Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 15.06.1993

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.03.1994 - 1 B 30.94   

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BVerwG, 25.03.1994 - 1 B 30.94 (https://dejure.org/1994,1584)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.1994 - 1 B 30.94 (https://dejure.org/1994,1584)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 1994 - 1 B 30.94 (https://dejure.org/1994,1584)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aussetzung zur Bewährung - Strafvollstreckung - Strafrest - Aussetzung des Strafrestes

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1994, 311
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 28.01.1991 - 1 B 95.90

    Wert des Streitgegenstandes - Befristung der Wirkung der Ausweisung - Eheführung

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1994 - 1 B 30.94
    Daß außer dem Kläger auch seine deutsche Ehefrau den Rechtsstreit als Klägerin und Beschwerdeführerin betreibt, hat keine Erhöhung des Streitwerts zur Folge (Beschluß vom 28. Januar 1991 - BVerwG 1 B 95.90 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 48).
  • BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2120/99

    Keine Grundrechtsverletzung durch sofort vollziehbare Ausweisung eines wegen -

    Eine positive Entscheidung über die Strafrestaussetzung zur Bewährung nach § 57 StGB schließt nicht von vornherein aus, dass im Einzelfall schwer wiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorliegen, die eine spezialpräventiv begründete Ausweisung rechtfertigen können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. März 1994 - BVerwG 1 B 30.94 -, InfAuslR 1994, S. 311 ).
  • BVerwG, 16.11.1999 - 1 C 11.99

    Ausweisung; Ermessensausweisung; Freiheitsstrafe; Ist-Ausweisung;

    Dies folgt auch aus der rechtlichen Ausgestaltung des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung (vgl. auch Beschluß vom 25. März 1994 - BVerwG 1 B 30.94 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 4 = InfAuslR 1994, 311 zur Aussetzung des Restes einer zeitigen Freiheitsstrafe gemäß § 57 StGB sowie Urteil vom 3. Juni 1997 - BVerwG 1 C 23.96 - Buchholz, a.a.O., Nr. 14 = NVwZ 1997, 1126 = InfAuslR 1997, 390 zur Aussetzung der Reststrafe nach § 88 JGG).
  • BVerwG, 10.01.1995 - 1 B 153.94

    Ausländerrecht - Ausweisungsschutz - Straftäter - Generalprävention

    Es besteht kein Anlaß, die materielle Ausweisungsschranke des § 48 Abs. 1 AuslG in diesen Fällen nicht Platz greifen zu lassen (Beschluß vom 25. März 1994 - BVerwG 1 B 30.94 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 4 S. 2).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2003 - 2 L 222/01

    Zur Ausnahme von der Regel-Ausweisung bei geringer Schuld und geringem Tatbeitrag

    Die nachträgliche Aussetzung des Strafrestes (§ 57 StGB) hindert die Anwendung des § 47 Abs. 2 Nr. 1 AuslG nicht; denn sie stellt keine Aussetzung der Strafvollstreckung zur Bewährung im Sinne dieser Vorschrift dar (BVerwG, Beschl. v. 25.03.1994 - BVerwG 1 B 30.94 -, Buchholz 402.240 [AuslG 1990] § 47 Nr. 4).

    Bei der voller gerichtlichen Nachprüfung unterliegenden Beurteilung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.09.1994 - BVerwG 1 B 90.94 -, a. a. O.; HessVGH, Beschl. v. 11.03.1992 - 12 TH 2805/91 -, EZAR 032 Nr. 3 und v. 07.07.1992 - 12 TH 990/92 -, NVwZ 1993, 204 [206]; OVG Bremen, Beschl. v. 20.11.1992 - OVG 1 B 101/92 -, InfAuslR 1993, 85), ob ein Ausnahmefall von der Regel-Ausweisung vorliegt, sind jedoch auch alle Umstände der strafgerichtlichen Verurteilung und die sonstigen Verhältnisse des Betroffenen zu berücksichtigen (vgl. zur Strafaussetzung nach §§ 56, 57 StGB; BVerwG, Beschl. v. 25.03.1994 - BVerwG 1 B 30.94 -).

  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 23.96

    Ausländerrecht - Ausweisung eines minderjährigen Ausländers bei Aussetzung der

    Für den Fall einer Verurteilung nach allgemeinem Strafrecht hat der Senat bereits entschieden, daß die nachträgliche Aussetzung einer Reststrafe nach § 57 StGB keine Aussetzung der Strafvollstreckung zur Bewährung im Sinne des § 47 Abs. 2 Nr. 1 AuslG ist (Beschluß vom 25. März 1994 - BVerwG 1 B 30.94 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 4).
  • VG Sigmaringen, 14.04.2005 - 8 K 429/03

    Jugendlicher Ausländer - Regelausweisung nach Verurteilung trotz

    Für eine derartige Regel besteht dann kein hinreichender Anlass, wenn der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftat mehr begehen wird, wie es § 56 StGB bzw. § 21 JGG voraussetzt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.03.1994 - 1 B 30.94 -).

    Das Vorliegen solcher Umstände ändert aber nichts daran, dass der Ausweisungstatbestand erfüllt ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.03.1994 - 1 B 30.94 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.1998 - 13 S 1419/97

    Zum Vorliegen einer "Regelausweisung" bei späterem Bewährungswiderruf

    Der Senat ist der Auffassung, daß sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof insoweit auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.3.1994 - 1 B 30.94 - (InfAuslR 1994, 311) zur Stützung seiner vom Senat divergierenden Auffassung nicht berufen kann.
  • BVerwG, 01.09.1994 - 1 B 90.94

    Hinreichende Bestimmtheit - Bedeutung einer Rechtssache - Jugoslawien -

    Bei der voller gerichtlichen Nachprüfung unterliegenden Beurteilung, ob ein Ausnahmefall vorliegt, sind alle Umstände der strafgerichtlichen Verurteilung und die sonstigen Verhältnisse des Betroffenen zu berücksichtigen (vgl. zur Strafaussetzung nach §§ 56, 57 StGB Beschluß vom 25. März 1994 - BVerwG 1 B 30.94 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2001 - 11 S 573/01

    Regelausweisung wegen Teilnahme an Aktionen der verbotenen PKK

    Soweit der Kläger darauf abstellt, ein Strafrest sei nach Zweidrittelverbüßung zur Bewährung ausgesetzt worden, begründet auch dies keinen Ausnahmefall (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 25.3.1994 - 1 B 30.94 -, EZAR 032 Nr. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1998 - 18 B 1466/96

    Ausländer; Ausweisung; Rauschgiftdelikt; Besonderer Ausweisungsschutz;

    Aussetzung der Strafvollstreckung zur Bewährung im Sinne von § 47 Abs. 1 Nr. 3 aF AuslG ist nur eine Maßnahme nach § 56 StGB, nicht aber eine - an geringere Voraussetzungen geknüpfte - Aussetzung des Restes einer zeitigen Freiheitsstrafe gemäß § 57 StGB, BVerwG, Beschluß vom 25. März 1994 - 1 B 30.94 -, InfAuslR 94, 311 f.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2007 - 2 M 206/07

    Ausweisung unter Anordnung der sofortigen Vollziehung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2007 - 2 O 86/07

    Regelausweisung nach Entlassung aus einer Entziehungsanstalt

  • VG Sigmaringen, 12.03.2004 - 7 K 2007/03

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen auf Grund eines Regelfalls nach dem

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.08.1995 - 4 L 205/93

    Ermessen; Generalpräventiv; Ausweisung; Auländer; Rauschgifthandel; Sucht

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.03.1995 - 4 L 63/94

    Ausländer; Ausweisungsschutz; Generalprävention

  • OVG Niedersachsen, 02.05.2001 - 12 LA 1570/01

    Aussetzung der Vollstreckung; familiäre Bindung; Regelausweisung; Sozialprognose

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.1996 - 17 B 1406/95

    Ausweisungschutz bei Besitz einer unbefristete Aufenthaltserlaubnis ; Anforderung

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Rechtsprechung
   BVerfG, 15.06.1993 - 2 BvR 900/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4195
BVerfG, 15.06.1993 - 2 BvR 900/93 (https://dejure.org/1993,4195)
BVerfG, Entscheidung vom 15.06.1993 - 2 BvR 900/93 (https://dejure.org/1993,4195)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Juni 1993 - 2 BvR 900/93 (https://dejure.org/1993,4195)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    GG Art. 6 Abs. 1; VwGO § 123
    Verletzung von Art. 6 Abs. 1 GG im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Abschiebung des ausländischen Ehegatten eines deutschen Staatsangehörigen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1994, 311
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 29.04.1983 - 1 C 19.79

    Abschiebung - Zuständige Ausländerbehörde - Ausweisungsverfügung - Anfechtung der

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1993 - 2 BvR 900/93
    Auch die Bezugnahme des Oberverwaltungsgerichts auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. April 1983 - 1 C 19.79 -, DÖV 1983, 772 f., vermag zu keiner anderen Beurteilung zu führen.
  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1993 - 2 BvR 900/93
    Das Interesse des deutschen Ehepartners daran, seine Ehe als eine Lebensgemeinschaft gleichberechtigter Partner im Bundesgebiet fortzusetzen, ist aber bei jeder Entscheidung über den Aufenthalt eines Ausländers von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 35, 382 [408]; 51, 386 [397]).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1993 - 2 BvR 900/93
    Das Interesse des deutschen Ehepartners daran, seine Ehe als eine Lebensgemeinschaft gleichberechtigter Partner im Bundesgebiet fortzusetzen, ist aber bei jeder Entscheidung über den Aufenthalt eines Ausländers von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 35, 382 [408]; 51, 386 [397]).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1993 - 2 BvR 900/93
    Eine Anwendung des Art. 6 Abs. 1 GG in aufenthaltsrechtlicher Hinsicht ist allerdings nur dann sachlich gerechtfertigt, wenn außer einer rechtlichen auch eine tatsächliche - regelmäßig in der Pflege einer häuslichen Gemeinschaft zum Ausdruck kommende - Verbundenheit zwischen den Ehegatten besteht oder in einem überschaubaren Zeitraum (wieder)hergestellt werden wird (vgl. BVerfGE 76, 1 [42 f.]).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2011 - 11 S 207/11

    Ausweisungsschutz für drittstaatsangehörigen Ausländer; Gewaltkriminalität;

    Der Senat geht in diesem Zusammenhang zugunsten des Klägers davon aus, dass die Ehefrau des Klägers und auch er weiter an der Ehe festhalten, weshalb diesem Umstand aufenthaltsrechtlich eine erhebliche und weit reichende, durch Art. 6 Abs. 1 Abs. 2 GG und Art. 8 EMRK vermittelte Schutzwirkung zukommt, zumal da die Ehefrau deutsche Staatsangehörige ist (vgl. schon BVerwG, Urteil vom 03.05.1973 - I C 33.72 - BVerwGE 42, 133; vom 27.09.1978 - 1 C 79.76 - BVerwGE 56, 246; vom 17.1.1989 - 1 C 46.86 - NVwZ 1989, 770; auch BVerfG, Beschluss vom 18.07.1979 - 1 BvR 650/77 - BVerfGE 51, 386; Kammerbeschluss vom 15.6.1993 - 2 BvR 900/93 - InfAuslR 1994, 311).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2009 - 12 B 19.07

    Ausländerrecht: Wiederkehr eines ausgewiesenen Ausländers; Härtefallentscheidung

    Art. 6 Abs. 1 GG setzt voraus, dass außer einer rechtlichen auch eine tatsächliche Verbundenheit zwischen den Ehegatten besteht oder jedenfalls hergestellt werden soll (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Juni 1993, InfAuslR 1994, 311).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2012 - 11 S 1470/11

    Ausweisung aus generalpräventiven Gründen; schwere Straftat; Prognose der

    Diesem Umstand kommt eine erhebliche und weitreichende, durch Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 8 EMRK vermittelte Schutzwirkung zu, welche durch die deutsche Staatsangehörigkeit der Ehefrau und Kinder noch verstärkt wird (vgl. schon BVerwG, Urteile vom 03.05.1973 - I C 33.72 - BVerwGE 42, 133, vom 27.09.1978 - I C 79.76 - BVerwGE 56, 246, vom 17.01.1989 - 1 C 46.86 -InfAuslR 1989, 159; vgl. auch auch BVerfG, Beschluss vom 18.07.1979 - 1 BvR 650/77 - BVerfGE 51, 386; Kammerbeschlüsse vom 15.06.1993 - 2 BvR 900/93 - InfAuslR 1994, 311, und vom 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05 - InfAuslR 2006, 320).
  • OVG Thüringen, 22.01.2004 - 3 EO 1060/03

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Unterlassen von Abschiebemaßnahmen; Vorwegnahme

    Die Antragstellerin zu 2. ist antragsbefugt, da sie in ihrem durch Art. 6 GG geschützten Recht, mit dem Antragsteller zu 1. in ehelicher Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet zu leben, verletzt sein kann (st. Rspr., vgl. nur BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Juni 1993 - 2 BvR 900/93-InfAuslR 1994, 311).
  • OVG Niedersachsen, 10.03.2011 - 8 LB 153/09

    Ermessensentscheidung als verhältnismäßiger und damit gerechtfertigter Eingriff

    Im Hinblick auf einen Ehepartner setzt eine solche Gemeinschaft regelmäßig ein häusliches Zusammenleben voraus (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.6.1993 - 2 BvR 900/93 -, InfAuslR 1994, 311).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.1993 - 18 B 628/93

    Rechtsfolge; Unerlaubte Einreise

    Die bloße Tatsache des Verheiratetseins der Ast. mit ihrem in Deutschland sich aufhaltenden Ehemann führt auf keinen im AusIG 1990 normierten Duldungsanspruch, insbesondere, begründet das Verheiratetsein keine rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung iSd § 55 II AusIG (für den hier nicht gegebenen - Fall einer Ehe des Ausländers mrit einem deutschen Ehepartner a. A. möglicherweise BVerfG, Beschl. v. 15.06.1993 - 2 BvR 900/93, allerdings ohne auf die ausländerrechtlichen Vorschriften einzugehen; vgl. dazu SenatsBeschl. v. 08.10.1993 - 18 B 720/93).
  • VG Augsburg, 05.12.2006 - Au 1 K 06.261

    Ausländerrecht: Ausweisung nach unerlaubtem Handeltreiben mit Kokain, Besonderer

    Im Hinblick auf einen deutschen Ehepartner ist es insoweit geboten, dass der Wille des deutschen Ehepartners, die Ehe im Bundesgebiet zu führen, von Amts wegen ohne Rücksicht darauf beachtet wird, ob dem deutschen Ehepartner die Übersiedlung in das Ausland zuzumuten ist (vgl. BVerfG vom 15.6.1993, 2 BvR 900/93, InfAusIR 1994, 311; BVerwG vom 27.9.1978, 1 C 79.76, BVerwGE 56, 246, 250).
  • OVG Niedersachsen, 06.05.1997 - 11 L 1814/97

    Ausweisungsschutz nach § 48 Abs. 1 Nr. 4 AuslG;; Ausweisungsschutz; Bundesamt:

    Es ist in Literatur und Rechtsprechung vielmehr anerkannt, daß der Ausweisungsschutz nach § 48 Abs. 1 Nr. 4 AuslG nicht lediglich formell das Vorliegen einer Ehe erfordert, sondern daß faktisch eine Lebensgemeinschaft zwischen den Partnern bestehen muß, wobei allerdings kurzfristige Trennungszeiten vernachlässigt werden können (vgl. z.B. Kanein/Renner, Kommentar zum Ausländergesetz, 6. Aufl., § 48 Rdnr. 9 i.V.m. § 17 Rdnr. 11; KG, AuslR, Bd. I, Stand: Februar 1996, § 48 Anm. 16 ff.; Beschl. d. erk. Sen. v. 8. August 1995 - 11 M 5044/95 ; BVerfG, Beschl. v. 15.6.1993, InfAuslR 1994, 311).
  • VG Berlin, 10.02.2011 - 28 K 219.10

    Visum zum Ehegattennachzug einer vietnamesischen Staatsangehörigen zu ihrem

    Eine Anwendung des Art. 6 Abs. 1 GG in aufenthaltsrechtlicher Hinsicht ist nur dann sachlich gerechtfertigt, wenn außer einer rechtlichen auch eine tatsächliche Verbundenheit zwischen den Ehegatten besteht oder hergestellt werden soll (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Juni 1993 - 2 BvR 900/93 -, InfAuslR 1994, 311).
  • VG Berlin, 26.06.2007 - 28 V 36.06

    Aufenthaltserlaubnis wegen Ehegattennachzug; Zweifel an der Eheführungsabsicht

    Eine Anwendung des Art. 6 Abs. 1 GG in aufenthaltsrechtlicher Hinsicht ist freilich nur dann sachlich gerechtfertigt, wenn außer einer rechtlichen auch eine tatsächliche Verbundenheit zwischen den Ehegatten besteht oder jedenfalls hergestellt werden soll (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Juni 1993 - 2 BvR 900/93 -, InfAuslR 1994, 311).
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