Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.1996 - 11 B 11155/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,9076
OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.1996 - 11 B 11155/96 (https://dejure.org/1996,9076)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.06.1996 - 11 B 11155/96 (https://dejure.org/1996,9076)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Juni 1996 - 11 B 11155/96 (https://dejure.org/1996,9076)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,9076) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Italienischer Staatsangehöriger; Verbleiberecht in BRD; Erkrankung; Rückkehr in Heimatland; Regelversagung einer Aufenthaltserlaubnis ; Sozialhilfebezug

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 443
  • InfAuslR 1996, 337
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.12.1995 - 1 C 31.93

    Erledigung des Verpflichtungsbegehrens - Rechtsschutzinteresse - Maßgebender

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.1996 - 11 B 11155/96
    Diese gewichtigen Gründe sind unter Berücksichtigung des fast 20jährigen Aufenthalts der Antragstellerin mit ihrer Familie in der Bundesrepublik Deutschland und ihres fortgeschrittenen Alters nicht gegeben (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1995 - 1 C 31.93 -).
  • BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Verlängerung der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.1996 - 11 B 11155/96
    Wird aber eine Aufenthaltserlaubnis wiederholt "routinemäßig" und ohne Einschränkungen verlängert, so kann unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes das Ermessen der Ausländerbehörde so stark eingeschränkt sein, daß der Antrag auf weitere Verlängerung nicht ohne gewichtige Gründe abgelehnt werden kann (BVerfG, Beschluß vom 26. September 1978 - 1 BvR 525/77 -, DÖV 1978, 918).
  • OVG Bremen, 22.04.1988 - 1 B 23/88
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.1996 - 11 B 11155/96
    Für die von der Auffassung der Antragsgegnerin abweichende Beurteilung ist maßgebend, daß der Antragstellerin Freizügigkeit nach dem AufenthG/EWG gewährt und daher § 12 Abs. 9 AufenthG/EWG anwendbar ist (vgl. OVG Hamburg, Beschluß vom 22. Oktober 1987 - OVG Bs V 143/87 -, InfAuslR 1988, 104; OVG Bremen, Beschluß vom 22. April 1988 - OVG 1 B 23/88 -, DVBl. 1988, 652).
  • BVerwG, 29.07.1993 - 1 C 25.93

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Rückschaffungsverbot - Rückbeförderungsverbot

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.1996 - 11 B 11155/96
    Dabei ist ein Ausnahmefall durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet, der so bedeutsam ist, daß er jedenfalls das sonst ausschlaggebende Gewicht des gesetzlichen Regelversagungsgrundes beseitigt (BVerwG, Urteil vom 29. Juli 1993 - 1 C 25.93 - , BVerwGE 94, 35, 43 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2007 - 13 S 451/06

    Wiederaufgreifensanspruch bei bestandskräftiger Ausweisungsverfügung gegen einen

    Insofern sind strenge Anforderungen zu stellen; sogar bei einer Ausreise "zum Sterben in der Heimat" hat die Rechtsprechung die Annahme eines Freizügigkeitsverzichts abgelehnt (siehe dazu und zu den Voraussetzungen eines solchen Verzichts OVG Koblenz, Beschluss vom 17.6.1996 - 11 B 11155/96 -, InfAuslR 1996, 337 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht