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   VGH Baden-Württemberg, 21.03.1995 - 1 S 3605/94   

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VGH Baden-Württemberg, 21.03.1995 - 1 S 3605/94 (https://dejure.org/1995,3167)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.03.1995 - 1 S 3605/94 (https://dejure.org/1995,3167)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. März 1995 - 1 S 3605/94 (https://dejure.org/1995,3167)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Keine Aufenthaltserlaubnis für ausländischen Elternteil im Falle einer bloßen Begegnungsgemeinschaft; Erschwerung des Umgangsrechts keine außergewöhnliche Härte iSd AuslG 1990 § 22 S 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 1360 (Ls.)
  • VBlBW 1995, 213 (Ls.)
  • InfAuslR 1995, 315
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 10.08.1989 - 2 BvR 67/85

    Schutzbereich des Art. 6 GG für den nichtsorgeberechtigten Vater - Versagung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.03.1995 - 1 S 3605/94
    Zwar kann sich auch der nur umgangsberechtigte ausländische Elternteil eines minderjährigen ledigen Kindes auf den Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG berufen und steht die Beziehung dieses Elternteils zu seinem Kind, insbesondere das Umgangsrecht, auch unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 2 GG (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.8.1989 - 2 BvR 67/85, InfAuslR 90, 3).

    Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen können sich aus Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 2 GG als wertentscheidender Grundsatznorm für einen Ausländer aber nur ergeben, wenn die familiären Beziehungen als Lebensgemeinschaft und Erziehungsgemeinschaft und nicht als bloße Begegnungsgemeinschaft ausgestaltet sind (BVerfG, Beschl. v. 10.8.1989, a.a.O.).

    Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 10.8.1989 (a.a.O.) ausgeführt hat, besteht zwischen einem nicht sorgeberechtigten Elternteil und seinem nicht mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kind grundsätzlich keine familiäre Lebensgemeinschaft.

    Dies gilt ungeachtet des im Umgangsrecht (§ 1634 Abs. 1 Satz 1 BGB) zum Ausdruck kommenden Fortbestands der Elternverantwortung des nicht sorgeberechtigten Elternteils (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.8.1989, a.a.O.).

    Eine familiäre Lebensgemeinschaft kann in diesem Fall ausnahmsweise nur dann angenommen werden, wenn Lebensverhältnisse bestehen, die einen über die Aufrechterhaltung dieser Begegnungsgemeinschaft hinausgehenden familienrechtlichen Schutz angezeigt erscheinen lassen (vgl. hierzu und zum folgenden: BVerfG, Beschl. v. 10.8.1989, a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 22.6.1992 - 1 B 70.92 -, InfAuslR 1992, 308 ff.).

  • BVerwG, 17.06.1992 - 1 B 97.92

    Umfang der für die Zulassung des Nachzugs der Eltern eines jungen in Deutschland

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.03.1995 - 1 S 3605/94
    Zwischen einem nicht personensorgeberechtigten ausländischen Elternteil und seinem nicht mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden minderjährigen deutschen Kind besteht grundsätzlich keine familiäre Lebensgemeinschaft im Sinne des § 17 Abs. 1 AuslG (AuslG 1990), sondern eine Begegnungsgemeinschaft (im Anschluß an BVerfG, Beschl v 10.8.1989, InfAuslR 90, 3; BVerwG, Beschl v 22.6.1992, InfAuslR 1992, 308ff).

    Eine familiäre Lebensgemeinschaft kann in diesem Fall ausnahmsweise nur dann angenommen werden, wenn Lebensverhältnisse bestehen, die einen über die Aufrechterhaltung dieser Begegnungsgemeinschaft hinausgehenden familienrechtlichen Schutz angezeigt erscheinen lassen (vgl. hierzu und zum folgenden: BVerfG, Beschl. v. 10.8.1989, a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 22.6.1992 - 1 B 70.92 -, InfAuslR 1992, 308 ff.).

  • BVerwG, 22.06.1992 - 1 B 70.92
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.03.1995 - 1 S 3605/94
    Eine familiäre Lebensgemeinschaft kann in diesem Fall ausnahmsweise nur dann angenommen werden, wenn Lebensverhältnisse bestehen, die einen über die Aufrechterhaltung dieser Begegnungsgemeinschaft hinausgehenden familienrechtlichen Schutz angezeigt erscheinen lassen (vgl. hierzu und zum folgenden: BVerfG, Beschl. v. 10.8.1989, a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 22.6.1992 - 1 B 70.92 -, InfAuslR 1992, 308 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.1993 - 11 S 714/93

    Aufenthaltserlaubnis wegen außergewöhnlicher Härte für einen nicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.03.1995 - 1 S 3605/94
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs (Beschl. v. 11.5.1993 - 11 S 714/93 -) ist der nicht personensorgeberechtigte ausländische Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen ein sonstiger Familienangehöriger im Sinne des § 23 Abs. 4 AuslG ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.1993 - 11 S 855/93

    Aufenthaltserlaubnis für einen Ausländer nach AuslG 1990 § 23 Abs 1 Nr 3, AuslG

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.03.1995 - 1 S 3605/94
    Der Begriff der "familiären Lebensgemeinschaft" setzt zwar nicht notwendig eine häusliche Gemeinschaft voraus (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 8.7.1993 - 11 S 855/93 -, FamRZ 1993, 1440, NVwZ 1994, 605).
  • BVerfG, 14.12.1989 - 2 BvR 377/88

    Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG - Erwachsenenadoption

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.03.1995 - 1 S 3605/94
    Eine familiäre Lebensgemeinschaft kann jedoch in diesem Falle regelmäßig nur dann angenommen werden, wenn ein Familienmitglied auf die Lebenshilfe eines anderen nicht mit ihm in Hausgemeinschaft lebenden Familienmitglieds angewiesen ist und die Familie die Funktion der Beistandsgemeinschaft erfüllt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.12.1989 - 2 BvR 377/88 -, NJW 1990, 895).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.1995 - 1 S 568/95

    Erschwerung des Umgangsrechts keine besondere Härte iSd AuslG 1990 § 19 Abs 1 Nr

    Eine besondere Härte im Sinne des § 19 Abs. 1 Nr. 2 AuslG (AuslG 1990) liegt nicht schon dann vor, wenn die Versagung der Aufenthaltserlaubnis zu einer Erschwerung des Umgangsrechts des Ausländers mit seinem Kind, das deutscher Staatsangehöriger ist, führt (in Ergänzung zu VGH Bad-Württ, Beschl v 21.3.1995 - 1 S 3605/94 -).

    Nur diesen aufenthaltsrechtlichen Schutzwirkungen des Art. 6 GG soll "mit der Maßgabe des § 17 AuslG" Rechnung getragen werden (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.3.1995 - 1 S 3605/94 -).

    Zwischen einem nicht sorgeberechtigten Elternteil und seinem nicht mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kind besteht grundsätzlich keine familiäre Lebensgemeinschaft (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.3.1995, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.1998 - 13 S 2792/96

    Aufenthaltsrechtlicher Schutz ehelicher Lebensgemeinschaften - fehlende häusliche

    Die Ausgestaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft gehört zu der nach Art. 6 Abs. 1 GG geschützten Privatsphäre der Ehegatten (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.3.1982, BVerwGE 45, 174) und berufliche oder sonstige Gründe, die nicht die ehelichen Bindungen als solche berühren, können auch das Leben in getrennten Wohnungen plausibel erscheinen lassen (vgl. Senatsurteil v. 23.1.1996 - 13 S 507/95; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.3.1995 - 1 S 3605/94 -, InfAuslR 1995, 315 (316); VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 8.7.1993 - 11 S 855/93 -, NVwZ 1994, 605; Hailbronner, AuslR, A 1 § 17 Rn. 22; Weichert, NVwZ 1997, 1053 (1054)).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.04.2015 - 11 M 39.14

    Visum zum Familiennachzug zu minderjährigem deutschen Kind bei fehlendem

    Insbesondere folgt eine außergewöhnliche Härte nicht schon daraus, dass die Versagung der Aufenthaltserlaubnis zu einer Erschwerung des Umgangsrechts führt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21. März 1995 - 1 S 3605/94 -, InfAuslR 1995, 315, zit. nach juris, Rz. 8).
  • VG Stuttgart, 10.01.1996 - A 18 K 16947/95

    Antrag auf Aussetzung der Abschiebung; Rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung;

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  • VG Berlin, 05.10.2021 - 21 K 743.19
    Gleiches gilt für den Umstand, dass die Versagung des Visums zur Erschwerung eines Umgangsrechts führt (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 21. März 1995 - 1 S 3605/94 - juris Rn. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.2002 - 11 S 616/02

    Beurteilungszeitpunkt für veränderte Umstände bei mehreren aufeinanderfolgenden

    Im Lichte des § 22 AuslG müsste die Versagung der Aufenthaltserlaubnis tatbestandlich nach Maßgabe des § 17 AuslG zudem zu einer außergewöhnlichen Härte, d.h. zu nach Art und Schwere unerträglichen Belastungen führen, was voraussetzte, dass die Mutter aufgrund einer Sondersituation auf die Wahrung der Familieneinheit mit dem Antragsteller Ziff. 1 angewiesen wäre, wobei auch dann sich das Ermessen der Ausländerbehörde nicht ohne weiteres schon "auf Null" reduzieren würde (vgl. VGH Bad.- Württ., Beschluss vom 21.3.1995 - 1 S 3605/94 -, InfAuslR 1995, 315).
  • VG Karlsruhe, 29.04.2008 - 5 K 2619/06

    Zur Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung - vollziehbare Ausreisepflicht

    Die Ausgestaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft gehört zu der nach Art. 6 Abs. 1 GG geschützten Privatsphäre der Ehegatten (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.3.1982, 1 C 20/81 -, BVerwGE 65, 174) und berufliche oder sonstige Gründe, die nicht die ehelichen Bindungen als solche berühren, können auch das Leben in getrennten Wohnungen plausibel erscheinen lassen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.1.1996 - 13 S 507/95 - Beschl. v. 21.3.1995 - 1 S 3605/94 -, InfAuslR 1995, 315 und Beschl. v. 8.7.1993 - 1 S 855/93 -, NVwZ 1994, 605; Renner, aaO, § 27 Rn. 21; Weichert, Die ausländerrechtliche Ermittlung von "Scheinehen", NVwZ 1997, 1053.1054).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.1996 - 1 S 1297/95

    Voraussetzung für ein Zuzugsrecht nach EWGAssRBes 1/80 - ordnungsgemäßer Wohnsitz

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs (Beschlüsse v. 11.5.1993 - 11 S 714/93 -, InfAuslR 1993, 366 u. v. 21.3.1995 - 1 S 3605/94 -, InfAuslR 1995, 315) ist der nicht personensorgeberechtigte ausländische Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen ein sonstiger Familienangehöriger im Sinne des § 23 Abs. 4 AuslG, dem in entsprechender Anwendung des § 22 AuslG eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden kann.
  • VG Saarlouis, 06.10.2015 - 6 L 630/15

    Einzelfall der Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für den

    allgemein auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.03.1995, 1 S 3605/94, juris-Rz. 8.
  • VG Stuttgart, 03.02.2005 - 12 K 1983/04

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis; Voraussetzungen für das

    Die eine solche Härte begründenden Umstände müssen daher nach ihrer Art und Schwere so gewichtig sein, dass die Versagung der Aufenthaltserlaubnis zu unerträglichen Belastungen des Ausländers führen würde, die mit Rücksicht auf das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 und 2 GG und den Gesetzeszweck der §§ 27 ff. AufenthG die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis ausnahmsweise erfordern (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.3.1995 - 1 S 3605/94 - InfAuslR 1995, 315 zu § 22 AuslG).
  • VG Gera, 05.08.2002 - 1 K 465/01

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht; eheliche Lebensgemeinschaft; Scheinehe;

  • VG Stuttgart, 22.05.2002 - 13 K 5725/00

    Bestehen eines Umgangsrechts begründet keine familiäre Lebensgemeinschaft

  • VG Karlsruhe, 18.02.1998 - 10 K 1831/97

    Verwaltungsprozeßrecht: Zustellung des Widerspruchsbescheids, Voraussetzungen für

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