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   BVerwG, 08.05.1996 - 1 B 136.95   

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BVerwG, 08.05.1996 - 1 B 136.95 (https://dejure.org/1996,1071)
BVerwG, Entscheidung vom 08.05.1996 - 1 B 136.95 (https://dejure.org/1996,1071)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Mai 1996 - 1 B 136.95 (https://dejure.org/1996,1071)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ausweisung eines Ausländers zum Zwecke der Generalprävention nach strafgerichtlicher Verurteilung - Vorliegen von schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Sinne des § 48 Abs. 1 Ausländergesetz (AuslG) bei Verurteilung wegen illegalen Handels mit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen Staatsbürgers nach Heroinhandel, Begriff der "ordnungsgemäßen Beschäftigung" i.S. von Art. 6 Abs.1 ARB 1/80

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 1109
  • DVBl 1996, 1263
  • DÖV 1996, 1058
  • InfAuslR 1996, 299
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 10.01.1995 - 1 B 153.94

    Ausländerrecht - Ausweisungsschutz - Straftäter - Generalprävention

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1996 - 1 B 136.95
    Die Beschwerde führt sinngemäß aus, nach dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtsvom 10. Januar 1995 - BVerwG 1 B 153.94 - (Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 4) sei bei der Beurteilung der Frage, ob Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aus generalpräventiven Erwägungen schwerwiegend im Sinne des § 48 Abs. 1 AuslG sind, das Gewicht der vom Ausländer begangenen und für seine Ausweisung maßgebenden Straftat "nicht abstrakt, sondern konkret nach den Umständen der Tatbegehung zu bestimmen"; damit seien die "Gesamtumstände der Tatbegehung, nicht bloß einzelne Merkmale" gemeint.

    In der Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. z.B. Beschluß vom 10. Januar 1995, a.a.O. m.w.N.) ist geklärt, daß nach einer strafgerichtlichen Verurteilung generalpräventive Ausweisungsgründe nur in Ausnahmefällen im Sinne des § 48 Abs. 1 AuslG schwer wiegen, nämlich dann, wenn die Straftat besonders schwer wiegt und deshalb ein dringendes Bedürfnis dafür besteht, über eine etwaige strafrechtliche Sanktion hinaus durch Ausweisung andere Ausländer von ähnlichen Straftaten abzuhalten.

    Dies beurteilt sich aufgrund einer Abwägung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalles (Beschluß vom 10. Januar 1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 06.04.1989 - 1 C 70.86

    Ausländer - Rauschgifthandel - Ausweisung - Generalprävention -

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1996 - 1 B 136.95
    Das gilt ebenfalls im Hinblick auf die generalpräventive Wirksamkeit einer Ausweisung (vgl. dazu z.B. BVerwGE 81, 356 [BVerwG 06.04.1989 - 1 C 70/86]), und zwar auch unter Berücksichtigung dessen, daß nach den Feststellungen des Berufungsgerichts das Tatgeschehen von der Polizei "weitgehend überwacht und möglicherweise auch veranlaßt worden war".

    Insbesondere bei schweren Verurteilungen wegen illegalen Rauschgifthandels hat der Senat in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht in ständiger Spruchpraxis anerkannt, daß nach der Lebenserfahrung der Ausweisung generalpräventive Wirkung beizumessen ist (vgl. z.B. BVerwGE 78, 285 [BVerwG 01.12.1987 - 1 C 29/85]; 81, 356 [BVerwG 17.03.1989 - 6 C 6/87]; Beschlüsse vom 2. März 1987 - BVerwG 1 B 4.87 - a.a.O.;vom 12. November 1992 - BVerwG 1 B 176.92 - Buchholz 402.24 § 11 AuslG Nr. 10;vom 18. August 1995 - BVerwG 1 B 55.95 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 7 jew.m.Nachw.).

    Der Senat hat darauf hingewiesen, daß die Verpflichtung, im Falle einer solchen Verfehlung Deutschland zu verlassen, zumeist eine so erhebliche Belastung bedeutet, daß sie neben der ohnehin drohenden Bestrafung eine verhaltenssteuernde Wirkung erwarten läßt (BVerwGE 81, 356 [BVerwG 06.04.1989 - 1 C 70/86]).

  • BVerwG, 22.02.1995 - 1 C 11.94

    Aufenthaltserlaubnis - Aufenthaltsbewilligung - Assoziationsrat - Ordnungsmäßige

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1996 - 1 B 136.95
    Da dieses Ergebnis auf der Hand liegt, bedarf es auch keiner Vorabentscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften gemäß Art. 177 EG-Vertrag (vgl. BVerwGE 98, 31 [BVerwG 22.02.1995 - 1 C 11/94]).

    Er hatte deshalb auf dem Arbeitsmarkt nicht, wie es erforderlich ist, eine rechtlich gesicherte, sondern nur eine vorübergehende Position mit der in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften und des beschließenden Senats geklärten Folge, daß eine ordnungsgemäße Beschäftigung im Sinne des Assoziationsratsbeschlusses nicht vorlag (vgl. dazu BVerwGE 97, 301 [BVerwG 24.01.1995 - 1 C 2/94]; 98, 31 [BVerwG 21.02.1995 - 1 C 11/93]; 98, 298 ;Urteil vom 27. Juni 1995 - BVerwG 1 C 5.94 - Buchholz 402.240 § 12 AuslG 1990 Nr. 4 S. 20;Beschluß vom 10. Mai 1995 - BVerwG 1 B 72.95 - Buchholz 402.240 § 69 AuslG 1990 Nr. 1 jew.m.Nachw.).

  • BVerwG, 02.03.1987 - 1 B 4.87

    Ausweisung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1996 - 1 B 136.95
    Deswegen ist es rechtsgrundsätzlich unbedenklich, die erwähnten Voraussetzungen jedenfalls dann zu bejahen, wenn der Ausländer wegen illegalen Handels mit Heroin zu einer hohen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist (vgl. z.B. Beschluß vom 2. März 1987 - BVerwG 1 B 4.87 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 113 m.w.N.), wie es bei dem zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilten Kläger der Fall ist, der zudem sich an einem Handel mit großer Menge beteiligte und bei seiner Tat unerlaubt im Besitz einer Schußwaffe war.

    Insbesondere bei schweren Verurteilungen wegen illegalen Rauschgifthandels hat der Senat in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht in ständiger Spruchpraxis anerkannt, daß nach der Lebenserfahrung der Ausweisung generalpräventive Wirkung beizumessen ist (vgl. z.B. BVerwGE 78, 285 [BVerwG 01.12.1987 - 1 C 29/85]; 81, 356 [BVerwG 17.03.1989 - 6 C 6/87]; Beschlüsse vom 2. März 1987 - BVerwG 1 B 4.87 - a.a.O.;vom 12. November 1992 - BVerwG 1 B 176.92 - Buchholz 402.24 § 11 AuslG Nr. 10;vom 18. August 1995 - BVerwG 1 B 55.95 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 7 jew.m.Nachw.).

  • BVerwG, 02.06.1983 - 1 B 80.83

    Ausweisung eines Staatsbürgers der Europäischen Union - Begriff der schweren

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1996 - 1 B 136.95
    Danach ist nicht zweifelhaft, daß bei einem Ausländer, der wegen illegalen Handels mit Heroin wie der Kläger zu hoher Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, auch ein besonders schwerwiegender Ausweisungsgrund im Sinne des Art. 3 Abs. 3 ENA gegeben sein kann und daß im Einzelfall der Menge des gehandelten Rauschgifts selbst dann ausschlaggebendes Gewicht beigemessen werden darf, wenn der Tatbeitrag des Ausländers geringer sein sollte als der anderer Beteiligter (vgl. auchBeschluß vom 2. Juni 1983 - BVerwG 1 B 80.83 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 96).
  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 3.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltsgenehmigung - Rücknahme - Beschäftigung -

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1996 - 1 B 136.95
    Er hatte deshalb auf dem Arbeitsmarkt nicht, wie es erforderlich ist, eine rechtlich gesicherte, sondern nur eine vorübergehende Position mit der in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften und des beschließenden Senats geklärten Folge, daß eine ordnungsgemäße Beschäftigung im Sinne des Assoziationsratsbeschlusses nicht vorlag (vgl. dazu BVerwGE 97, 301 [BVerwG 24.01.1995 - 1 C 2/94]; 98, 31 [BVerwG 21.02.1995 - 1 C 11/93]; 98, 298 ;Urteil vom 27. Juni 1995 - BVerwG 1 C 5.94 - Buchholz 402.240 § 12 AuslG 1990 Nr. 4 S. 20;Beschluß vom 10. Mai 1995 - BVerwG 1 B 72.95 - Buchholz 402.240 § 69 AuslG 1990 Nr. 1 jew.m.Nachw.).
  • BVerwG, 21.02.1995 - 1 C 11.93

    Personalausweis - Herstellung - Lieferung - Kostenerstattung - Vergütungsanspruch

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1996 - 1 B 136.95
    Er hatte deshalb auf dem Arbeitsmarkt nicht, wie es erforderlich ist, eine rechtlich gesicherte, sondern nur eine vorübergehende Position mit der in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften und des beschließenden Senats geklärten Folge, daß eine ordnungsgemäße Beschäftigung im Sinne des Assoziationsratsbeschlusses nicht vorlag (vgl. dazu BVerwGE 97, 301 [BVerwG 24.01.1995 - 1 C 2/94]; 98, 31 [BVerwG 21.02.1995 - 1 C 11/93]; 98, 298 ;Urteil vom 27. Juni 1995 - BVerwG 1 C 5.94 - Buchholz 402.240 § 12 AuslG 1990 Nr. 4 S. 20;Beschluß vom 10. Mai 1995 - BVerwG 1 B 72.95 - Buchholz 402.240 § 69 AuslG 1990 Nr. 1 jew.m.Nachw.).
  • BVerwG, 17.03.1989 - 6 C 6.87

    Beamter - Richter - Soldat - Scheidung - Unterhaltspflicht - Ortszuschlag

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1996 - 1 B 136.95
    Insbesondere bei schweren Verurteilungen wegen illegalen Rauschgifthandels hat der Senat in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht in ständiger Spruchpraxis anerkannt, daß nach der Lebenserfahrung der Ausweisung generalpräventive Wirkung beizumessen ist (vgl. z.B. BVerwGE 78, 285 [BVerwG 01.12.1987 - 1 C 29/85]; 81, 356 [BVerwG 17.03.1989 - 6 C 6/87]; Beschlüsse vom 2. März 1987 - BVerwG 1 B 4.87 - a.a.O.;vom 12. November 1992 - BVerwG 1 B 176.92 - Buchholz 402.24 § 11 AuslG Nr. 10;vom 18. August 1995 - BVerwG 1 B 55.95 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 7 jew.m.Nachw.).
  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 C 2.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Ordnungsgemäße Beschäftigung - Türkische

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1996 - 1 B 136.95
    Er hatte deshalb auf dem Arbeitsmarkt nicht, wie es erforderlich ist, eine rechtlich gesicherte, sondern nur eine vorübergehende Position mit der in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften und des beschließenden Senats geklärten Folge, daß eine ordnungsgemäße Beschäftigung im Sinne des Assoziationsratsbeschlusses nicht vorlag (vgl. dazu BVerwGE 97, 301 [BVerwG 24.01.1995 - 1 C 2/94]; 98, 31 [BVerwG 21.02.1995 - 1 C 11/93]; 98, 298 ;Urteil vom 27. Juni 1995 - BVerwG 1 C 5.94 - Buchholz 402.240 § 12 AuslG 1990 Nr. 4 S. 20;Beschluß vom 10. Mai 1995 - BVerwG 1 B 72.95 - Buchholz 402.240 § 69 AuslG 1990 Nr. 1 jew.m.Nachw.).
  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 29.85

    Ausweisung - Strafrechtliche Verurteilung - Rechtskraft - Orientierung an der

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1996 - 1 B 136.95
    Insbesondere bei schweren Verurteilungen wegen illegalen Rauschgifthandels hat der Senat in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht in ständiger Spruchpraxis anerkannt, daß nach der Lebenserfahrung der Ausweisung generalpräventive Wirkung beizumessen ist (vgl. z.B. BVerwGE 78, 285 [BVerwG 01.12.1987 - 1 C 29/85]; 81, 356 [BVerwG 17.03.1989 - 6 C 6/87]; Beschlüsse vom 2. März 1987 - BVerwG 1 B 4.87 - a.a.O.;vom 12. November 1992 - BVerwG 1 B 176.92 - Buchholz 402.24 § 11 AuslG Nr. 10;vom 18. August 1995 - BVerwG 1 B 55.95 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 7 jew.m.Nachw.).
  • VGH Hessen, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95

    Sofortvollzug einer Ausweisung eines Straftäters - Gefahrenprognose;

  • BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 90.76

    Körperverletzung mit Todesfolge - Ausweisung nach Verurteilung -

  • BVerwG, 27.06.1995 - 1 C 5.94

    Ausländerrecht - Assoziationsrat - Aufenthaltserlaubnis - Fortfall zwingender

  • BVerwG, 18.08.1995 - 1 B 55.95

    Gewährung von Prozesskostenhilfe - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 10.05.1995 - 1 B 72.95

    Auslegung des Begriffs der ordnungsgemäßen Beschäftigung im Sinne des Artikel 6

  • BVerwG, 10.02.1995 - 1 B 221.94

    Nichtanwendung der Regel-Ausweisung bei Begehung eines Drogendelikts durch einen

  • BVerwG, 22.11.1993 - 1 B 184.93

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 12.11.1992 - 1 B 176.92

    Generalpräventive Erwägungen bei Ausweisung trotz laufendem Asylverfahrens

  • BVerwG, 30.06.1992 - 5 B 99.92

    Soziale Belange im Sinne der Härtebestimmung des § 91 Abs. 3 des

  • BVerwG, 08.10.1993 - 1 B 71.93

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Örtliche Zuständigkeit für die

  • BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 17.94

    Ausweisung wegen Beihilfe zum Heroinhandel

    In der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist anerkannt, daß namentlich bei Verurteilungen wegen Beteiligung am illegalen Rauschgifthandel die Ausweisung dazu beitragen kann, andere Ausländer zu einem ordnungsgemäßen Verhalten zu veranlassen, und auch insoweit dem Zweck der Ausweisungsermächtigung entspricht (BVerwGE 81, 356 (359) [BVerwG 06.04.1989 - 1 C 70/86]; Beschluß vom 8. Mai 1996 - BVerwG 1 B 136.95 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 8 S. 18).
  • VG Gießen, 15.03.2001 - 7 G 4142/00

    Regelausweisung oder Ist-Ausweisung straffälliger türkischer Arbeitnehmer

    Zum Zeitpunkt des Erlasses der Ausweisungsverfügung am 25.09.2000 befand sich der Antragsteller zu 1) daher bereits seit über drei Jahren in Haft und hatte zu diesem Zeitpunkt (rechnerisch) noch mit fast drei weiteren Jahren Strafhaft zu rechnen, so dass jedenfalls in einem solchen Falle nach Auffassung des Gerichts nicht mehr von einer Angehörigkeit des türkischen Arbeitnehmers zum "regulären Arbeitsmarkt" im Sinne des Artikel 6 Abs. 1 ARB 1/80 ausgegangen werden kann (ebenso: Hess.VGH, 15.12.1993 - 12 TH 2030/93 - InfAuslR 1994, 173; 28.12.1994 - 12 TH 3162/94 - VG G., 05.03.1997 - 7 G 139/97 - vgl. auch: BVerwG, 08.05.1996 - 1 B 136.95 - DVBl. 1996, 1263).

    Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, dass der internationale Heroinhandel ein besonders gefährliches und schwer zu bekämpfendes Delikt darstellt (BVerwG, 08.05.1996 - 1 B 136.95 - DVBl. 1996, 263) und die Straftat des Antragstellers zu 1) dem Bereich der Schwerstkriminalität zuzurechnen ist, was zur Folge hat, dass in solchen Fällen allgemein geringere Anforderungen an das Bestehen einer Wiederholungsgefahr zu stellen sind.

    Nach der Rspr. des BVerwG beurteilt jeder Staat unter Berücksichtigung des Verhaltens des Ausländers während der gesamten Dauer des Aufenthalts selbst, ob der Ausweisungsgrund besonders schwerwiegend ist, so dass die Wertungen der innerstaatlichen Rechtsordnung zu berücksichtigen sind (BVerwG, 08.05.1996 - 1 B 136.95 -, InfAuslR 1996, 299 = DVBl. 1996, 1263 = EZAR 035 Nr. 14).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.2011 - 11 S 2/11

    Ausweisung von in Deutschland "verwurzelten" Ausländern aus generalpräventiven

    Hier kann mithin kein "dringendes Bedürfnis" mehr angenommen werden, über eine etwaige strafrechtliche Sanktion hinaus "durch eine kontinuierliche Ausweisungspraxis andere Ausländer von Straftaten ähnlicher Art und Schwere abzuhalten" (so noch: BVerwG, Beschluss vom 08.05.1996 - 1 B 136.95 - InfAuslR 1996, 299).
  • VG Hamburg, 29.10.2010 - 7 K 714/08

    Ausweisung eines Türken wegen besonders schwerwiegender Straftaten

    Denn die Strafhaft führt dazu, dass vor Ablauf einer vierjährigen Beschäftigung erworbene Ansprüche nach Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 vernichtet werden (BVerwG, Beschl. v. 8.5.1996, InfAuslR 1996, 299).

    Die anschließende Tätigkeit in der Haft ist schon keine ordnungsgemäße Beschäftigung im Sinne der Vorschrift (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.5.1996, InfAuslR 1996, 299); im übrigen hat der Kläger - wie sich aus der von ihm vorgelegten Arbeitsbescheinigung ergibt - darüber hinaus nur mit mehreren Unterbrechungen gearbeitet und nie mehr als ein paar Monate am Stück.

  • VG Freiburg, 12.03.2003 - 1 K 1592/01

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Verlust; Freiheitsstrafe;

    Sie ergeben sich aber auch ungeachtet dieser Regelung daraus, dass der Kläger im großen Umfang mit Heroin gehandelt hat und angesichts der großen Schwierigkeiten bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit diesem besonders gefährlichen Betäubungsmittel ein dringendes Bedürfnis dafür besteht, durch die ungeachtet der strafrechtlichen Sanktion verfügte Ausweisung des Klägers auch andere Ausländer von Straftaten ähnlicher Art und Schwere abzuhalten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.5.1996 - 1 B 136/95 -, InfAuslR 1996, 299; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 31.7.1996 - 13 S 466/96 -, InfAuslR 1996, 333).

    Denn auch wenn er regelmäßig innerhalb der Anstalt Tätigkeiten ausübt, für die er ein Arbeitsentgelt erhält (§ 43 Satz 1 StVollzG), sind ihm diese Tätigkeiten nicht im Rahmen eines frei begründeten Arbeitsverhältnisses, sondern allein aus Gründen der Resozialisierung und der Anstaltsordnung im Rahmen des Strafvollzugsverhältnisses zugewiesen, ohne dass der Betroffene die Aufnahme der Tätigkeit verweigern könnte (§§ 37, 41 StVollzG; ebenso BVerwG, Beschl. v. 8.5.1996 - 1 B 136/95 -, InfAuslR 1996, 1109, 1110).

  • OVG Saarland, 15.02.2022 - 2 A 144/21

    Ausweisung eines Ausländers aus der Türkei wegen mehrfacher Straffälligkeit

    Die Tätigkeit während der Verbüßung seiner Haftstrafe in der Küche der Justizvollzugsanstalt ist keine Zeit, in der der Ausländer in dem Sinne dem "regulären" Arbeitsmarkt in Deutschland im Sinne des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 zur Verfügung stand (vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 8.5.1996 - 1 B 136/95 -, DVBl 1996, 1263 ).

    vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 8.5.1996 - 1 B 136/95 -, DVBl 1996, 1263 < schließen.

  • VGH Bayern, 29.10.2002 - 24 B 00.3274

    Ausweisung, Arbeitnehmer, unfreiwilliger Verlust des Arbeitsplatzes

    Da der Kläger den Arbeitsmarkt bereits vor seiner Inhaftierung im Jahre 1998 endgültig verlassen hat, braucht hier auf die Frage nicht näher eingegangen zu werden, wie sich Zeiten der Untersuchungshaft (s. dazu EuGH vom 10.2.2000 a.a.O.; BVerwG vom 8.5.1996 InfAuslR 1996, 299) bzw. Strafhaft (s. dazu BayVGH vom 26.3.2002 InfAuslR 2002, 348) auf die Berechnung der angemessenen Frist zur Arbeitssuche auswirken.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2008 - 11 S 1705/06

    Zum Aufenthaltsrecht eines türkischen Staatsangehörigen nach Art 7 S 1 EWGAssRBes

    Dagegen könnte sprechen, dass der Kläger stets an seinem Wunsch festgehalten hat, nach der Entlassung aus der Haft wieder als Koch zu arbeiten, und dass die Ausbildung zum Schreiner ausschließlich innerhalb der Justizvollzugsanstalt zum Zwecke der Resozialisierung durchgeführt wurde (vgl. hierzu Gutmann, a.a.O., Art. 6 Rn. 121 m.w.N.), so dass mit ihr - anders als bei sog. Freigängern (hierzu BVerwG, Beschl. v. 08.05.1996 - 1 B 136.95 -, NVwZ 1996, 1109 = InfAuslR 1996, 299) - wohl keine Beschäftigung auf dem regulären Arbeitsmarkt verbunden war.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2002 - 11 S 1270/02

    Ausweisung EG-Angehöriger - "Gesetzmäßigkeitsüberprüfung"; Revisionsverfahren

    Dass die Ausweisung des Klägers hinsichtlich des den Anlass der Ausweisung bildenden Delikts, dem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, die Anforderungen des § 48 Abs. 1 Satz 2 AuslG erfüllt, ist nicht zweifelhaft (s. dazu etwa OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 24.2.1998 - 18 B 1466/96 -, InfAuslR 1998, 389 m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 6.5.1997, a.a.O., S. 433 u. BVerwG, Beschlüsse vom 8.5.1996 - 1 B 136.95 -, InfAuslR 1996, 299 und vom 10.2.1995, - 1 B 221.94 -, InfAuslR 1995, 273f.; BVerfG, Beschluss vom 18.7.1979 - 1 BvR 650/77 -, BVerfGE 51, 386 [397f.], sowie die Nachweise bei Jakober/Welte, Aktuelles Ausländerrecht, RdNr. 21ff. zu § 48 und GK-AuslG, RdNr. 59 zu § 48).
  • BVerwG, 30.06.1998 - 1 C 27.95

    Ausländerrecht - Ausweisung eines EG-Bürgers aus schwerwiegenden Gründen der

    Er erfüllte nach Aufhebung der Ausweisungsverfügung die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 AufenthG/EWG, indem er zum Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung außerhalb der Haftanstalt als Freigänger bei einem Privatunternehmen arbeitete (§ 39 StVollzG; vgl. Beschluß vom 8. Mai 1996 - BVerwG 1 B 136.95 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 8 S. 19 = NVwZ 1996, 1109 [BVerwG 08.05.1996 - 1 B 136/95] = InfAuslR 1996, 299) und seine Arbeitnehmertätigkeit nach Haftentlassung fortsetzte.
  • VG Aachen, 06.05.2021 - 8 K 1159/19

    Ausweisung; Türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht; Gefahrenprognose;

  • VG Aachen, 27.10.2022 - 8 K 3635/19

    Verlustfeststellung; Zuständigkeit bei Haftfällen; Anhörung nur auf deutsch;

  • VGH Hessen, 28.10.1996 - 12 UE 628/96

    Zur örtlichen Zuständigkeit der Ausländerbehörden in Hessen; zur Sachdienlichkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.2002 - 13 S 442/02

    Aufenthaltsrecht zwecks Aufnahme unselbständiger Erwerbstätigkeit;

  • VG Sigmaringen, 09.08.2006 - 5 K 293/05

    Ausweisung: Anwendung des Art 7 Satz 1 EWGAssRBes

  • VG Sigmaringen, 07.12.2004 - 7 K 487/02

    Frage des Ausweisungsschutzes im Fall eines Kindes und Scheinehe

  • VG Gießen, 08.07.2003 - 7 G 4911/02

    AUSWEISUNG; BETÄUBUNGSMITTEL; ITALIENER; SUCHTMITTELABHÄNGIGKEIT; UNIONSBÜRGER;

  • BVerwG, 07.12.2000 - 1 B 127.00

    Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • VG Kassel, 19.09.2003 - 4 E 681/03

    Trotz Ehe mit einer Deutschen und einer Aidserkrankung kann Ausweisung eines

  • VG Karlsruhe, 26.09.2001 - 7 K 3589/00

    Ausweisung eines deutschverheirateten türkischen Straftäters

  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.1996 - 11 S 3336/96

    Ausweisung eines Ausländers wegen fortgesetzten sexuellen Mißbrauchs von Kindern

  • VGH Bayern, 20.02.2006 - 19 C 06.194

    Ausländerrecht: Ausweisung nach BtM-Straftat, Schutz von Ehe und Familie

  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.1996 - 11 S 2601/96

    Zur Ausweisung eines besonderen Ausweisungsschutz genießenden Ausländers aus

  • VG Schleswig, 21.09.2022 - 11 A 200/19
  • VG Saarlouis, 28.07.2009 - 10 L 638/09

    Vorläufiger Rechtsschutz; Ablehnung einer weiteren Aufenthaltserlaubnis;

  • VG Freiburg, 26.03.2003 - 1 K 1698/01

    Ausweisung eines jugendlichen Kurden

  • OVG Hamburg, 29.10.1999 - 5 Bs 397/98

    Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs eines Verwaltungsakts;

  • VG München, 15.10.1996 - M 16 K 95.4843

    Ausländerrecht: Ausweisung nach Verurteilung wegen Betäubungsmittelhandels und

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