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   BVerwG, 24.09.1992 - 9 B 130.92   

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BVerwG, 24.09.1992 - 9 B 130.92 (https://dejure.org/1992,128)
BVerwG, Entscheidung vom 24.09.1992 - 9 B 130.92 (https://dejure.org/1992,128)
BVerwG, Entscheidung vom 24. September 1992 - 9 B 130.92 (https://dejure.org/1992,128)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1993, 192
  • InfAuslR 1993, 31
 
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Wird zitiert von ... (190)

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Ergibt sich die Gefahr eigener politischer Verfolgung des Asylbewerbers nicht aus gegen ihn selbst gerichteten Maßnahmen des Verfolgerstaates, so kann sie sich auch aus gegen Dritte gerichteten Maßnahmen ergeben, wenn diese Dritten wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt werden, das er mit ihnen teilt, und wenn er sich mit ihnen in einer nach Ort, Zeit und Wiederholungsträchtigkeit vergleichbaren Lage befindet (Gefahr der Gruppenverfolgung; vgl. hierzu BVerfGE 83, 216 sowie BVerwGE 85, 139; 88, 367; 89, 162; ferner Beschluß vom 24. September 1992 - BVerwG 9 B 130.92 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 156 und Urteil vom 19. April 1994 - BVerwG 9 C 462.93 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 169).

    Auch ohne Pogrome oder diesen vergleichbare Massenausschreitungen liegt eine mittelbare Gruppenverfolgung immer dann vor, wenn die Verfolgungsschläge, von denen die Angehörigen einer Gruppe betroffen werden, so dicht und eng gestreut fallen, daß für jedes Gruppenmitglied die Furcht begründet ist, in eigener Person Opfer der Übergriffe zu werden (BVerwG, Beschluß vom 24. September 1992, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 462.93

    Festsetzung des Gegenstandswerts für das Revisionsverfahren

    Zum Merkmal der "Verfolgungsdichte" bei Gruppenverfolgung (Bestätigung des Beschlusses vom 24. September 1992 - BVerwG 9 B 130.92 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 156).

    Eine derartige Verfolgungsdichte erreichen bei mittelbar staatlicher Verfolgung pogromähnliche Ausschreitungen fanatisierter Volksmassen, ferner jedes sonstige von privaten Dritten getragene Verfolgungsgeschehen, bei dem die die Angehörigen der Gruppe treffenden Verfolgungsschläge so dicht und eng gestreut fallen, daß bei objektiver Betrachtung für jedes Gruppenmitglied das Erleiden von Verfolgungsmaßnahmen in eigener Person beachtlich wahrscheinlich ist (Beschluß vom 24. September 1992 - BVerwG 9 B 130.92 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 156).

  • BVerwG, 20.06.1995 - 9 C 294.94

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

    Die Regelvermutung erfordert, wie das Bundesverwaltungsgericht mehrmals hervorgehoben hat (vgl. Beschluß vom 24. September 1992 - BVerwG 9 B 130.92 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 156; Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200), eine bestimmte Verfolgungsdichte der Gruppenverfolgung.
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