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   BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 22/93   

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BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 22/93 (https://dejure.org/1993,1190)
BVerfG, Entscheidung vom 18.06.1993 - 2 BvR 22/93 (https://dejure.org/1993,1190)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Juni 1993 - 2 BvR 22/93 (https://dejure.org/1993,1190)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Zurückweisung von Beweisanträgen in Verwaltungsstreitverfahren wegen Gewährung von Asyl bzw. von Abschiebungsschutz

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung von Beweisanträgen in einem Verwaltungsstreitverfahren wegen Gewährung von Asyl - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Verfassungsrechtliche Anforderungen, die an Zurückweisung von Beweisanträgen zu stellen sind - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zurückweisung von Beweisanträgen in Verwaltungsstreitverfahren wegen Gewährung von Asyl bzw. von Abschiebungsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1993, 349
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 22/93
    Da der Beschwerdeführer im übrigen erlaubt ausgereist ist, stellt sich auch nicht unter dem Gesichtspunkt einer unerlaubten Ausreise die Frage nach der asylrechtlichen Relevanz einer Verfolgungsmaßnahme (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Der Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe und auf Beiordnung eines Rechtsanwalts ist damit gegenstandslos (BVerfGE 81, 347 ).

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 22/93
    Der Beschluß des Verwaltungsgerichts verletzt daher den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 35, 382 ; 79, 69 ).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 22/93
    Hat jedoch dieser Gesichtspunkt - wie dargelegt - von Verfassungs wegen keinen Bestand, so bedeutet das Unterbleiben einer eigenständigen Interessen- und Folgenabwägung in Anbetracht der vom Beschwerdeführer geltend gemachten irreparablen Folgen einer Aufenthaltsbeendigung (vgl. BVerfGE 67, 43 ; 69, 315 ) eine erhebliche und gewichtige Beeinträchtigung der verfassungsrechtlich garantierten effektiven Rechtsschutzgewährung.
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 22/93
    Der Beschluß des Verwaltungsgerichts verletzt daher den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 35, 382 ; 79, 69 ).
  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 22/93
    Umstände, die einen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil des Beschwerdeführers ausfallen müßte (BVerfGE 35, 324 ; 81, 142 ), sind angesichts der fachgerichtlichen Rechtsprechung, wonach jeder Ausländer vor Abschiebung in den Verfolgerstaat oder einen Drittstaat, der ihn an den Verfolgerstaat ausliefern würde, auch kaum geschützt ist, wenn er die Verfolgungsgefahr zur Erlangung des Abschiebungsschutzes mutwillig herbeigeführt hat (vgl. BVerwG, Buchholz, 402.25 § 28 AsylVfG Nr. 20), nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57

    Sendezeit I

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 22/93
    Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung erledigt sich durch die Entscheidung in der Hauptsache (BVerfGE 7, 99 ).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 22/93
    Hat jedoch dieser Gesichtspunkt - wie dargelegt - von Verfassungs wegen keinen Bestand, so bedeutet das Unterbleiben einer eigenständigen Interessen- und Folgenabwägung in Anbetracht der vom Beschwerdeführer geltend gemachten irreparablen Folgen einer Aufenthaltsbeendigung (vgl. BVerfGE 67, 43 ; 69, 315 ) eine erhebliche und gewichtige Beeinträchtigung der verfassungsrechtlich garantierten effektiven Rechtsschutzgewährung.
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 22/93
    Der Beschluß des Verwaltungsgerichts verletzt daher den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 35, 382 ; 79, 69 ).
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 103/60

    Verfassungswidrigkeit der Witwenversorgung nach dem BVersG - Ansoruch auf

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 22/93
    Deshalb kann dahinstehen, ob in der Behandlung der Gehörsrügen durch den Verwaltungsgerichtshof ein eigenständiger Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG zu erblicken wäre (vgl. BVerfGE 17, 86 ).
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 22/93
    Umstände, die einen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil des Beschwerdeführers ausfallen müßte (BVerfGE 35, 324 ; 81, 142 ), sind angesichts der fachgerichtlichen Rechtsprechung, wonach jeder Ausländer vor Abschiebung in den Verfolgerstaat oder einen Drittstaat, der ihn an den Verfolgerstaat ausliefern würde, auch kaum geschützt ist, wenn er die Verfolgungsgefahr zur Erlangung des Abschiebungsschutzes mutwillig herbeigeführt hat (vgl. BVerwG, Buchholz, 402.25 § 28 AsylVfG Nr. 20), nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

  • BVerwG, 17.09.2019 - 1 B 43.19

    Voraussetzungen der Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung des Gutachtens

    Eine solche Würdigung findet ihre Grundlage im Prozessrecht und verletzt weder das rechtliche Gehör noch die richterliche Aufklärungspflicht, wenn die in das Verfahren eingeführten Erkenntnisse zur Beurteilung der geltend gemachten Verfolgungsgefahren ausreichen und dies spätestens im Rahmen der in der Berufungsentscheidung vorzunehmenden Beweiswürdigung dargestellt und belegt wird; dann kann das Gericht einen Beweisantrag auf Einholung weiterer Auskünfte unter Berufung auf eigene Sachkunde verfahrensfehlerfrei ablehnen (BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2000 - 9 B 613.99 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 228, vom 8. März 2006 - 1 B 84.05 - Buchholz 402.242 § 6o Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 11 Rn. 7 m.w.N., vom 27. März 2013 - 10 B 34.12 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 109 Rn. 4 und vom 4. März 2015 - 1 B 9.15 - juris Rn. 4; s.a. BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. Juni 1993 - 2 BvR 22/93 - juris).
  • BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99

    Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge;

    Ein als unzulässig ablehnbarer Ausforschungsbeweis liegt nur vor in bezug auf Tatsachenbehauptungen, für deren Wahrheitsgehalt nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, die mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufgestellt werden, für die tatsächliche Grundlagen jedoch fehlen (vgl. zuletzt etwa BVerwG, Beschluß vom 5. November 1998 - BVerwG 7 B 199.98 - RÜ BARoV 1999, Nr. 3, 7 und Beschluß vom 2. Juli 1998 - BVerwG 11 B 30.97 - Buchholz 451.171 § 6 AtG Nr. 2 = NVwZ 1999, 654; ebenso BVerfG, Kammer-Beschluß vom 18. Juni 1993 - 2 BvR 22/93 - InfAuslR 1993, 349 und vom 26. August 1996 - 2 BvR 1968/94 - ; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 23.09.2019 - 1 B 54.19

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Zulassungsgrund der

    Eine solche Würdigung findet ihre Grundlage im Prozessrecht und verletzt weder das rechtliche Gehör noch die richterliche Aufklärungspflicht, wenn die in das Verfahren eingeführten Erkenntnisse zur Beurteilung der geltend gemachten Verfolgungsgefahren ausreichen und dies spätestens im Rahmen der in der Berufungsentscheidung vorzunehmenden Beweiswürdigung dargestellt und belegt wird; dann kann das Gericht einen Beweisantrag auf Einholung weiterer Auskünfte unter Berufung auf eigene Sachkunde verfahrensfehlerfrei ablehnen (BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2000 - 9 B 613.99 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 228, vom 8. März 2006 - 1 B 84.05 - Buchholz 402.242 § 6o Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 11 Rn. 7 m.w.N., vom 27. März 2013 - 10 B 34.12 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 109 Rn. 4 und vom 4. März 2015 - 1 B 9.15 - juris Rn. 4; s.a. BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. Juni 1993 - 2 BvR 22/93 - juris).
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