 S. 219).

    Abgesehen von diesen, der Einschätzung des Auswärtigen Amtes entgegenstehenden tatsächlichen Geschehnissen kann dessen Argumentation, wegen der Anonymität der pakistanischen Großstädte bestehe dort für Ahmadis eine inländische Fluchtalternative, auch deshalb nicht gefolgt werden, weil zum einen die Glaubenszugehörigkeit eines praktizierenden Ahmadis schon durch seine Teilnahme an den zwingend gemeinschaftlichen religiösen Handlungen, wie etwa dem Freitagsgebet in der Ahmadiyya-Moschee (vgl. Gutachten Prof. Dr. Khoury an den Hess. VGH vom Februar 1988 S. 4), in seinem Wohnumfeld ohne weiteres erkennbar wird, und weil ihm zum anderen asylrechtlich nicht zumutbar ist, auf derartige gemeinschaftsinterne Glaubensbetätigungen zu verzichten, um seine Religionszugehörigkeit zu verheimlichen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 20.09.1993 - 2 BvR 645/93 - AuAS 1994 S. 16), da er ansonsten zugunsten seiner Sicherheit sein religiöses Existenzminimum aufgeben müßte (vgl. BVerfG, Beschluß vom 30.12.1991 a.a.O.).

  • VGH Hessen, 26.09.1994 - 12 UE 170/94

    Im Einzelfall fehlende inländische Fluchtalternative für einen individuell

    Zu diesen existentiellen Gefährdungen können vor allem die nicht mögliche Wahrung eines religiösen (BVerfG - Kammer -, 30.12.1991 - 2 BvR 406/91 -, InfAuslR 1992, 219) oder wirtschaftlichen Existenzminimums gehören (BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89 -, a.a.O.).

    Liegt die Voraussetzung einer existentiellen Gefährdung am Ort der inländischen Fluchtalternative vor, kommt es nicht mehr darauf an, ob eine staatliche Verantwortlichkeit für das Fehlen eines wirtschaftlichen oder religiösen Existenzminimums am Ort der inländischen Fluchtalternative zu bejahen ist (BVerfG, 30.12.1991 - 2 BvR 406/91 u. a. -, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 07.12.1998 - 12 UE 232/97

    Türkei: örtlich begrenzte Gruppenverfolgung der Kurden in den Notstandsprovinzen

    Zu diesen existentiellen Gefährdungen kann vor allem die Unmöglichkeit der Wahrung eines religiösen (BVerfG - Kammer -, 30.12.1991 - 2 BvR 406/91 -, InfAuslR 1992, 219) oder wirtschaftlichen Existenzminimums gehören (BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89 -, a.a.O.).

    Liegt die Voraussetzung einer existentiellen Gefährdung am Ort der inländischen Fluchtalternative vor, kommt es nicht mehr darauf an, ob eine staatliche Verantwortlichkeit für das Fehlen eines wirtschaftlichen oder religiösen Existenzminimums am Ort der inländischen Fluchtalternative zu bejahen ist (BVerfG, 30.12.1991 - 2 BvR 406/91 u. a. -, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 12.07.2007 - 8 UE 3339/04

    Unmittelbare Anwendbarkeit der EGRL 83/2004; religiöse Verfolgung von

    Allerdings ist in Betracht zu ziehen, dass eine inländische Fluchtalternative, wie sie in Hangzhou und Shanghai bestanden haben dürfte, nur dann die Versagung von Asyl rechtfertigt, wenn festgestellt werden kann, dass die Aufrechterhaltung einer bestimmten Struktur im Sinne eines für die Ausübung der Kulthandlungen notwendigen Gruppenzusammenhalts nicht zu den schlechthin unverzichtbaren Voraussetzungen der Religionsausübung gehört (BVerfG, Beschluss vom 30. Dezember 1991 - 2 BvR 406/91 u. a. -, InfAuslR 1992, 219).
  • VGH Hessen, 19.01.1998 - 12 UE 1624/95

    Türkei: drohende Strafverfolgung kurdischer Volkszugehöriger bei Wiedereinreise

  • VGH Hessen, 13.11.1995 - 12 UE 2014/95

    "Wahlfeststellung" bei der Feststellung einer Einreise über (irgend-)einen

  • VGH Hessen, 24.11.1997 - 12 UE 725/94

    Türkei: zur Einschätzung der Verfolgungsgefahr für Kurden ua wegen

  • VGH Hessen, 17.07.1995 - 12 UE 2621/94

    Inländische Fluchtalternative für Kurden aus den Notstandsprovinzen der

  • VGH Hessen, 14.10.1998 - 6 UE 214/98

    Türkei: Gruppenverfolgung der Kurden - inländische Fluchtalternative bejaht

  • VGH Hessen, 16.09.1996 - 12 UE 3033/95

    Ausschluß des Asylgrundrechts nach Einreise aus einem sicheren Drittstaat - keine

  • VGH Hessen, 07.12.1998 - 12 UE 2091/98

    Türkei: Gruppenverfolgung der Kurden in den Notstandsprovinzen - örtlich

  • VGH Hessen, 07.07.1997 - 12 UE 2019/96

    Türkei: inländische Fluchtalternative für Kurden bejaht; Situation für

  • VGH Hessen, 11.10.1995 - 12 UE 2018/95

    Sri Lanka: inländische Fluchtalternative für Tamilen im Raum um Colombo

  • VGH Hessen, 08.08.1994 - 12 UE 2936/93

    Türkei: Ausnahme von der bestehenden inländischen Fluchtalternative für Kurden;

  • VGH Hessen, 26.07.1993 - 12 UE 141/90

    Zur Gefahr politischer Verfolgung für Tamilen auf Sri Lanka - inländische

  • VGH Hessen, 06.09.1995 - 12 UE 2019/95

    Sri Lanka: inländische Fluchtalternative für Tamilen im Raum um Colombo

  • VGH Hessen, 20.02.1995 - 12 UE 1658/94

    Inländische Fluchtalternative für Kurden in der Türkei

  • VGH Hessen, 21.03.1994 - 12 UE 2145/90

    Zum Bestehen einer inländischen Fluchtalternative für Tamilen auf Sri Lanka

  • VGH Hessen, 07.07.1997 - 12 UE 2815/96

    Türkei: keine Verfolgungsgefahr für Aleviten

  • VGH Hessen, 16.09.1996 - 12 UE 3641/95

    Nachweis der Zugehörigkeit zu einer verfolgten Religionsgemeinschaft (hier:

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.01.2008 - 3 L 75/06

    Asyl und Abschiebungsschutz

  • VG Gießen, 02.10.2002 - 2 E 4712/00

    Syrien: mittelbare Gruppenverfolgung der Yeziden

  • VG Gießen, 07.11.1997 - 2 E 32098/94

    Gruppenverfolgung von Yeziden in Syrien

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.1998 - 9 A 6597/95

    Syrien, Kurden, Jesiden, Minderheiten, religiös motivierte Verfolgung, Mittelbare

  • BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 1.95

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.04.1992 - 13 A 11860/90

    Yezidische Glaubensgemeinschaft; Gruppenverfolgung in Südost-Türkei; Inländische

  • BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 89.89

    Jezide kurdischen Volkstums aus der Türkei - Wirtschaftliches und religiöses

  • BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 85.89

    Jezide kurdischen Volkstums aus der Türkei - Wirtschaftliches und religiöses

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.1998 - A 14 S 495/98

    Jugoslawien: Gruppenverfolgung der Kosovo-Albaner verneint; keine extreme

  • BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 86.89

    Jezide kurdischen Volkstums aus der Türkei - Wirtschaftliches und religiöses

  • BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 6.95

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter - Mittelbare (vom türkischen Staat zu

  • BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 4.95

    Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - Anspruch auf Asyl

  • BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 5.95

    Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - Anspruch auf Asyl

  • BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 2.95

    Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - Antrag auf Asyl - Wahrung des religiösen

  • VG Gießen, 06.10.1999 - 2 E 30444/99

    WIDERRUF DER ASYLANERKENNUNG; IRAK; FLUCHTALTERNATIVE; KURDE

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 89.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,8633
BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 89.89 (https://dejure.org/1991,8633)
BVerwG, Entscheidung vom 15.01.1991 - 9 C 89.89 (https://dejure.org/1991,8633)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Januar 1991 - 9 C 89.89 (https://dejure.org/1991,8633)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,8633) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Jezide kurdischen Volkstums aus der Türkei - Wirtschaftliches und religiöses Existenzminimum am Ort der Fluchtalternative - Drohende existenzvernichtende wirtschaftliche Notlage als Asylanerkennungsgrund - Zumutbarkeit einer inländischen Fluchtalternative - ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1992, 219
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 89.89
    Bei einer solchen Sachlage darf die Asylklage nur dann abgewiesen werden, wenn der Asylsuchende im Zeitpunkt der berufungsgerichtlichen Entscheidung bei einer Rückkehr in seinen eigenen Staat dort wieder Schutz finden kann, wenn er also vor (erneuter) politischer Verfolgung hinreichend sicher ist oder jedenfalls in anderen Landesteilen eine inländische Fluchtalternative besteht (vgl. BVerfGE 80, 315 ; Senatsurteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139 [BVerwG 15.05.1990 - 9 C 17/89] ).

    Das Bundesverfassungsgericht verlangt für die Bejahung einer inländischen Fluchtalternative ebenfalls, daß der Asylsuchende in den dafür in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existenzielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfG, Beschluß vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. - BVerfGE 80, 315).

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 89.89
    Bei einer solchen Sachlage darf die Asylklage nur dann abgewiesen werden, wenn der Asylsuchende im Zeitpunkt der berufungsgerichtlichen Entscheidung bei einer Rückkehr in seinen eigenen Staat dort wieder Schutz finden kann, wenn er also vor (erneuter) politischer Verfolgung hinreichend sicher ist oder jedenfalls in anderen Landesteilen eine inländische Fluchtalternative besteht (vgl. BVerfGE 80, 315 ; Senatsurteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139 [BVerwG 15.05.1990 - 9 C 17/89] ).
  • BVerfG, 10.11.1989 - 2 BvR 403/84

    Religion - Existenzminimum - Fluchtalternative

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 89.89
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind, damit das religiöse Existenzminimum als Voraussetzung für die Zumutbarkeit einer inländischen Fluchtalternative gewährleistet ist, bei der hier in Rede stehenden archaischen und von mündlicher Überlieferung geprägten Religionsform die besonderen, schlechthin unverzichtbaren Voraussetzungen der Religionsausübung in den Blick zu nehmen: Für die Jeziden kann insoweit die Aufrechterhaltung einer Familienstruktur im Sinne eines für die Ausübung der Kulthandlungen notwendigen Gruppenzusammenhalts und, damit einhergehend, einer Verbindung mit einer Priesterfamilie in Betracht kommen (BVerfG, Beschluß vom 10. November 1989 - 2 BvR 403/84 u.a. - BVerfGE 81, 58 ).
  • BVerfG, 30.12.1991 - 2 BvR 406/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Bestehen einer inländischen

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 89.89
    Verfassungsbeschwerde erfolgreich: BVerfG - 30.12.1991 - 2 BvR 463/91.
  • BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 30.87

    Existenzgrundlage des Asylbewerbers - Verfolgung - Menschenwürdiges

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 89.89
    Inzwischen hat das Bundesverwaltungsgericht ausgesprochen, daß die Annahme einer zumutbaren Fluchtalternative ausscheidet, wenn der Ausländer an dem Alternativort bei generalisierender Betrachtung auf Dauer ein Leben unter dem Existenzminimum zu erwarten hat, das zu Hunger, Verelendung und schließlich zum Tod führt (Urteil vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 30.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 104).
  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 13.87

    Asylrecht - Fluchtalternative - Syrich-orthodoxe Christen - Türkei

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 89.89
    Zwar ist im Urteil des Senats vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 13.87 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 72) noch offengelassen, ob die Verfolgungsfreiheit am Ort der inländischen Fluchtalternative auch dann die Asylanerkennung hindert, wenn der Asylsuchende dort kein Existenzminimum findet, und der Anspruch des Betroffenen in einem solchen Fall auf Schutz vor Abschiebung in das drohende Verderben reduziert wäre.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1993 - A 12 S 1380/91

    Bejahung der Voraussetzungen des AuslG 1990 § 51 Abs 1 im Falle des Familienasyls

    Der Senat verkennt nicht, daß etwa den Urteilen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 17.7.1989 (18 A 10294/87) und vom 1.8.1989 (18 A 10020/88, 18 A 10109/88 und 18 A 10121/88 sowie hierzu BVerwG, Urteile vom 15.1.1991 - BVerwG 9 C 82.89 und BVerwG 9 C 89.89) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14.2.1990 (11 B 84 C. 465) eine zumindest tendenziell andere Einschätzung dazu zugrundeliegt, ob Jeziden, die sich nicht bereits an ihre muslimische Umwelt weitgehend angepaßt haben, weil sie in ihrem Glauben leben und deswegen zu einer derartigen Anpassung entweder bereits nicht in der Lage oder jedenfalls wegen der damit verbundenen vollständigen Verleugnung ihres Glaubens nicht willens sind, in den Städten der Türkei und insbesondere auch in Istanbul eine wirtschaftliche Existenzgrundlage eröffnet wäre.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.1992 - 6 A 10036/88

    Unverzüglichkeit der Asylantragstellung; Einreise ; Einführung des Familienasyls;

    Es kann deshalb dahingestellt bleiben (vgl. z.B. Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 15. Januar 1991 - 9 C 89.89 -), ob sie bei Zugrundelegung ihres Vorbringens ihren Heimatstaat als Vorverfolgte verlassen hätten (vgl. insofern die ständige Rechtsprechung des 13. Senats des Gerichts zur politischen Verfolgung im Zuge des Bürgerkrieges um die Vorherrschaft in Eritrea im allgemeinen, grundlegend Urteil vom 07. Dezember 1988 - 13 A 20.88 -, NVwZ-RR 1989, S. 438 f., und im besonderen zur Sippenhaft, grundlegend Urteil vom07. Juni 1989 - 13 A 12.88 - vgl. zur "Unmittelbarkeit" des Drohens von Verfolgung des weiteren Bundesverfassungsgericht Beschluß vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 -, BVerfGE 80, S. 315 f., 345, sowie Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 09. April 1991 - 9 C 91.90 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.1991 - 6 A 10031/88

    Rückkehr nach Äthiopien; Äthiopischer Staatsangehöriger; Politische Verfolgung

    Es kann deshalb dahingestellt bleiben (vgl. z. B. BVerwG Urteil vom 15. Januar 1991 - 9 C 89.89 -), ob sie ihrem Vorbringen entsprechend tatsächlich - Bedenken bestehen insofern wegen der nicht unerheblichen Widersprüche und ohne weitere Aufklärung auch mit Rücksicht auf den Inhalt des Schreibens ihres ehemaligen Verlobten an die Ausländerbehörde vom 13. September 1985 - ihren Heimatstaat als Vorverfolgte (vgl. die ständige Rechtsprechung des 13. Senats des Gerichts, grundlegend Urteil vom 07. Dezember 1988 - 13 A 20/88 -, NVwZ-RR 1989, S. 438 f.) verlassen hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 85.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,8304
BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 85.89 (https://dejure.org/1991,8304)
BVerwG, Entscheidung vom 15.01.1991 - 9 C 85.89 (https://dejure.org/1991,8304)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Januar 1991 - 9 C 85.89 (https://dejure.org/1991,8304)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,8304) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Jezide kurdischen Volkstums aus der Türkei - Wirtschaftliches und religiöses Existenzminimum am Ort der Fluchtalternative - Drohende existenzvernichtende wirtschaftliche Notlage als Asylanerkennungsgrund - Zumutbarkeit einer inländischen Fluchtalternative - ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1992, 219
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 85.89
    Bei einer solchen Sachlage darf die Asylklage nur dann abgewiesen werden, wenn der Asylsuchende im Zeitpunkt der berufungsgerichtlichen Entscheidung bei einer Rückkehr in seinen eigenen Staat dort wieder Schutz finden kann, wenn er also vor (erneuter) politischer Verfolgung hinreichend sicher ist oder jedenfalls in anderen Landesteilen eine inländische Fluchtalternative besteht (vgl. BVerfGE 80, 315 ; Senatsurteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139 [BVerwG 15.05.1990 - 9 C 17/89] ).

    Das Bundesverfassungsgericht verlangt für die Bejahung einer inländischen Fluchtalternative ebenfalls, daß der Asylsuchende in den dafür in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existenzielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfG, Beschluß vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. - BVerfGE 80, 315).

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 85.89
    Bei einer solchen Sachlage darf die Asylklage nur dann abgewiesen werden, wenn der Asylsuchende im Zeitpunkt der berufungsgerichtlichen Entscheidung bei einer Rückkehr in seinen eigenen Staat dort wieder Schutz finden kann, wenn er also vor (erneuter) politischer Verfolgung hinreichend sicher ist oder jedenfalls in anderen Landesteilen eine inländische Fluchtalternative besteht (vgl. BVerfGE 80, 315 ; Senatsurteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139 [BVerwG 15.05.1990 - 9 C 17/89] ).
  • BVerfG, 10.11.1989 - 2 BvR 403/84

    Religion - Existenzminimum - Fluchtalternative

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 85.89
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind, damit das religiöse Existenzminimum als Voraussetzung für die Zumutbarkeit einer inländischen Fluchtalternative gewährleistet ist, bei der hier in Rede stehenden archaischen und von mündlicher Überlieferung geprägten Religionsform die besonderen, schlechthin unverzichtbaren Voraussetzungen der Religionsausübung in den Blick zu nehmen: Für die Jeziden kann insoweit die Aufrechterhaltung einer Familienstruktur im Sinne eines für die Ausübung der Kulthandlungen notwendigen Gruppenzusammenhalts und, damit einhergehend, einer Verbindung mit einer Priesterfamilie in Betracht kommen (BVerfG, Beschluß vom 10. November 1989 - 2 BvR 403/84 u.a. - BVerfGE 81, 58 ).
  • BVerfG, 30.12.1991 - 2 BvR 406/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Bestehen einer inländischen

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 85.89
    Verfassungsbeschwerde erfolgreich: BVerfG - 30.12.1991 - 2 BvR 502/91.
  • BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 30.87

    Existenzgrundlage des Asylbewerbers - Verfolgung - Menschenwürdiges

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 85.89
    Inzwischen hat das Bundesverwaltungsgericht ausgesprochen, daß die Annahme einer zumutbaren Fluchtalternative ausscheidet, wenn der Ausländer an dem Alternativort bei generalisierender Betrachtung auf Dauer ein Leben unter dem Existenzminimum zu erwarten hat, das zu Hunger, Verelendung und schließlich zum Tod führt (Urteil vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 30.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 104).
  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 13.87

    Asylrecht - Fluchtalternative - Syrich-orthodoxe Christen - Türkei

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 85.89
    Zwar ist im Urteil des Senats vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 13.87 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 72) noch offengelassen, ob die Verfolgungsfreiheit am Ort der inländischen Fluchtalternative auch dann die Asylanerkennung hindert, wenn der Asylsuchende dort kein Existenzminimum findet, und der Anspruch des Betroffenen in einem solchen Fall auf Schutz vor Abschiebung in das drohende Verderben reduziert wäre.
  • OVG Niedersachsen, 15.02.1994 - 11 L 1173/93
    Daher scheidet die Annahme einer zumutbaren Fluchtalternative aus, wenn der Asylsuchende an dem Alternativort bei generalisierender Betrachtung auf Dauer ein Leben unter dem Existenzminimum zu erwarten hätte, das zu Hunger, Verelendung und schließlich zum Tod führt (BVerwG, Urt. v. 8.2. 1989 - 9 C 30.87 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 104; Urt. v. 15.1.1991 - 9 C 85.89 -, NVwZ-RR 1991, 442).
  • OVG Niedersachsen, 29.10.1993 - 8 L 4327/91
    Darüber hinaus ist der Senat davon überzeugt, daß ethnische Albaner aus dem Kosovo in anderen Teilen Serbiens und Montenegros - abgesehen von ihnen dort drohender Verfolgung durch die serbischen Sicherheitsbehörden - bei generalisierender Betrachtung auf unabsehbare Zeit ein Leben unter dem Existenzminimum zu erwarten hätten; eine derartige Situation steht der Annahme einer zumutbaren inländischen Fluchtalternative entgegen (BVerwG, Urt. v. 15.1. 1991 - 9 C 85.89 - BVerfG, Beschl. v. 10.7.1989, a.a.O., 344, 345).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 83.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,8056
BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 83.89 (https://dejure.org/1991,8056)
BVerwG, Entscheidung vom 15.01.1991 - 9 C 83.89 (https://dejure.org/1991,8056)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Januar 1991 - 9 C 83.89 (https://dejure.org/1991,8056)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,8056) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Jezide kurdischen Volkstums aus der Türkei - Wirtschaftliches und religiöses Existenzminimum am Ort der Fluchtalternative - Drohende existenzvernichtende wirtschaftliche Notlage als Asylanerkennungsgrund - Zumutbarkeit einer inländischen Fluchtalternative - ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1992, 219
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 83.89
    Bei einer solchen Sachlage darf die Asylklage nur dann abgewiesen werden, wenn der Asylsuchende im Zeitpunkt der berufungsgerichtlichen Entscheidung bei einer Rückkehr in seinen eigenen Staat dort wieder Schutz finden kann, wenn er also vor (erneuter) politischer Verfolgung hinreichend sicher ist oder jedenfalls in anderen Landesteilen eine inländische Fluchtalternative besteht (vgl. BVerfGE 80, 315 ; Senatsurteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139 [BVerwG 15.05.1990 - 9 C 17/89] ).

    Das Bundesverfassungsgericht verlangt für die Bejahung einer inländischen Fluchtalternative ebenfalls, daß der Asylsuchende in den dafür in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existenzielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfG, Beschluß vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. - BVerfGE 80, 315).

  • BVerfG, 10.11.1989 - 2 BvR 403/84

    Religion - Existenzminimum - Fluchtalternative

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 83.89
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind, damit das religiöse Existenzminimum als Voraussetzung für die Zumutbarkeit einer inländischen Fluchtalternative gewährleistet ist, bei der hier in Rede stehenden archaischen und von mündlicher Überlieferung geprägten Religionsform die besonderen, schlechthin unverzichtbaren Voraussetzungen der Religionsausübung in den Blick zu nehmen: Für die Jeziden kann insoweit die Aufrechterhaltung einer Familienstruktur im Sinne eines für die Ausübung der Kulthandlungen notwendigen Gruppenzusammenhalts und, damit einhergehend, einer Verbindung mit einer Priesterfamilie in Betracht kommen (BVerfG, Beschluß vom 10. November 1989 - 2 BvR 403/84 u.a. - BVerfGE 81, 58 ).
  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 83.89
    Bei einer solchen Sachlage darf die Asylklage nur dann abgewiesen werden, wenn der Asylsuchende im Zeitpunkt der berufungsgerichtlichen Entscheidung bei einer Rückkehr in seinen eigenen Staat dort wieder Schutz finden kann, wenn er also vor (erneuter) politischer Verfolgung hinreichend sicher ist oder jedenfalls in anderen Landesteilen eine inländische Fluchtalternative besteht (vgl. BVerfGE 80, 315 ; Senatsurteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139 [BVerwG 15.05.1990 - 9 C 17/89] ).
  • BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 30.87

    Existenzgrundlage des Asylbewerbers - Verfolgung - Menschenwürdiges

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 83.89
    Inzwischen hat das Bundesverwaltungsgericht ausgesprochen, daß die Annahme einer zumutbaren Fluchtalternative ausscheidet, wenn der Ausländer an dem Alternativort bei generalisierender Betrachtung auf Dauer ein Leben unter dem Existenzminimum zu erwarten hat, das zu Hunger, Verelendung und schließlich zum Tod führt (Urteil vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 30.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 104).
  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 13.87

    Asylrecht - Fluchtalternative - Syrich-orthodoxe Christen - Türkei

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 83.89
    Zwar ist im Urteil des Senats vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 13.87 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 72) noch offengelassen, ob die Verfolgungsfreiheit am Ort der inländischen Fluchtalternative auch dann die Asylanerkennung hindert, wenn der Asylsuchende dort kein Existenzminimum findet, und der Anspruch des Betroffenen in einem solchen Fall auf Schutz vor Abschiebung in das drohende Verderben reduziert wäre.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 84.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,10116
BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 84.89 (https://dejure.org/1991,10116)
BVerwG, Entscheidung vom 15.01.1991 - 9 C 84.89 (https://dejure.org/1991,10116)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Januar 1991 - 9 C 84.89 (https://dejure.org/1991,10116)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,10116) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Jezide kurdischen Volkstums aus der Türkei - Wirtschaftliches und religiöses Existenzminimum am Ort der Fluchtalternative - Drohende existenzvernichtende wirtschaftliche Notlage als Asylanerkennungsgrund - Zumutbarkeit einer inländischen Fluchtalternative - ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1992, 219
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 84.89
    Bei einer solchen Sachlage darf die Asylklage nur dann abgewiesen werden, wenn der Asylsuchende im Zeitpunkt der berufungsgerichtlichen Entscheidung bei einer Rückkehr in seinem eigenen Staat dort wieder Schutz finden kann, wenn er also vor (erneuter) politischer Verfolgung hinreichend sicher ist oder jedenfalls in anderen Landesteilen eine inländische Fluchtalternative besteht (vgl. BVerfGE 80, 315 ; Senatsurteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139 [BVerwG 15.05.1990 - 9 C 17/89] ).

    Das Bundesverfassungsgericht verlangt für die Bejahung einer inländischen Fluchtalternative ebenfalls, daß der Asylsuchende in den dafür in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfG, Beschluß vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/66 u.a. - BVerfGE 80, 315).

  • BVerfG, 10.11.1989 - 2 BvR 403/84

    Religion - Existenzminimum - Fluchtalternative

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 84.89
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind, damit das religiöse Existenzminimum als Voraussetzung für die Zumutbarkeit einer inländischen Fluchtalternative gewährleistet ist, bei der hier in Rede stehenden archaischen und von mündlicher Überlieferung geprägten Religionsform die besonderen, schlechthin unverzichtbaren Voraussetzungen der Religionsausübung in den Blick zu nehmen: Für die Jeziden kann insoweit die Aufrechterhaltung einer Familienstruktur im Sinne eines für die Ausübung der Kulthandlungen notwendigen Gruppenzusammenhalts und, damit einhergehend, einer Verbindung mit einer Priesterfamilie in Betracht kommen (BVerfG, Beschluß vom 10. November 1989 - 2 BvR 403/84 u.a. - BVerfGE 81, 58 ).
  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 84.89
    Bei einer solchen Sachlage darf die Asylklage nur dann abgewiesen werden, wenn der Asylsuchende im Zeitpunkt der berufungsgerichtlichen Entscheidung bei einer Rückkehr in seinem eigenen Staat dort wieder Schutz finden kann, wenn er also vor (erneuter) politischer Verfolgung hinreichend sicher ist oder jedenfalls in anderen Landesteilen eine inländische Fluchtalternative besteht (vgl. BVerfGE 80, 315 ; Senatsurteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139 [BVerwG 15.05.1990 - 9 C 17/89] ).
  • BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 30.87

    Existenzgrundlage des Asylbewerbers - Verfolgung - Menschenwürdiges

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 84.89
    Inzwischen hat das Bundesverwaltungsgericht ausgesprochen, daß die Annahme einer zumutbaren Fluchtalternative ausscheidet, wenn der Ausländer an dem Alternativort bei generalisierender Betrachtung auf Dauer ein Leben unter dem Existenzminimum zu erwarten hat, das zu Hunger, Verelendung und schließlich zum Tod führt (Urteil vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 30.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 104).
  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 13.87

    Asylrecht - Fluchtalternative - Syrich-orthodoxe Christen - Türkei

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 84.89
    Zwar ist im Urteil des Senats vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 13.87 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 72) noch offengelassen, ob die Verfolgungsfreiheit am Ort der inländischen Fluchtalternative auch dann die Asylanerkennung hindert, wenn der Asylsuchende dort kein Existenzminimum findet, und der Anspruch des Betroffenen in einem solchen Fall auf Schutz vor Abschiebung in das drohende Verderben reduziert wäre.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 88.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,10507
BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 88.89 (https://dejure.org/1991,10507)
BVerwG, Entscheidung vom 15.01.1991 - 9 C 88.89 (https://dejure.org/1991,10507)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Januar 1991 - 9 C 88.89 (https://dejure.org/1991,10507)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,10507) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Jezide kurdischen Volkstums aus der Türkei - Wirtschaftliches und religiöses Existenzminimum am Ort der Fluchtalternative - Drohende existenzvernichtende wirtschaftliche Notlage als Asylanerkennungsgrund - Zumutbarkeit einer inländischen Fluchtalternative - ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1992, 219
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 88.89
    Bei einer solchen Sachlage darf die Asylklage nur dann abgewiesen werden, wenn der Asylsuchende im Zeitpunkt der berufungsgerichtlichen Entscheidung bei einer Rückkehr in seinen eigenen Staat dort wieder Schutz finden kann, wenn er also vor (erneuter) politischer Verfolgung hinreichend sicher ist oder jedenfalls in anderen Landesteilen eine inländische Fluchtalternative besteht (vgl. BVerfGE 80, 315 ; Senatsurteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139 [BVerwG 15.05.1990 - 9 C 17/89] ).

    Das Bundesverfassungsgericht verlangt für die Bejahung einer inländischen Fluchtalternative ebenfalls, daß der Asylsuchende in den dafür in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existenzielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfG, Beschluß vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. - BVerfGE 80, 315).

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 88.89
    Bei einer solchen Sachlage darf die Asylklage nur dann abgewiesen werden, wenn der Asylsuchende im Zeitpunkt der berufungsgerichtlichen Entscheidung bei einer Rückkehr in seinen eigenen Staat dort wieder Schutz finden kann, wenn er also vor (erneuter) politischer Verfolgung hinreichend sicher ist oder jedenfalls in anderen Landesteilen eine inländische Fluchtalternative besteht (vgl. BVerfGE 80, 315 ; Senatsurteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139 [BVerwG 15.05.1990 - 9 C 17/89] ).
  • BVerfG, 10.11.1989 - 2 BvR 403/84

    Religion - Existenzminimum - Fluchtalternative

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 88.89
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind, damit das religiöse Existenzminimum als Voraussetzung für die Zumutbarkeit einer inländischen Fluchtalternative gewährleistet ist, bei der hier in Rede stehenden archaischen und von mündlicher Überlieferung geprägten Religionsform die besonderen, schlechthin unverzichtbaren Voraussetzungen der Religionsausübung in den Blick zu nehmen: Für die Jeziden kann insoweit die Aufrechterhaltung einer Familienstruktur im Sinne eines für die Ausübung der Kulthandlungen notwendigen Gruppenzusammenhalts und, damit einhergehend, einer Verbindung mit einer Priesterfamilie in Betracht kommen (BVerfG, Beschluß vom 10. November 1989 - 2 BvR 403/84 u.a. - BVerfGE 81, 58 ).
  • BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 30.87

    Existenzgrundlage des Asylbewerbers - Verfolgung - Menschenwürdiges

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 88.89
    Inzwischen hat das Bundesverwaltungsgericht ausgesprochen, daß die Annahme einer zumutbaren Fluchtalternative ausscheidet, wenn der Ausländer an dem Alternativort bei generalisierender Betrachtung auf Dauer ein Leben unter dem Existenzminimum zu erwarten hat, das zu Hunger, Verelendung und schließlich zum Tod führt (Urteil vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 30.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 104).
  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 13.87

    Asylrecht - Fluchtalternative - Syrich-orthodoxe Christen - Türkei

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 88.89
    Zwar ist im Urteil des Senats vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 13.87 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 72) noch offengelassen, ob die Verfolgungsfreiheit am Ort der inländischen Fluchtalternative auch dann die Asylanerkennung hindert, wenn der Asylsuchende dort kein Existenzminimum findet, und der Anspruch des Betroffenen in einem solchen Fall auf Schutz vor Abschiebung in das drohende Verderben reduziert wäre.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht