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   BVerwG, 18.06.1996 - 1 C 17.95   

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BVerwG, 18.06.1996 - 1 C 17.95 (https://dejure.org/1996,197)
BVerwG, Entscheidung vom 18.06.1996 - 1 C 17.95 (https://dejure.org/1996,197)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juni 1996 - 1 C 17.95 (https://dejure.org/1996,197)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht: Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung bei Einreise ohne Visum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Aufenthaltsgenehmigung - Rechtsanspruch - Visum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 101, 265
  • NVwZ 1997, 192
  • DVBl 1997, 174
  • DÖV 1997, 167
  • InfAuslR 1997, 21
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1996 - 1 C 17.95
    Danach folgt aus Art. 8 Abs. 1 EMRK kein (offensichtlicher) Rechtsanspruch im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 1 AuslG für den von einem deutschen Staatsangehörigen adoptierten volljährigen Ausländer auf Zuzug zur Herstellung und Wahrung der familiären Gemeinschaft (vgl. BVerwGE 69, 359 (366); s. ferner BVerfGE 80, 81 ).

    Mit Art. 8 EMRK ist es auch vereinbar, daß über den Zuzug gemäß § 23 Abs. 4 i.V.m. § 22 Satz 1 AuslG bei Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte nach Ermessen entschieden wird, wenn, wie es bei den genannten Vorschriften der Fall ist, bei der Auslegung und Anwendung des Härtebegriffs sowie bei der Ermessensabwägung unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit die familiären Belange mit dem Gewicht zu berücksichtigen sind, das ihnen nach der Wertentscheidung des Art. 6 GG zukommt (vgl. BVerfGE 76, 1 (50); 80, 81 (93); Beschluß vom 2. Dezember 1994 - BVerwG 1 B 123.94 - Buchholz 402.240 § 9 AuslG 1990 Nr. 2).

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1996 - 1 C 17.95
    Eine grundsätzliche Verpflichtung, die Wahl des gemeinsamen Wohnsitzes zu achten und dem zuzugswilligen Familienangehörigen den Aufenthalt zu ermöglichen, besteht für die Konventionsstaaten jedoch nicht (BVerfGE 76, 1 (80); Urteil vom 27. Februar 1996 - BVerwG 1 C 41.93 - EGMR , EuGRZ 1985, 567 (569 f.)).

    Mit Art. 8 EMRK ist es auch vereinbar, daß über den Zuzug gemäß § 23 Abs. 4 i.V.m. § 22 Satz 1 AuslG bei Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte nach Ermessen entschieden wird, wenn, wie es bei den genannten Vorschriften der Fall ist, bei der Auslegung und Anwendung des Härtebegriffs sowie bei der Ermessensabwägung unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit die familiären Belange mit dem Gewicht zu berücksichtigen sind, das ihnen nach der Wertentscheidung des Art. 6 GG zukommt (vgl. BVerfGE 76, 1 (50); 80, 81 (93); Beschluß vom 2. Dezember 1994 - BVerwG 1 B 123.94 - Buchholz 402.240 § 9 AuslG 1990 Nr. 2).

  • BVerwG, 15.09.1994 - 1 B 214.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1996 - 1 C 17.95
    Ebenso wie Art. 6 GG , nach dem Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen, gebietet Art. 8 EMRK des weiteren grundsätzlich nicht die Freistellung von der Visumspflicht (vgl. Beschluß vom 15. September 1994 - BVerwG 1 B 214.93 - Buchholz 402.240 § 8 AuslG 1990 Nr. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.02.1996 - 1 C 41.93

    Kein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis aufgrund gleichgeschlechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1996 - 1 C 17.95
    Eine grundsätzliche Verpflichtung, die Wahl des gemeinsamen Wohnsitzes zu achten und dem zuzugswilligen Familienangehörigen den Aufenthalt zu ermöglichen, besteht für die Konventionsstaaten jedoch nicht (BVerfGE 76, 1 (80); Urteil vom 27. Februar 1996 - BVerwG 1 C 41.93 - EGMR , EuGRZ 1985, 567 (569 f.)).
  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 C 2.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Ordnungsgemäße Beschäftigung - Türkische

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1996 - 1 C 17.95
    Insoweit kann nichts anderes gelten als in den Fällen eines gesetzlichen Anspruchs i.S. von § 11 Abs. 1 und § 28 Abs. 3 Satz 2 AuslG (vgl. Beschluß vom 17. März 1993 - BVerwG 1 B 27.93 - Buchholz 402.240 § 11 AuslG 1990 Nr. 2; BVerwGE 97, 301 (312)).
  • BVerwG, 04.09.1986 - 1 C 19.86

    Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis - Einreise ohne Visum - Sichtvermerk -

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1996 - 1 C 17.95
    Damit wird auf das Urteil des erkennenden Senats vom 4. September 1986 - BVerwG 1 C 19.86 - (BVerwGE 75, 20 ) verwiesen.
  • BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94

    Ausländerrecht: Maßgeblicher Zeitpunkt zur Feststellung einer besonderen Härte

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1996 - 1 C 17.95
    Im Zeitpunkt der Einreise des Klägers, auf den es in diesem Zusammenhang allein ankommt (Urteil vom 29. März 1996 - BVerwG 1 C 28.94 -), gehörte Jugoslawien zu den in der Anlage I aufgeführten Staaten.
  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 52.81

    Volljährigkeit - Daueraufenthalt - Schutzgebot - Ausländer - Adoptiveltern -

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1996 - 1 C 17.95
    Danach folgt aus Art. 8 Abs. 1 EMRK kein (offensichtlicher) Rechtsanspruch im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 1 AuslG für den von einem deutschen Staatsangehörigen adoptierten volljährigen Ausländer auf Zuzug zur Herstellung und Wahrung der familiären Gemeinschaft (vgl. BVerwGE 69, 359 (366); s. ferner BVerfGE 80, 81 ).
  • BVerwG, 21.05.1996 - 1 B 84.96

    Ausländerrecht: Fehlendes Visum vor der Einreise aus einem Kriegsgebiet

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1996 - 1 C 17.95
    Nach Abs. 1 Satz 3 dieser Bestimmung kann die Anordnung zur Aufnahme von Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen vorsehen, daß die Aufenthaltsbefugnis abweichend von § 8 Abs. 1 AuslG erteilt wird (vgl. Beschluß vom 31. August 1994 - BVerwG 1 B 71.94 - Buchholz 402.240 § 30 AuslG 1990 Nr. 3; Beschluß vom 21. Mai 1996 - BVerwG 1 B 84.96 -).
  • BVerwG, 02.12.1994 - 1 B 123.94

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch den Bayerischen

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1996 - 1 C 17.95
    Mit Art. 8 EMRK ist es auch vereinbar, daß über den Zuzug gemäß § 23 Abs. 4 i.V.m. § 22 Satz 1 AuslG bei Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte nach Ermessen entschieden wird, wenn, wie es bei den genannten Vorschriften der Fall ist, bei der Auslegung und Anwendung des Härtebegriffs sowie bei der Ermessensabwägung unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit die familiären Belange mit dem Gewicht zu berücksichtigen sind, das ihnen nach der Wertentscheidung des Art. 6 GG zukommt (vgl. BVerfGE 76, 1 (50); 80, 81 (93); Beschluß vom 2. Dezember 1994 - BVerwG 1 B 123.94 - Buchholz 402.240 § 9 AuslG 1990 Nr. 2).
  • BVerwG, 17.03.1993 - 1 B 27.93

    Bedeutung des Integrationsstands einer ausländischen Familie - Erstrebung einer

  • BVerwG, 31.08.1994 - 1 B 71.94

    Versagung der Aufenthaltsbefugnis bei Einreise des Ausländers ohne erforderliches

  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 23.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Einreise; Heirat in

    Welches Visum im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG als das erforderliche Visum anzusehen ist, bestimmt sich nach dem Aufenthaltszweck, der mit der im Bundesgebiet beantragten Aufenthaltserlaubnis verfolgt wird (Urteil vom 16. November 2010 - BVerwG 1 C 17.09 - Rn. 19, so auch die ganz überwiegende Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte: neben dem Berufungsurteil etwa VGH Kassel, Beschluss vom 16. März 2005 - 12 TG 298/05 - NVwZ 2006, 111; VGH Mannheim, Beschluss vom 14. März 2006 - 11 S 1797/05 - juris Rn. 12 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. August 2008 - 13 ME 131/08 - juris Rn. 3; OVG Bremen, Beschluss vom 26. Juni 2009 - 1 B 552/08 - juris Rn. 30; zur alten Rechtslage noch offengelassen im Urteil vom 18. Juni 1996 - BVerwG 1 C 17.95 - BVerwGE 101, 265 ).
  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 17.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Heirat in Dänemark;

    Welches Visum im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG als das erforderliche Visum anzusehen ist, bestimmt sich nach dem Aufenthaltszweck, der mit der im Bundesgebiet beantragten Aufenthaltserlaubnis verfolgt wird (so auch die ganz überwiegende Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte: neben dem Berufungsurteil etwa VGH Kassel, Beschluss vom 16. März 2005 - 12 TG 298/05 - NVwZ 2006, 111; VGH Mannheim, Beschluss vom 14. März 2006 - 11 S 1797/05 - juris Rn. 12 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. August 2008 - 13 ME 131/08 - juris Rn. 3; OVG Bremen, Beschluss vom 26. Juni 2009 - 1 B 552/08 - juris Rn. 30; zur alten Rechtslage noch offenlassend, Urteil vom 18. Juni 1996 - BVerwG 1 C 17.95 - BVerwGE 101, 265 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2018 - 11 S 1224/18

    Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs durch

    § 28 Abs. 4 i. V. m. § 36 Abs. 2 AufenthG Rechnung zu tragen (vgl. hierzu Funke-Kaiser, GK-AufenthG, 79. Lieferung (März 2015), § 60a Rn. 195 f.); bei der Auslegung und Anwendung des Härtebegriffs sowie bei der Ermessensabwägung unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit sind dann die familiären Belange mit dem Gewicht zu berücksichtigen, das ihnen nach der Wertentscheidung des Art. 6 GG zukommt (vgl. für die Vorgängervorschriften der §§ 23 Abs. 4, 22 AuslG BVerwG, Urteil vom 18.06.1996 - 1 C 17.95 -, BVerwGE 101, 265, Rn. 26; Beschluss vom 22.04.1997 - 1 B 82/97 -, juris, Rn. 6).
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