Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 17.10.1995

Rechtsprechung
   BVerwG, 27.10.1995 - 1 B 34.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1138
BVerwG, 27.10.1995 - 1 B 34.95 (https://dejure.org/1995,1138)
BVerwG, Entscheidung vom 27.10.1995 - 1 B 34.95 (https://dejure.org/1995,1138)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Oktober 1995 - 1 B 34.95 (https://dejure.org/1995,1138)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,1138) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung des Arbeitslosengeldes in die Berechnung des Lebensunterhaltes - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Voraussetzung für die Zulassung einer Revision - Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 355
  • DVBl 1996, 216 (Ls.)
  • DVBl 1996, 633 (Ls.)
  • InfAuslR 1996, 54
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.2009 - 13 S 2080/07

    Einbürgerung; Sicherung des Lebensunterhalts; Kranken- und Pflegeversicherung;

    Dem liegt die Annahme zugrunde, dass bei einem langjährigen Aufenthalt in typischer Weise eine hinreichende Eingliederung in die rechtliche, soziale und wirtschaftliche Ordnung der Bundesrepublik unter Beachtung der hiesigen kulturellen und politischen Wertvorstellungen erfolgt ist und am Ende eines gelungenen Integrationsprozesses auch im öffentlichen Interesse die Einbürgerung stehen sollte (vgl. hierzu schon die Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 27.01.1990, BT-Drs. 11/6321, S. 47; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 27.10.1995 - 1 B 34.95 -, InfAuslR 1996, 54).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.2008 - 13 S 1487/06

    Einbürgerung; Vertretenmüssen der Abhängigkeit von Sozialleistungen

    Von diesen Anforderungen an die wirtschaftliche Integration ist auch nicht im Hinblick auf den Gesetzeszweck abzusehen; seit (mit Wirkung vom 1.1.2000) die Mindestaufenthaltsdauer auf acht Jahre herabgesetzt wurde, zieht der Einbürgerungsanspruch ohnehin nicht mehr die Konsequenz daraus, dass die Integration als Folge eines 15-jährigen rechtmäßigen Aufenthalts bereits erfolgreich abgeschlossen ist (so BVerwG, Beschluss vom 27.10.1995 - 1 B 34.95 -, InfAuslR 1996, 54 zur damaligen Rechtslage; vgl. hierzu Berlit, a.a.O., § 10 Rn. 241; siehe zur rechtspolitischen Diskussion um Integration als Einbürgerungsvoraussetzung allgemein auch Hailbronner, a.a.O., § 10 Rn. 1, S. 576 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.1997 - 25 A 3613/95

    Hilfe zum Lebensunterhalt; Arbeitslosenhilfe; Einbürgerung;

    BVerwG, Beschluß vom 27. Oktober 1995 - 1 B 34.95 -, Buchholz 402.240 zu § 27 AuslG 1990 zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 27 Abs. 2 Nr. 2 AuslG.

    davon ausginge, daß nach einem längjährigen rechtmäßigen Aufenthalt die Integration, eines Ausländers in der Regel vollzogen ist und deshalb dem Bezug öffentlicher Leistungen für die Frage der Integration eine geringere Bedeutung zukommt als etwa bei den vorgelagerten Entscheidungen nach § , 37 Abs. 2 Nr. 2, 17 Abs. 2 Nr. 3, 24 Abs. 2, 26 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 29 Abs. 1 Nr. 1, 35 Abs. 1 Satz 1 und 46 Nr. 6 AuslG vgl. ebenso BVerwG, Beschluß vom 27. Oktober 1995 - 1 B 34/95 aa0, steht der vom Einbürgerungsbewerber zu vertretende Bezug der genannten öffentlichen Leistungen der Einbürgerung deshalb entgegen, weil in diesem Fall offenbar wird, daß er trotz langjährigen Aufenthalts - und nicht etwa wegen bestehender Probleme am Arbeitsmarkt oder gesundheitlicher "Einschränkungen - seine berufliche Integration nicht vollzogen hat.

  • VG München, 22.05.2015 - M 21 K 13.3204

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Nebentätigkeit als Zeitungsausträger für einen

    Eine Ausnahme von der gesetzlichen Regelvermutung setzt nach allgemeinen Grundsätzen eine Ausnahmesituation voraus, die durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet ist, der so bedeutsam ist, dass er jedenfalls das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regel beseitigt (vgl. BVerwG vom 01.09.1994 - 1 B 90.94 - InfAuslR 1995, 5 = Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 5; vom 17.10.1995 - 1 B 238.94 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 8 = InfAuslR 1996, 54).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2013 - 19 A 364/10

    Absehen von den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 , 7 StAG nach § 10

    Die Einbürgerung ist dann die Konsequenz daraus, dass eine Integration als Folge eines langjährigen rechtmäßigen Aufenthalts regelmäßig stattgefunden hat und für eine Einbürgerung hinreichend abgeschlossen ist, vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 1995 1 B 34.95 , NVwZ-RR 1996, 355, juris Rdn. 5, zum damaligen § 86 Abs. 1 AuslG, und die vom Gesetzgeber in bestimmten Fallkonstellationen vorgesehenen Ausnahmen bzw. Einschränkungen greifen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.1997 - 25 A 3616/95
    BVerwG, Beschluß vom 27. Oktober 1995 - 1 B 34.95 -, Buchholz 402.240 zu § 27 AuslG 1990 zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 27 Abs. 2 Nr. 2 AuslG.

    davon ausginge, daß nach einem längjährigen rechtmäßigen Aufenthalt die Integration, eines Ausländers in der Regel vollzogen ist und deshalb dem Bezug öffentlicher Leistungen für die Frage der Integration eine geringere Bedeutung zukommt als etwa bei den vorgelagerten Entscheidungen nach § , 37 Abs. 2 Nr. 2, 17 Abs. 2 Nr. 3, 24 Abs. 2, 26 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 29 Abs. 1 Nr. 1, 35 Abs. 1 Satz 1 und 46 Nr. 6 AuslG vgl. .ebenso BVerwG, Beschluß vom 27. Oktober 1995 - 1 B 34/95 - aa0, steht der vom Einbürgerungsbewerber zu vertretende Bezug der genannten öffentlichen Leistungen der Einbürgerung deshalb entgegen, weil in diesem Fall offenbar wird, daß er trotz langjährigen Aufenthalts - und nicht etwa wegen bestehender Probleme am Arbeitsmarkt oder gesundheitlicher "Einschränkungen - seine berufliche Integration nicht vollzogen hat.

  • BVerwG, 04.11.1996 - 1 B 189.96

    Ausländerrecht - Begriff der "sonstigen Mittel" i.S. von § 17 Abs. 2 Nr. 3 AuslG

    Das Gesetz stellt den Einkommensquellen eigener Erwerbstätigkeit, eigenen Vermögens und sonstiger eigener Mittel verschieden geartete öffentliche Leistungen (Stipendien, Umschulungs- oder Ausbildungsbeihilfen; Arbeitslosengeld und sonstige auf einer Beitragsleistung beruhende öffentliche Mittel; Arbeitslosenhilfe) je nach Regelungszusammenhang in unterschiedlicher Weise gleich (vgl. § 7 Abs. 2 Nr. 2, § 18 Abs. 3, § 20 Abs. 5, § 24 Abs. 2 Satz 1, § 26 Abs. 1 Nr. 3, § 27 Abs. 2 Nr. 2 AuslG; vgl. dazu auch Beschluß vom 27. Oktober 1995 - BVerwG 1 B 34.95 - Buchholz 402.240 § 27 AuslG 1990 Nr. 1).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2013 - 19 A 363/10

    Anspruch auf Einbürgerung trotz fehlender Sprachkenntnisse aufgrund des

    Die Einbürgerung ist dann die Konsequenz daraus, dass eine Integration als Folge eines langjährigen rechtmäßigen Aufenthalts regelmäßig stattgefunden hat und für eine Einbürgerung hinreichend abgeschlossen ist, vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 1995 - 1 B 34.95 -, NVwZ-RR 1996, 355, juris Rdn. 5, zum damaligen § 86 Abs. 1 AuslG, und die vom Gesetzgeber in bestimmten Fallkonstellationen vorgesehenen Ausnahmen bzw. Einschränkungen greifen.
  • VG Sigmaringen, 25.01.2006 - 5 K 1868/04

    Einbürgerung von Ausländern

    Denn der Gesetzgeber hat durch die Regelung des § 10 Abs. 1 Satz 3 StAG bewusst für den Einbürgerungsanspruch nach langjährigem rechtmäßigen Aufenthalt fiskalischen Interessen geringeres Gewicht beigemessen als bei den vorgelagerten aufenthaltsrechtlichen (Ermessens)Entscheidungen (vgl. §§ 5 Abs. 1 Nr. 1, 27 Abs. 3, 28 Abs. 1 Satz 2, 55 Abs. 2 Nr. 6 AufenthG) und damit die Konsequenz daraus gezogen, dass eine Integration als Folge eines langjährigen rechtmäßigen Aufenthaltes bereits stattgefunden hat und für eine Einbürgerung hinreichend abgeschlossen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.10.1995 - 1 B 34.95 -, InfAuslR 1996, 54 unter Hinweis auf BT-Drs. 11/6321, 47; GK-StAR, § 10 StAG RdNr. 239 ff.).
  • VGH Hessen, 08.05.2006 - 12 TP 357/06

    Die fehlende Lebensunterhaltssicherung steht einer Einbürgerung nicht von

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 27.10.1995 - 1 B 34/95 - InfAuslR 1996, 54 unter Hinweis auf BT-Drs. 11/6321, S. 47) liegt der Unterschied für diese unterschiedliche Regelung darin, dass die Einbürgerung nicht auf Erleichterung der Integration gerichtet ist, sondern eine Konsequenz daraus zieht, dass die Integration als Folge eines langjährigen rechtmäßigen Aufenthalts bereits stattgefunden hat und abgeschlossen ist.
  • OVG Niedersachsen, 18.06.2002 - 11 LC 183/02

    Arbeitslosengeld; Arbeitslosenhilfe; Arbeitsverhältnis; Aufenthalt;

  • BVerwG, 10.07.1997 - 1 B 141.97

    Staatsangehörigkeitsrecht - Einbürgerung, Voraussetzungen nach § 8 Abs. 1 Nr. 4

  • BVerwG, 05.05.1997 - 1 B 94.97

    Staatsbürgerschaftsrecht - Mindestvoraussetzungen für eine Einbürgerung nach § 8

  • VG München, 11.07.2012 - M 25 K 11.3542

    Anspruchseinbürgerung; achtjähriger rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt;

  • BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 236.97

    Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit - Vorliegen eines besonderen

  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.1996 - 11 S 2211/95

    Keine Anrechnung der Zeiten einer Duldung im Rahmen der Achtjahresfrist des AuslG

  • VG Augsburg, 06.09.2005 - Au 1 K 05.390

    Ausländerrecht: Ist-Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen

  • VG Köln, 14.02.2007 - 10 K 5246/05

    Einbürgerung eines russischen Staatsangehörigen in den deutschen Staatsverband;

  • VG München, 19.05.2010 - M 23 K 09.5181

    Bosnisch - herzegowinischer Staatsangehöriger; Ausweisung; Hehlerei

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 17.10.1995 - 1 B 238.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,9301
BVerwG, 17.10.1995 - 1 B 238.94 (https://dejure.org/1995,9301)
BVerwG, Entscheidung vom 17.10.1995 - 1 B 238.94 (https://dejure.org/1995,9301)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Oktober 1995 - 1 B 238.94 (https://dejure.org/1995,9301)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,9301) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1996, 54
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.01.1989 - 1 C 46.86

    Asylrecht - Ausweisungstatbestand - Gerichtliche Nachprüfung - Rechtmäßiger

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1995 - 1 B 238.94
    Die Beschwerde bezieht sich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Januar 1989 - BVerwG 1 C 46.86 - (BVerwGE 81, 155 ) und führt aus, nach diesem Urteil sei in Anlehnung an die zum Ausweisungsschutz ausländischer Ehegatten Deutscher entwickelten Maßstäbe eine Ausweisung Asylberechtigter gemäß § 11 Abs. 2 AuslG 1965 aus Gründen der Generalprävention nur zulässig, wenn die Straftat besonders schwer wiegt und deshalb ein dringendes Bedürfnis dafür besteht, über die strafrechtliche Sanktion hinaus durch Ausweisung andere Ausländer von Straftaten ähnlicher Art und Schwere abzuhalten.

    Daß ein derartiges Übergewicht auch bei generalpräventiven Erwägungen bestehen kann, entspricht der Rechtsprechung des beschließenden Senats (BVerwGE 81, 155 [BVerwG 17.01.1989 - BVerwG 1 C 46.86] ), und zwar auch für das Ausländergesetz 1990 (vgl. Beschlüsse von 10. Januar 1995 - BVerwG 1 B 153.94 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG1990 Nr. 4; vom 16. August 1995 - BVerwG 1 B 43.95 - vom 18. August 1995 - BVerwG 1 B 55.95 -).

  • BVerwG, 18.08.1995 - 1 B 55.95

    Gewährung von Prozesskostenhilfe - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1995 - 1 B 238.94
    Daß ein derartiges Übergewicht auch bei generalpräventiven Erwägungen bestehen kann, entspricht der Rechtsprechung des beschließenden Senats (BVerwGE 81, 155 [BVerwG 17.01.1989 - BVerwG 1 C 46.86] ), und zwar auch für das Ausländergesetz 1990 (vgl. Beschlüsse von 10. Januar 1995 - BVerwG 1 B 153.94 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG1990 Nr. 4; vom 16. August 1995 - BVerwG 1 B 43.95 - vom 18. August 1995 - BVerwG 1 B 55.95 -).
  • BVerwG, 10.01.1995 - 1 B 153.94

    Ausländerrecht - Ausweisungsschutz - Straftäter - Generalprävention

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1995 - 1 B 238.94
    Daß ein derartiges Übergewicht auch bei generalpräventiven Erwägungen bestehen kann, entspricht der Rechtsprechung des beschließenden Senats (BVerwGE 81, 155 [BVerwG 17.01.1989 - BVerwG 1 C 46.86] ), und zwar auch für das Ausländergesetz 1990 (vgl. Beschlüsse von 10. Januar 1995 - BVerwG 1 B 153.94 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG1990 Nr. 4; vom 16. August 1995 - BVerwG 1 B 43.95 - vom 18. August 1995 - BVerwG 1 B 55.95 -).
  • BVerwG, 16.08.1995 - 1 B 43.95

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Revisionsgrund der grundsätzlichen

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1995 - 1 B 238.94
    Daß ein derartiges Übergewicht auch bei generalpräventiven Erwägungen bestehen kann, entspricht der Rechtsprechung des beschließenden Senats (BVerwGE 81, 155 [BVerwG 17.01.1989 - BVerwG 1 C 46.86] ), und zwar auch für das Ausländergesetz 1990 (vgl. Beschlüsse von 10. Januar 1995 - BVerwG 1 B 153.94 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG1990 Nr. 4; vom 16. August 1995 - BVerwG 1 B 43.95 - vom 18. August 1995 - BVerwG 1 B 55.95 -).
  • BVerwG, 29.07.1993 - 1 C 25.93

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Rückschaffungsverbot - Rückbeförderungsverbot

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1995 - 1 B 238.94
    Ein Ermessensspielraum steht der Behörde nur dann zu, wenn kein Regel-, sondern ein Ausnahmefall in dem oben beschriebenen Sinne vorliegt (vgl. auch für den gesetzlichen Regelversagungsgrund des § 7 Abs. 2 AuslGBVerwGE 94, 35 [BVerwG 29.07.1993 - 1 C 25/93] ).
  • BVerwG, 19.08.1993 - 1 B 49.93

    Ausweisungsschutz - Hinweis auf Neuregelung - Grundsatzrevision -

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1995 - 1 B 238.94
    Das Bundesverwaltungsgericht habe in jüngerer Rechtsprechung ausdrücklich bestätigt, daß an diese Rechtsprechung zum Begriff der schwerwiegenden Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Rahmen des § 48 Abs. 1 AuslG 1990 angeknüpft werden könne und daher nach wie vor ein deutliches Übergewicht zugunsten des öffentlichen Interesses an der Erhaltung von Sicherheit und Ordnung für die Ausweisung vorauszusetzen sei (Beschluß vom 19. August 1993 - BVerwG 1 B 49.93 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG1990 Nr. 2).
  • BVerwG, 01.09.1994 - 1 B 90.94

    Hinreichende Bestimmtheit - Bedeutung einer Rechtssache - Jugoslawien -

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1995 - 1 B 238.94
    Im übrigen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 1. September 1994 - BVerwG 1 B 90.94 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG1990 Nr. 5) nicht zweifelhaft, daß Regelfälle im Sinne des § 47 Abs. 3 Satz 1 AuslG solche sind, die sich nicht durch besondere Umstände von der Menge gleichliegender Fälle unterscheiden.
  • BVerwG, 15.01.1997 - 1 B 256.96

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Auslegung der Worte "in der Regel"

    Der Kläger geht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats davon aus, daß die Worte "in der Regel" in § 47 Abs. 3 AuslG sich auf Regelfälle beziehen, die sich nicht durch besondere Umstände von der Menge gleichliegender Fälle unterscheiden, und daß Ausnahmefälle durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet sind, der so bedeutsam ist, daß er das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regel beseitigt (Beschlüsse vom 24. August 1995 - BVerwG 1 B 254.94 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 6, vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 1 B 238.94 - Buchholz a.a.O. Nr. 8 und vom 13. November 1995 - BVerwG 1 B 237.94 - Buchholz a.a.O. Nr. 9).

    Bei der voller gerichtlicher Nachprüfung unterliegenden Beurteilung, ob ein Ausnahmefall vorliegt, sind alle Umstände der strafgerichtlichen Verurteilungen und die sonstigen Verhältnisse des Betroffenen zu berücksichtigen, wie sie in § 45 Abs. 2 AuslG näher umschrieben werden (Senatsbeschluß vom 17. Oktober 1995 a.a.O.).

  • VG München, 22.05.2015 - M 21 K 13.3204

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Nebentätigkeit als Zeitungsausträger für einen

    Eine Ausnahme von der gesetzlichen Regelvermutung setzt nach allgemeinen Grundsätzen eine Ausnahmesituation voraus, die durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet ist, der so bedeutsam ist, dass er jedenfalls das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regel beseitigt (vgl. BVerwG vom 01.09.1994 - 1 B 90.94 - InfAuslR 1995, 5 = Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 5; vom 17.10.1995 - 1 B 238.94 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 8 = InfAuslR 1996, 54).
  • BVerwG, 27.06.1997 - 1 B 123.97

    Ausländerrecht - Besonderer Ausweisungsschutz aus Gründen des familiären

    Bei der voller gerichtlicher Nachprüfung unterliegenden Beurteilung, ob ein Ausnahmefall vorliegt, sind alle Umstände der strafgerichtlichen Verurteilung und die sonstigen Verhältnisse des Betroffenen zu berücksichtigen, namentlich die in § 45 Abs. 2 AuslG näher umschriebenen (vgl. Beschlüsse vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 1 B 238.94 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 8 S. 8 und vom 15. Januar 1997 - BVerwG 1 B 256.96 -).
  • VG München, 29.07.2008 - M 4 K 08.811

    Ausweisung eines nach Assoziationsrecht freizügigkeitsberechtigten türkischen

    Diese sind durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet, der so bedeutsam ist, dass er jedenfalls das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regel beseitigt (vgl. BVerwG vom 1.9.1994, InfAuslR 1995, 5; BVerwG vom 17.10.1995, InfAuslR 1996, 54).

    Bei der voller gerichtlicher Nachprüfung unterliegenden Beurteilung, ob ein Ausnahmefall gegeben ist, sind alle Umstände einer strafrechtlichen Verurteilung und die sonstigen Verhältnisse des Betroffenen zu berücksichtigen, wie sie in § 55 Abs. 3 AufenthG näher umschrieben werden (vgl. BVerwG vom 17.10.1995, InfAuslR 1996, 54, zu der vergleichbaren Vorläuferregelung des § 45 Abs. 2 AuslG 1990).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.1999 - 18 A 5101/96

    Ausweisung eines italienischen Staatsangehörigen wegen Beihilfe zur unerlaubten

    vgl. BVerwG, Beschluß vom 17. Oktober 1995 - 1 B 238.94 -, InfAuslR 1996, 54.
  • VGH Hessen, 28.04.1999 - 9 TG 660/99

    Schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung iSd AuslG 1990 § 48

    Bei der der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegenden Beurteilung, ob ein Ausnahmefall vorliegt, sind alle Umstände der strafgerichtlichen Verurteilung und die sonstigen Verhältnisse des betreffenden Ausländers, namentlich die in § 45 Abs. 2 AuslG umschriebenen individuellen Aspekte, zu berücksichtigen (BVerwG, Beschlüsse vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 1 B 238.94 -, Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 8 und vom 5. Februar 1997 - BVerwG 1 B 16.97 -, Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2001 - 11 S 573/01

    Regelausweisung wegen Teilnahme an Aktionen der verbotenen PKK

    Bei der Prüfung sind - unter Berücksichtigung der allgemeinen spezial- und generalpräventiven Überlegungen, auf denen der gesetzliche Tatbestand beruht - die Umstände einer Straftat einschließlich einer strafgerichtlichen Verurteilung und die sonstigen Verhältnisse des Betroffenen in den Blick zu nehmen, wozu auch die anlässlich einer Ermessensentscheidung nach § 45 Abs. 2 AuslG in Rechnung zu stellenden Gesichtspunkte gehören (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1.9.1994 - 1 B 90.94 -, 17.10.1995 - 1 B 238.94 -, 27.6.1997 - 1 B 123.97 -, 19.3.1999 - 1 B 20.99 - und 15.7.1999 - 1 B 20/99 -, Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nrn. 5, 8, 15, 17 bzw. 18).
  • BVerwG, 05.02.1997 - 1 B 16.97
    Bei der voller gerichtlicher Nachprüfung unterliegenden Beurteilung, ob ein Ausnahmefall vorliegt, sind alle Umstände der strafgerichtlichen Verurteilung und die sonstigen Verhältnisse des Betroffenen zu berücksichtigen, wie sie in § 45 Abs. 2 AuslG näher umschrieben werden (vgl. Beschlüsse vom 1. September 1994 - BVerwG 1 B 90.94 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 5 und vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 1 B 238.94 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 8).
  • VGH Hessen, 08.07.1997 - 13 TZ 2135/97

    Zulassung der Beschwerde: zum Darlegungserfordernis beim Zulassungsgrund der

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist davon auszugehen, daß die Worte "in der Regel" in § 47 Abs. 2 AuslG sich auf Regelfälle beziehen, die sich nicht durch besondere Umstände von der Menge gleichliegender Fälle unterscheiden, und daß Ausnahmefälle durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet sind, der so bedeutsam ist, daß er das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regel beseitigt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. August 1995 - BVerwG 1 B 254.94 -, BVerwG 1 B 238.94 -, InfAuslR 1996, 54; vom 1. September 1994 - BVerwG 1 B 90.94 -, InfAuslR 1995, 5; vom 13. November 1995 - BVerwG 1 B 237.94 -, InfAuslR 1996, 103 und 15. Januar 1997 - BVerwG 1 B 256.96 -).
  • BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 236.97

    Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit - Vorliegen eines besonderen

    In der Rechtsprechung des beschließenden Senats, auf die sich die angefochtene Entscheidung unter Bezugnahme auf das erstinstanzliche Urteil stützt, ist geklärt, daß die Beurteilung, ob gegenüber der gesetzlichen Regel ein Ausnahmefall vorliegt, voller gerichtlicher Überprüfung unterliegt und daß der Behörde ein Ermessen nur eingeräumt ist, wenn kein Regel-, sondern ein Ausnahmefall vorliegt (vgl. Beschlüsse vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 1 B 238.94 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 8 = InfAuslR 1996, 54 und vom 13. November 1995 - BVerwG 1 B 237.94 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 9 = InfAuslR 1996, 103 m.w.N.; Urteil vom 19. November 1996 - BVerwG 1 C 25.94 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 11 S. 19).
  • BVerwG, 28.08.1996 - 1 B 85.96

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Revisionszulassungsgründe und

  • VG Darmstadt, 17.12.2009 - 5 K 115/09

    Zum ausländerrechtlichen Aufenthaltsverbot - § 11 Abs 1 AufenthG 2004

  • OVG Niedersachsen, 06.02.2001 - 11 MA 415/01

    Abschiebungsanordnung; Ausweisung; Betäubungsmitteldelikt; Drogendelikt;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.1996 - 18 B 102/96

    Ausländerrecht: Ausweisung, Voraussetzung für eine Privilegierung nach Art. 7 ARB

  • VGH Hessen, 04.10.2004 - 12 UE 1947/04

    D (A), Albaner, Ausweisung, Straftäter, Drogendelikte, Klagebefugnis, Ehegatte,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2000 - 19 A 5825/96

    Ausgestaltung der Zurückweisung einer Berufung im verwaltungsgerichtlichen

  • VG Lüneburg, 28.02.2001 - 2 A 159/99

    Ausweisung eines italienischen Staatsangehörigen; Abschiebung nach Italien

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht