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   VGH Baden-Württemberg, 12.11.1996 - 11 S 2601/96   

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VGH Baden-Württemberg, 12.11.1996 - 11 S 2601/96 (https://dejure.org/1996,6064)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.11.1996 - 11 S 2601/96 (https://dejure.org/1996,6064)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. November 1996 - 11 S 2601/96 (https://dejure.org/1996,6064)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zur Ausweisung eines besonderen Ausweisungsschutz genießenden Ausländers aus "schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1997, 55 (Ls.)
  • InfAuslR 1997, 108
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.11.1996 - 11 S 2601/96
    Eine Ausweisung aus Gründen der Generalprävention ist daher nur zulässig, wenn die Straftat besonders schwer wiegt und deshalb ein dringendes Bedürfnis dafür besteht, über eine etwaige strafrechtliche Sanktion hinaus durch Ausweisung andere Ausländer von Straftaten ähnlicher Art und Schwere abzuhalten (BVerwG, Urt. v. 11.6.1996 - BVerwG 1 C 24.94).

    Insoweit besteht zwischen den "schwerwiegenden Gründen" i.S.d. § 48 Abs. 1 AuslG und den "besonders schwerwiegenden Gründen" i.S.d. Art. 3 Abs. 3 ENA kein qualitativer Unterschied (BVerwG, Urt. v. 11.6.1996 - BVerwG 1 C 24.94).

  • BVerwG, 17.01.1989 - 1 C 46.86

    Asylrecht - Ausweisungstatbestand - Gerichtliche Nachprüfung - Rechtmäßiger

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.11.1996 - 11 S 2601/96
    Es müssen Anhaltspunkte dafür bestehen, daß in Zukunft eine schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch neue Verfehlungen des Ausländers ernsthaft droht und damit von ihm eine bedeutsame Gefahr für ein wichtiges Schutzgut ausgeht (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.1.1989, BVerwGE 81, 155).

    Das Gewicht der Straftat ist nicht abstrakt, sondern konkret aus den Umständen der Tatbegehung zu bestimmen (BVerwG, Urt. v. 17.1.1989 aaO; Beschl. v. 16.8.1995, Buchholz 402.240 § 48 AuslG Nr. 6; Beschl. v. 8.5.1996 InfAuslR 1996, 299).

  • BVerwG, 08.05.1996 - 1 B 136.95

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.11.1996 - 11 S 2601/96
    Das Gewicht der Straftat ist nicht abstrakt, sondern konkret aus den Umständen der Tatbegehung zu bestimmen (BVerwG, Urt. v. 17.1.1989 aaO; Beschl. v. 16.8.1995, Buchholz 402.240 § 48 AuslG Nr. 6; Beschl. v. 8.5.1996 InfAuslR 1996, 299).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2003 - 11 S 420/03

    Ermessensausweisung - Schadensausmaß - Wiederholungswahrscheinlichkeit

    (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 11.6.1996 - 1 C 24.94 -, BVerwGE 101, 247 = NVwZ 1997, 297 = InfAuslR 1997, 8; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.11.1996 - 11 S 2601/96 -, InfAuslR 1997, 108).
  • VGH Bayern, 30.01.2006 - 24 CS 06.16

    Aufenthaltserlaubnis, Ausweisung, besonderer Ausweisungsschutz, schwerwiegende

    In der Rechtsprechung wurde das besondere Gewicht des Ausweisungsanlasses, d.h. einer Straftat, etwa bejaht bei der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten wegen eines Rauschgiftdelikts (BVerwG vom 1.3.2000 a.a.O.), wegen eines Rauschgiftdelikts mit Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung (BVerwG vom 28.1.1997 a.a.O.), bei Verurteilung wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten (VGH Baden-Württemberg vom 12.11.1996 InfAuslR 1997, 108), oder bei Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren (VGH Baden-Württemberg vom 9.7.2003 Az. 11 S 420/03).
  • VGH Bayern, 29.03.2007 - 24 ZB 07.111

    Ausländerrecht: Ausweisung, Besonderer Ausweisungsschutz, Eingriff in das

    Für den Ausweisungszweck, präventiv Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch den Ausländer entgegenzuwirken, sind zudem gesteigerte Anforderungen an die Einschätzung der in Zukunft vom Betroffenen ausgehenden Gefahren zu stellen ( VGH BW vom 12.11.1996 InfAuslR 1997, 108).
  • VG Freiburg, 31.05.2001 - 1 K 2352/00
    Diese aggressive Veranlagung aber rechtfertigt ohne Weiteres die Annahme einer gesteigerten Wiederholungsgefahr (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.11.1996 - 11 S 2601/96, InfAuslR 1997, 108, 109; GK-AuslR [Dezember 1998], § 48 RdNr. 66; Hailbronner, AuslR, A 1 § 48 RdNr. 30 [Dezember 1997]).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.1996 - 11 S 3336/96

    Ausweisung eines Ausländers wegen fortgesetzten sexuellen Mißbrauchs von Kindern

    Insoweit besteht zwischen den "schwerwiegenden Gründen" im Sinne des § 48 Abs. 1 AuslG und den "besonders schwerwiegenden" im Sinne des Art. 3 Abs. 3 ENA kein qualitativer Unterschied (BVerwG, Urteil vom 11.6.1996 - BVerwG 1 C 24.94; Beschluß des Senats vom 12.11.1996 - 11 S 2601/96).
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   OVG Hamburg, 13.11.1996 - Bs V 207/96   

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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ordnungsgemäße Beschäftigung; Türkischer Spezialkoch; Aufenthaltserlaubnis; Beschäftigungsdauer

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1997, 108
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