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   BVerwG, 10.02.1995 - 1 B 221.94   

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BVerwG, 10.02.1995 - 1 B 221.94 (https://dejure.org/1995,1595)
BVerwG, Entscheidung vom 10.02.1995 - 1 B 221.94 (https://dejure.org/1995,1595)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Februar 1995 - 1 B 221.94 (https://dejure.org/1995,1595)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtanwendung der Regel-Ausweisung bei Begehung eines Drogendelikts durch einen Ausländer aufgrund einer Drogenabhängigkeit - Inanspruchnahme eines besonderen Ausweisungsschutzes - Zweckgerechter Gebrauch der Ausländerbehörde von der Ausweisungsermächtigung - Erhöhte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1995, 273
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 17.02.1992 - 1 B 88.91

    Ausweisung nach strafgerichtlicher Verurteilung wegen fortgesetzten

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1995 - 1 B 221.94
    Es ist nicht zweifelhaft, daß ein sich aus Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 ergebender Ausweisungsschutz jedenfalls nicht über den hinausgeht, den Art. 48 EG-Vertrag und das einschlägige sekundäre Gemeinschaftsrecht sowie die zur innerstaatlichen Umsetzung ergangene Vorschrift des § 12 AufenthG/EWG für Freizügigkeitsberechtigte gewähren (vgl. auch Beschluß vom 17. Februar 1992 - BVerwG 1 B 88.91 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 131).

    Daß diese angesichts der besonderen Gefährlichkeit des illegalen Heroinhandels auch ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt, ist nicht zweifelhaft und entspricht der Spruchpraxis des beschließenden Senats (vgl. u.a. Beschlüsse vom 2. Juni 1983 und vom 17. Februar 1992, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Rechtmäßigkeit

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1995 - 1 B 221.94
    Maßgebend sind die konkreten umstände des Einzelfalls, die insoweit nicht in verallgemeinerungsfähiger Weise über die in der Rechtsprechung des beschließenden Senats bereits entwickelten Grundsätze hinaus (vgl. BVerwGE 55, 8 [BVerwG 25.10.1977 - 1 C 31/74]; 64, 13 ; Beschluß vom 2. Juni 1983 - BVerwG 1 B 80.83 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 96) in einem Revisionsverfahren beurteilt werden können.

    Durch die im Anschluß an die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs ergangene Rechtsprechung des beschließenden Senats sind die danach erforderlichen Voraussetzungen einer Ausweisung Freizügigkeitsberechtigter genügend geklärt (vgl. z.B. BVerwGE 57, 61 [BVerwG 27.10.1978 - 1 C 91/76]; 64, 13 [BVerwG 18.08.1981 - 1 C 185/79]; Beschluß vom 28. Mai 1979 - BVerwG 1 B 238.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 63).

  • BVerwG, 10.01.1995 - 1 B 153.94

    Ausländerrecht - Ausweisungsschutz - Straftäter - Generalprävention

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1995 - 1 B 221.94
    Genießt der Ausländer wie im vorliegenden Fall gemäß § 48 Abs. 1 AuslG einen besonderen Ausweisungsschutz, so erhöhen sich die Anforderungen; es müssen schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorliegen (vgl. Beschluß vom 10. Januar 1995 - BVerwG 1 B 153.94 -): Bezüglich des spezialpräventiven Zwecks der Ausweisungsermächtigung folgt daraus, daß Anhaltspunkte dafür bestehen müssen, daß in Zukunft eine schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung durch neue Verfehlungen des Ausländers ernsthaft droht und damit von ihm eine bedeutsame Gefahr für ein wichtiges Schutzgut ausgeht.

    Dementsprechend sind Rauschgiftdelikte auch nicht generell als "besonders schwerwiegend" im Sinne des Art. 3 Abs. 3 ENA anzusehen (vgl. Beschluß vom 8. Oktober 1993 - BVerwG 1 B 71.93 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 1 S. 3; Beschluß vom 10. Januar 1995 - BVerwG 1 B 153.94 -).

  • BVerwG, 17.01.1989 - 1 C 46.86

    Asylrecht - Ausweisungstatbestand - Gerichtliche Nachprüfung - Rechtmäßiger

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1995 - 1 B 221.94
    Diese Voraussetzungen sind bei Fällen mittlerer und schwerer Kriminalität grundsätzlich zu bejahen (BVerwGE 81, 155 [BVerwG 17.01.1989 - 1 C 46/86]; Beschluß vom 19. August 1993 - BVerwG 1 B 49.93 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 2).
  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76

    Aufenthaltsgesetz/EWG

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1995 - 1 B 221.94
    Durch die im Anschluß an die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs ergangene Rechtsprechung des beschließenden Senats sind die danach erforderlichen Voraussetzungen einer Ausweisung Freizügigkeitsberechtigter genügend geklärt (vgl. z.B. BVerwGE 57, 61 [BVerwG 27.10.1978 - 1 C 91/76]; 64, 13 [BVerwG 18.08.1981 - 1 C 185/79]; Beschluß vom 28. Mai 1979 - BVerwG 1 B 238.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 63).
  • BVerwG, 19.08.1993 - 1 B 49.93

    Ausweisungsschutz - Hinweis auf Neuregelung - Grundsatzrevision -

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1995 - 1 B 221.94
    Diese Voraussetzungen sind bei Fällen mittlerer und schwerer Kriminalität grundsätzlich zu bejahen (BVerwGE 81, 155 [BVerwG 17.01.1989 - 1 C 46/86]; Beschluß vom 19. August 1993 - BVerwG 1 B 49.93 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 2).
  • BVerwG, 27.01.1994 - 1 B 229.93

    Aufenthalt - Fortbildung - Bedarf - Sicherheit - tatsächlicher Aufenthalt

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1995 - 1 B 221.94
    Rechtfertigt, wie das Berufungsgericht hier angenommen hat, ein besonders schwerwiegender Grund der öffentlichen Ordnung die Ausweisung nach Art. 3 Abs. 3 ENA, entfällt ein Ausweisungsschutz nach Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80, weil dieser Ausweisungsschutz für türkische Arbeitnehmer ebenso wie der Ausweisungsschutz nach Art. 48 Abs. 3 EG-Vertrag für freizügigkeitsberechtigte Arbeiter aus den EU-Mitgliedstaaten bei spezialpräventiv motivierter Ausweisung nicht weiter reicht (Beschluß vom 27. Januar 1994 - BVerwG 1 B 229.93 - Buchholz 402.240 § 46 AuslG 1990 Nr. 1).
  • BVerwG, 10.09.1990 - 1 B 120.90

    Konsequenzen der Verurteilung eines Ausländers wegen eines Verbrechens zu einer

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1995 - 1 B 221.94
    Bei der Ermessensbetätigung sind unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit alle wesentlichen Umstände des Einzelfalls nach ihrem jeweiligen Gewicht in die Abwägung zwischen dem öffentlichen und dem privaten Interesse einzubeziehen (vgl. z.B. Beschluß vom 10. September 1990 - BVerwG 1 B 120.90 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 125).
  • BVerwG, 28.05.1979 - 1 B 238.77

    Ausweisung eines italienischen Staatsangehörigen - Voraussetzungen des besonderen

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1995 - 1 B 221.94
    Durch die im Anschluß an die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs ergangene Rechtsprechung des beschließenden Senats sind die danach erforderlichen Voraussetzungen einer Ausweisung Freizügigkeitsberechtigter genügend geklärt (vgl. z.B. BVerwGE 57, 61 [BVerwG 27.10.1978 - 1 C 91/76]; 64, 13 [BVerwG 18.08.1981 - 1 C 185/79]; Beschluß vom 28. Mai 1979 - BVerwG 1 B 238.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 63).
  • BVerwG, 08.10.1993 - 1 B 71.93

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Örtliche Zuständigkeit für die

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1995 - 1 B 221.94
    Dementsprechend sind Rauschgiftdelikte auch nicht generell als "besonders schwerwiegend" im Sinne des Art. 3 Abs. 3 ENA anzusehen (vgl. Beschluß vom 8. Oktober 1993 - BVerwG 1 B 71.93 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 1 S. 3; Beschluß vom 10. Januar 1995 - BVerwG 1 B 153.94 -).
  • BVerwG, 25.10.1977 - I C 31.74

    Notwendige Beiladung - Deutscher Ehegatte - Ausgewiesener Ausländer -

  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

    Dabei sind in Fällen mittlerer und schwerer Kriminalität die Voraussetzungen für eine spezialpräventive Ausweisung grundsätzlich zu bejahen (Beschluß vom 10. Februar 1995 - BVerwG 1 B 221.94 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 5).
  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00

    Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz;

    Das bedeutet, dass in Zukunft eine Gefahr für die Allgemeinheit durch neue vergleichbare Straftaten des Ausländers ernsthaft drohen muss; die lediglich entfernte Möglichkeit weiterer Straftaten genügt nicht (vgl. zur entsprechenden Prognose bei Ausweisungen von nach § 48 AuslG privilegierten Ausländern den Beschluss des Senats vom 10. Februar 1995 - BVerwG 1 B 221.94 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.01.2009 - 1 C 2.08

    Ausweisung; Aufenthaltserlaubnis; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage;

    In Fällen mittlerer und schwerer Kriminalität sind die Voraussetzungen für eine spezialpräventive Ausweisung grundsätzlich zu bejahen (vgl. Beschluss vom 10. Februar 1995 - BVerwG 1 B 221.94 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 5).
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