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   BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94   

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https://dejure.org/1996,221
BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94 (https://dejure.org/1996,221)
BVerwG, Entscheidung vom 29.03.1996 - 1 C 28.94 (https://dejure.org/1996,221)
BVerwG, Entscheidung vom 29. März 1996 - 1 C 28.94 (https://dejure.org/1996,221)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht: Maßgeblicher Zeitpunkt zur Feststellung einer besonderen Härte i.S. von § 20 Abs. 4 AuslG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kindernachzug - Maßgeblicher Zeitpunkt - Besondere Härte - Anfechtungsklage - Widerspruchsbescheid

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 126 (Ls.)
  • DVBl 1997, 193 (Ls.)
  • InfAuslR 1997, 24
 
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Wird zitiert von ... (107)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 4.83

    Ausländer - Nachzug - Ehegatten - Aufenthaltserlaubnis - Wartefrist -

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94
    Zwar war eine hiervon abweichende Ermessensentscheidung nicht von vornherein ausgeschlossen (vgl. z.B. BVerwGE 70, 127 (142)).

    Art. 8 Abs. 2 EMRK gestattet es den Vertragsstaaten, im Interesse des wirtschaftlichen Wohls und der Ordnung des Landes auf gesetzlicher Grundlage einwanderungspolitischen Zielen in der Regel Vorrang einzuräumen, um den bei massierter Zuwanderung drohenden Gefahren insbesondere auf wirtschaftlichen und sozialen Gebieten vorzubeugen (vgl. Urteil vom 18. September 1984 - BVerwG 1 A 4.83 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 62 S. 159 f.).

  • BVerwG, 30.05.1994 - 1 B 207.93

    Ausländer - Besondere Härte - Wiederkehren - Gesamtbetrachtung bei Feststellung

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94
    Beide Ermächtigungen sind als Ausnahmeregelungen von § 16 Abs. 1 AuslG zu verstehen (vgl. Beschluß vom 30. Mai 1994 - BVerwG 1 B 207.93 - Buchholz 402.240 § 16 AuslG Nr. 2, S. 2).

    Insbesondere scheidet eine besondere Härte durch "Übererfüllung" anderer gesetzlicher Tatbestandsvoraussetzungen (vgl. dazu Beschluß vom 30. Mai 1994, a.a.O.) aus.

  • BVerwG, 21.06.1993 - 1 C 16.93
    Auszug aus BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94
    Im Hinblick auf den Wechsel der örtlichen Zuständigkeit des Beklagten während des Rechtsstreits infolge des Umzugs des Klägers konnte dieser seinen Verpflichtungsantrag auf einen (isolierten) Anfechtungsantrag gegen die Versagung der Aufenthaltserlaubnis umstellen (vgl. auch Beschluß vom 21. Juni 1993 - BVerwG 1 C 16.93 - InfAuslR 1993, 322 (323) m.w.N.).
  • BVerwG, 23.11.1990 - 1 B 155.90

    Gewerberecht: Beurteilungszeitpunkt bei Gewerbeuntersagung wegen

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94
    Der maßgebliche Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklagen bestimmt sich in erster Linie nach dem materiellen Recht und, wenn diesem keine Anhaltspunkte für den maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt zu entnehmen sind, grundsätzlich nach dem Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung (BVerwGE 64, 218 (222); 66, 178 (182); 78, 243 (244 f.); Beschluß vom 23. November 1990 - BVerwG 1 B 155.90 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 47).
  • BVerwG, 24.01.1994 - 1 B 181.93

    Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht genügender Darlegung der

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94
    Dabei handelt es sich wie im Falle des § 16 Abs. 2 AuslG um einen voller gerichtlicher Nachprüfung unterliegenden unbestimmten Rechtsbegriff (vgl. Beschluß vom 24. Januar 1994 - BVerwG 1 B 181.93 - Buchholz 402.240 § 20 AuslG 1990 Nr. 1).
  • BVerwG, 29.09.1982 - 8 C 138.81

    Grundsteuer - Verwaltungskompetenz - Gemeinde - Baden-Württemberg -

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94
    Der maßgebliche Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklagen bestimmt sich in erster Linie nach dem materiellen Recht und, wenn diesem keine Anhaltspunkte für den maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt zu entnehmen sind, grundsätzlich nach dem Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung (BVerwGE 64, 218 (222); 66, 178 (182); 78, 243 (244 f.); Beschluß vom 23. November 1990 - BVerwG 1 B 155.90 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 47).
  • BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 14.81

    Rückwirkung - Beitragssatzung - Beitragsbescheid - Rechtswidrigkeit - Heilung

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94
    Der maßgebliche Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklagen bestimmt sich in erster Linie nach dem materiellen Recht und, wenn diesem keine Anhaltspunkte für den maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt zu entnehmen sind, grundsätzlich nach dem Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung (BVerwGE 64, 218 (222); 66, 178 (182); 78, 243 (244 f.); Beschluß vom 23. November 1990 - BVerwG 1 B 155.90 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 47).
  • BVerwG, 30.11.1982 - 1 C 25.78

    Deutsch-spanischer Niederlassungsvertrag - Nachzugserlaubnis - Spanische Eltern -

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94
    Ein Eingriff in das Privat- und Familienleben durch Versagung des Aufenthalts für einen Ausländer setzt jedoch voraus, daß sein Privat- oder Familienleben in dem betreffenden Land fest verankert ist und sich nicht auf eine lose Verbindung beschränkt (BVerwGE 65, 188 (195); 66, 268 (273)).
  • BVerwG, 26.03.1982 - 1 C 29.81

    Ausländer - Kinder - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94
    Ein Eingriff in das Privat- und Familienleben durch Versagung des Aufenthalts für einen Ausländer setzt jedoch voraus, daß sein Privat- oder Familienleben in dem betreffenden Land fest verankert ist und sich nicht auf eine lose Verbindung beschränkt (BVerwGE 65, 188 (195); 66, 268 (273)).
  • BVerwG, 14.07.1978 - 1 ER 301.78

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - Ausländerbehördliche Ablehnung -

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94
    Der Kläger war damit vorläufig rechtlich so gestellt, als ob ihm die Erlaubnis erteilt worden wäre (BVerwGE 64, 285 (286 f.)), mit der Folge, daß er nach einer Ausreise aufgrund des § 21 Abs. 3 Satz 1 AuslG 1965 grundsätzlich zur Wiedereinreise berechtigt (§ 2 Abs. 1 Satz 1 AuslG 1965) war (Beschluß vom 14. April 1978 - BVerwG 1 ER 301.78 - Buchholz 402.24 § 21 AuslG Nr. 2 = DVBl 1978, 888 (889)).
  • BVerwG, 15.12.1981 - 1 C 145.80

    Ansparung der Kosten für die Rückreise in die Heimat als Auflage gegenüber einem

  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.1992 - 11 S 2545/91

    Aufenthaltserlaubnis für minderjährigen Türken nach Sorgerechtsübertragung auf

  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86

    Ausweisungsanfechtung II

  • OVG Niedersachsen, 20.04.2016 - 11 LB 29/15

    Amtstierarzt; Dauerverwaltungsakt; erhebliche Leiden; erhebliche Schmerzen;

    Der maßgebliche Zeitpunkt richtet sich vielmehr nach dem materiellem Recht (BVerwG, Beschl. v. 23.11.1990 - BVerwG 1 B 155.90 -, juris, Rdnr. 3, und Urt. v. 29.3.1996 - BVerwG 1 C 28.94 -, juris, Rdnr.15).
  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 18.96

    Keine Befreiung von Visumspflicht für erfolglose Asylbewerber

    Die familiären Beziehungen zu seinen Eltern kann er auch in anderer Weise als durch einen Daueraufenthalt im Bundesgebiet pflegen (Urteil vom 29. März 1996 - BVerwG 1 C 28.94 - Buchholz 402.240 § 20 AuslG 1990 Nr. 2 = InfAuslR 1997, 24).

    Art. 8 Abs. 2 EMRK gestattet es den Vertragsstaaten, im Interesse des wirtschaftlichen Wohls und der Ordnung des Landes auf gesetzlicher Grundlage einwanderungspolitischen Zielen in der Regel Vorrang einzuräumen, um den bei massierter Zuwanderung drohenden Gefahren insbesondere auf wirtschaftlichen und sozialen Gebieten vorzubeugen (vgl. Urteil vom 18. September 1984 - BVerwG 1 A 4.83 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 62 S. 159 f.; Urteil vom 29. März 1996 - BVerwG 1 C 28.94 - a.a.O.).

    Namentlich kommt ein Anspruch aus Art. 10 Abs. 1 des Übereinkommens vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes (BGBl 1992 II S. 122) - UN-Kinderkonvention - nicht in Betracht, weil das Übereinkommen nach seinem Art. 1 nur Kinder unter 18 Jahren betrifft (Urteil vom 29. März 1996 - BVerwG 1 C 28.94 - a.a.O.).

    Maßgeblich für die Beurteilung der Frage, ob der Kläger "ohne erforderliches Visum eingereist ist", ist das zum Zeitpunkt der Einreise gültige Recht (Urteil vom 29. März 1996 - BVerwG 1 C 28.94 - a.a.O.).

  • BVerfG, 25.10.2005 - 2 BvR 524/01

    Unterschiedliche Behandlung von Vater und Mutter bei der Erteilung einer

    Das Bundesverwaltungsgericht verweist auf sein Urteil vom 29. März 1996 - BVerwG 1 C 28.94 - (InfAuslR 1997, S. 24).
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