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   BVerwG, 15.12.1993 - 1 B 193.93   

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BVerwG, 15.12.1993 - 1 B 193.93 (https://dejure.org/1993,2596)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.1993 - 1 B 193.93 (https://dejure.org/1993,2596)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 1993 - 1 B 193.93 (https://dejure.org/1993,2596)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1994, 130
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 30.01.1979 - 1 C 56.77

    Überprüfung einer Ermessensentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1993 - 1 B 193.93
    Angesichts der in der Rechtsprechung des beschließenden Senats geklärten erheblichen Bedeutung der Sichtvermerkspflicht arbeitswilliger Ausländer für das öffentliche Interesse (vgl. z.B. BVerwGE 57, 252) bedarf es keiner Klarstellung in einem Revisionsverfahren, daß jedenfalls ein lange zurückliegender früherer Aufenthalt im vorliegenden Zusammenhang keine "falltypische" Besonderheit begründet, die die Behörde hindern würde, nach ihrem Ermessen grundsätzlich in gleicher Weise wie bei erstmaligen Einreisen ohne erforderlichen Sichtvermerk für einen dauernden oder längeren Aufenthalt zur Ausübung einer Beschäftigung generalpräventiv durch Ausweisung einzuschreiten.
  • BVerwG, 11.11.1980 - I C 46.74

    Begriff der "Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland" - Gefährdung der

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1993 - 1 B 193.93
    In dem vom Kläger genannten Beschluß vom 10. August 1982 - BVerwG 1 B 76.82 - (Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 90 = EZAR 120 Nr. 6) hat der beschließende Senat für eine spezialpräventive Ausweisung entschieden, die Ausweisung sei nicht deswegen rechtswidrig, weil der Behörde das Mittel der Versagung der Aufenthaltserlaubnis oder der nachträglichen Befristung einer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis (§ 7 Abs. 4 AuslG 1965) zur Verfügung stehe; mit Rücksicht auf die gesetzlichen Wirkungen der Ausweisung (§ 9 Abs. 2 Satz 1, § 15 Abs. 1 Satz 1, § 18 Abs. 1 Satz 1 AuslG 1965) handele es sich nicht um ein milderes und dennoch gleichwirksames Mittel zur Gefahrenabwehr (vgl. auch Urteil vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 46.74 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 76 S. 150 f.).
  • BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 238.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1993 - 1 B 193.93
    Davon abgesehen ist das Berufungsurteil nicht auf einen Rechtssatz gestützt, der dem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannten und u.a. aus den erwähnten Vorschriften folgenden Grundsatz widerspricht, daß ein im Ermessen der Behörde liegender Verwaltungsakt gerichtlich nicht aus Erwägungen aufrechterhalten werden kann, die der behördlichen Ermessensbetätigung nicht zugrunde liegen (vgl. z.B. BVerwGE 84, 93 [BVerwG 14.11.1989 - 1 C 5/89]; Beschluß vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 - und Urteil vom 13. November 1979 - BVerwG 1 C 16.75 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 59 und Nr. 67 ).
  • BVerwG, 07.10.1980 - 6 C 39.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Widerspruchsbescheid - Prüfungskammer für

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1993 - 1 B 193.93
    In dem vom Kläger zitierten Urteil vom 7. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 39.80 - (BVerwGE 61, 45) hat das Bundesverwaltungsgericht keinen Rechtssatz entwickelt, von dem das Berufungsgericht abgewichen sein könnte, sondern lediglich den Inhalt der §§ 68, 114 VwGO erwähnt, nach denen die Widerspruchsbehörde bei Entscheidungen, für die Ermessens- und andere Zweckmäßigkeitsgegesichtspunkte eine Rolle spielen, weitergehende Befugnisse bei der Überprüfung der Maßnahme der Ausgangsbehörde hat als das Verwaltungsgericht.
  • BVerwG, 29.01.1982 - 1 B 1.82

    Anforderungen an die Anfechtung einer Ausweisungsverfügung - Zulässigkeit und

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1993 - 1 B 193.93
    Streitwertbeschluss: Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 13 Abs. 1 GKG in Verbindung mit einer entsprechenden Anwendung des § 5 ZPO (Beschluß vom 29. Januar 1982 - BVerwG 1 B 1.82 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 86).
  • BVerwG, 10.08.1982 - 1 B 76.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1993 - 1 B 193.93
    In dem vom Kläger genannten Beschluß vom 10. August 1982 - BVerwG 1 B 76.82 - (Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 90 = EZAR 120 Nr. 6) hat der beschließende Senat für eine spezialpräventive Ausweisung entschieden, die Ausweisung sei nicht deswegen rechtswidrig, weil der Behörde das Mittel der Versagung der Aufenthaltserlaubnis oder der nachträglichen Befristung einer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis (§ 7 Abs. 4 AuslG 1965) zur Verfügung stehe; mit Rücksicht auf die gesetzlichen Wirkungen der Ausweisung (§ 9 Abs. 2 Satz 1, § 15 Abs. 1 Satz 1, § 18 Abs. 1 Satz 1 AuslG 1965) handele es sich nicht um ein milderes und dennoch gleichwirksames Mittel zur Gefahrenabwehr (vgl. auch Urteil vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 46.74 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 76 S. 150 f.).
  • BVerwG, 31.08.1984 - 1 B 99.84

    Sichtvermerk - Aufenthalt - Verstoß - Ausländer - Einreise - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1993 - 1 B 193.93
    In Fällen der Einreise ohne Sichtvermerk kann es unter Umständen zur Sicherung der Sichtvermerkspflicht genügen, durch Versagung der im Inland beantragten Aufenthaltsgenehmigung den Ausländer zur Ausreise zu veranlassen und auf den vorgeschriebenen Weg des - vom Ausland her zu betreibenden - Sichtvermerksverfahrens zu verweisen; ein solches Vorgehen kann etwa in Fällen des Familiennachzuges bei wohl begründeter Berufung auf das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG in Betracht kommen (vgl. z.B. BVerwGE 70, 54).
  • BVerwG, 14.11.1989 - 1 C 5.89

    Wertentscheidung des Art. 6 GG - Ermessensentscheidung über Einbürgerungsbegehren

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1993 - 1 B 193.93
    Davon abgesehen ist das Berufungsurteil nicht auf einen Rechtssatz gestützt, der dem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannten und u.a. aus den erwähnten Vorschriften folgenden Grundsatz widerspricht, daß ein im Ermessen der Behörde liegender Verwaltungsakt gerichtlich nicht aus Erwägungen aufrechterhalten werden kann, die der behördlichen Ermessensbetätigung nicht zugrunde liegen (vgl. z.B. BVerwGE 84, 93 [BVerwG 14.11.1989 - 1 C 5/89]; Beschluß vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 - und Urteil vom 13. November 1979 - BVerwG 1 C 16.75 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 59 und Nr. 67 ).
  • BVerwG, 31.10.1991 - 1 B 111.91
    Auszug aus BVerwG, 15.12.1993 - 1 B 193.93
    Die Beschwerde rügt zunächst (Nr. 1 der Beschwerdebegründung) eine Abweichung des Berufungsurteils von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. November 1979 - BVerwG 1 C 100.76 - (BVerwGE 59, 112 = EZAR 122 Nr. 4) und von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Oktober 1991 - BVerwG 1 B 111.91 - (Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 129 = InfAuslR 1992, 5).
  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 16.87

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erwerb der österreichischen

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1993 - 1 B 193.93
    Die Rechts- und die Bestandskraft wären in einem Revisionsverfahren über den Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung zu berücksichtigen (vgl. Urteil vom 23. Februar 1993 - BVerwG 1 C 16.87 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 64 ), so daß die Sperrwirkung ohne Rücksicht auf die vom Kläger aufgeworfene Frage Platz griffe.
  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 100.76

    Ausweisungsermessen nach strafgerichtlicher Verurteilung wegen einer

  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 16.75

    Voraussetzungen zur Ausweisung eines Ausländers - Anforderungen an die

  • BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94

    Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener

    Erforderlich ist, daß es Ausländer gibt, die sich in einer mit dem Betroffenen vergleichbaren Situation befinden und durch dessen Ausweisung von gleichen oder ähnlichen strafbaren Handlungen abhalten lassen (vgl. z.B. Beschlüsse vom 31. Oktober 1991 - BVerwG 1 B 111.91 - und vom 15. Dezember 1993 - BVerwG 1 B 193.93 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nrn. 129 und 135 m.w.N.).
  • BVerwG, 31.03.1998 - 1 C 28.97

    Aufenthalt im Bundesgebiet; Ausweisung; Einreiseverbot.

    Die Versagung der Aufenthaltsgenehmigung, die eine vollziehbare Ausreisepflicht nach sich zieht (§ 42 Abs. 2 Satz 2, § 72 Abs. 1 AuslG), stellt mangels Sperrwirkung nach § 8 Abs. 2 AuslG grundsätzlich kein gleich wirksames Mittel wie die Ausweisung dar, wenn die Ausländerbehörde den Ausländer für eine angemessene Zeit vom Bundesgebiet fernhalten will (Beschluß vom 15. Dezember 1993 - BVerwG 1 B 193.93 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 135, S. 62 f. - InfAuslR 1994, 130 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 14.07.2010 - 2 ME 167/10

    Untersagung von Werbemaßnahmen juristischer Repetitorien in und an Gebäuden einer

    Das Gericht darf die Entscheidung nicht aus Gründen, die nicht oder nicht allein ausschlaggebend waren, im Ergebnis aufrechterhalten; denn es würde sich damit unzulässig an die Stelle der Behörde setzen (BVerwG, Urt. v. 8.8.1981 - 1 C 185/79 - BVerwGE 64, 7, v. 14.11.1989 - 1 C 5/89 - BVerwGE 84, 93, Beschl. v. 15.12.1993 - 1 B 193/93 - InfAuslR 1994, 130).
  • FG Köln, 19.06.2007 - 7 K 3835/04

    Nachträgliche Änderung eines Einkommensteuerbescheids; Ergehen eines

    Es ist ohne Bedeutung, wer die zunächst irrige Beurteilung des Sachverhalts verursacht hat (BFH-Beschluss vom 25.01.1994 I B 139/93, BFH/NV 1995, 273).
  • FG München, 18.07.2001 - 4 K 4507/98

    Beginn der Festsetzungsfrist für die Erbschaftsteuer; Verjährung ErbSt § 170 Abs.

    den Änderungsbescheid vom 7. November 1996 und die Einspruchsentscheidung vom 28. September 1998 aufzuheben, hilfsweise die Revision zum Bundesfinanzhofzuzulassen, weil im vorliegenden Fall der Sachverhalt anders gelagert sei als im Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Januar 1994 (I B 193/93, BFH/NV 1995, 273).
  • BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 26.94

    Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener

    Erforderlich ist, daß es Ausländer gibt, die sich in einer mit dem Betroffenen vergleichbaren Situation befinden und durch dessen Ausweisung von gleichen oder ähnlichen strafbaren Handlungen abhalten lassen (vgl. z.B. Beschlüsse vom 31. Oktober 1991 - BVerwG 1 B 111.91 - und vom 15. Dezember 1993 - BVerwG 1 B 193.93 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nrn. 129 und 135 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 13.05.2022 - 3 A 844/20

    Keine Verhältnismäßigkeit der Ausweisung nach erfolgreicher

    Das ist dann der Fall, wenn die Ausweisung nach allgemeiner Lebenserfahrung geeignet erscheint, andere Ausländer, die sich in einer vergleichbaren Situation befinden, von Taten ähnlicher Art und Schwere abzuhalten (BVerwG, Urt. v. 3. Mai 1973 - I C 33/72 -, juris Rn. 34; Urt. v. 26. Februar 1980 - I C 90/76 -, juris Rn. 8, und Beschl. v. 15. Dezember 1993 - 1 B 193/93 -, juris Rn. 3; OVG Bremen, a. a. O. Rn. 24; OVG Rh.-Pf. a. a. O.; BayVGH a. a. O.; Discher, in: GK-AufenthG II, Stand: Juni 2009, Vor §§ 53 ff. Rn. 435, 437; Hailbronner, Aufenthaltsgesetz, Loseblatt-Sammlung Stand: Januar 2020, § 53 Rn. 132), was voraussetzt, dass potentielle Täter zu einer hinreichend rationalen Steuerung ihres Verhaltens überhaupt fähig sind (BVerwG, Urt. v. 3. Mai 1973 a. a. O.; Discher, a. a. O. Rn. 449 ff.).
  • VG Hannover, 18.05.2018 - 1 A 7030/17

    Hausverbot; Schwimmbad

    Das Gericht darf die Entscheidung nicht aus Gründen, die nicht oder nicht allein ausschlaggebend waren, im Ergebnis aufrechterhalten; denn es würde sich damit unzulässig an die Stelle der Behörde setzen (BVerwG, Urt. v. 8.8.1981 - 1 C 185/79 - BVerwGE 64, 7, v. 14.11.1989 - 1 C 5/89 - BVerwGE 84, 93, Beschl. v. 15.12.1993 - 1 B 193/93 - InfAuslR 1994, 130).
  • OVG Sachsen, 22.07.2022 - 3 A 21/22

    Ausweisung; Generalprävention; Resozialisierung; Verhältnismäßigkeit;

    Das ist dann der Fall, wenn die Ausweisung nach allgemeiner Lebenserfahrung geeignet erscheint, andere Ausländer, die sich in einer vergleichbaren Situation befinden, von Taten ähnlicher Art und Schwere abzuhalten (BVerwG, Urt. v. 3. Mai 1973 - I C 33/72 -, juris Rn. 34; Urt. v. 26. Februar 1980 - I C 90/76 -, juris Rn. 8, und Beschl. v. 15. Dezember 1993 - 1 B 193/93 -, juris Rn. 3; OVG Bremen, a. a. O. Rn. 24; OVG Rh.-Pf. a. a. O.; BayVGH a. a. O.; Discher, in: GK-AufenthG II, Stand: Juni 2009, Vor §§ 53 ff. Rn. 435, 437; Hailbronner, Aufenthaltsgesetz, Loseblatt-Sammlung Stand: Januar 2020, § 53 Rn. 132), was voraussetzt, dass potentielle Täter zu einer hinreichend rationalen Steuerung ihres Verhaltens überhaupt fähig sind (BVerwG, Urt. v. 3. Mai 1973 a. a. O.; Discher, a. a. O. Rn. 449 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 23.05.2001 - 12 LA 1573/01

    Ausweisung; Befristung; Einreise; Generalprävention; Passlosigkeit; Sichtvermerk

    Wird wie hier gegen Einreisebestimmungen und das Aufenthaltsrecht verstoßen, so kann dies die Ausländerbehörde zum Anlass nehmen, aus generalpräventiven Gründen, d. h. zur Abschreckung anderer Ausländer, die beabsichtigen, sich ebenfalls illegal nach Deutschland zu begeben und dort aufzuhalten, die Ausweisung zu verfügen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.12.1993 - BVerwG 1 B 193.93 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 135, S. 62f. u. Urt. v. 24.9.1996, aaO; s. auch Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: März 2001, RdNr. 23 zu § 46), wie es hier der Beklagte mit Billigung des Verwaltungsgerichts getan hat.
  • VG Berlin, 24.10.2002 - 21 A 499.01

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Ausweisung; Vorwurf des Mißbrauchs der Ehe

  • VGH Bayern, 24.02.2010 - 19 ZB 09.2971

    Ermessensausweisung; Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in 13

  • VG Augsburg, 21.12.2007 - Au 3 K 07.1417
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