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   BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 2245/92   

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BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 2245/92 (https://dejure.org/1993,78)
BVerfG, Entscheidung vom 11.05.1993 - 2 BvR 2245/92 (https://dejure.org/1993,78)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Mai 1993 - 2 BvR 2245/92 (https://dejure.org/1993,78)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Maßstäbe für die Beurteilung der Beachtlichkeit eines Asylfolgeantrags sowie Fragen der asylerheblichen Zielgerichtetheit staatlicher Maßnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßstäbe für die Beurteilung der Beachtlichkeit eines Asylfolgeantrags sowie Fragen der asylerheblichen Zielgerichtetheit staatlicher Maßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beachtlichkeit eines Asylfolgeantrags - Asylrechtliche Zielgerichtetheit - Staatlicher Maßnahmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1994, 38
  • InfAuslR 1993, 304
 
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Wird zitiert von ... (206)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 2245/92
    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines Asylmerkmals erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (vgl. BVerfGE 76, 143 ; 80, 315 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. April 1991 - 2 BvR 1497/90 - InfAuslR 1991, 262 und vom 11. Februar 1992 - 2 BvR 1155/91 - InfAuslR 1992, 152 ).

    Es bedarf einer besonderen Begründung, um sie gleichwohl aus dem Bereich politischer Verfolgung herausfallen zu lassen (vgl. BVerfGE 80, 315 ; 81, 142 ).

    Dies gilt namentlich für Aktionen eines bloßen Gegenterrors, die zwar der Bekämpfung des Terrorismus und seines ihn aktiv unterstützenden Umfeldes gelten mögen, aber darauf ausgerichtet sind, die an dem bestehenen Konflikt nicht unmittelbar beteiligte zivile Bevölkerung - im Gegenzug zu den Aktionen des Terrorismus - unter den Druck brutaler Gewalt zu setzen (BVerfGE 80, 315 ; 81, 142 ).

  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 2245/92
    Es bedarf einer besonderen Begründung, um sie gleichwohl aus dem Bereich politischer Verfolgung herausfallen zu lassen (vgl. BVerfGE 80, 315 ; 81, 142 ).

    Dies gilt namentlich für Aktionen eines bloßen Gegenterrors, die zwar der Bekämpfung des Terrorismus und seines ihn aktiv unterstützenden Umfeldes gelten mögen, aber darauf ausgerichtet sind, die an dem bestehenen Konflikt nicht unmittelbar beteiligte zivile Bevölkerung - im Gegenzug zu den Aktionen des Terrorismus - unter den Druck brutaler Gewalt zu setzen (BVerfGE 80, 315 ; 81, 142 ).

    Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil des Beschwerdeführers ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 ; 81, 142 ), ist das angegriffene Urteil aufzuheben; die Sache ist an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (§ 95 Abs. 2 BVerfGG).

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 2245/92
    Mit dieser Würdigung hat das Verwaltungsgericht nicht nur einfaches Verfahrensrecht verletzt, sondern zugleich auch den Anforderungen des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG nicht hinreichend Rechnung getragen (vgl. BVerfGE 76, 143 ).

    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines Asylmerkmals erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (vgl. BVerfGE 76, 143 ; 80, 315 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. April 1991 - 2 BvR 1497/90 - InfAuslR 1991, 262 und vom 11. Februar 1992 - 2 BvR 1155/91 - InfAuslR 1992, 152 ).

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 2245/92
    Soweit die Verfassungsbeschwerde darüber hinaus geltend macht, in Entsprechung zu den Grundsätzen, die das Bundesverfassungsgericht zu § 554b ZPO entwickelt habe (vgl. dazu BVerfGE 54, 277), hätte die Berufung bereits deshalb zugelassen werden müssen, weil sie Aussicht auf Erfolg gehabt habe, wird auch damit eine Verletzung von Grundrechten nicht schlüssig dargetan.

    Demgegenüber hat es das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich für verfassungsrechtlich unbedenklich angesehen, wenn der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Rechtsmitteleinlegung vom Vorliegen bestimmter Zulassungsgründe abhängig macht (BVerfGE 54, 277 ), wie dies § 78 Abs. 2 bis 5 AsylVfG vorsieht.

  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

    Auszug aus BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 2245/92
    Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil des Beschwerdeführers ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 ; 81, 142 ), ist das angegriffene Urteil aufzuheben; die Sache ist an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (§ 95 Abs. 2 BVerfGG).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 2245/92
    c) Ob die Maßnahmen der türkischen Sicherheitskräfte die erforderliche "Verfolgungsdichte" aufweisen (vgl. dazu für die mittelbare Gruppenverfolgung BVerfGE 83, 216 ), hat das Verwaltungsgericht - von seinem Rechtsstandpunkt her verständlich - ebenfalls nicht geprüft.
  • BVerfG, 28.07.1971 - 1 BvR 40/69
    Auszug aus BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 2245/92
    Dem Beschwerdeführer sind die notwendigen Auslagen gemäß § 34a Abs. 2 BVerfGG in vollem Umfang zu erstatten; der seiner Verfassungsbeschwerde anhaftende Mangel teilweiser Unzulässigkeit ist nach Umfang und Gewicht von untergeordneter Bedeutung (vgl. BVerfGE 32, 1 ).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 2 BvR 1155/91

    Verletzung des Asylgrundrechts durch Unterlassen einer Beweiserhebung

    Auszug aus BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 2245/92
    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines Asylmerkmals erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (vgl. BVerfGE 76, 143 ; 80, 315 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. April 1991 - 2 BvR 1497/90 - InfAuslR 1991, 262 und vom 11. Februar 1992 - 2 BvR 1155/91 - InfAuslR 1992, 152 ).
  • BVerfG, 17.01.1991 - 2 BvR 1243/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 2245/92
    Lediglich wenn das Vorbringen zwar glaubhaft und substantiiert, jedoch von vornherein nach jeder vertretbaren Betrachtungsweise ungeeignet ist, zur Asylberechtigung zu verhelfen, kann der Folgeantrag als unbeachtlich angesehen werden (vgl. die Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. September 1988 - 2 BvR 991/87 - InfAuslR 1989, 28 , vom 17. Januar 1991 - 2 BvR 1243/90 - InfAuslR 1991, 133 und vom 13. März 1993 - 2 BvR 1988/92 - vgl. auch BVerwGE 77, 323 ).
  • BVerwG, 23.06.1987 - 9 C 251.86

    Entscheidungskompetenz - Abgrenzung - Ausländerbehörde - Bundesamt -

    Auszug aus BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 2245/92
    Lediglich wenn das Vorbringen zwar glaubhaft und substantiiert, jedoch von vornherein nach jeder vertretbaren Betrachtungsweise ungeeignet ist, zur Asylberechtigung zu verhelfen, kann der Folgeantrag als unbeachtlich angesehen werden (vgl. die Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. September 1988 - 2 BvR 991/87 - InfAuslR 1989, 28 , vom 17. Januar 1991 - 2 BvR 1243/90 - InfAuslR 1991, 133 und vom 13. März 1993 - 2 BvR 1988/92 - vgl. auch BVerwGE 77, 323 ).
  • BVerfG, 22.09.1988 - 2 BvR 991/87
  • BVerfG, 04.04.1991 - 2 BvR 1497/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung politischer Verfolgung

  • BVerfG, 13.03.1993 - 2 BvR 1988/92

    Maßstäbe für die Beurteilung der Beachtlichkeit eines Asylfolgeantrags sowie die

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • BVerfG, 21.09.1976 - 2 BvR 350/75

    Inkompatibilität/Kirchliches Amt

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52

    Gestapo

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 296/57

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei gerichtlichen

  • BVerfG, 04.12.2019 - 2 BvR 1600/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einem Asylverfahren wegen Verletzung des

    Es genügt mithin schon die Möglichkeit einer günstigeren Entscheidung aufgrund der geltend gemachten Wiederaufgreifensgründe (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 13. März 1993 - 2 BvR 1988/92 -, Rn. 23, vom 11. Mai 1993 - 2 BvR 2245/92 -, Rn. 22 und vom 3. März 2000 - 2 BvR 39/98 -, Rn. 32; Dickten, in: Kluth/Heusch, BeckOK Ausländerrecht, 23. Edition, Stand 01.08.2019, § 71 AsylG Rn. 18).

    Lediglich wenn das Vorbringen des Antragstellers zwar glaubhaft und substantiiert, jedoch von vornherein nach jeder vertretbaren Betrachtungsweise ungeeignet ist, zur Asylberechtigung beziehungsweise zur Zuerkennung internationalen Schutzes zu verhelfen, darf der Folgeantrag als unzulässig abgelehnt beziehungsweise die Unzulässigkeitsentscheidung gerichtlich bestätigt werden (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 13. März 1993 - 2 BvR 1988/92 -, Rn. 23, vom 11. Mai 1993 - 2 BvR 2245/92 -, Rn. 22 und vom 3. März 2000 - 2 BvR 39/98 -, Rn. 32).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2005 - 8 A 273/04

    asylrechtsrelevante Lage in der Türkei

    BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 -, BVerwGE 96, 200 (203 f.); Urteil vom 19. April 1994 - 9 C 462.93 -, Buchholz 402.25 AsylVfG § 1 Nr. 169; BVerfG, Beschluss vom 11. Mai 1993 - 2 BvR 2245/92 -, InfAuslR 1993, 304 (306).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2006 - 15 A 2119/02

    Türkei, Jesiden, Gruppenverfolgung, mittelbare Verfolgung, Verfolgungsdichte,

    BVerwG, Urteile vom 5.7.1994 - 9 C 158.94 -, a.a.O., S. 203 f., und vom 19.4.1994 - 9 C 462.93 -, Buchholz 402.25 AsylVfG § 1 Nr. 169; BVerfG, Beschluss vom 11.5.1993 - 2 BvR 2245/92 -, InfAuslR 1993, 304 (306).
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