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   VGH Baden-Württemberg, 14.11.1994 - 1 S 818/94   

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VGH Baden-Württemberg, 14.11.1994 - 1 S 818/94 (https://dejure.org/1994,2096)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.11.1994 - 1 S 818/94 (https://dejure.org/1994,2096)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. November 1994 - 1 S 818/94 (https://dejure.org/1994,2096)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    (Ablehnung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis und gleichzeitige Androhung der sofortigen Vollziehung der Ausweisung - vorläufiger Rechtsschutz nach VwGO § 80 Abs 5; Wirkung eines verspäteten Antrages auf Aufenthaltserlaubnis - Fiktion des erlaubten Aufenthaltes; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 45, 237 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1995, 295
  • VBlBW 1995, 40 (Ls.)
  • InfAuslR 1995, 197
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.1994 - 1 S 627/94

    Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht - Wirkung eines Antrages auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.11.1994 - 1 S 818/94
    Nach Auffassung des Senats wird jedoch auch durch einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung, der erst nach Ablauf oder Erlöschen der bisherigen Aufenthaltserlaubnis und damit verspätet gestellt wird, die Duldungsfiktion des § 69 Abs. 2 AuslG ausgelöst (Beschl. d. Senats v. 25.7.1994 Duldungsfiktion des § 69 Abs. 2 AuslG ausgelöst (Beschl. d. Senats v. 25.7.1994 - 1 S 627/94 -).

    Auf diese Folge ist die Aufenthaltsgenehmigung jedoch nicht gerichtet und stellt deshalb keinen sonstigen Verwaltungsakt im Sinne des § 69 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 AuslG dar (so GK-AuslR § 69 RdNr. 45; Hess.VGH, Beschl. v. 10.3.1993 - 12 TH 2740/92 -, EZAR 622, Nr. 19; vgl. auch Beschl. d. Senats v. 25.7.1994, a.a.O., m.w.N.; a.A. VGH Bad.- Württ., Beschl. v. 31.8.1992 - 13 S 1638/92 -, EZAR 040, Nr. 2).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.1991 - 1 S 2601/91

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung der Aufenthaltserlaubnis; kurzfristige

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.11.1994 - 1 S 818/94
    Obwohl im Ausgangspunkt ein Verpflichtungsbegehren, ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO gegeben, soweit dem Antragsteller durch die Ablehnung seines Antrags ein durch die Antragstellung begründetes fiktives Verweilrecht im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (§ 69 Abs. 2, 3 AuslG) genommen wird (st. Rechtspr. d. Senats, vgl. Beschlüsse v. 28.11.1991 - 1 S 2601/91 -, VBlBW 1992, 155; v. 6.2.1992 - 1 S 15/92 -, VBlBW 1992, 134).

    Er ist aber unbegründet, da der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis die Sperrwirkung der Ausweisung entgegensteht (§ 8 Abs. 2 Satz 1 AuslG), die, wie oben aufgezeigt, einer rechtlichen Überprüfung aller Voraussicht nach standhält (vgl. Beschl. d. Senats v. 28.11.1991 - 1 S 2601/91 -, VBlBW 1992, 155).

  • BVerwG, 16.07.1981 - 1 C 99.76

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses als Bedingung für eine Aufenthaltserlaubnis -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.11.1994 - 1 S 818/94
    Ob die Ausländerbehörde mit dieser auflösenden Bedingung von ihrer Befugnis, die Aufenthaltsgenehmigung mit Bedingungen (§ 14 Abs. 1 AuslG), auch solchen auflösender Art (vgl. § 44 Abs. 1 AuslG), zu versehen, rechtmäßig Gebrauch gemacht hat oder nicht, kann wegen der Bestandskraft der (bedingten) Aufenthaltserlaubnis dahinstehen (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 16.7.1981 - I C 99.76 -, Buchholz 402.24, § 2 AuslG Nr. 23; zur auflösenden Bedingung Fraenkel: Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, S. 57).

    Ein strafbares Verhalten ist grundsätzlich kein geringfügiger Rechtsverstoß (vgl. Fraenkel, a.a.O., S. 252); dies gilt insbesondere, wenn gegen eine strafbewehrte Vorschrift verstoßen wird, die die Einhaltung aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen sichern soll (vgl. zu § 10 Abs. 1 Nr. 6 AuslG 1965 BVerwG, Urt. v. 16.7.1981, a.a.O.; Urt. v. 15.7.1980 - 1 C 45.77 -, BVerwGE 60, 284).

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89

    Verwirkung von nachbarlichen Abwehrrechten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.11.1994 - 1 S 818/94
    Obwohl im Ausgangspunkt ein Verpflichtungsbegehren, ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO gegeben, soweit dem Antragsteller durch die Ablehnung seines Antrags ein durch die Antragstellung begründetes fiktives Verweilrecht im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (§ 69 Abs. 2, 3 AuslG) genommen wird (st. Rechtspr. d. Senats, vgl. Beschlüsse v. 28.11.1991 - 1 S 2601/91 -, VBlBW 1992, 155; v. 6.2.1992 - 1 S 15/92 -, VBlBW 1992, 134).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.1991 - 1 S 2084/90

    Ausländer - kein Aufenthaltsrecht bei Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.11.1994 - 1 S 818/94
    Bei der Beziehung des Antragstellers zu seiner Ehefrau handelt es sich allenfalls um eine sporadische Begegnungsgemeinschaft, nicht aber um eine eheliche Lebensgemeinschaft (vgl. auch Urt. d. Senats v. 6.5.1991 - 1 S 2084/90 -, NVwZ-RR 1991, 430).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.1992 - 13 S 1638/92

    Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht - Wirkung eines Antrages auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.11.1994 - 1 S 818/94
    Auf diese Folge ist die Aufenthaltsgenehmigung jedoch nicht gerichtet und stellt deshalb keinen sonstigen Verwaltungsakt im Sinne des § 69 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 AuslG dar (so GK-AuslR § 69 RdNr. 45; Hess.VGH, Beschl. v. 10.3.1993 - 12 TH 2740/92 -, EZAR 622, Nr. 19; vgl. auch Beschl. d. Senats v. 25.7.1994, a.a.O., m.w.N.; a.A. VGH Bad.- Württ., Beschl. v. 31.8.1992 - 13 S 1638/92 -, EZAR 040, Nr. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.1993 - 11 S 2132/93

    Zum Rechtsschutzinteresse für einen Antrag nach VwGO § 80 Abs 5 gegenüber sofort

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.11.1994 - 1 S 818/94
    Die mit Sofortvollzug versehene Ausweisungsverfügung begründet die vollziehbare Ausreisepflicht des Ausländers (§ 42 Abs. 2 Satz 2 2. Altern. AuslG), an deren vorläufiger Suspendierung der Ausländer ein schützenswertes Interesse auch dann haben kann, wenn zugleich eine vollziehbare Ausreisepflicht infolge der Ablehnung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis begründet wird (§ 42 Abs. 2 Satz 2 1. Altern. AuslG), da der Ausländerbehörde in diesem Fall zwei nicht zwingend in ihrem Bestand voneinander abhängige, die vollziehbare Ausreisepflicht begründende Verwaltungsentscheidungen zu Gebote stehen, die Grundlage der Vollziehung der Abschiebung sein können (im Ergebnis ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.12.1993 - 11 S 2132/93 -).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.11.1994 - 1 S 818/94
    Die familiäre Lebensgemeinschaft oder wie im vorliegenden Fall die eheliche Lebensgemeinschaft setzt voraus, daß außer einer rechtlichen auch eine tatsächliche - regelmäßig in der Pflege einer häuslichen Gemeinschaft zum Ausdruck kommende - Verbundenheit zwischen den Ehegatten besteht oder in einem überschaubaren Zeitraum (wieder)hergestellt werden wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 -, BVerfGE 76, 1; BVerwG, Beschl. v. 6.8.1993 - 1 B 113.93 -, Buchholz, a.a.O., § 48 AuslG 1990 Nr. 1).
  • BVerwG, 06.08.1993 - 1 B 113.93

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.11.1994 - 1 S 818/94
    Die familiäre Lebensgemeinschaft oder wie im vorliegenden Fall die eheliche Lebensgemeinschaft setzt voraus, daß außer einer rechtlichen auch eine tatsächliche - regelmäßig in der Pflege einer häuslichen Gemeinschaft zum Ausdruck kommende - Verbundenheit zwischen den Ehegatten besteht oder in einem überschaubaren Zeitraum (wieder)hergestellt werden wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 -, BVerfGE 76, 1; BVerwG, Beschl. v. 6.8.1993 - 1 B 113.93 -, Buchholz, a.a.O., § 48 AuslG 1990 Nr. 1).
  • BVerwG, 15.07.1980 - 1 C 45.77

    Erwerbsunzucht als begünstigter Aufenthaltszweck - Ausweisung einer Französin

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.11.1994 - 1 S 818/94
    Ein strafbares Verhalten ist grundsätzlich kein geringfügiger Rechtsverstoß (vgl. Fraenkel, a.a.O., S. 252); dies gilt insbesondere, wenn gegen eine strafbewehrte Vorschrift verstoßen wird, die die Einhaltung aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen sichern soll (vgl. zu § 10 Abs. 1 Nr. 6 AuslG 1965 BVerwG, Urt. v. 16.7.1981, a.a.O.; Urt. v. 15.7.1980 - 1 C 45.77 -, BVerwGE 60, 284).
  • VGH Hessen, 10.03.1993 - 12 TH 2740/92

    Beginn der Erlaubnisfiktion in den Fällen des AuslG 1990 § 69 Abs 3 S 2 iVm Abs 1

  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.1992 - 1 S 15/92

    Unerlaubte Einreise eines Ausländers gem AuslG § 58 Abs 1

  • Drs-Bund, 11.04.1990 - BT-Drs 11/6921
  • OVG Sachsen, 08.01.2004 - 3 BS 113/02

    Aufenthaltserlaubnis, Duldungsfiktion, Versagungsgrund

    Sachgerechte Gründe für eine Ungleichbehandlung mit Blick auf die Duldungsfiktion bestehen nicht; insbesondere ist nicht ersichtlich, warum ein Ausländer, der bei der ersten Antragstellung im Bundesgebiet noch nicht über ein erforderliches Visum verfügte, besser gestellt werden sollte, als derjenige, dessen Aufenthalt von der Ausländerbehörde schon einmal erlaubt worden ist (wie hier: GK-AuslR, aaO; im Erg. ebenso: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.11.1994, NVwZ-RR 1995, 295 [297]; OVG Hamburg, Beschl. v. 10.10.2000, NVwZ-RR 2001, 270 f; a.A.: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.5.1999, NVwZ-RR 1999, 610 f; OVG NW, Beschl. v. 20.2.2001, NVwZ-RR 2001, 538).

    Die Frage wird in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beurteilt (bejahend: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.11.1994, aaO; OVG Hamburg, Beschl. v. 10.10.2000, aaO; Funke-Kaiser in: GK-AuslG, Stand: April 2001, § 69 RdNr. 23 f; verneinend: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 7.2.1995, NVwZ-RR 1995, 294; HessVGH, Beschl. v. 22.5.1996, EzAR 622 Nr. 28; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 10.2.1999 - 11 B 10148/99 - zitiert nach JURIS; Kloesel/Christ/Häußer, Dt. AuslR, Stand: April 2002, § 69 RdNr. 9; Renner, AuslG, 7. Aufl. 1999, § 69 RdNr. 13; Hailbronner, AuslR, Stand: November 1997, § 69 RdNr. 18).

    Während die Entstehungsgeschichte keinen zusätzlichen Aufschluss gibt (vgl. einerseits: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.11.1994, aaO; Funke-Kaiser in: GK-AuslG, aaO; andererseits: HessVGH, Beschl. v. 22.5.1996, aaO [4]; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 10.2.1999, aaO [4]), spricht die von § 69 Abs. 2 AuslG bezweckte Abgrenzung der Duldungs- von der dem Antragsteller günstigeren Erlaubnisfiktion nach Auffassung des Senats für die Auslegung, dass erstere im Gegensatz zu § 69 Abs. 3 Satz 1 AuslG auch verspäteten Anträgen zukommen kann.

  • OVG Sachsen, 17.08.2006 - 3 BS 130/06

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz

    Dies gilt insbesondere, wenn gegen strafbewehrte Vorschriften verstoßen wird, die die Einhaltung aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen sichern soll (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.11.1994, InfAuslR 1995, 197).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.1995 - 13 S 2924/94

    Wirkung eines verspätet gestellten Antrages auf Aufenthaltsgenehmigung - kein

    Der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung eines ohne Visum eingereisten Ausländers, der im Zeitpunkt seiner Einreise vom Erfordernis der Aufenthaltsgenehmigung befreit war, löst nur dann die Fiktion eines als geduldet geltenden Aufenthalts nach § 69 Abs. 2 S 1 AuslG (AuslG 1990) aus, wenn er bis zum Ablauf der Befreiung vom Erfordernis der Aufenthaltsgenehmigung gestellt wird; ein später gestellter Antrag kann diese Fiktion nicht mehr bewirken (aA VGH Bad-Württ, Beschluß vom 14.11.1994 - 1 S 818/94 -).

    Denn die Fiktion des als geduldet geltenden Aufenthalts nach § 69 Abs. 2 Satz 1 AuslG greift im Falle der Befreiung vom Erfordernis der Aufenthaltsgenehmigung bei der Einreise nur ein, wenn der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung bis zum Ablauf der Befreiung vom Erfordernis der Aufenthaltsgenehmigung gestellt wird; ein später gestellter Antrag kann die Fiktion nicht mehr auslösen (a.A. VGH Bad.-Württ. Beschl. v. 14.11.1994 - 1 S 818/94 - m.w.N.).

  • VGH Hessen, 14.03.1996 - 12 TG 360/96

    Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung trotz Kenntnis von einem

    Dieses strafbare Verhalten des Antragstellers stellt auch keinen vereinzelten oder geringfügigen Rechtsverstoß dar, weil er knapp neun Monate gegen eine strafbewehrte Vorschrift verstoßen hat, die die Einhaltung aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen sichern soll (vgl. VGH Baden-Württemberg, 14.11.1994 - 1 S 818/94 -, EZAR 033 Nr. 5 = AuAS 1995, 79).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2007 - 2 M 206/07

    Ausweisung unter Anordnung der sofortigen Vollziehung

    In Betracht zu ziehen ist eine Ausnahme unter anderem dann, wenn mit der Ausweisung - anders als hier - gleichzeitig ein Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels abgelehnt worden ist (vgl. VGH BW, Beschl. v. 14.11.1994 - 1 S 818/94 -, NVwZ-RR 1995, 295; HessVGH, Beschl. v. 20.22.1995 - 12 TH 2253/94 -, InfAuslR 1995, 200), oder wenn durch einen Genehmigungsantrag ein fiktives Aufenthaltsrecht ausgelöst wurde (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 24.03.1997 - 3 S 513/96 -, AuAS 1997, 196).
  • OVG Hamburg, 10.10.2000 - 3 Bs 289/00

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Ablehnung eines Antrags auf

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  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.1997 - 13 S 1997/96

    Ausweisung eines Straftäters: Regelausweisung - Eröffnung einer

    Denn die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Ausweisung beschwert den Antragsteller unabhängig davon, weil sie einen eigenständigen Entstehungsgrund für die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht nach § 42 Abs. 2 S. 2 Halbs. 2 AuslG bildet und damit eine - weitere - Grundlage für Vollstreckungsmaßnahmen sein kann (vgl. Senatsbeschluß v. 27.3.1997 - 13 S 3493/96 - sowie VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.11.1994, NVwZ-RR 1995, 295 (296); a.A: VGH Bad.-Württ. (11. Senat), Beschl. v. 7.2.1996 - 11 S 73/96 -, InfAuslR 1996, 277).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.02.1999 - 11 B 10148/99

    Ausländer; Spätaussiedlerbescheinigung; Ablehnungsbescheid; Aufnahmebescheid;

    Dem kann nicht etwa entgegengehalten werden, § 69 Abs. 2 Satz 2 AuslG, wonach in drei im Einzelnen geregelten Fallgruppen die fiktive Duldung im Sinne von § 69 Abs. 2 Satz 1 AuslG nicht eintritt,sei eine abschließende Regelung, sodass deshalb eine verspätete Antragstellung nicht zum Ausschluss der fiktiven Duldung führe (so aber der 1. Senat des VGH BW, Beschlüsse vom 25. Juli 1994 - 1 S 627/94 - und vom 14. November 1994 - 1 S 818/94 - EZAR 622 Nr. 22 und 033 Nr. 5 sowie Funke-Kaiser a.a.O., § 69 AuslG Rdnr. 23).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2006 - 2 M 234/06

    Ausweisung unter Anordnung der sofortigen Vollziehung wegen Verstoßes gegen

    Dies kann beispielsweise in den Fällen angenommen werden, in denen sich der Ausländer über einen längeren Zeitraum rechtswidrig im Bundesgebiet aufgehalten hat (vgl. VGH BW, Beschl. v. 14.11.1994 - 1 S 818/94 -, InfAuslR 1995, 197).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.1996 - 13 S 466/96

    Rauschgiftdelikt - zur generalpräventiven Ausweisung; zum Ausnahmefall; zum

    Denn in diesem Fall sind zwei voneinander unabhängige Tatbestände vorhanden, die jeweils die vollziehbare Ausreisepflicht begründen und von der Ausländerbehörde zur Grundlage der Vollziehung der Abschiebung gemacht werden können (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 14.11.1994 - 1 S 818/94 -, EZAR 033 Nr. 5 = InfAuslR 1995, 197, Beschl. v. 22.12.1993 -11 S 2132/93 -und Beschl. des Senats v. 11.4.1996 -13 S 390/96 - differenzierend VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 7.2.1996 -11 S 73/96 -, AuAS 1996, 158, für den - hier nach derzeitiger Erkenntnis nicht vorliegenden -Fall einer im Zeitpunkt des Ergehens der Ausweisungsverfügung bereits bestandskräftigen Ausreisepflicht).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.1996 - 13 S 1400/96

    Rechtsschutzinteresse an der Aussetzung des Sofortvollzuges der zeitlichen

  • VGH Hessen, 22.05.1996 - 10 TG 4207/95

    Kein Eintritt der Fiktionswirkung des AuslG 1990 § 69 Abs 2 S 1 bei verspätet

  • VGH Hessen, 29.01.1997 - 12 TG 996/96

    Duldungsfiktion nach AuslG 1990 § 69 Abs 2 S 1 - Entstehungstatbestände; kein

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.1999 - 13 S 3241/98

    Duldungsfiktion nach AuslG 1990 § 69 Abs 2 S 1 bei erstmaliger Erteilung einer

  • VG Darmstadt, 12.11.2003 - 5 G 497/03

    Einreise mit Schengen Visum C zu Daueraufenthalt; Wirkungen des Zusatzprotokolls

  • VG Hamburg, 10.05.2012 - 4 E 1011/12

    Anspruch auf Duldung einer ausländische Ehefrau

  • OVG Niedersachsen, 15.04.1999 - 11 L 722/99

    Unbefristete Aufenthaltserlaubnis nach § 35 I AuslG; Aufenthaltsbefugnis;

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