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   VGH Hessen, 29.06.1994 - 12 TH 1290/94   

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VGH Hessen, 29.06.1994 - 12 TH 1290/94 (https://dejure.org/1994,2124)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29.06.1994 - 12 TH 1290/94 (https://dejure.org/1994,2124)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29. Juni 1994 - 12 TH 1290/94 (https://dejure.org/1994,2124)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 69 Abs 2 AuslG, § 69 Abs 3 AuslG, § 58 Abs 1 Nr 1 AuslG, § 11 AuslG1990DV
    Unerlaubte Einreise eines sogenannten "Negativstaaters" bei von vornherein beabsichtigtem Daueraufenthalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufenthaltsgenehmigung für Negativstaater bei der Einreise; Unerlaubte Einreise eines Ausländers; Vorliegen eines ohne Zustimmung der Ausländerbehörde erteiltes Besuchsvisum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 616 (Ls.)
  • InfAuslR 1994, 349
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 30.09.1992 - 12 TG 947/92

    Unerlaubte Einreise eines Negativstaaters mit unzureichendem Visum;

    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.1994 - 12 TH 1290/94
    Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs ist hinsichtlich der Versagung der Aufenthaltserlaubnis nicht statthaft, weil diese nicht zugleich ein kraft Gesetzes eingetretenes fiktives Bleiberecht beendet hat, dessen Fortbestand im Falle des Erfolgs des Eilantrags erreicht werden könnte (Hess. VGH, 14.02.1991 - 12 TH 1568/90 -, NVwZ-RR 1991, 426; Hess. VGH, 30.09.1992 - 12 TG 947/92 -, EZAR 622 Nr. 17 = InfAuslR 1993, 67).

    Der Ausländer hat in diesem Fall zunächst die Bundesrepublik zu verlassen und die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis vom Heimatland aus zu beantragen; die mit der Regelung des § 71 Abs. 2 Satz 1 AuslG beabsichtigte wirksame Steuerung von Einreise und Aufenthalt ließe sich sonst nicht verwirklichen (siehe grundsätzlich hierzu Hess. VGH, 30.09.1992 - 12 TG 947/92 -, EZAR 622 Nr. 17 = InfAuslR 1993, 67 = NVwZ-RR 1993, 213).

  • VGH Hessen, 21.10.1992 - 12 TH 1499/92

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis; Eintritt der Erlaubnisfiktion bei fehlerhaft

    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.1994 - 12 TH 1290/94
    Angesichts dessen kann in der Erklärung des Antragsgegners vom 9. Dezember 1992 - im Gegensatz zu dem vom beschließenden Senat am 21. Oktober 1992 entschiedenen Fall (- 12 TH 1499/92 -, EZAR 017 Nr. 5 = InfAuslR 1993, 71 = AuAS 1993, 32) - keine Zustimmung im Sinne des § 69 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AuslG gesehen werden.
  • VGH Hessen, 27.10.1992 - 12 TH 1409/92

    Ausländerrecht: Einreise unter Verstoß gegen die Visumsvorschriften -

    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.1994 - 12 TH 1290/94
    In der Ausreise des Ausländers ist nach der gesetzgeberischen Wertung grundsätzlich keine wesentliche Erschwerung der Verwirklichung des Rechts auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung zu sehen, die zur Bejahung eines Anordnungsgrundes im Hinblick auf den sicherungsfähigen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung führen könnte (Hess. VGH, 27.10.1992 - 12 TH 1409/92 -, EZAR 622 Nr. 18).
  • VGH Hessen, 14.02.1991 - 12 TH 1568/90

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung nach

    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.1994 - 12 TH 1290/94
    Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs ist hinsichtlich der Versagung der Aufenthaltserlaubnis nicht statthaft, weil diese nicht zugleich ein kraft Gesetzes eingetretenes fiktives Bleiberecht beendet hat, dessen Fortbestand im Falle des Erfolgs des Eilantrags erreicht werden könnte (Hess. VGH, 14.02.1991 - 12 TH 1568/90 -, NVwZ-RR 1991, 426; Hess. VGH, 30.09.1992 - 12 TG 947/92 -, EZAR 622 Nr. 17 = InfAuslR 1993, 67).
  • BGH, 27.04.2005 - 2 StR 457/04

    Zur Strafbarkeit von Ausländern wegen unerlaubten Aufenthalts in der

    Diese materiell-rechtliche Betrachtungsweise entspreche der Intention der Regelung, als Instrument der Zuwanderungskontrolle die materielle Frage, ob sich der Ausländer im Bundesgebiet aufhalten darf, vor dessen Einreise zu prüfen und zu entscheiden (BTDrucks. 11/6321 S. 81 zu § 71 Abs. 2 AuslG; VGH Kassel InfAuslR 1994, 349, 350).
  • VGH Hessen, 14.11.1995 - 12 TG 1358/95

    Unerlaubte Einreise eines Ausländers bei Einreise mit bloßem Besuchsvisum trotz

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats ist in einem solchen Fall die Einreise als unerlaubt nach §§ 58 Abs. 1 Nr. 1, 69 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 AuslG anzusehen (Hess. VGH, 30.09.1992 - 12 TG 947/92 -, EZAR 622 Nr. 17 und 29.06.1994 - 12 TH 1290/94 -, InfAuslR 1994, 349).

    Dies folgt nach der Auffassung des Senats nach der Entstehungsgeschichte der Neuregelung des Ausländerrechts aus dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers (Hess. VGH, 29.06.1994, a. a. O.).

    Der Senat hat des weiteren dahin entschieden, daß ein Negativstaater anders als der Angehörige eines der in Anlage I zur DVAuslG aufgeführten Staaten, sog. Positivstaater, schon für die Einreise die für den in Wahrheit bezweckten Aufenthalt erforderliche Aufenthaltsgenehmigung benötigt und seine Einreise unerlaubt im Sinne des § 69 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 i. V. m. § 58 Abs. 1 Nr. 1 AuslG ist, wenn trotz eines von Anfang an beabsichtigten Daueraufenthaltes nur ein ohne Zustimmung der Ausländerbehörde erteiltes Besuchsvisum vorliegt oder ein noch nicht sechzehnjähriger Negativstaater in der vorgefaßten Absicht, länger als drei Monate zu bleiben, in das Bundesgebiet einreist, wo weder Vater noch Mutter eine Aufenthaltsgenehmigung besitzen (Hess. VGH, 30.09.1992, a. a. O., 29.06.1994, a. a. O.).

    Diese Auffassung findet weder im Ausländergesetz (vgl. insoweit Hess. VGH, 29.06.1994, a. a. O.) noch in der zu dieser Problematik ergangenen, dem erkennenden Senat vorliegenden oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ihre Bestätigung.

  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 308/99

    Auslegung des Merkmals "erforderlich" in § 58 Abs. 1 Nr. 1 AuslG; Einschleusen

    Die Vorschrift verlange schon nach ihrem Wortlaut "eine erforderliche Aufenthaltsgenehmigung", d.h. nicht nur eine formell scheinbar ordnungsgemäße, sondern die materiellrechtlich erforderliche Aufenthaltsgenehmigung (VGH Kassel InfAuslR 1994, 349, 350; 1996, 142; OVG Münster InfAuslR 1994, 138; OVG Hamburg, Urt. vom 22. März 1993 - Bs VII 18/93).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2001 - 18 B 2025/99

    Entstehung einer Duldungsfiktion nach Beantragung der Erteilung einer

    An dieser vom Senat und dem ebenfalls mit dem Ausländerrecht befassten 17. Senats des Gerichts in ständiger Rechtsprechung vertretenen Rechtsauffassung, - vgl. Beschlüsse vom 14. Dezember 1993 - 18 B 628/93 -, InfAuslR 1994, 138 = DVBl. 1994, 539 = EZAR 622 Nr. 21, vom 11. November 1996 - 18 B 567/96 - und vom 23. Oktober 2000 - 17 B 1038/00 - die - soweit ersichtlich - einheitlich von der oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung geteilt wird, - vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 4. Juni 1991 - BsV 93/91 -, EZAR 622 Nr. 12; Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 12. März 1992 - 4 M 25/92 -, InfAuslR 1992, 125; VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 6. Juli 1992 - 1 S 881/92 -, InfAuslR 1993, 14; Hess. VGH, Beschluss vom 29. Juni 1994 - 12 TH 1290/94 -, InfAuslR 1994, 349, und Beschluss vom 14. November 1995 - 12 TG 1358/95 -, InfAuslR 1996, 142 - der aber das Verwaltungsgericht durch den mit dem angefochtenen Beschluss abgeänderten Beschluss vom 26. Juli 1999 - 24 L 157/99 - und der Bundesgerichtshof - vgl. Urteil vom 11. Februar 2000 - 3 StR 308/99 -, InfAuslR 2000, 342; ebenso Hailbronner, Ausländerrecht § 58 Rn. 17 ff., und zuletzt Strieder, Neues zur Problematik der unerlaubten Einreise, InfAuslR 2001, 6 - entgegen getreten sind, wird nach erneuter Überprüfung festgehalten.

    vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 29. Juni 1994, a.a.O..

  • VGH Hessen, 25.01.1996 - 13 TH 2860/94

    Zur Zustimmung iSd AuslG 1990 § 69 Abs 3 S 1 Nr 1 - Fiktionswirkung des erlaubten

    Auch dieser Aspekt bestärkt den Senat in seiner Annahme, als eine solche Zustimmung nur die Erklärung im Sinne des § 11 Abs. 1 DVAuslG anzusehen (vgl. nunmehr auch Hess. VGH, 12. Senat, Beschluß vom 29. Juni 1994 - 12 TH 1290/94 - und Urteil vom 29. August 1994 - 12 UE 181/94 - vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 14. Dezember 1993 - 18 B 628/93 -, EZAR 622 Nr. 21).

    Liegt trotz eines von Anfang beabsichtigten Daueraufenthalts nur ein Besuchsvisum vor, ist die Einreise unerlaubt (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 29. Juni 1994, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 29.08.1994 - 12 UE 181/94

    Anforderungen an die Abschiebungsandrohung hinsichtlich des Hinweises nach AuslG

    Dabei ist ausreichend, daß die Ausländerbehörde eine nach außen eindeutig als Zustimmung in diesem Sinne erkennbare Erklärung - auch wenn diese versehentlich erfolgt sein sollte - abgegeben hat (Hess. VGH, 29.06.1994 - 12 TH 1290/94 - Hamb. OVG, 31.03.1993 - Bs IV 23/93 -).
  • VGH Hessen, 19.06.1997 - 12 TG 4151/96

    Entstehen der Duldungsfiktion des AuslG 1990 § 69 Abs 2 S 1 - abgelehnt bei

    Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs ist hinsichtlich der Versagung der Aufenthaltserlaubnis nicht statthaft, weil diese nicht zugleich ein kraft Gesetzes eingetretenes fiktives Bleiberecht beendet hat (Hess. VGH, 14.02.1991 - 12 TH 1568/90 -, NVwZ-RR 1991, 426; Hess. VGH, 30.09.1992 - 12 TG 947/92 -, EZAR 622 Nr. 17 = InfAuslR 1993, 67; Hess. VGH, 29.06.1994 - 12 TH 1290/94 -, InfAuslR 1994, 349).
  • VGH Hessen, 29.01.1997 - 12 TG 996/96

    Duldungsfiktion nach AuslG 1990 § 69 Abs 2 S 1 - Entstehungstatbestände; kein

    Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs ist hinsichtlich der Versagung der Aufenthaltserlaubnis nicht statthaft, weil diese nicht zugleich ein kraft Gesetzes eingetretenes fiktives Bleiberecht beendet hat (Hess. VGH, 14.02.1991 - 12 TH 1568/90 -, NVwZ-RR 1991, 426; Hess. VGH, 30.09.1992 - 12 TG 947/92 -, EZAR 622 Nr. 17 = InfAuslR 1993, 67; Hess. VGH, 29.06.1994 - 12 TH 1290/94 -, InfAuslR 1994, 349).
  • VG Darmstadt, 12.11.2003 - 5 G 497/03

    Einreise mit Schengen Visum C zu Daueraufenthalt; Wirkungen des Zusatzprotokolls

    Notwendig ist vielmehr das für den angestrebten konkreten Aufenthaltszweck notwendige Visum (Hess. VGH, Beschl. v. 29.06.1994 - 12 TH 1290/94 -, InfAuslR 1994, 349 und v. 14.11.1995 - 12 TG 1358/95 -, InfAuslR 1996, 142 - OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 20.01.2001 - 18 B 2025/99 -, NVwZ-RR 2001, 538 ff.; Hamb. OVG, Beschl. v. 04.06.1991 - Bs V 93/91 -, EZAR 622 Nr. 12; Schl.-Hst.
  • VG Sigmaringen, 07.07.1998 - A 7 K 11153/98

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Ablehnung eines Antrags auf Durchführung eines

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  • VG Frankfurt/Oder, 23.08.1996 - 3 L 265/96

    Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis; Mitgesellschafter einer

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