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   BVerfG, 22.07.1996 - 2 BvR 1416/94   

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https://dejure.org/1996,593
BVerfG, 22.07.1996 - 2 BvR 1416/94 (https://dejure.org/1996,593)
BVerfG, Entscheidung vom 22.07.1996 - 2 BvR 1416/94 (https://dejure.org/1996,593)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Juli 1996 - 2 BvR 1416/94 (https://dejure.org/1996,593)
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Verfolgungsgründe

Art. 16a GG, asylspezifische Anforderungen an die gerichtliche Ermittlungstiefe

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die gerichtliche Würdigung des Vorbringens eines Asylsuchenden zu seinen individuellen Verfolgungsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines türkischen Asylbewerbers

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Asylsuchender - Fluchtgrund - Ermittlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1996, 355
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 20.06.1990 - 2 BvR 1727/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1996 - 2 BvR 1416/94
    Zu den asylspezifischen Anforderungen an die gerichtliche Ermittlungstiefe gehört es in der Regel, einem tatsächlichen oder vermeintlichen Widerspruch im Sachvortrag des Asylbewerbers, etwa durch dessen Befragung, im einzelnen nachzugehen (vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 20. Juni 1990, InfAuslR 1991, S. 85 [88]; vom 12. März 1992, InfAuslR 1992, S. 231 [233] und vom 20. Oktober 1994 - 2 BvR 976/94 -).

    Insofern hätte es aufgrund der besonderen Umstände des Falles jedoch zumindest durch Nachfragen erkennen lassen müssen, daß es die Angaben für unzureichend hielt (vgl. etwa Kammerbeschlüsse vom 20. Juni 1990, InfAuslR 1991, S. 85 [88] und vom 29. November 1990, InfAuslR 1991, S. 94 [96 f.]), denn nach dem Ablauf des Verfahrens bis zur mündlichen Verhandlung bestand für den Beschwerdeführer zu 1. kein Anlaß, von sich aus zu diesem Punkt näher vorzutragen: Das Bundesamt hatte sich in seinem Bescheid lediglich pauschal auf den Standpunkt gestellt, es sei nicht dargelegt gewesen, daß die Beschwerdeführer von zielgerichteten politischen Verfolgungsmaßnahmen mit asylbegründender Schwere betroffen gewesen seien; vor allem aber hatte das Verwaltungsgericht zwar zwei Prozeßkostenhilfegesuche der Beschwerdeführer abgelehnt, dabei aber die fehlenden Erfolgsaussichten der Klage mit anderen Argumenten begründet.

  • BVerfG, 20.10.1994 - 2 BvR 976/94

    Verfassungsrechtliche Maßstäbe an die Feststellung politischer Verfolgung

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1996 - 2 BvR 1416/94
    Zu den asylspezifischen Anforderungen an die gerichtliche Ermittlungstiefe gehört es in der Regel, einem tatsächlichen oder vermeintlichen Widerspruch im Sachvortrag des Asylbewerbers, etwa durch dessen Befragung, im einzelnen nachzugehen (vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 20. Juni 1990, InfAuslR 1991, S. 85 [88]; vom 12. März 1992, InfAuslR 1992, S. 231 [233] und vom 20. Oktober 1994 - 2 BvR 976/94 -).
  • BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvR 1095/90

    Anforderungen an die Voraussetzungen für eine Klageabweisung wegen

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1996 - 2 BvR 1416/94
    Insofern hätte es aufgrund der besonderen Umstände des Falles jedoch zumindest durch Nachfragen erkennen lassen müssen, daß es die Angaben für unzureichend hielt (vgl. etwa Kammerbeschlüsse vom 20. Juni 1990, InfAuslR 1991, S. 85 [88] und vom 29. November 1990, InfAuslR 1991, S. 94 [96 f.]), denn nach dem Ablauf des Verfahrens bis zur mündlichen Verhandlung bestand für den Beschwerdeführer zu 1. kein Anlaß, von sich aus zu diesem Punkt näher vorzutragen: Das Bundesamt hatte sich in seinem Bescheid lediglich pauschal auf den Standpunkt gestellt, es sei nicht dargelegt gewesen, daß die Beschwerdeführer von zielgerichteten politischen Verfolgungsmaßnahmen mit asylbegründender Schwere betroffen gewesen seien; vor allem aber hatte das Verwaltungsgericht zwar zwei Prozeßkostenhilfegesuche der Beschwerdeführer abgelehnt, dabei aber die fehlenden Erfolgsaussichten der Klage mit anderen Argumenten begründet.
  • BVerfG, 12.03.1992 - 2 BvR 721/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beurteilung wesentlicher Fluchtgründe

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1996 - 2 BvR 1416/94
    Zu den asylspezifischen Anforderungen an die gerichtliche Ermittlungstiefe gehört es in der Regel, einem tatsächlichen oder vermeintlichen Widerspruch im Sachvortrag des Asylbewerbers, etwa durch dessen Befragung, im einzelnen nachzugehen (vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 20. Juni 1990, InfAuslR 1991, S. 85 [88]; vom 12. März 1992, InfAuslR 1992, S. 231 [233] und vom 20. Oktober 1994 - 2 BvR 976/94 -).
  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1996 - 2 BvR 1416/94
    Das Bundesverfassungsgericht hat in bezug auf den Tatbestand "politisch Verfolgter" sowohl hinsichtlich der Ermittlung des Sachverhalts selbst als auch seiner rechtlichen Bewertung zu prüfen, ob die tatsächliche und rechtliche Wertung der Gerichte sowie Art und Umfang ihrer Ermittlungen der Asylgewährleistung gerecht werden (BVerfGE 76, 143 [162]).
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