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   VGH Hessen, 27.05.1993 - 12 TH 2617/92   

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VGH Hessen, 27.05.1993 - 12 TH 2617/92 (https://dejure.org/1993,1779)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.05.1993 - 12 TH 2617/92 (https://dejure.org/1993,1779)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. Mai 1993 - 12 TH 2617/92 (https://dejure.org/1993,1779)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 21 Abs 2 AuslG, § 16 Abs 1 AuslG, § 16 Abs 2 AuslG, § 21 Abs 3 AuslG
    Ausländerrecht: Verlängerung der einem Kind erteilten Aufenthaltserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Aufenthaltserlaubnis und der Androhung der Abschiebung ; Rechtsfolgen der freiwilligen Ausreise nach Versagung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für volljährige Kinder

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1993, 323
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.1992 - 13 S 1585/90

    Aufenthaltserlaubnis für geistigbehinderten volljährigen Ausländer aus dringenden

    Auszug aus VGH Hessen, 27.05.1993 - 12 TH 2617/92
    Zwar ist § 21 Abs. 2 AuslG trotz seiner Formulierung ("Verlängerung der einem Kind erteilten Aufenthaltserlaubnis") auch noch auf volljährige und verheiratete Ausländer anwendbar (VGH Baden-Württemberg, 27.01.1992 - 13 S 1585/90 -, NVwZ-RR 1992, 511 = EZAR 015 Nr. 2; hinsichtlich der Volljährigkeit ausdrücklich auch Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, 1991, S. 143).

    § 21 Abs. 3 AuslG erfaßt mit der hier allein in Betracht kommenden Alternative (eigenständiges Aufenthaltsrecht bei Volljährigkeit) die Ausländer, die zwar nicht bereits im Bundesgebiet geboren sind, die sich aber schon als Kinder erlaubt hier aufgehalten haben, weil ihnen der Familiennachzug gestattet worden war, und hier volljährig geworden sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, 27.01.1992, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.01.1990 - 9 CB 79.89

    Kein Vertrauensschutz durch langdauerndes Asylverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 27.05.1993 - 12 TH 2617/92
    Es handelt sich dabei von vornherein um einen grundsätzlich als lediglich vorläufig anzusehenden Aufenthalt (vgl. BVerwG, 23.01.1990 - 9 CB 79.89 -, InfAuslR 1990, 168), bei dem es nicht verfassungsrechtlich bedenklich ist, im öffentlichen Interesse diesen Aufenthalt nicht durch den Nachzug von Ehegatten (und Kindern) zu verfestigen, weil dieses öffentliche Interesse regelmäßig dasjenige auf ein Zusammenleben der Ehegatten während des Laufs des Asylverfahrens überwiegt (vgl. OVG Hamburg, 22.10.1987 - Bs V 143/87 -, EZAR 622 Nr. 4).
  • EuGH, 16.12.1992 - C-237/91

    Kus / Landeshauptstadt Wiesbaden

    Auszug aus VGH Hessen, 27.05.1993 - 12 TH 2617/92
    Auf das Vorabentscheidungsersuchen des erkennenden Senats vom 12. August 1991 (- 12 UE 3862/87 -, EZAR 025 Nr. 1 = InfAuslR 1991, 333) hat der EuGH mit Urteil vom 16. Dezember 1992 (C-237/91, NVwZ 1993, 258 = DVBl. 1993, 307 = EZAR 810 Nr. 7) entschieden, daß ein türkischer Arbeitnehmer, der die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 1. oder 3. Gedankenstrich ARB erfüllt, sich unmittelbar auf diese Bestimmungen berufen kann, um außer der Verlängerung seiner Arbeitserlaubnis die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis zu erreichen.
  • EuGH, 20.09.1990 - C-192/89

    Sevince / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus VGH Hessen, 27.05.1993 - 12 TH 2617/92
    Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 20. September 1990 (- C 192/89 -, EZAR 811 Nr. 11 = NVwZ 1991, 255) kommt diesem Beschluß in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft unmittelbare Wirkung zu.
  • BVerfG, 01.10.1992 - 2 BvR 1365/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes

    Auszug aus VGH Hessen, 27.05.1993 - 12 TH 2617/92
    Als wertentscheidende Grundsatznorm verpflichten Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG zwar die Ausländerbehörde, die familiären Bindungen an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, bei der Entscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung zu berücksichtigen (st. Rspr. des BVerfG, vgl. zuletzt 01.10.1992 - 2 BvR 1365/92 - InfAuslR 1993, 10 m.w.N.), jedoch genießen rein ausländische Ehen und Familien einen vergleichsweise bloß schwachen aufenthaltsrechtlichen Schutz (vgl. die zahlreichen Nachweise aus der Rechtsprechung des BVerwG zum Schutz durch Art. 6 GG bei der Ausweisung in GK-AuslR, § 45 AuslG Rdnr. 597 ff.).
  • VGH Hessen, 12.08.1991 - 12 UE 3862/87

    Aufenthaltserlaubnis für türkischen Arbeitnehmer nach Scheidung seiner Ehe mit

    Auszug aus VGH Hessen, 27.05.1993 - 12 TH 2617/92
    Auf das Vorabentscheidungsersuchen des erkennenden Senats vom 12. August 1991 (- 12 UE 3862/87 -, EZAR 025 Nr. 1 = InfAuslR 1991, 333) hat der EuGH mit Urteil vom 16. Dezember 1992 (C-237/91, NVwZ 1993, 258 = DVBl. 1993, 307 = EZAR 810 Nr. 7) entschieden, daß ein türkischer Arbeitnehmer, der die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 1. oder 3. Gedankenstrich ARB erfüllt, sich unmittelbar auf diese Bestimmungen berufen kann, um außer der Verlängerung seiner Arbeitserlaubnis die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis zu erreichen.
  • VGH Hessen, 28.01.1993 - 12 TH 2385/92

    Verlängerung einer nach den Regeln des Familiennachzugs unter

    Auszug aus VGH Hessen, 27.05.1993 - 12 TH 2617/92
    Sowohl der Antragsgegner und dessen vorgesetzte Behörden als auch das Verwaltungsgericht sind bei ihrer Entscheidung von dem unzutreffenden rechtlichen Ansatz ausgegangen, daß der Antragsteller durch das Erreichen der Volljährigkeit das eigenständige Aufenthaltsrecht des § 21 Abs. 3 AuslG erworben hat, das Grundlage für die befristete Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis im Ermessenswege nach § 21 Abs. 4 AuslG ist, solange noch nicht die Voraussetzungen für die unbefristete Verlängerung nach §§ 24, 26 AuslG vorliegen (vgl. dazu grundlegend Hess. VGH, 28.01.1993 - 12 TH 2385/92 -, EZAR 024 Nr. 1 = AuAS 1993, 86).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.1991 - 11 S 2146/91

    Zum Recht auf Wiederkehr nach AuslG § 16

    Auszug aus VGH Hessen, 27.05.1993 - 12 TH 2617/92
    Die Beurteilung, ob eine solche besondere Härte vorliegt, unterliegt als Rechtsvoraussetzung der vollen gerichtlichen Prüfung, ein gerichtlich nicht oder nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum kommt der Ausländerbehörde insoweit nicht zu (VGH Baden-Württemberg, 21.11.1991 - 11 S 2146/91 -, InfAuslR 1992, 211).
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus VGH Hessen, 27.05.1993 - 12 TH 2617/92
    Im Hinblick darauf rechtfertigen es öffentliche Belange, welche die persönlichen Interessen des Antragstellers überwiegen und über das den angegriffenen Verwaltungsakt selbst rechtfertigende Interesse hinausgehen, das Rechtsschutzbegehren des Antragstellers einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.1992 - 11 S 2218/92

    Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung; Verlängerung der einem Kind erteilten

    Auszug aus VGH Hessen, 27.05.1993 - 12 TH 2617/92
    Dabei kommt es wegen des Fehlens der Voraussetzungen des § 17 Abs. 1 AuslG und der Heirat des Antragstellers, mit der er ausländerrechtlich aus seiner bisherigen Familie ausgeschieden ist, nicht mehr auf die Frage an, ob § 20 Abs. 6 AuslG auch noch nach Eintritt der Volljährigkeit des Ausländers anwendbar ist (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, 13.10.1992 - 11 S 2218/92 - m.w.N.).
  • VGH Hessen, 21.12.1989 - 12 TH 2820/88

    Aufenthaltserlaubnis: vorläufiger Rechtsschutz; maßgeblicher Zeitpunkt;

  • BVerwG, 19.03.2002 - 1 C 19.01

    Aufenthaltserlaubnis (Recht auf Wiederkehr); gesicherter Lebensunterhalt;

    Ob im Einzelfall eine besondere Härte gegeben ist, unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der vollen gerichtlichen Nachprüfung (vgl. Beschluss vom 2. Dezember 1994 - BVerwG 1 B 123.94 - Buchholz 402.240 § 9 AuslG Nr. 2 = InfAuslR 1995, 153; ebenso VGH Mannheim, Beschluss vom 21. November 1991 - 11 S 2146/91 - VBlBW 1992, 220 = InfAuslR 1992, 211; Beschluss vom 27. Januar 1992 - 1 S 2993/91 - VBlBW 1992, 257; VGH Kassel, Beschluss vom 27. Mai 1993 - 12 TH 2617/92 - InfAuslR 1993, 323).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.1997 - 13 S 2025/96

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Kinder nach AuslG 1990 § 21 Abs 3 setzt noch

    Die Entstehung des eigenständigen Aufenthaltsrechts nach § 21 Abs. 3 AuslG (AuslG 1990) bei Eintritt der Volljährigkeit setzt voraus, daß das Kind zu diesem Zeitpunkt noch im Besitz einer nach Maßgabe von § 17 AuslG (AuslG 1990) zweckgebundenen Aufenthaltserlaubnis ist (wie Hess VGH, Beschl v 27.5.1993, InfAuslR 1993, 323).

    Voraussetzung für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht nach § 21 Abs. 3 AuslG ist indessen, daß der Ausländer während der Geltungsdauer der ihm als Kind erteilten Aufenthaltserlaubnis volljährig geworden ist (vgl. Senatsbeschl. v. 4.3.1997 - 13 S 421/97; HessVGH, Beschl. v. 27.5.1993, InfAuslR 1993, 323).

    Abgesehen davon ist das Erfordernis einer noch zum Zeitpunkt des Eintritts der Volljährigkeit gültigen Aufenthaltserlaubnis unter Berücksichtigung des begünstigenden Zwecks der Vorschrift (vgl. hierzu HessVGH, Beschl. v. 27.5.1993, a.a.O.) gerechtfertigt und geboten.

    Durch den Besitz der Aufenthaltserlaubnis wird gewissermaßen dokumentiert, daß die Voraussetzungen, unter denen der Nachzug gestattet worden war, bis zum Erreichen der Volljährigkeit vorgelegen haben (HessVGH, Beschl. v. 27.5.1993, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 02.12.2002 - 12 UE 1893/02

    Recht auf Wiederkehr - gewöhnlicher Aufenthalt vor Ausreise

    Die nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erforderliche Gesamtbetrachtung aller hierfür erheblichen Einzelfallumstände (BVerwG, 30.05.1994 - 1 B 207.93 -, EZAR 026 Nr. 2 = NVwZ-RR 1994, 614; VG Baden-Württemberg, 15.07.1993 - 1 S 948/93 -, InfAuslR 1993, 89; Hess. VGH, 27.05.1993 - 12 TH 2617/92 -, EZAR 024 Nr. 2 = InfAuslR 1993, 323) ergibt nach Überzeugung des Senats, dass der Kläger dem vom Gesetz ins Auge gefassten Typus des Wiederkehrers trotz Untererfüllung von drei Voraussetzungen so nahe kommt, dass es sachlich ungerechtfertigt wäre, ihm die Wiederkehr zu versagen (vgl. Nr. 16.2.1.0 Satz 3 AuslG-VwV).
  • VG Frankfurt/Main, 15.05.2002 - 1 E 5522/01

    D (A), Ausländer, Minderjährige, Eintritt der Volljährigkeit,

    Zum anderen ist es rechtlich unerheblich, wenn sich der Beklagte hinsichtlich der Ablehnung einer Aufenthaltsgenehmigung im verfügenden Teil fälschlicher Weise auf den Regelversagungsgrund des § 7 Abs. 2 AuslG gestützt hat, weil es insoweit nicht auf die in Bezug genommene Rechtsgrundlage ankommt, sondern allein darauf, ob der verfügende Teil selber (Versagung der Aufenthaltsgenehmigung) mit dem Ausländerrecht in Übereinklang steht (vgl. Beschl. d. HessVGH v. 27.05.1993, 12 TH 2617/92, Inf.brief AuslR 1993, S. 323).

    Trotz seiner Formulierung ist § 21 Abs. 2 AuslG auch noch auf volljährige (und verheiratete) Ausländer anwendbar (vgl. Beschl. d. HessVGH v. 27.05.1993, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg Beschl. v. 27.01.1992, NVwZ-RR 1992, S. 511).

    Dieses eigenständige Aufenthaltsrecht des § 21 Abs. 3 AuslG, dessen Vorliegen Voraussetzung für die Ermessensverlängerung nach § 21 Abs. 4 AuslG ist, entsteht im falle des Volljährigwerdens des Kindes allerdings nur dann, wenn das Kind zu diesem Zeitpunkt eine Aufenthaltserlaubnis besitzt (vgl. Beschl., HessVGH v. 27.05.1993, a.a.O.; vgl. Beschl., VGH Baden-Württemberg v. 02.07.1997, Inf. Brief AuslR 1997, S. 453).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2006 - 18 B 1580/05

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht Verlängerung Aufenthaltserlaubnis Rechtsanspruch

    Hess. VHG, Beschluss vom 27.5.1993 - 12 TH 2617/92 -, InfAuslR 1993, 323 (326); VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 2.7.1997 - 13 S 2025/96 -, InfAuslR 1997, 453 f.
  • VGH Hessen, 28.05.2001 - 12 UE 187/01

    Recht auf Wiederkehr - Schulbesuch

    Zu diesem Zweck muss eine umfassende Gesamtbetrachtung angestellt werden (VGH Baden-Württemberg, 15.07.1993 - 1 S 948/93 -, InfAuslR 1993, 89; Hess. VGH, 27.05.1993 - 12 TH 2617/92 -, EZAR 024 Nr. 2 = InfAuslR 1993, 323).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2007 - 11 S 150/07

    Streitwert bei auf Erteilung eines Aufenthaltstitels und Ausstellung eines

    Eine Halbierung des Streitwerts ist gesetzlich nicht vorgesehen und angesichts der selbständigen Bedeutung des Reiseausweises für jeden der Kläger auch nicht gerechtfertigt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.07.1993 - 1 C 15.93 -, InfAuslR 1993, 323; VGH Bad.-Württ. Beschluss vom 19.12.1995 - 13 S 2993/95 -, juris; Beschluss vom 04.10.1993 - A 16 S 1806/93 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.11.2003 - 10 B 11535/03

    Aufenthaltserlaubnis, unbefristete Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung,

    Dabei setzt das Erstarken zum unabhängigen Aufenthaltsrecht aufgrund der Vollendung des 18. Lebensjahres nach einhelliger (vgl. z.B. Hailbronner, a.a.O., Rdnr. 8 zu § 21 AuslG; GK-AuslR, Stand Juli 2002, Rdnr. 77 zu § 21 AuslG; Renner, a.a.O., Rdnr. 9 zu § 21 AuslG; Kloesel/Christ/Häußer, a.a.O., Rdnr. 27 zu § 21 AuslG; HessVGH, Beschluss vom 27. Mai 1993 - 12 TH 2617/92 -, InfAuslR 1993, S. 323 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Juli 1997 - 13 S 2025/96 -, InfAuslR 1997, S. 453 ff.) Meinung voraus, dass der Ausländer bei Erreichen der Volljährigkeit noch im Besitz der ihm als Kind erteilten Aufenthaltserlaubnis ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2004 - L 2 B 16/03

    Krankenversicherung

    Dass § 13 GKG nicht ausdrücklich auf § 12 Abs. 1 GKG und § 5 ZPO verweist, schließt die entsprechende Anwendung dieses Grundsatzes nicht aus (vgl. entsprechend für die allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit z.B. BVerwG, Beschluss vom 22.09.1981, Az.: 1 C 23/81, DÖV 1982, 410; Beschluss vom 28.07.1993, 1 C 15/93, InfAuslR 1993, 323, m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 05.11.2003 - 2 LA 290/03

    Anspruch auf Erteilung von Reiseausweisen für Staatenlose auf Grund eines

    Es entspricht der Festsetzungspraxis des Senats (vgl. Beschl. v. 6.12.2002 - 2 ME 215/02 - und Beschl. v. 9.12.1999 - 2 M 4263/99 - m. w. Nachw.; a. A. BVerwG, Beschl. v. 28.7.1993 - 1 C 1593 -, InfAuslR 1993, 323), in entsprechender Anwendung des § 83 b Abs. 2.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2004 - L 2 B 13/03

    Krankenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2004 - L 2 B 15/03

    Krankenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2004 - L 2 B 11/03

    Krankenversicherung

  • BVerwG, 17.10.1994 - 1 B 210.94

    Vetretungserfordernis bezüglich einer Beschwerde wegen Nichtulassung der Revision

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2004 - L 2 B 12/03

    Krankenversicherung

  • VGH Bayern, 17.05.2000 - 10 C 00.939

    Streitbestimmung bei Duldung und Abschiebungsandrohung ohne Familienrabatt

  • VGH Bayern, 29.09.2000 - 10 C 00.2833

    Streitwertfestsetzung im Ausländerrecht - Familienrabatt

  • VGH Bayern, 02.06.2000 - 10 C 00.1334

    Streitwertbestimmung in auf Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung gerichteten

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