Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 15.03.1996

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   VGH Baden-Württemberg, 12.04.1996 - 13 S 1027/95   

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VGH Baden-Württemberg, 12.04.1996 - 13 S 1027/95 (https://dejure.org/1996,3727)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.04.1996 - 13 S 1027/95 (https://dejure.org/1996,3727)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. April 1996 - 13 S 1027/95 (https://dejure.org/1996,3727)
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"Blutbad im Kindergarten" - Todesdrohungen durch Ausländer

§ 101 Abs. 2 VwGO, Verzicht auf mündliche Verhandlung ist grds. unanfechtbar und unwiderruflich;

Rückgriff auf § 45 AuslG, wenn keiner der besonderen Ausweisungsgründe ("insbesondere") des § 46 AuslG vorliegt (bzw. von der Behörde herangezogen wird);

§ 46 AuslG, Begriff der öffentlichen Sicherheit und Ordnung entspricht dem des allg. Polizeirechts (vgl. § 1 PolG), auch Anscheinsgefahr ist erfaßt;

zu den Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 AuslG, Art. 3 Abs. 3 ENA und § 12 Abs. 1 AufenthG/EWG

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Ausweisung wegen Beeinträchtigung der Interessen der Bundesrepublik Deutschland - zur öffentlichen Sicherheit iSd AuslG 1990 § 45 Abs 1; Ausweisung eines Ausländers wegen mehrfacher Bedrohung anderer mit dem Tod

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung gegen Ausweisungsverfügung; Grundsätzliche Unanfechtbarkeit eines Verzichts auf mündliche Verhandlung; Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit durch wiederholte, ernst zu nehmende Todesdrohungen; Nicht abschließende Aufzählung der Ausweisungsgründe in § 46 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 46, 240 (Ls.)
  • VBlBW 1996, 386
  • InfAuslR 1996, 279
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 25.10.1977 - I C 31.74

    Notwendige Beiladung - Deutscher Ehegatte - Ausgewiesener Ausländer -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.04.1996 - 13 S 1027/95
    Besonders schwerwiegend ist er, wenn er so gewichtig sind, daß die Anwesenheit des Ausländers auch bei Anlegung strenger Maßstäbe nicht länger hingenommen werden kann, die Ausweisung also als unvermeidbar erscheinen muß (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.10.1977, BVerwGE 55, 8 (14f.)).

    Diese Beurteilung ist an den Ausweisungszwecken auszurichten, also daran, daß die Ausweisung künftigen Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder sonstiger erheblicher Interessen der Bundesrepublik Deutschland vorbeugen soll (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.10.1977, aaO.).

  • BVerwG, 31.05.1994 - 1 C 5.93

    Ausländer - Sicherheit - Gefährdung - Einbürgerung - Versorgung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.04.1996 - 13 S 1027/95
    Denn § 46 AuslG konkretisiert nicht abschließend sondern nur beispielhaft ("insbesondere") bestimmte derartige Beeinträchtigungen als Ausweisungsgrund (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.5.1994, NVwZ 1995, 1127 (1128)).

    Der Begriff der öffentlichen Sicherheit ist im Sinne des Polizei- und Ordnungsrechts zu verstehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.5.1994, aaO. 1129).

  • BVerwG, 19.08.1993 - 1 B 49.93

    Ausweisungsschutz - Hinweis auf Neuregelung - Grundsatzrevision -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.04.1996 - 13 S 1027/95
    Zur Bestimmung dieses Begriffs der schwerwiegenden Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kann an die zu § 11 Abs. 2 AuslG 1965 vorliegende Rechtsprechung angeknüpft werden (BVerwG, Beschl. v. 19.8.1993, InfAuslR 1994, 98).

    Insoweit vermittelt das Europäische Niederlassungsabkommen keinen weitergehenden Schutz gegen eine Ausweisung als vergleichbare Bestimmungen in bilateralen völkerrechtlichen Niederlassungsverträgen, Schiffahrtsverträgen und Freundschaftsverträgen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.8.1993, InfAuslR 1994, 98 (99) m.w.Nachw.).

  • BVerwG, 17.01.1989 - 1 C 46.86

    Asylrecht - Ausweisungstatbestand - Gerichtliche Nachprüfung - Rechtmäßiger

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.04.1996 - 13 S 1027/95
    Danach ist ein Ausweisungsgrund schwerwiegend, wenn das öffentliche Interesse an der Erhaltung von Sicherheit und Ordnung im Vergleich zu dem vom Gesetz bezweckten Schutz des Ausländers ein deutliches Übergewicht hat (BVerwG, Urt. v. 17.1.1989, BVerwGE 81, 155 (158f.); BVerwG Urt. v. 13.8.1984, Buchholz 402.24, § 11 AuslG Nr. 6 S. 5).

    Dies setzt ein besonderes, sich aus den konkreten Umständen des Einzelfalles ergebendes Gewicht des Ausweisungsanlasses und Anhaltspunkte dafür voraus, daß von dem Ausländer eine bedeutsame Gefahr für ein wichtiges Rechtsgut ausgeht (BVerwG, Urt. v. 17.1.1989, aaO. m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.9.1993, VBlBW 1994, 325).

  • BVerwG, 21.08.1995 - 1 B 119.95

    Zulassung einer Grundsatzrevision - Ausweisung und Versagung der Verlängerung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.04.1996 - 13 S 1027/95
    Insbesondere ist die Ausweisung nicht nach Art. 8 EMRK schlechthin untersagt, sondern lediglich an die Voraussetzungen geknüpft, daß dies nur zu einem der in Art. 8 Abs. 2 EMRK zugelassenen Ziele und nur im Rahmen der Verhältnismäßigkeit erfolgen darf; dies ist in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte geklärt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.8.1995, InfAuslR 1995, 393 (394)).
  • BVerwG, 14.11.1989 - 1 C 5.89

    Wertentscheidung des Art. 6 GG - Ermessensentscheidung über Einbürgerungsbegehren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.04.1996 - 13 S 1027/95
    Die gerichtliche Kontrolle einer solchen Ermessensausweisung beschränkt sich auf die die Behördenentscheidung tragenden Ausweisungsgründe (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.11.1989, BVerwGE 84, 93 (95); BVerwG, Urt. v. 13.11.1979, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 59 (S. 59)).
  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76

    Aufenthaltsgesetz/EWG

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.04.1996 - 13 S 1027/95
    Denn selbst wenn zugunsten des Klägers davon ausgegangen wird, daß er im Zeitpunkt des Erlasses der Ausweisungsverfügung aufgrund seiner langjährigen Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet die Voraussetzungen der höchsten beschäftigungsrechtlichen Privilegierungsstufe nach Art. 6 Abs. 1 3. Gedankenstrich ARB 1/80 erfüllte und deshalb aufgrund von Art. 14 ARB 1/80 nur nach Maßgabe der für Unionsbürger geltenden Grundsätze ausgewiesen werden durfte, entspräche die Ausweisung aus den oben dargelegten Gründen auch den danach zu stellenden gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen, insbesondere lag eine im persönlichen Verhalten des Klägers begründete tatsächliche und hinreichend schwere konkrete Gefahr vor, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (vgl. EuGH, Urt. v. 27.10.1977, NJW 1978, 479 (480); BVerwG, Urt. v. 27.10.1978, BVerwGE 57, 61 (65f.)).
  • BVerwG, 01.07.1975 - I C 35.70

    Aufenthaltsbeschränkungen - Demonstrationsverbot - Rivalisierende ausländische

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.04.1996 - 13 S 1027/95
    Diese Anforderungen erfüllt auch eine Anscheinsgefahr (vgl. BVerwG, Urt. v. 1.7.1975, BVerwGE 49, 36 (42); BVerwG, Urt. v. 11.11.1980, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 75 S. 138).
  • BVerwG, 14.02.1962 - V C 88.61
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.04.1996 - 13 S 1027/95
    Der Verzicht auf mündliche Verhandlung ist schließlich auch nicht durch eine (vorbereitende) Entscheidung des Gerichts - wie etwa einen Beweisbeschluß oder Auflagenbeschluß - (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 14.2.1962, BVerwGE 14, 17 (18); BVerwG, Urt. v. 24.5.1984, Buchholz 310 § 101 Nr. 15) oder durch Zeitablauf verbraucht; insbesondere ist die Drei-Monats-Frist nach § 128 Abs. 2 Satz 3 ZPO nicht entsprechend anwendbar (BVerwG, Beschl. v. 15.2.1980 und v. 10.6.1994, Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 9 und Nr. 20).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1993 - 11 S 2277/92

    Regelausweisung eines Ausländers, der erhöhten Ausweisungsschutz genießt -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.04.1996 - 13 S 1027/95
    Dies setzt ein besonderes, sich aus den konkreten Umständen des Einzelfalles ergebendes Gewicht des Ausweisungsanlasses und Anhaltspunkte dafür voraus, daß von dem Ausländer eine bedeutsame Gefahr für ein wichtiges Rechtsgut ausgeht (BVerwG, Urt. v. 17.1.1989, aaO. m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.9.1993, VBlBW 1994, 325).
  • EuGH, 27.10.1977 - 30/77

    Regina / Bouchereau

  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2003 - 1 S 254/03

    Ausweisung - Sicherheitsrisiko

    In Fällen, in denen - wie hier - besonders hochwertige Rechtsgüter auf dem Spiel stehen, kann daher auch schon eine entfernte Möglichkeit eines Schadens die begründete Befürchtung seines Eintritts auslösen (BVerwGE 62, 36 ff.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.4.1996, InfAuslR 1996, 279 ff. m.w.N.).

    Auch wenn sich der Antragsteller auf Grund seiner langjährigen Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet auf Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 und zusätzlich auf Art. 7 ARB 1/80 berufen kann und deshalb auf Grund von Art. 14 ARB 1/80 nur nach Maßgabe der für Unionsbürger geltenden Grundsätze ausgewiesen werden dürfte, entspricht die Ausweisung aus den oben dargelegten Gründen auch den danach zu stellenden gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen, insbesondere liegt eine im persönlichen Verhalten des Antragstellers begründete tatsächliche und hinreichend schwere konkrete Gefahr vor, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.4.1996, aaO, m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.1996 - 13 S 1279/96

    Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung trotz Kenntnis eines Ausweisungsgrundes -

    Hierfür spricht auch, daß § 46 AuslG lediglich bestimmte Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder sonstiger Interessen der Bundesrepublik Deutschland (§ 45 Abs. 1 AuslG) konkretisiert (vgl BVerwG, Urt v 31.5.1994, NVwZ 1995, 1127, 1128) und eine solche Beeinträchtigung zumindest eine Gefährdung (nicht erst eine Schädigung) der Schutzgüter des § 45 Abs. 1 AuslG erfordert, wobei die Gefährdung unter Rückgriff auf den im allgemeinen Polizeirecht entwickelten Gefahrenbegriff zu bestimmen ist (vgl Urt des Senats v 12.4.1996 - 13 S 1027/95 -, VBlBW 1996, 386 = InfAuslR 1996, 279 = EzAR 033 Nr. 8).
  • VGH Bayern, 05.03.2012 - 10 BV 09.2237

    Befristung der Ausweisung nach Ausreise vor fünf Jahren

    Bis zum Jahr 2008 war danach davon auszugehen, dass vom Kläger eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht, denn auch ernsthafte Morddrohungen stellen eine derartige Gefahr dar (vgl. VGH BW vom 12.4.1996 Az. 13 S 1027/95 RdNr. 27).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 15.03.1996 - 11 S 3447/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,18989
VGH Baden-Württemberg, 15.03.1996 - 11 S 3447/95 (https://dejure.org/1996,18989)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.03.1996 - 11 S 3447/95 (https://dejure.org/1996,18989)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. März 1996 - 11 S 3447/95 (https://dejure.org/1996,18989)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1996, 279
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1995 - 1 S 1463/94

    Beurteilungszeitpunkt für die Minderjährigeneigenschaft oder

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.1996 - 11 S 3447/95
    (Vergleiche, VGH Mannheim, 1995-02-27, 1 S 1463/94, InfAuslR 1995, 232.).
  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 23.96

    Ausländerrecht - Ausweisung eines minderjährigen Ausländers bei Aussetzung der

    Der Verwaltungsgerichtshof hat sein Urteil vom 15. März 1996 (L.S.: InfAuslR 1996, 279) im wesentlichen wie folgt begründet:.
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