Rechtsprechung
   BVerwG, 12.01.1995 - 1 B 118.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2739
BVerwG, 12.01.1995 - 1 B 118.94 (https://dejure.org/1995,2739)
BVerwG, Entscheidung vom 12.01.1995 - 1 B 118.94 (https://dejure.org/1995,2739)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Januar 1995 - 1 B 118.94 (https://dejure.org/1995,2739)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,2739) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Fortbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit im Falle des antragsgemäßen Erwerbs der australischen Staatsangehörigkeit - Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 S. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1995, 239
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 22.06.1990 - 2 BvR 116/90

    Gerichtliche Aufklärungspflicht im Auslieferungsverfahren bei Behauptung der

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1995 - 1 B 118.94
    Der Betroffene hat es selbst in der Hand, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten, sei es, daß er auf den Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit verzichtet, sei es, daß er in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen dauernden Aufenthalt aufrecht erhält (§ 25 Abs. 1 RuStAG) bzw. nach Abs. 2 dieser Vorschrift eine Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit vor Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit einholt (vgl. BVerfG, 3. Kammer des 2. Senats, Beschluß vom 22. Juni 1990 - 2 BvR 116/90 - NJW 1990, 2193 [BVerfG 22.06.1990 - 2 BvR 116/90]).
  • BVerwG, 13.07.1989 - 4 B 140.88

    Unzulässigkeit der Bezugnahme auf ein Rechtsgutachten als Beschwerdebegründung;

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1995 - 1 B 118.94
    Die bloße Bezugnahme auf Ausführungen Dritter ist danach grundsätzlich nicht ausreichend, zumal wenn es sich wie hier um nicht postulationsfähige Personen handelt und die Ausführungen sich nicht auf das Vorliegen von Revisionszulassungsgründen beziehen (vgl. dazu z.B. Beschluß vom 13. Juli 1989 - BVerwG 4 B 140.88 - Buchholz 406.11 § 236 BauGB Nr. 1).
  • BVerwG, 06.08.1991 - 1 B 91.91

    Voraussetzungen für die Zulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1995 - 1 B 118.94
    Zum einen läßt sich das Vorliegen von Revisionszulassungsgründen erst nach Erlaß der Berufungsentscheidung beurteilen, so daß früheres Parteivorbringen in der Regel nicht geeignet ist, Revisionszulassungsgründe i.S. des § 132 Abs. 1 Nr. 1 VwGO darzutun (vgl. Beschluß vom 6. August 1991 - BVerwG 1 B 91.91 -).
  • BVerwG, 21.05.1985 - 1 C 12.84

    Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit i.R.e. Klage auf

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1995 - 1 B 118.94
    Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 25 Abs. 1 RuStAG nicht gegen das Verbot des Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG, die deutsche Staatsangehörigkeit zu entziehen, verstößt (vgl. z.B. Urteil vom 21. Mai 1985 - BVerwG 1 C 12.84 - Buchholz 130 § 25 RuStAG Nr. 5 S. 15 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht