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   BVerwG, 17.11.1994 - 1 B 224.94   

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https://dejure.org/1994,567
BVerwG, 17.11.1994 - 1 B 224.94 (https://dejure.org/1994,567)
BVerwG, Entscheidung vom 17.11.1994 - 1 B 224.94 (https://dejure.org/1994,567)
BVerwG, Entscheidung vom 17. November 1994 - 1 B 224.94 (https://dejure.org/1994,567)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung nach Beurteilung der Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung - Ausweisung eines Ausländers nach Verlöbnis mit einer Deutschen bei Ungewissheit des Zeitpunktes einer beabsichtigten Eheschließung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1995, 150
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 12.12.1991 - 1 B 157.91

    Nichtzulassung der Revision - Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1994 - 1 B 224.94
    Auch das neue Ausländergesetz hat an dieser Rechtslage nichts geändert (Beschluß vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 1 B 157.91 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 130, S. 49).
  • BVerwG, 29.12.1992 - 1 B 123.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1994 - 1 B 224.94
    Nach ständiger Rechtsprechung des beschließenden Senats ist eine angefochtene Ausweisungsverfügung nach der Sach- und Rechtslage zu beurteilen, die im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung bestand (BVerwGE 60, 133 ; Beschluß vom 29. Dezember 1992 - BVerwG 1 B 123.92 -).
  • BVerwG, 02.10.1984 - 1 B 114.84

    Vorliegen einer möglichen Beeinträchtigung der Eheschließungsfreiheit durch eine

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1994 - 1 B 224.94
    In der Rechtsprechung des Senats ist anerkannt, daß einem Ausländer, gegen dessen Anwesenheit im Bundesgebiet öffentliche Interessen sprechen, in der Regel der weitere (langfristige) Aufenthalt auch im Fall eines Verlöbnisses mit einer Deutschen verwehrt werden darf, wenn der Zeitpunkt der beabsichtigten Eheschließung völlig ungewiß ist (Beschluß vom 2. Oktober 1984 - BVerwG 1 B 114.84 - InfAuslR 1985, 130 ; Beschluß vom 9. Juli 1987 - BVerwG 1 B 76.87 -).
  • BVerwG, 09.07.1987 - 1 B 76.87

    Aufenthaltsrechtlicher Schutz durch ein Verlöbnis eines Ausländers mit einer

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1994 - 1 B 224.94
    In der Rechtsprechung des Senats ist anerkannt, daß einem Ausländer, gegen dessen Anwesenheit im Bundesgebiet öffentliche Interessen sprechen, in der Regel der weitere (langfristige) Aufenthalt auch im Fall eines Verlöbnisses mit einer Deutschen verwehrt werden darf, wenn der Zeitpunkt der beabsichtigten Eheschließung völlig ungewiß ist (Beschluß vom 2. Oktober 1984 - BVerwG 1 B 114.84 - InfAuslR 1985, 130 ; Beschluß vom 9. Juli 1987 - BVerwG 1 B 76.87 -).
  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76

    Ausweisungsanfechtung I

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1994 - 1 B 224.94
    Nach ständiger Rechtsprechung des beschließenden Senats ist eine angefochtene Ausweisungsverfügung nach der Sach- und Rechtslage zu beurteilen, die im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung bestand (BVerwGE 60, 133 ; Beschluß vom 29. Dezember 1992 - BVerwG 1 B 123.92 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.2001 - 11 S 1848/01

    Duldung wegen unmittelbar bevorstehender Heirat

    Die Aussetzung einer - grundsätzlich rechtlich zwingend gebotenen - Abschiebung eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers (vgl. § 49 Abs. 1 AuslG) wegen einer beabsichtigten Eheschließung mit einer deutschen Staatsangehörigen im Bundesgebiet kommt aus Rechtsgründen zwar nicht allein wegen des Verlöbnisses und auch dann nicht in Betracht, wenn die Eheschließung völlig ungewiss ist (vgl. auch zur Versagung eines erstrebten längerfristigen Aufenthalts, wenn der Zeitpunkt der Eheschließung völlig ungewiss ist, BVerwG, Beschlüsse vom 2.10.1984, InfAuslR 1985, 130, und vom 17.11.1994, InfAuslR 1995, 150).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 11 S 535/04

    Rechtmäßige Ausweisung eines im Maßregelvollzug untergebrachten

    Für die rechtliche Beurteilung einer Ausweisungsverfügung ist nach innerstaatlichem deutschem Recht grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgebend (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 17.11.1994 - 1 B 224.94 -, InfAuslR 1995, 150; vom 17.1.1996 - 1 B 3.96 -, InfAuslR 1996, 137; vom 27.6.1997 - 1 B 132.97 - ; vom 23.5.2001 - 1 B 125.00 -, NVwZ 2001, 1288, vom 18.9.2001 - 1 C 17.00 -, NVwZ 2002, 339, und vom 8.1.2003 - 1 B 253.02 - Urteile vom 19.11.1996 - 1 C 6.95 -, BVerwGE 102, 249, und - 1 C 25.94 -, InfAuslR 1997, 152; vom 28.1.1997 - 1 C 17.94 -, InfAuslR 1997, 296 und vom 7.12.1999 - 1 C 13.99 -, BVerwGE 110, 140; sowie VGH Bad.-Württ., Urteile vom 4.12.1996 - 11 S 2511/96 -, vom 28.7.1999 - 11 S 2387/98 -, vom 19.4.2000 - 11 S 1387/99 -, VBlBW 2001, 25, vom 28.11.2002 - 11 S 1270/02 - und vom 27.1.2004 -10 S 1610/03 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1995 - 13 S 560/95

    Ausweisung eines straffälligen EG-Ausländers wegen Wiederholungsgefahr;

    Diese Voraussetzungen lagen in dem für die Beurteilung der Ausweisung maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids - hier: vom 10.5.1993, zugestellt am 12.5.1993 - vor (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.11.1994, InfAuslR 1995, 150 m.w.N.).

    Die Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung wird durch die angekündigte Heirat mit einer jugoslawischen Staatsangehörigen, deren Asylantrag rechtskräftig abgelehnt worden ist, schon deshalb nicht berührt, weil, wie bereits ausgeführt, maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung die Sach- und Rechtslage bei Erlaß des Widerspruchsbescheids ist (BVerwG, Beschl. v. 17.11.1994, InfAuslR 1995, 150).

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