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   VGH Baden-Württemberg, 28.11.1991 - 1 S 2601/91   

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VGH Baden-Württemberg, 28.11.1991 - 1 S 2601/91 (https://dejure.org/1991,1275)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.11.1991 - 1 S 2601/91 (https://dejure.org/1991,1275)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. November 1991 - 1 S 2601/91 (https://dejure.org/1991,1275)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung der Aufenthaltserlaubnis; kurzfristige Unterbrechung des rechtmäßigen, dauernden Aufenthalts - Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis trotz Vorliegen eines Ausweisungsgrundes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1992, 155
  • InfAuslR 1992, 41
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.1991 - 1 S 2891/90

    Inkrafttreten des EuNiederlAbk für die Türkei; Ausweisungsgründe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.1991 - 1 S 2601/91
    In ihrer Gesamtheit sind die Gründe für seine Ausweisung von solchem Gewicht, daß sie als besonders schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Sinne des Art. 3 Abs. 3 des Europäischen Niederlassungsabkommens (ENA), das auf ihn Anwendung findet (vgl. Art. 34 Abs. 3 ENA; s. dazu Urt. d. Senats v. 6.5.1991, InfAuslR 1991, 223 m.w.N.), zu werten sind und deswegen seine weitere Anwesenheit im Bundesgebiet auch bei Anlegung eines strengen Maßstabes nicht hinnehmbar erscheinen lassen.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.1991 - 1 S 931/91

    Zur Frage des vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine Abschiebungsandrohung in

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.1991 - 1 S 2601/91
    Die Abschiebungsandrohung ist kraft Gesetzes (§§ 80 Abs. 2 Nr. 3, 187 Abs. 3 VwGO, § 12 LVwVG) sofort vollziehbar (s. Beschl. d. Senats v. 15.4.1991, VBlBW 1991, 383); die insoweit ausgesprochene Anordnung der sofortigen Vollziehung ist deswegen gegenstandslos.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.1985 - 13 S 2749/84

    Ausweisung; Aufenthaltserlaubnis; Sperrwirkung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.1991 - 1 S 2601/91
    In einem Fall der vorliegenden Art ist es indessen zur Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes geboten, im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegenüber den Wirkungen der Versagung der Aufenthaltserlaubnis die Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung incidenter als Vorfrage zu überprüfen (im Ergebnis ähnlich VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.2.1985, ESVGH 35, 182 zu § 15 Abs. 1 S. 1 AuslG a.F., der freilich eine gesetzliche Begrenzung des Suspensiveffekts nicht normierte).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.1991 - 13 S 1800/90

    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - keine Fiktionswirkung bei

    Macht der Antragsteller geltend, die Fiktion des erlaubten Aufenthalts im Sinne des § 69 Abs. 3 S 1 und 2 AuslG nF oder diejenige des geduldeten Aufenthalts im Sinne des § 69 Abs. 2 S 1 AuslG nF habe bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde über seinen Antrag auf Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung bestanden, so steht ihm als (einzig) zutreffendes Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes der Aussetzungsantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO zur Verfügung (wie VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 28.11.1991 - 1 S 2601/91 -).

    Ist somit das Aussetzungsverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO der gegebene Rechtsbehelf des vorläufigen Rechtsschutz in den Fällen, in denen ein Ausländer, dessen Aufenthaltsgenehmigungsantrag abgelehnt worden ist, geltend macht, sein Aufenthalt habe bis zur Antragsablehnung durch die Ausländerbehörde als erlaubt oder geduldet gegolten, ist insoweit nach § 123 Abs. 5 VwGO kein Raum für die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes nach § 123 Abs. 1 VwGO (ebenso: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.11.1991 - 1 S 2601/91 - a.A.: Hess.VGH, Beschluß vom 14.2.1991 - 13 TH 2288/90 -).

    Denn indem das Gesetz die durch den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung bewirkte Erlaubnis- oder Duldungsfiktion bei einem Ausländer, der ausgewiesen "ist", ausschließt, knüpft es nach seinem Wortlaut (vgl. § 69 Abs. 2 S. 2, Halbsatz 1 AuslG n.F.) an die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Antragstellung an (ebenso: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.11.1991, a.a.O.).

    Der Senat hält es deshalb (wie in ständiger Rechtsprechung zu § 15 Abs. 1 S. 1 AuslG a.F. - s.o. - vertreten) für geboten, die Rechtmäßigkeit der unter Nr. 1 der Verfügung des Landratsamtes vom 10. April 1990 ausgesprochenen und durch den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums vom 18. Juni 1991 bestätigten Ausweisung einer summarischen Prüfung auf ihre Rechtmäßigkeit zu unterziehen (ebenso: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.11.1991, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.02.1993 - 4 M 146/92

    Ausländer; Ausweisungsverfügung; Aufenthaltsgenehmigung; Strafrest; Fiktion;

    Entfaltet ein gegen die Ausweisung erhobener Rechtsbefehl aufschiebende Wirkung, vermag sich die Ausländerbehörde nicht auf § 8 Abs. 2 Satz 1 AuslG zu berufen (Kanein/Renner, Ausländerrecht, 5. Aufl., § 8 AuslG Rdn. 12; GK-AuslG § 8 Abs. 2 Rdn. 10; a.A.: VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 28.11.1991 - 1 S 2601/91 - InfAuslR 1992, 41 (43); Beschluß vom 18.12.1991 - 11 S 1275/91 - VBlBW 1992, 309 (309 f.); Beschluß vom 02.06.1992 - 11 S 2420/91 - VBlBW 1992, 433; GK-AuslG § 72 Rdn. 1; offengelassen von VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 05.11.1991, aaO, 703).

    Mithin ist vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 Satz 1 erste Alternative VwGO zu gewähren (VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 28.11.1991, aaO, 42; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 15.03.1991 - 18 B 3239/90 - InfAuslR 1991, 232; HessVGH, Beschluß vom 12.02.1991 - 12 TH 1568/90 - NVwZ-RR 1991, 426 (426 f.); Kanein/ Renner, aaO., § 69 AuslG Rdn. 14 f.; im Ergebnis genauso GK-AuslG § 69 Rdn. 55).

    Die Vorschrift knüpft an die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Antragstellung an (§ 69 Abs. 2 Satz 1 erster Halbsatz AuslG) und schließt den Eintritt der Fiktionswirkung für den Fall einer bereits vorliegenden Ausweisungsverfügung aus (so auch VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 28.11.1991, a.a.O., 42; dazu neigend auch GK-AuslG § 69 Rdn. 33).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1993 - 11 S 1183/93

    Keine Umdeutung einer ermessensfehlerhaften Ausweisung in eine Versagung einer

    Dies folgt aus § 72 Abs. 2 Satz 1 AuslG, wonach Widerspruch und Klage unbeschadet ihrer aufschiebenden Wirkung die Wirksamkeit der Ausweisung unberührt lassen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.11.1991, InfAuslR 1992, 41 = VBlBW 1992, 155, und v. 18.12.1991, InfAuslR 1992, 171 = VBlBW 1992, 309; a.A. Schleswig- Holsteinisches OVG, Beschl. v. 9.2.1993, InfAuslR 1993, 128).

    Insoweit hat das Gericht bereits bei der Entscheidung über eine Aussetzung der Vollziehbarkeit der Versagung der Aufenthaltsgenehmigung (§ 72 Abs. 1 AuslG) -und damit auch der Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht (§ 42 Abs. 2 Satz 2 AuslG) - die inhaltliche (materiellrechtliche) Berechtigung der von der Ausländerbehörde eingeleiteten Beendigung des Aufenthalts des Ausländers im Bundesgebiet zu berücksichtigen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.11.1991 aaO.).

    Dabei handelt es sich um spezielle Ermessensversagungsgründe, die eine Anwendung der allgemeinen Regelversagungsgründe nach § 7 Abs. 2 AuslG ausschließen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.9.1992 -11 S 1109/92- in Jakober/Lehle/Schwab, aaO., D 1.1 § 26 Abs. 2 Nr. 3; Beschl. v. 2.6.1992 -11 S 736/92-; Beschl. v. 28.11.1991 -1 S 2601/91- InfAuslR 1992, 41 = VBlBW 1992, 155).

    Diese gestufte Ermessensregelung verdeutlicht, daß die Versagung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis trotz Vorliegen etwa eines auf dem persönlichen Verhalten des Ausländers beruhenden Ausweisungsgrundes (§ 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AuslG) oder einer strafrechtlichen Verurteilung im Sinne von § 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AuslG nicht notwendig zu einer Aufenthaltsbeendigung führt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.11.1991, aaO.; Fraenkel, aaO., S. 197).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.1991 - 11 S 1275/91

    Vorläufiger Rechtsschutz gegenüber aufenthaltsbeendenden Maßnahmen

    Diese Ausschlußwirkung tritt unabhängig davon ein, ob die Ausweisungsverfügung sofort vollziehbar oder bestandskräftig ist (siehe dazu auch VGH Bad.- Württ., Beschluß vom 28.11.1991 - 1 S 2601/91 -).

    Insoweit ist das Gericht daher nicht darauf beschränkt, die formale Ordnungsmäßigkeit der gesetzlichen Mechanik - d.h. praktisch nur die Wirksamkeit (§ 43 Abs. 1 LVwVfG) der Ausweisungsverfügung - zu überprüfen, sondern hat auch bereits bei der Entscheidung über eine Aussetzung der Vollziehbarkeit der Versagung der Aufenthaltserlaubnis (§ 72 Abs. 1 AuslG) - und damit auch der Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht (§ 42 Abs. 2 Satz 2 AuslG) - die inhaltliche (materiellrechtliche) Berechtigung der von der Ausländerbehörde eingeleiteten Beendigung des Aufenthalts des Ausländers im Bundesgebiet zu berücksichtigen (siehe dazu auch VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 28.11.1991 - 1 S 2601/91).

  • VGH Hessen, 17.08.1995 - 13 TH 3304/94

    Zur Sperrwirkung des AuslG 1990 § 8 Abs 2 S 1; vorläufiger Rechtsschutz gegen

    Damit ist die Wirkung des § 8 Abs. 2 Satz 1 AuslG unabhängig davon eingetreten, ob die Ausweisung vollziehbar oder - was für den vorliegenden Fall nicht einschlägig ist - unanfechtbar ist (Hess. VGH, Beschluß vom 20. Februar 1995 - 12 TH 2253/94 - Urteil vom 8. Mai 1995 - 12 UE 3336/94 - VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 28. November 1991 - 1 S 2601/91 -, InfAuslR 1992, 41; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 18. Dezember 1991 - 11 S 1275/91 -, NVwZ-RR 1992, 700; Kanein/Renner, Ausländerrecht, 6. Aufl. 1993, § 72 AuslG Rdnr. 6; Funke-Kaiser, in: GK-AuslR, Stand: April 1995, § 72 AuslG Rdnr. 14; Huber in: ders., Handbuch des Ausländer- und Asylrechts, Stand: Januar 1995, Systematische Darstellung II Rdnr. 132; vgl. auch OVG Bremen, Beschluß vom 17. November 1992 - 1 B 100/92 -, NVwZ-RR 1993, 216 (217); andere Ansicht OVG Schleswig-Holstein, Beschluß vom 9. Februar 1993 - 4 M 146/92 -, NVwZ-RR 1993, 437; Vormeier, GK-AuslR, § 8 Abs. 2 Rdnr. 10 f.; Kanein/Renner, § 8 AuslG Rdnr. 16; Otte, ZAR 1994, 67 (75)).

    Daher folgt aus der Verpflichtung des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG, effektiven Rechtsschutz zu gewähren, für den Fall, daß eine Ausländerbehörde einen Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung unter Bezugnahme auf eine gleichzeitig erlassene und nicht mit der Anordnung des Sofortvollzuges versehene Ausweisungsverfügung ablehnt, die Notwendigkeit, im Rahmen eines Verfahrens auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Klage gegen die Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO bzw. auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO zur vorläufigen Sicherung eines beanspruchten Aufenthaltsrechts inzidenter auch die Rechtmäßigkeit der ausgesprochenen Ausweisung summarisch zu prüfen (VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 28. November 1991 - 1 S 2601/91 -, InfAuslR 1992, 41 (44); Beschluß vom 18. Dezember 1991 - 11 S 1275/91 -, NVwZ-RR 1992, 700 (701)).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.1997 - 11 S 3271/96

    Sperrwirkung einer Ausweisungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz gegen

    Die zwingende Rechtsfolge des Ausschlusses der Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung nach § 8 Abs. 2 S 2 AuslG (AuslG 1990) tritt ein, wenn die Ausweisungsverfügung durch Bekanntgabe an den Ausländer wirksam geworden ist; darauf, ob sie sofort vollziehbar oder bestandskräftig ist, kommt es nicht an (im Anschluß an VGH Bad-Württ, Beschlüsse vom 28.11.1991 - 1 S 2601/91 - und vom 18.12.1991 - 11 S 1275/91 -).

    Die zwingende Rechtsfolge des Ausschlusses der Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung - und damit auch einer vom Antragsteller beantragten Aufenthaltserlaubnis (§ 5 Nr. 1 AuslG) - tritt unabhängig davon aus, ob die - bereits durch ihre Bekanntgabe an den Antragsteller wirksam gewordene (vgl. § 43 Abs. 1 LVwVfG) - Ausweisungsverfügung sofort vollziehbar oder bestandskräftig ist (vgl. dazu u.a. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 28.11.1991 - 1 S 2601/91 -, InfAuslR 1992, 41 = VBlBW 1992, 155, und vom 18.12.1991 - 11 S 1275/91 -, InfAuslR 1992, 171 = NVwZ 1992, 700 = VBlBW 1992, 309).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.1994 - 1 S 818/94

    Ablehnung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis und gleichzeitige Androhung

    Obwohl im Ausgangspunkt ein Verpflichtungsbegehren, ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO gegeben, soweit dem Antragsteller durch die Ablehnung seines Antrags ein durch die Antragstellung begründetes fiktives Verweilrecht im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (§ 69 Abs. 2, 3 AuslG) genommen wird (st. Rechtspr. d. Senats, vgl. Beschlüsse v. 28.11.1991 - 1 S 2601/91 -, VBlBW 1992, 155; v. 6.2.1992 - 1 S 15/92 -, VBlBW 1992, 134).

    Er ist aber unbegründet, da der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis die Sperrwirkung der Ausweisung entgegensteht (§ 8 Abs. 2 Satz 1 AuslG), die, wie oben aufgezeigt, einer rechtlichen Überprüfung aller Voraussicht nach standhält (vgl. Beschl. d. Senats v. 28.11.1991 - 1 S 2601/91 -, VBlBW 1992, 155).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.1992 - 13 S 2608/91

    Zum Versagungsgrund des AuslG 1990 § 8 Abs 1 Nr 2 bei Aufenthaltsentschluß erst

    Die Bestimmung des § 69 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 AuslG setzt nämlich voraus, daß gegen den Ausländer bereits im Zeitpunkt der Antragstellung eine Ausweisungsverfügung erlassen ist (Senatsbeschluß vom 12.12.1991 - 13 S 1800/90 - sowie Beschluß des 1. Senats des erkennenden Gerichtshofs vom 28.11.1991 - 1 S 2601/91 -).

    Der Senat läßt offen, ob sich dies im Hinblick auf die Sperrwirkung des § 8 Abs. 2 Satz 1 AuslG bereits deshalb ergibt, weil die Antragsgegnerin, gestützt auf §§ 45 Abs. 1, 46 Nr. 2 AuslG, die Antragstellerin unbefristet ausgewiesen hat; denn eine auf diesen Gesichtspunkt gestützte Versagung der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes setzt im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Garantie eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) voraus, daß die Ausweisung einer inzidenten summarischen rechtlichen Überprüfung standhält (vgl. Senatsbeschluß vom 12.12.1991 - 13 S 1800/90 - sowie Beschluß des 1. Senats des erkennenden Gerichtshofs vom 28.11.1991 - aaO - und Beschluß des 11. Senats vom 18.12.1991 - 11 S 1275/91 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2002 - 11 S 1410/02

    Ausnahmsweise Verstoß einer Ist-Ausweisung gegen MRK Art 8 - Achtung des Privat-

    Die Prüfung hat sich vielmehr auch darauf zu erstrecken, ob materiellrechtlich ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ausweisung bestehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 28.11.1991 - 1 S 2601/91 -. VBlBW 1992, 155 f., und vom 18.12.1991 - 11 S 1275/91 -, VBlBW 1992, 309 ff.).
  • VG Braunschweig, 30.07.1999 - 5 B 152/99

    Zum einstweiligen Rechtsschutz bei Versagung der Aufenthaltserlaubnis.;

    Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Ausweisungsverfügung wäre daher unzulässig (vgl. VGH Baden Württemberg, Beschl. v. 28.11.1991 - 1 S 2601/91 -InfAuslR 1992, Seite 41 f.).

    Denn auch wenn man die Rechtmäßigkeit der Versagung der Aufenthaltserlaubnis als Vorfrage und im Rahmen dieser Vorfrage wiederum inzident (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.11.1991 - 1 S 2601/91 - a.a.O.) die Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung überprüft, ergeben sich im vorliegenden Falle keine Bedenken gegen die Abschiebungsandrohung der Antragsgegnerin.

  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2001 - 11 S 2111/00

    Sperrwirkung der Ausweisung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2003 - 2 L 222/01

    Zur Ausnahme von der Regel-Ausweisung bei geringer Schuld und geringem Tatbeitrag

  • OVG Niedersachsen, 02.02.2007 - 7 ME 11/07

    Voraussetzungen einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme bei strafrechtlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.1995 - 13 S 329/95

    Keine Anwendung der aufenthaltsrechtlichen Vergünstigungen für EG-Ausländer auf

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1995 - 13 S 560/95

    Ausweisung eines straffälligen EG-Ausländers wegen Wiederholungsgefahr;

  • OVG Sachsen, 02.06.1995 - 3 S 390/94

    Aufschiebende Wirkung; Ausweisung; Aufenthaltserlaubnis - Sperrwirkung der

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1992 - 1 S 241/92

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung der Aufenthaltsgenehmigung bei formell

  • OVG Berlin, 27.06.2003 - 8 SN 236.01

    D (A), Asylbewerber, Abgelehnte Asylbewerber, Ausweisung, Sofortvollzug,

  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.1995 - 13 S 1005/95

    Unanwendbarkeit des AuslG 1990 § 97 im Rahmen der Beurteilung nach EuNiederlAbk

  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1992 - 1 S 7/92

    Versagung der Aufenthaltsgenehmigung - Regelversagungstatbestand -

  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.1992 - 1 S 15/92

    Unerlaubte Einreise eines Ausländers gem AuslG § 58 Abs 1

  • VG Karlsruhe, 28.01.1998 - 10 K 2675/96

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung in Form einer befristeten

  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.1993 - 1 S 2713/92

    Aufenthaltserlaubnis: Unbeachtlichkeit von Unterbrechungen des Besitzes der

  • VG Gießen, 23.01.1997 - 7 G 634/96

    Zur Bestimmung der Ausreisefrist - keine allgemeine Anwendung der in AuslG 1990 §

  • VG Darmstadt, 16.12.1998 - 8 G 1910/98

    Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine für sofort vollziehbar

  • VG München, 27.07.1998 - M 17 S 98.2640

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Ausweisung eines in über 60 Taten straffällig

  • VG Karlsruhe, 18.07.2001 - 11 K 1293/01

    Sperrwirkung der Ausweisung; Wiederholungsprognose bei Verurteilung wegen

  • VG Stuttgart, 10.02.1993 - 7 K 2994/92

    Fiktion einer Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis aus

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