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   VGH Hessen, 17.02.1997 - 12 UE 4436/96   

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https://dejure.org/1997,2583
VGH Hessen, 17.02.1997 - 12 UE 4436/96 (https://dejure.org/1997,2583)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17.02.1997 - 12 UE 4436/96 (https://dejure.org/1997,2583)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17. Februar 1997 - 12 UE 4436/96 (https://dejure.org/1997,2583)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 Abs 5 AuslG 1990, § 7 Abs 2 Nr 1 AuslG 1990, § 20 Abs 2 AuslG 1990, § 20 Abs 3 AuslG 1990, § 20 Abs 4 AuslG 1990
    (Einreisezeitpunkt als maßgeblicher Zeitpunkt für die Befreiung vom Erfordernis der Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer unter 16 Jahren; Auswirkungen eines Verstoßes gegen die Anzeigepflicht nach AuslG 1990 § 13; Nachzugsrecht eines Kindes zu einem alleinerziehenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Alter im Zeitpunkt der Einreise beim Nachzug eines ledigen Kindes; Verstoß gegen die Anzeigepflicht nach § 13 DVAuslG als Regelversagungsgrund für die Nachzugsgenehmigung ; Nachzugsrecht eines Kindes zu dem alleinerziehden Elternteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 72
  • FamRZ 1998, 612
  • FamRZ 1998, 613
  • DVBl 1997, 918 (Ls.)
  • InfAuslR 1997, 234
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Hessen, 20.02.1996 - 12 TG 4149/95

    Aufenthaltserlaubnis zwecks Kindernachzugs nach AuslG 1990 § 20 -

    Auszug aus VGH Hessen, 17.02.1997 - 12 UE 4436/96
    1994, 9; Hess. VGH, 20.02.1996 - 12 TG 4149/95 -, EZAR 024 Nr. 6 = InfAuslR 1996, 170).

    Zu Unrecht hat die Widerspruchsbehörde hinsichtlich der Sprachkenntnisse auf den Zeitpunkt der Einreise des Klägers abgestellt (vgl. dazu umfassend Hess. VGH, 20.02.1996, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 10.03.1993 - 12 TH 2740/92

    Beginn der Erlaubnisfiktion in den Fällen des AuslG 1990 § 69 Abs 3 S 2 iVm Abs 1

    Auszug aus VGH Hessen, 17.02.1997 - 12 UE 4436/96
    Denn hierbei handelt es sich um eine Erteilungsvoraussetzung, die nur im Zeitpunkt der Aufenthaltsbegründung vorgelegen haben muss und nicht bei Beantragung der Genehmigung, die sich der Sache nach als Genehmigungsverlängerung darstellt (VGH Baden-Württemberg, 26.02.1992 - 11 S 2545/91 -, InfAuslR 1992, 349; VGH Baden-Württemberg, 14.06.1996 - 13 S 1400/96 -, EZAR 024 Nr. 7; Hess. VGH, 10.03.1993 - 12 TH 2740/92 -, EZAR 622 Nr. 19; Fraenkel, a.a.O., S. 86, 110).

    Entgegen der darin zum Ausdruck gelangten Rechtsauffassung ist bei der aufenthaltsrechtlichen Bewertung des Kindeswohls bei einem alleinerziehenden Elternteil maßgeblich auf den Besitz des Personensorgerechts abzustellen (VGH Baden-Württemberg, 14.06.1996 - 13 S 1400/96 -, a.a.O.; Hess. VGH, 10.03.1993, a.a.O.), und eine im Ausland erfolgte Sorgerechtsübertragung ist nur dann im Inland als unwirksam außer Acht zu lassen, wenn sie offensichtlich gegen den deutschen ordre public verstößt (vgl. § 16a FGG; VGH Baden-Württemberg, a.a.O.; betr. Adoption Hess. VGH, EZAR 103 Nr. 18 = DVBl. 1994, 64 = NJW-RR 1994, 391 = FamRZ 1994, 956 = HessVGRspr.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.1996 - 13 S 1400/96

    Rechtsschutzinteresse an der Aussetzung des Sofortvollzuges der zeitlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 17.02.1997 - 12 UE 4436/96
    Denn hierbei handelt es sich um eine Erteilungsvoraussetzung, die nur im Zeitpunkt der Aufenthaltsbegründung vorgelegen haben muss und nicht bei Beantragung der Genehmigung, die sich der Sache nach als Genehmigungsverlängerung darstellt (VGH Baden-Württemberg, 26.02.1992 - 11 S 2545/91 -, InfAuslR 1992, 349; VGH Baden-Württemberg, 14.06.1996 - 13 S 1400/96 -, EZAR 024 Nr. 7; Hess. VGH, 10.03.1993 - 12 TH 2740/92 -, EZAR 622 Nr. 19; Fraenkel, a.a.O., S. 86, 110).

    Entgegen der darin zum Ausdruck gelangten Rechtsauffassung ist bei der aufenthaltsrechtlichen Bewertung des Kindeswohls bei einem alleinerziehenden Elternteil maßgeblich auf den Besitz des Personensorgerechts abzustellen (VGH Baden-Württemberg, 14.06.1996 - 13 S 1400/96 -, a.a.O.; Hess. VGH, 10.03.1993, a.a.O.), und eine im Ausland erfolgte Sorgerechtsübertragung ist nur dann im Inland als unwirksam außer Acht zu lassen, wenn sie offensichtlich gegen den deutschen ordre public verstößt (vgl. § 16a FGG; VGH Baden-Württemberg, a.a.O.; betr. Adoption Hess. VGH, EZAR 103 Nr. 18 = DVBl. 1994, 64 = NJW-RR 1994, 391 = FamRZ 1994, 956 = HessVGRspr.

  • EuGH, 16.12.1992 - C-237/91

    Kus / Landeshauptstadt Wiesbaden

    Auszug aus VGH Hessen, 17.02.1997 - 12 UE 4436/96
    Denn der Kläger verfügte seit Vollendung des 16. Lebensjahres aufgrund seines zuvor gestellten Genehmigungsantrags nur noch über das fiktive Aufenthaltsrecht nach § 69 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AuslG, ihm fehlte also die notwendige gesicherte und nicht nur vorläufige Position auf dem Arbeitsmarkt (EuGHE 1992, I-6781 = EZAR 810 Nr. 7; EuGHE 1990, I-3461 = EZAR 811 Nr. 11).

    Anders verhielt es sich nur, wenn er nachträglich eine Aufenthaltsgenehmigung von diesem Zeitpunkt an erhielte oder zumindest so gestellt würde, als sei sie ihm damals erteilt worden (Renner, a.a.O., S. 85; ebenso zu Art. 6 ARB 1/80: EuGH, 16.12.1992 - C-237/91 -, EZAR 811 Nr. 7 = NVwZ 1993, 258).

  • VGH Hessen, 05.07.1993 - 12 UE 2361/92

    Aufenthaltsrecht für ein nach türkischem Recht adoptiertes Kind

    Auszug aus VGH Hessen, 17.02.1997 - 12 UE 4436/96
    Entgegen der darin zum Ausdruck gelangten Rechtsauffassung ist bei der aufenthaltsrechtlichen Bewertung des Kindeswohls bei einem alleinerziehenden Elternteil maßgeblich auf den Besitz des Personensorgerechts abzustellen (VGH Baden-Württemberg, 14.06.1996 - 13 S 1400/96 -, a.a.O.; Hess. VGH, 10.03.1993, a.a.O.), und eine im Ausland erfolgte Sorgerechtsübertragung ist nur dann im Inland als unwirksam außer Acht zu lassen, wenn sie offensichtlich gegen den deutschen ordre public verstößt (vgl. § 16a FGG; VGH Baden-Württemberg, a.a.O.; betr. Adoption Hess. VGH, EZAR 103 Nr. 18 = DVBl. 1994, 64 = NJW-RR 1994, 391 = FamRZ 1994, 956 = HessVGRspr.
  • EuGH, 20.09.1990 - C-192/89

    Sevince / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus VGH Hessen, 17.02.1997 - 12 UE 4436/96
    Denn der Kläger verfügte seit Vollendung des 16. Lebensjahres aufgrund seines zuvor gestellten Genehmigungsantrags nur noch über das fiktive Aufenthaltsrecht nach § 69 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AuslG, ihm fehlte also die notwendige gesicherte und nicht nur vorläufige Position auf dem Arbeitsmarkt (EuGHE 1992, I-6781 = EZAR 810 Nr. 7; EuGHE 1990, I-3461 = EZAR 811 Nr. 11).
  • VGH Hessen, 28.10.1996 - 12 UE 628/96

    Zur örtlichen Zuständigkeit der Ausländerbehörden in Hessen; zur Sachdienlichkeit

    Auszug aus VGH Hessen, 17.02.1997 - 12 UE 4436/96
    Diesen Texten kommt zumindest für die Gerichte in Hessen keine rechtliche Bedeutung zu, weil es sich weder um Verwaltungsvorschriften des Bundes zum Ausländergesetz nach § 104 AuslG noch um aus anderen Gründen in Hessen verbindliche Verwaltungsvorschriften handelt (Hess. VGH, 18.10.1996 - 12 UE 628/96 -, EZAR 601 Nr. 5).
  • BVerwG, 31.05.1994 - 1 C 5.93

    Ausländer - Sicherheit - Gefährdung - Einbürgerung - Versorgung -

    Auszug aus VGH Hessen, 17.02.1997 - 12 UE 4436/96
    Als Ausweisungsgrund im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 1 AuslG gilt jede Erfüllung eines Ausweisungstatbestands ohne Rücksicht auf die Zulässigkeit der Ausweisung und das Eingreifen eines besonderen Ausweisungsschutzes (h. M.; Fraenkel, a.a.O., S. 53, 125; GK-AuslR, § 19 AuslG Rdnr. 83; Hailbronner, a.a.O.; § 7 AuslG Rdnr. 15; betr. § 86 AuslG BVerwG, 31.05.1994 - 1 C 5.93 -, BVerwGE 96, 86 = EZAR 278 Nr. 2; weitere Nachw. bei Renner, a.a.O., S. 142 Fn. 639).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.1992 - 11 S 2545/91

    Aufenthaltserlaubnis für minderjährigen Türken nach Sorgerechtsübertragung auf

    Auszug aus VGH Hessen, 17.02.1997 - 12 UE 4436/96
    Denn hierbei handelt es sich um eine Erteilungsvoraussetzung, die nur im Zeitpunkt der Aufenthaltsbegründung vorgelegen haben muss und nicht bei Beantragung der Genehmigung, die sich der Sache nach als Genehmigungsverlängerung darstellt (VGH Baden-Württemberg, 26.02.1992 - 11 S 2545/91 -, InfAuslR 1992, 349; VGH Baden-Württemberg, 14.06.1996 - 13 S 1400/96 -, EZAR 024 Nr. 7; Hess. VGH, 10.03.1993 - 12 TH 2740/92 -, EZAR 622 Nr. 19; Fraenkel, a.a.O., S. 86, 110).
  • VGH Hessen, 02.12.2002 - 12 UE 1893/02

    Recht auf Wiederkehr - gewöhnlicher Aufenthalt vor Ausreise

    Letztlich spricht aber gegen diese Auslegung das Erfordernis des ordnungsgemäßen Wohnens bei den Eltern, was ein Aufenthaltsrecht gerade voraussetzt (Hess. VGH, 12.07.1997 - 12 UE 4436/96 -, EZAR 022 Nr. 6; GK-Ausländerrecht, Art. 9 ARB Anm. IV).
  • VGH Hessen, 02.12.2002 - 12 UE 1019/02

    Kindernachzug - Deutschkenntnisse

    Die unabhängig davon nach § 20 Abs. 2 Nr. 2 AuslG geltende Altersgrenze von 16 Jahren wird von dem Kläger eingehalten, obwohl er zum Entscheidungszeitpunkt schon volljährig ist, da diese Altersgrenze beim Kindernachzug jedenfalls bei den ledigen Kindern unter 16 Jahren, die nach § 2 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 DVAuslG (in der Fassung vor der Änderung durch VO vom 11.01.1997, BGBl. I S. 4) ohne Aufenthaltsgenehmigung nach Deutschland einreisen und sich darin aufhalten dürfen, auf den Zeitpunkt des Nachzugs, also der Einreise bezogen ist (ausführlich dazu Hess. VGH, 17.02.1997 - 12 UE 4436/96 -, EZAR 022 Nr. 6).

    Allerdings ist im Gegensatz zu der in den angegriffenen Bescheiden zum Ausdruck gekommenen Rechtsauffassung bei der aufenthaltsrechtlichen Bewertung des Kindeswohls bei einem allein erziehenden Elternteil maßgeblich auf den Besitz des Personensorgerechts abzustellen, und eine im Ausland erfolgte Sorgerechtsübertragung ist nur dann im Inland als unwirksam außer Acht zu lassen, wenn sie offensichtlich gegen den deutschen ordre public verstößt (ausführlich hierzu Hess. VGH, 17.02.1997, a.a.O. m.w.N.).

  • VG Berlin, 23.09.2009 - 9 K 135.09

    Kindernachzug aus der Türkei; Nichtanerkennung türkischer Sorgerechtsentscheidung

    Die Entscheidung muss das Kindeswohl derart gravierend außer Acht lassen, dass die Sorgerechtsübertragung im Inland nicht anerkannt werden kann (VGH Kassel, Urteil vom 17. Februar 1997 - 12 UE 4436/96 - NVwZ-RR 1998, 72).
  • VGH Hessen, 10.03.2003 - 12 UE 2568/02

    Ehegattenaufenthalt; Anwendbarkeit von AuslG 1990 § 19

    Schließlich ist für das Alterserfordernis beim Nachzug eines ledigen Kindes im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 2 DVAuslG in der bis 14. Januar 1997 geltenden Fassung allein auf den Zeitpunkt der Einreise abzustellen und nicht auf einen späteren Zeitpunkt, etwa den der Antragstellung (Hess. VGH, 17.02.1997 - 12 UE 4436/96 -, EZAR 022 Nr. 6 = InfAuslR 1997, 234).
  • OVG Niedersachsen, 08.10.1997 - 11 M 3998/97

    Familiennachzug;; Alterserfordernis; Aufenthaltserlaubnis; Einreise: Zeitpunkt;

    Denn für das Alterserfordernis beim Nachzug eines ledigen Kindes i.S. von § 2 Abs. 2 Nr. 2 DV AuslG in der bis zum 14. Januar 1997 geltenden Fassung ist der Zeitpunkt der Einreise maßgebend (vgl. Senatsbeschl. v. 27.6.1995 - 11 M 2477/95 - Hess.VGH, Urt. v. 17.2.1997 - 12 UE 4436/96 - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.6.1996, NJW 1997, 270 = EZAR 024 Nr. 7).

    Es ist zwar richtig, daß es bei der formal erstmaligen Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung im Rahmen des Kindernachzugs wegen des bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres genehmigungsfreien Aufenthalts (vgl. § 2 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 DVAuslG i.d.F. vor der Änderung durch VO v. 11.1.1997, BGBl I S. 4) materiell um die Verlängerung eines bereits rechtmäßig begründeten Aufenthalts geht (vgl. Senatsbeschl. v. 27.6.1995 - 11 M 2477/95 - Hess. VGH, Urt. v. 17.2.1997 - 12 UE 4436/96 - Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, 1991, S. 110).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2001 - 18 B 204/00

    Nachzug der Kinder türkischer Arbeitnehmer in den Aufnahmestaat; Voraussetzungen

    Mithin kann es offen bleiben, ob Art. 9 Satz 1 ARB 1/80 ein Aufenthaltsrecht des Kindes voraussetzt, - so Hess. VGH, Urteil vom 17. Februar 1997 - 12 UE 4436/96 -, InfAuslR 1997, 234 - oder ob in seinen Anwendungsbereich nur so genannte Bildungsinländer türkischer Staatsangehörigkeit fallen, d.h. Personen, die die entsprechenden Qualifikationen oder Abschlüsse in dem Mitgliedstaat erworben haben.
  • VG Düsseldorf, 07.05.2020 - 7 K 2502/19
    - 12 UE 4436/96 -, in InfAuslR 1997, S. 234, 238 - setzt Art. 9 ARB 1/80 ein Aufenthaltsrecht der Kinder voraus, begründe aber keine Ansprüche auf Familiennachzug oder auf eine sonstige Legalisierung des Aufenthalts.
  • VGH Hessen, 06.05.1999 - 6 TG 1182/99

    Kindernachzug: maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der Altersgrenze ist

    Nach dieser Rechtsprechung kommt es nämlich für das Alterserfordernis beim Nachzug eines ledigen Kindes im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 2 DVAuslG in der bis zum 14. Januar 1997 geltenden Fassung allein auf den Zeitpunkt der Einreise an (Urteil v. 17.02.1997 - 12 UE 4436/96 - , EZAR 022 Nr. 6).
  • VG Darmstadt, 30.07.1998 - 5 G 1086/97

    Inhalt der Erlaubnisfiktion gem. § 69 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 69 Abs. 1 Satz 1 des

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