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   BVerfG, 07.12.1992 - 2 BvR 1621/92   

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https://dejure.org/1992,4523
BVerfG, 07.12.1992 - 2 BvR 1621/92 (https://dejure.org/1992,4523)
BVerfG, Entscheidung vom 07.12.1992 - 2 BvR 1621/92 (https://dejure.org/1992,4523)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Dezember 1992 - 2 BvR 1621/92 (https://dejure.org/1992,4523)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1993, 105
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1992 - 2 BvR 1621/92
    Anknüpfungspunkt der gerichtlichen Überlegungen zur Frage der Bestätigung oder Verwerfung des Sofortvollzugs ist daher die Frage, ob das Bundesamt den Asylantrag zu Recht als offensichtlich unbegründet abgelehnt hat und ob diese Prüfung auch weiterhin Bestand haben kann (BVerfGE 67, 43 [60 ff.]).

    Je nach Sachlage kann es dabei geboten sein, Beweise zu erheben oder dem Antragsteller Gelegenheit zur persönlichen Anhörung zu geben (vgl. BVerfGE 67, 43 [60 ff.]).

  • BVerfG, 17.12.1991 - 2 BvR 1041/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Offensichtlichkeitsprüfung eines

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1992 - 2 BvR 1621/92
    Die dabei erhobenen Einwendungen sind auch nicht von vornherein ungeeignet, die Wertung des Bundesamtes zu erschüttern, die Abweisung des Asylantrags dränge sich geradezu auf: Daß ein Asylantragsteller schon deshalb unglaubwürdig sein soll, weil er angibt, keine Ausweispapiere zu besitzen, begegnet zumindest erheblichen Zweifeln (vgl. Beschluß der erkennenden Kammer vom 17. Dezember 1991 - 2 BvR 1041/91 -, InfAuslR 1992, 75 [78]).
  • BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57

    Sendezeit I

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1992 - 2 BvR 1621/92
    Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung hat sich durch die Entscheidung in der Hauptsache erledigt (vgl. BVerfGE 7, 99 [109]).
  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1992 - 2 BvR 1621/92
    Im übrigen fehlt es in bezug auf Art. 103 Abs. 1 GG auch an der Erschöpfung des Rechtswegs (vgl. BVerfGE 49, 252 [256 ff.]; 73, 322 [327]).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1992 - 2 BvR 1621/92
    Dieser verpflichtet das Gericht, die wesentlichen der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen in den Gründen seiner Entscheidung zu verarbeiten (vgl. BVerfGE 47, 182 [189]; 58, 353 [357]).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweis uf das

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1992 - 2 BvR 1621/92
    Im übrigen fehlt es in bezug auf Art. 103 Abs. 1 GG auch an der Erschöpfung des Rechtswegs (vgl. BVerfGE 49, 252 [256 ff.]; 73, 322 [327]).
  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1992 - 2 BvR 1621/92
    Bei individuell konkretisierten Beeinträchtigungen kann eine Abweisung als offensichtlich unbegründet u.a. dann in Frage kommen, wenn sich das Vorbringen des Asylbewerbers insgesamt als unglaubwürdig erweist (BVerfGE 65, 76 [97]).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1992 - 2 BvR 1621/92
    Allein durch die Versagung der Prozeßkostenhilfe wird der Beschwerdeführer nicht gehindert, die gerichtlichen Verfahren weiter durchzuführen (vgl. auch BVerfGE 81, 347 [355]).
  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1992 - 2 BvR 1621/92
    Da keine Umstände ersichtlich sind, die den Rückschluß zuließen, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil des Beschwerdeführers ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]), ist der angegriffene Beschluß vom 13. August 1992 über die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes aufzuheben; die Sache ist an das Kreisgericht zurückzuverweisen (§ 95 Abs. 2 BVerfGG ).
  • BVerfG, 28.07.1971 - 1 BvR 40/69
    Auszug aus BVerfG, 07.12.1992 - 2 BvR 1621/92
    Die volle Auslagenerstattung ergibt sich daraus, daß das Begehren des Beschwerdeführers, soweit es sich nicht als erfolgreich erwiesen hat, von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. BVerfGE 32, 1 [39]).
  • BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 1024/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch selektive Befassung mit dem

  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2006 - 2 L 40/06

    Asyl und Aufenthaltsbeendigung

    Dies gilt erst recht, wenn die staatlichen Maßnahmen in die Vernichtung oder Zerstörung der ethnischen, kulturellen oder religiösen Identität des aufständischen Bevölkerungsteils umschlagen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 - BVerfGE 80, 315; BVerfG, Beschl. v. 09.12.1993 - 2 BvR 1638/93 - InfAuslR 1993, 105).
  • OVG Thüringen, 16.12.2004 - 3 KO 1003/04

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht, Verwaltungsprozessrecht; Russische

    Dies gilt erst recht, wenn die staatlichen Maßnahmen in die Vernichtung oder Zerstörung der ethnischen, kulturellen oder religiösen Identität des aufständischen Bevölkerungsteils umschlagen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 - BVerfGE 80, 315 = DVBl 1990, 102 = NVwZ 1990, 151 = DÖV 1990, 200; BVerfG, Beschluss vom 9. Dezember 1993 - 2 BvR 1638/93 - InfAuslR 1993, 105; Urteil des Senats vom 17. Dezember 1998 - 3 KO 869/96 - ThürVGRspr 1999, 122).
  • VG Karlsruhe, 13.02.2007 - A 11 K 11438/05

    Abschiebungsverbot für tschetschenische Asylbewerber.

    Dies gilt erst recht, wenn die staatlichen Maßnahmen in die Vernichtung oder Zerstörung der ethnischen, kulturellen oder religiösen Identität des aufständischen Bevölkerungsteils umschlagen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.07.1989, BVerfGE 80, 315; BVerfG, Beschl. v. 09.12.1993, InfAuslR 1993, 105).

    Wenn ein Staat einer ganzen Bevölkerungsgruppe pauschal zumindest eine Nähe zu separatistischen Aktivitäten oder gar generell deren Unterstützung unterstellt, so stellt sich auch die Frage, ob die Verfolgungsmaßnahmen - objektiv gesehen - auf die Volkszugehörigkeit gerichtet sind und an diese anknüpfen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 09.12.1993, InfAuslR 1993, 105; BVerwG, Urt. v. 05.07.1994, BVerwGE 96, 200; Urt. v. 30.04.1996, BVerwGE 101, 123).

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