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   VGH Baden-Württemberg, 28.03.1996 - 1 S 1404/95   

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https://dejure.org/1996,2838
VGH Baden-Württemberg, 28.03.1996 - 1 S 1404/95 (https://dejure.org/1996,2838)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.03.1996 - 1 S 1404/95 (https://dejure.org/1996,2838)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. März 1996 - 1 S 1404/95 (https://dejure.org/1996,2838)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Ausweisung eines Türken wegen Betätigung als Drogenkurier; zur Annahme einer schwerwiegenden Gefahr für die Allgemeinheit gemäß AuslG 1990 § 51 Abs 3 - verneint bei einer Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausweisung wegen rechtskräftiger strafrechtlicher Verurteilung und wegen illegalen Rauschgifthandels; besonderer Ausweisungsschutz hinsichtlich der Türkei aufgrund Rechtsstellung als Flüchtling; Begriff der schwerwiegenden Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1996, 1277 (Ls.)
  • InfAuslR 1996, 328
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 10.01.1995 - 1 B 153.94

    Ausländerrecht - Ausweisungsschutz - Straftäter - Generalprävention

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.1996 - 1 S 1404/95
    Ein Ausweisungsgrund ist im Sinne des § 48 Abs. 1 AuslG schwerwiegend, wenn das öffentliche Interesse an der Erhaltung von öffentlicher Sicherheit und Ordnung im Vergleich zu dem vom Gesetz bezweckten Schutz des Ausländers ein deutliches Übergewicht hat (BVerwG, Beschl. v. 10.1.1995 - 1 B 153.94 -, Buchholz 402.24, § 48 AuslG Nr. 4; OVG Münster, Beschl. v. 25.4.1995 - 18 B 3183/93 -, NVwZ-RR 1996, 173).

    Auch bei Ausweisungen zum Zwecke der Generalprävention kann diese Voraussetzung gegeben sein, wenn die Straftat besonders schwer wiegt und ein dringendes Bedürfnis dafür besteht, über eine strafrechtliche Sanktion hinaus durch Ausweisung andere Ausländer von Straftaten ähnlicher Art und Schwere abzuhalten (BVerwG, Beschl. v. 10.1.1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.10.1994 - 1 B 84.94

    Ausweisungsschutz eines nicht asylberechtigten Ausländers wegen der Gefahr

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.1996 - 1 S 1404/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 20.10.1994 - 1 B 84.94 -, Buchholz, a.a.O., § 51 AuslG Nr. 7), der der Senat folgt, reicht hierfür die rechtskräftige Verurteilung wegen eines besonders schweren Verbrechens nicht aus; es muß vielmehr eine Wiederholungsgefahr hinzukommen.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fehlt es daran in der Regel, wenn im Hinblick auf eine günstige Sozialprognose nach § 57 Abs. 1 StGB ein Strafrest zur Bewährung ausgesetzt worden ist (BVerwG, Beschl. v. 20.10.1994, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.1995 - 18 B 3183/93

    Ausweisungsgrund ; Öffentliche Sicherheit und Ordnung; Schutz des Ausländers;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.1996 - 1 S 1404/95
    Ein Ausweisungsgrund ist im Sinne des § 48 Abs. 1 AuslG schwerwiegend, wenn das öffentliche Interesse an der Erhaltung von öffentlicher Sicherheit und Ordnung im Vergleich zu dem vom Gesetz bezweckten Schutz des Ausländers ein deutliches Übergewicht hat (BVerwG, Beschl. v. 10.1.1995 - 1 B 153.94 -, Buchholz 402.24, § 48 AuslG Nr. 4; OVG Münster, Beschl. v. 25.4.1995 - 18 B 3183/93 -, NVwZ-RR 1996, 173).
  • BVerwG, 01.09.1994 - 1 B 90.94

    Hinreichende Bestimmtheit - Bedeutung einer Rechtssache - Jugoslawien -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.1996 - 1 S 1404/95
    Ist danach ein Regelfall gegeben, hat die Ausländerbehörde kein Ermessen bei der Entscheidung darüber, ob der Ausländer ausgewiesen wird, sie muß vielmehr die Ausweisung verfügen (BVerwG, Beschl. v. 1.9.1994 - 1 B 90.94 -, Buchholz, a.a.O., § 47 AuslG Nr. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.1992 - 1 S 3135/91

    EWGAssRBes 1/80 steht der Ausweisung eines Türken aus generalpräventiven Gründen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.1996 - 1 S 1404/95
    Die Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung ist nach der Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung zu beurteilen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.12.1991 - 1 B 157.91 -, Buchholz 402.24, § 10 AuslG Nr. 130; VGH Bad.-Württ, Urt. v. 11.5.1992 - 1 S 3135/91 -, NVwZ-RR 1992, 659).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.1992 - 1 S 2165/92

    Bei Nichtberücksichtigung eines Abschiebungshindernisses in einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.1996 - 1 S 1404/95
    Sie ist auch insgesamt rechtswidrig (vgl. zur teilweisen Rechtswidrigkeit VGH Bad.-Württ., Beschlüsse v. 9.11.1992 - 1 S 2165/92 -, InfAuslR 1993, 90 und v. 6.9.1993 - A 16 S 1508/93 -, VBlBW 1994, 74), denn der in der Verfügung im übrigen enthaltene Hinweis, daß der Antragsteller auch in einen anderen Staat abgeschoben werden könne, in den er einreisen dürfe oder der zu seiner Rückübernahme verpflichtet sei, genügt nicht dem Bezeichnungserfordernis des § 51 Abs. 4 Satz 2 AuslG.
  • BVerwG, 12.12.1991 - 1 B 157.91

    Nichtzulassung der Revision - Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.1996 - 1 S 1404/95
    Die Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung ist nach der Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung zu beurteilen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.12.1991 - 1 B 157.91 -, Buchholz 402.24, § 10 AuslG Nr. 130; VGH Bad.-Württ, Urt. v. 11.5.1992 - 1 S 3135/91 -, NVwZ-RR 1992, 659).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.1995 - 1 S 173/95

    Ausweisung eines EG-Angehörigen wegen Betäubungsmitteldeliktes - Befürchtung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.1996 - 1 S 1404/95
    Hierbei wird nicht verkannt, daß angesichts der Gefährlichkeit des Betäubungsmittelhandels und der Schwierigkeit seiner Bekämpfung an die Rückfallwahrscheinlichkeit des betroffenen Straftäters in bezug auf ausländerrechtliche Sanktionsmittel keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen (Beschl. des Senats v. 7.8.1995 - 1 S 173/95 -, InfAuslR 1995, S. 408).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.1993 - A 16 S 1508/93

    (Zur Nennung von Staaten - in die nicht abgeschoben werden darf - in der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.1996 - 1 S 1404/95
    Sie ist auch insgesamt rechtswidrig (vgl. zur teilweisen Rechtswidrigkeit VGH Bad.-Württ., Beschlüsse v. 9.11.1992 - 1 S 2165/92 -, InfAuslR 1993, 90 und v. 6.9.1993 - A 16 S 1508/93 -, VBlBW 1994, 74), denn der in der Verfügung im übrigen enthaltene Hinweis, daß der Antragsteller auch in einen anderen Staat abgeschoben werden könne, in den er einreisen dürfe oder der zu seiner Rückübernahme verpflichtet sei, genügt nicht dem Bezeichnungserfordernis des § 51 Abs. 4 Satz 2 AuslG.
  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 29.85

    Ausweisung - Strafrechtliche Verurteilung - Rechtskraft - Orientierung an der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.1996 - 1 S 1404/95
    Angesichts der Gefährlichkeit des Betäubungsmittelhandels und der Schwierigkeit seiner Bekämpfung (vgl. BVerwG, Urt. v. 1.12.1987 - 1 C 29.85 -, Buchholz 402.24, § 10 AuslG Nr. 114; Beschl. v. 6.8.1993 - 1 B 113.94 -, Buchholz, a.a.O., § 48 AuslG Nr. 1) liegt auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein schwerwiegender Grund im Sinne des § 48 Abs. 1 AuslG vor, der die Ausweisung des Antragstellers rechtfertigt.
  • VGH Bayern, 22.12.2010 - 19 B 09.824

    Erforderlichkeit eines Verfolgungsschicksals i.R.d. Berufung eines jüdischen

    Vielmehr muss darüber hinaus im Einzelfall von dem Betroffenen auch eine konkrete Wiederholungsgefahr ausgehen, die nur dann vorliegt, wenn in Zukunft neue vergleichbare Straftaten des Ausländers ernsthaft drohen und nicht lediglich als entfernte Möglichkeit erscheinen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.11.2000 - 19 C 6.00 -, InfAuslR 2001, 194 [196]; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 22.9.1995 - OVG BS IV 87/95 -, InfAuslR 1996, 107; VGH BW, Beschluss vom 28.3.1996 - 1 S 1404/95 -, InfAuslR 1996, 328 [330] zum insoweit inhaltsgleichen § 51 Abs. 3 AuslG 1990).
  • VGH Bayern, 07.08.2008 - 19 B 07.1777

    Jüdischer Emigrant aus der ehemaligen Sowjetunion - Abschiebungsverbot trotz

    Vielmehr muss darüber hinaus im Einzelfall von der Klägerin auch eine konkrete Wiederholungsgefahr ausgehen (vgl. BVerwG, U. v. 16.11.2000 - 9 C 6.00 -, InfAuslR 2001, 194 [196]; Hamburgisches OVG, B. v. 22.9.1995 - OVG Bs IV 87/95 -, InfAuslR 1996, 107; VGH BW, B. v. 28.3.1996 - 1 S 1404/95 -, InfAuslR 1996, 328 [330] zum insoweit inhaltsgleichen § 51 Abs. 3 AuslG 1990).
  • VG Düsseldorf, 17.01.2005 - 4 K 553/04

    Türkei, Kurden, PKK, Mitglieder, Haft, Straftäter, Terrorismusvorbehalt,

    Erst recht fehlt es regelmäßig an der Wiederholungsgefahr, wenn die Aussetzung der Reststrafe nicht erst nach dem Zweidrittelzeitpunkt (§ 57 Abs. 1 StGB), sondern bereits vor der Verbüßung von zwei Dritteln der verhängten Strafe nach § 57 Abs. 2 StGB erfolgte, vgl. VGH Mannheim, Beschluß vom 28. März 1996 - 1 S 1404/95, InfAuslR 1996, 328, 330.

    Sie ist bei einer durch die Strafgerichte gestellten günstigen Sozialprognose regelmäßig ausgeschlossen, vgl. etwa VGH Mannheim, Beschluß vom 28. März 1996 - 1 S 1404/95, InfAuslR 1996, 328, 330.

  • VGH Bayern, 03.09.2008 - 19 B 07.2762

    Ausweisung eines Kontingentflüchtlings nach Tötungsdelikt; kein Abschiebeverbot

    Die rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren führt gemäß § 60 Abs. 8 Satz 1 AufenthG dann zum Ausschluss des Abschiebungsschutzes, wenn im Einzelfall eine konkrete Wiederholungsgefahr festgestellt wird, die wiederum dann gegeben ist, wenn in Zukunft neue vergleichbare Straftaten des Ausländers ernsthaft drohen und nicht lediglich als entfernte Möglichkeit erscheinen (vgl. BVerwG, U. v. 16.11.2000 - 9 C 6.00 -, InfAuslR 2001, 194 [196]; Hamburgisches OVG, B. v. 22.9.1995 - OVG Bs IV 87/95 -, InfAuslR 1996, 107; VGH BW, B. v. 28.3.1996 - 1 S 1404/95 -, InfAuslR 1996, 328 [330] jeweils zum insoweit inhaltsgleichen § 51 Abs. 3 AuslG 1990).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.2001 - 13 S 1577/00

    Wiederaufgreifen des Verfahrens nach anwaltlich verschuldeter Bestandskraft der

    Ferner ist davon auszugehen, dass es in der Regel an einer solchen Wiederholungsgefahr fehlt, wenn - wie hier durch Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 3.6.1996 - im Hinblick auf eine günstige Sozialprognose nach § 57 Abs. 1 StGB ein Strafrest zur Bewährung ausgesetzt worden ist (BVerwG, Beschluss vom 20.10.1994 - 1 B 84.94 - a.a.O.; Beschluss des erkennenden Gerichtshofs vom 28.3.1996 - 1 S 1404/95 -, InfAuslR 1996, 328; Senatsbeschluss vom 11.3.1997 - 13 S 3022/96 - mit Beschluss vom 26.7.1999 hat das Bayerische Oberste Landesgericht den zur Bewährung ausgesetzten Strafrest erlassen).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.1996 - 13 S 466/96

    Rauschgiftdelikt - zur generalpräventiven Ausweisung; zum Ausnahmefall; zum

    Bei Ausweisungen zum Zwecke der Generalprävention ist diese Voraussetzung dann erfüllt, wenn die Straftat besonders schwer wiegt und ein dringendes Bedürfnis dafür besteht, über eine etwaige strafrechtliche Sanktion hinaus durch die Ausweisung des Betroffenen andere Ausländer von Straftaten ähnlicher Art und Schwere abzuhalten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.1.1995, EZAR 035 Nr. 10 = InfAuslR 1995, 194, zum Handel eines deutschverheirateten Ausländers mit Haschisch; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10.8.1992, a. a. O. u. v. 19.10.1994 -11 S 1884/94 -, EZAR 035 Nr. 9 = InfAuslR 1995, 155; Beschl. v. 28.3.1996 -1 S 1404/95 -, Beschl. des Senats v. 16.7.1996 -13 S 1477/96 -).
  • VG Stuttgart, 07.05.2002 - A 6 K 12344/01

    Gewalt gegen Frauen in Pakistan ist politische Verfolgung

    § 50 Abs. 3 S. 3 AuslG geht auch nicht als lex specialis § 51 Abs. 4 AuslG vor (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.03.1996, InfAuslR 1996, 328 und Urt. v. 25.02.1997, AuAS 1997, 115).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2001 - 4 L 100/01

    Erfüllung eines Ausweisungstatbestands durch Verstöße gegen das Waffengesetz

    Eine solche Entlassung nach Verbüßung von 2/3 der Strafe hindert grundsätzlich nicht die Annahme einer Wiederholungsgefahr im oben beschriebenen gefahrenabwehrrechtlichen Sinne (BVerwG, Urt. v. 16.11.1992 - 1 B 197.92 -, InfAuslR 93, 121 f.; Sächs. OVG, Urt. v. 10.07.1996 - 3 S 137/96 -, SächsVBl 97, 138 f.; VGH Bad.-Württ., B. v. 28.03.1996 - 1 S 1404/95 -, InfAuslR 96, 328 ff.; GK-AuslR, Rdnr. 239 ff. zu § 45 AuslG; Hailbronner, AuslR, Rdnr. 32 zu § 46 AuslG; Renner, AuslR, 7. Aufl., Rdnr. 19 zu § 46 AuslG).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1997 - A 14 S 3083/96

    AuslG 1990 § 51 Abs 4 gilt nicht nur im Verwaltungsverfahren, sondern auch bei

    Der Senat vermag der Regelung des § 50 Abs. 3 S. 3 AuslG nicht zu entnehmen, daß diese als lex specialis für das verwaltungsgerichtliche Verfahren der Vorschrift des § 51 Abs. 4 AuslG vorgeht, mit anderen Worten, daß § 51 Abs. 4 AuslG nur für das Verwaltungsverfahren Geltung beanspruchen soll (wie hier auch: 1. Senat des Gerichtshofs, Beschluß vom 28.03.1996 - 1 S 1404/95 -, InfAuslR 1996, 328, 331).
  • VGH Bayern, 26.05.2011 - 19 CS 10.3157

    Kein Erlöschen der Rechtsstellung jüdischer Zuwanderer nach § 103 AufenthG i.V.m.

    Vielmehr muss darüber hinaus im Einzelfall von dem Betroffenen auch eine konkrete Wiederholungsgefahr ausgehen, die nur dann vorliegt, wenn in Zukunft neue vergleichbare Straftaten des Ausländers ernsthaft drohen und nicht lediglich als entfernte Möglichkeit erscheinen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.11.2000 - 9 C 6.00 -, InfAuslR 2001, 194 [196]; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 22.9.1995 - OVG Bs IV 87/95 -, InfAuslR 1996, 107; VGH BW, Beschluss vom 28.3.1996 - 1 S 1404/95 -, InfAuslR 1996, 328 [330] zum insoweit inhaltsgleichen § 51 Abs. 3 AuslG 1990).
  • VG Stuttgart, 11.08.1998 - 11 K 364/98

    Entfallen eines Abschiebungsschutzes; Voraussetzungen für das Vorliegen einer

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