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   BVerfG, 03.07.1996 - 2 BvR 1957/94   

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BVerfG, 03.07.1996 - 2 BvR 1957/94 (https://dejure.org/1996,1451)
BVerfG, Entscheidung vom 03.07.1996 - 2 BvR 1957/94 (https://dejure.org/1996,1451)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Juli 1996 - 2 BvR 1957/94 (https://dejure.org/1996,1451)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VN-Flüchtlingsbehörde (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 53 Abs. 1 § 55 Abs. 2; GG Art. 16a Abs. 1
    Verkennung der verfassungsrechtlichen Anforderungen an die fachgerichtliche Feststellung des politischen Charakters einer Verfolgungsmaßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 93
  • DVBl 1996, 1250
  • InfAuslR 1996, 318
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1996 - 2 BvR 1957/94
    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines asylerheblichen persönlichen Merkmals erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht aber nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (vgl. BVerfGE 76, 143 [157, 166 f.]; 80, 315 [335]; 81, 142 [151 f.]).

    bb) Auch Folter kann dann asylrelevante Verfolgung darstellen, wenn sie wegen asylrelevanter Merkmale eingesetzt oder im Blick auf diese in verschärfter Form angewendet wird (BVerfGE 81, 142 [151]).

    Das kann namentlich dann anzunehmen sein, wenn der Verfolgte in der Polizeihaft mit der Anwendung von Folter rechnen müßte oder solche sogar erlitten hat, die über das Maß dessen hinausgeht, was Personen zu erwarten haben, die dort wegen krimineller Delikte inhaftiert sind (vgl. BVerfGE 81, 142 [151]).

    Die überschießende Intensität kann dann darauf hindeuten, daß über die bloße Bekämpfung der Rechtsgutsverletzung hinaus auf die Person des Rechtsgutsverletzers selbst und seine abweichende politische Überzeugung zugegriffen werden soll (vgl. BVerfGE 81, 142 [151]).

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1996 - 2 BvR 1957/94
    a) Das Bundesverfassungsgericht hat in bezug auf den Tatbestand "politisch Verfolgter" sowohl hinsichtlich der Ermittlung des Sachverhalts selbst als auch seiner rechtlichen Bewertung zu prüfen, ob die tatsächliche und rechtliche Wertung der Gerichte sowie Art und Umfang ihrer Ermittlungen der Asylgewährleistung gerecht werden (BVerfGE 76, 143 [162]).

    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines asylerheblichen persönlichen Merkmals erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht aber nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (vgl. BVerfGE 76, 143 [157, 166 f.]; 80, 315 [335]; 81, 142 [151 f.]).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1996 - 2 BvR 1957/94
    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines asylerheblichen persönlichen Merkmals erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht aber nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (vgl. BVerfGE 76, 143 [157, 166 f.]; 80, 315 [335]; 81, 142 [151 f.]).

    Wenn jedoch objektive Umstände - wie etwa die besondere Intensität der Verfolgungsmaßnahme - darauf schließen lassen, daß der Betroffene wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt wird, ist die Annahme einer politischen Verfolgung nicht ausgeschlossen (BVerfGE 80, 315 [339]).

  • BVerfG, 12.03.1992 - 2 BvR 721/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beurteilung wesentlicher Fluchtgründe

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1996 - 2 BvR 1957/94
    Verfassungsrechtlich zu beanstanden ist eine fachgerichtliche Bewertung dann, wenn sie anhand der gegebenen Begründung nicht mehr nachvollziehbar ist oder nicht auf einer verläßlichen Grundlage beruht (vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 20. Juni 1990 - 2 BvR 1727/89 -, InfAuslR 1991, 85 [88] und vom 12. März 1992 - 2 BvR 721/91 -, InfAuslR 1992, 231 [233]).
  • BVerfG, 29.01.1991 - 2 BvR 513/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung einer Gruppenverfolgung -

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1996 - 2 BvR 1957/94
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gilt auch bei der asylrechtlichen Prüfung die - im übrigen schon aus Art. 103 Abs. 1 GG folgende - Pflicht (vgl. BVerfGE 47, 182 [189]; 86, 133 [145 f.]), die wesentlichen der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen zur Kenntnis zu nehmen und in den Entscheidungsgründen zu verarbeiten (vgl. Beschluß der Kammer vom 29. Januar 1991 - 2 BvR 513/90 -, InfAuslR 1991, 179 [180]).
  • BVerfG, 25.04.1991 - 2 BvR 1437/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Ausschluß des Asylanspruchs infolge

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1996 - 2 BvR 1957/94
    bb) Offen bleiben kann dabei, ob der Beschwerdeführer tatsächlich - wie von dem türkischen Staatssicherheitsgericht in dem vorliegenden Urteil festgestellt - einen "als militant bekannten Anhänger der bewaffneten TKP/ML-Tikko-Gruppe" mit seiner Lebensmittellieferung unterstützt hat und ob die u. a. daran sowie an das Gutachten von Rumpf anknüpfende rechtliche Würdigung des Verwaltungsgerichts auf ausreichenden Feststellungen beruht, der Beschwerdeführer habe damit gewalttätige terroristische Aktivitäten unterstützt, so daß die daran anknüpfende Verfolgung lediglich auf den legitimen Rechtsgüterschutz abziele und damit objektiv keinen politischen Charakter aufweise (vgl. dazu Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. April 1991 - 2 BvR 1437/90 -, InfAuslR 1991, 257 [261] und vom 20. Mai 1992 - 2 BvR 205/92 -, InfAuslR 1992, 283 [287]).
  • BVerfG, 20.06.1990 - 2 BvR 1727/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1996 - 2 BvR 1957/94
    Verfassungsrechtlich zu beanstanden ist eine fachgerichtliche Bewertung dann, wenn sie anhand der gegebenen Begründung nicht mehr nachvollziehbar ist oder nicht auf einer verläßlichen Grundlage beruht (vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 20. Juni 1990 - 2 BvR 1727/89 -, InfAuslR 1991, 85 [88] und vom 12. März 1992 - 2 BvR 721/91 -, InfAuslR 1992, 231 [233]).
  • BVerwG, 13.01.1987 - 9 C 53.86

    Minderjähriger Asylbewerber - Ausländerrechtliches Aufenthaltsrecht - Eigener

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1996 - 2 BvR 1957/94
    Denn die auf die Anerkennung als Asylberechtigter im Sinne des Art. 16a Abs. 1 GG gerichtete Klage war deshalb nicht etwa mangels Rechtsschutzinteresses unzulässig; mit dem Status eines anerkannten Asylberechtigten sind - wie bereits dargelegt - weitergehende Rechte verbunden als mit dem Status eines lediglich nach § 53 Abs. 1 in Verbindung mit § 55 Abs. 2 AuslG geduldeten Ausländers (vgl. BVerwGE 75, 304 [305 ff.]).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1996 - 2 BvR 1957/94
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gilt auch bei der asylrechtlichen Prüfung die - im übrigen schon aus Art. 103 Abs. 1 GG folgende - Pflicht (vgl. BVerfGE 47, 182 [189]; 86, 133 [145 f.]), die wesentlichen der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen zur Kenntnis zu nehmen und in den Entscheidungsgründen zu verarbeiten (vgl. Beschluß der Kammer vom 29. Januar 1991 - 2 BvR 513/90 -, InfAuslR 1991, 179 [180]).
  • BVerfG, 28.12.1994 - 2 BvR 1205/94

    Begriff des "besonders schweren Nachteils" im Asylverfahren

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1996 - 2 BvR 1957/94
    Dem allein nach § 53 Abs. 1 AuslG geschützten Ausländer hingegen steht allenfalls ein Anspruch auf Duldung und gegebenenfalls auf ermessensfehlerfreie Prüfung der Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis zu, woran anknüpfend gleichartige Positionen jedoch entweder nur aufgrund einer Ermessensentscheidung oder erst nach längeren Wartezeiten oder gar nicht entstehen können (vgl. dazu Kanein/Renner, Ausländerrecht, 6. Aufl., 1993, Rn. 114 bis 157 zu § 10 AuslG und Rn. 22 bis 29 zu § 2 AsylVfG ; vgl. insoweit auch Beschluß der erkennenden Kammer vom 28. Dezember 1994 - 2 BvR 1205/94 - NvWZ Beilage 7/95, S. 52).
  • BVerfG, 09.01.1991 - 2 BvR 935/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung imn

  • BVerfG, 20.05.1992 - 2 BvR 205/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen zur Feststellung mittelbarer poitischer

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BVerfG, 15.02.2000 - 2 BvR 752/97

    Verletzung des Asylgrundrechts durch Verkennung der verfassungsrechtlichen

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn objektive Umstände - z.B. eine gesteigerte Verfolgungsintensität in Form einer härteren Bestrafung - darauf schließen lassen, dass der Betroffene gleichwohl wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt wird (vgl. BVerfGE 80, 315 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Oktober 1990 - 2 BvR 508/86 -, InfAuslR 1991, S. 18 , vom 25. April 1991 - 2 BvR 1437/90 -, InfAuslR 1991, S. 257 , vom 3. Juli 1996 - 2 BvR 1957/94 -, InfAuslR 1996, S. 318 , und vom 22. Januar 1999 - 2 BvR 86/97 -, InfAuslR 1999, S. 273 ).
  • BVerfG, 22.01.1999 - 2 BvR 86/97

    Erfolgreiche "Asyl-Verfassungsbeschwerde" eines Kurden

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn objektive Umstände - z.B. eine gesteigerte Verfolgungsintensität in Form einer härteren Bestrafung - darauf schließen lassen, daß der Betroffene gleichwohl wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt wird (vgl. BVerfGE 80, 315 ; 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Beschlüsse vom 8. Oktober 1990 - 2 BvR 508/86 -, InfAuslR 1991, 18 , vom 25. April 1991 - 2 BvR 1437/90 -, InfAuslR 1991, 257 und vom 3. Juli 1996 - 2 BvR 1957/94 -, DVBl 1996, S. 1250).
  • VG Frankfurt/Oder, 23.09.2020 - 3 K 991/16
    Unter diesen Begriff fällt auch die Anwendung der Folter als intensivste Form der Ausgrenzung aus der staatlichen Friedensordnung (BVerfG, Beschlüsse vom 3. Juli 1996 - 2 BvR 1957/94 -, Juris Rn. 19; vom 27. April 2004 - 2 BvR 1318/03 -, http://www.bundesverfassungsgericht.de Rn. 16; BVerwG, Urteil vom 5. März 2009 - BVerwG 10 C 51.07 -, http://www.bverwg.de Rn. 11).

    So hat das Bundesverfassungsgericht mit einer Anzahl von Entscheidungen ausgeführt, dass Folter als schärfste Form der Ausgrenzung eines Menschen aus der staatlichen Friedensordnung ein Indiz für staatliche und politisch gerichtete Verfolgung im Sinne des Art. 16a Abs. 1 GG darstellen "kann" (vgl. nur BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 21. August 1995 - 2 BvR 1675/95 -, Rn. 4, juris; vom 27. April 2004 - 2 BvR 1318/03 -, Rn. 16 http://www.bundesverfassungsgericht.de) bzw. "regelmäßig" darstellt (Beschluss vom 3. Juli 1996 - 2 BvR 1957/94 -, juris Rn. 21).

    Ist dementsprechend nach Auffassung der Kammer davon auszugehen, dass die Anwendung von Folter die Wirkung eines Indizes für das Vorliegen eines Verfolgungsgrundes liegt, so ändert sich daran auch nichts in jenen Fällen, in denen der Ausländer eine Folter noch nicht erlitten hat, nach richterlicher Überzeugungsbildung aber davon auszugehen ist, dass sie im Falle einer Rückkehr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 03. Juli 1996 - 2 BvR 1957/94 -, juris Rn 19; BVerwG, Urteil vom 16. April 1985 - 9 C 109.84 -, juris Rn. 12).

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