Rechtsprechung
   BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 7.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,227
BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 7.96 (https://dejure.org/1997,227)
BVerwG, Entscheidung vom 03.06.1997 - 1 C 7.96 (https://dejure.org/1997,227)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juni 1997 - 1 C 7.96 (https://dejure.org/1997,227)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,227) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aufenthaltsbefugnis - Aufenthaltsbewilligung - Aufenthaltserlaubnis - Aufenthaltsgenehmigung - Auflösende Bedingung einer Aufenthaltsgenehmigung - Ausländischer Ehegatte eines Ausländers - Einreise mit Visum - Familiäre Lebensgemeinschaft - Fiktion der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht - Voraussetzungen für einen gesetzlichen Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis, Fiktion des erlaubten Aufenthalts nach § 69 Abs. 3 AuslG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 185
  • DVBl 1997, 1397 (Ls.)
  • InfAuslR 1997, 391
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (100)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 7.96
    Es ist in erster Linie Sache des Gesetzgebers, darüber zu befinden, in welcher Zahl und unter welchen Voraussetzungen Ausländern die Zuwanderung ermöglicht werden soll; dabei sind die familiären Belange und die gegenläufigen öffentlichen Belange gegeneinander angemessen abzuwägen (BVerfGE 76, 1 (47, 59)).

    Desgleichen ist es mit Art. 6 GG vereinbar, für den Nachzug zu fordern, daß der bereits im Bundesgebiet lebende Ehegatte über einen durch Aufenthaltsberechtigung oder - grundsätzlich unbefristete - Aufenthaltserlaubnis rechtsförmig verfestigten Aufenthalt verfügt, wie der Rechtsanspruch nach § 18 Abs. 1 AuslG voraussetzt (BVerfGE 76, 1 (55)).

    Eine grundsätzliche Verpflichtung, die Wahl des gemeinsamen Wohnsitzes zu achten und dem zuzugswilligen Familienangehörigen den Aufenthalt zu ermöglichen, besteht für die Konventionsstaaten jedoch nicht (BVerfGE 76, 1 (80); Urteil vom 27. Februar 1996 - BVerwG 1 C 41.93 - BVerwGE 100, 287 (296) [BVerwG 27.02.1996 - 1 C 41/93]; EGMR, EuGRZ 1985, 567 (569 f.)).

  • BVerwG, 22.02.1995 - 1 C 11.94

    Aufenthaltserlaubnis - Aufenthaltsbewilligung - Assoziationsrat - Ordnungsmäßige

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 7.96
    Namentlich verletzt es nicht Art. 6 Abs. 1 GG, daß der Übergang von einer Aufenthaltsbewilligung zu einer Aufenthaltserlaubnis für einen Daueraufenthalt an die Voraussetzungen des § 28 Abs. 3 Satz 2 AuslG gebunden ist, um die Durchsetzung der Zweckbindung der Aufenthaltsbewilligung angemessen zu sichern und zu verhindern, daß die zeitliche Begrenzung eines so genehmigten Aufenthalts unterlaufen wird (BTDrucks 11/6321 S. 65 f.; Urteil vom 22. Februar 1995 - BVerwG 1 C 11.94 - BVerwGE 98, 31 (46) [BVerwG 22.02.1995 - 1 C 11/94]).
  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 C 2.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Ordnungsgemäße Beschäftigung - Türkische

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 7.96
    Erforderlich ist vielmehr ein gesetzlicher Anspruch, der nur dann gegeben ist, wenn das Gesetz die Behörde unmittelbar verpflichtet, bei Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen der Vorschrift eine Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen (Urteil vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 C 2.94 - BVerwGE 97, 301 (312) [BVerwG 24.01.1995 - 1 C 2/94]).
  • BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94

    Ausländerrecht: Maßgeblicher Zeitpunkt zur Feststellung einer besonderen Härte

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 7.96
    § 69 Abs. 2 Satz 1 AuslG ist in diesem Zusammenhang nicht zu prüfen, denn diese Vorschrift ordnet nur die Fiktion einer Duldung an, die für die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts nicht ausreicht, weil durch eine Duldung kein rechtmäßiger Aufenthalt begründet, sondern lediglich die Abschiebung zeitweise ausgesetzt wird (vgl. § 55 Abs. 1 AuslG; Urteil vom 29. März 1996 - BVerwG 1 C 28.94 - Buchholz 402.240 § 20 AuslG 1990 Nr. 2 S. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.1995 - 13 S 3358/94

    Zur Reichweite des Beschwerdeausschlusses nach AsylVfG 1992 § 80; Erteilung einer

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 7.96
    Im Unterschied zu Absatz 1 der Vorschrift regelt § 30 Abs. 2 AuslG, dessen materielle Voraussetzungen sich im übrigen von denen des Absatzes 1 kaum unterscheiden, die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis an einen Ausländer, der sich bereits im Bundesgebiet "aufhält" (vgl. auch die amtl. Begründung BTDrucks 11/6321 S. 66; VGH Mannheim, Beschluß vom 27. Juli 1995 - VGH 13 S 3358/94 - EZAR 632 Nr. 24 S. 6; ebenso Kanein/Renner, Ausländerrecht, 6. Aufl., § 30 AuslG Rn. 3; Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländerrecht, S. 95; Dienelt, a.a.O. § 30 AuslG Rn. 10).
  • BVerwG, 27.02.1996 - 1 C 41.93

    Kein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis aufgrund gleichgeschlechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 7.96
    Eine grundsätzliche Verpflichtung, die Wahl des gemeinsamen Wohnsitzes zu achten und dem zuzugswilligen Familienangehörigen den Aufenthalt zu ermöglichen, besteht für die Konventionsstaaten jedoch nicht (BVerfGE 76, 1 (80); Urteil vom 27. Februar 1996 - BVerwG 1 C 41.93 - BVerwGE 100, 287 (296) [BVerwG 27.02.1996 - 1 C 41/93]; EGMR, EuGRZ 1985, 567 (569 f.)).
  • BVerwG, 19.11.2019 - 1 C 22.18

    Keine Fiktionswirkung bei Aufenthaltserlaubnisantrag nach Einreise mit einem

    Bei der Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 AufenthG handelt es sich nicht um einen feststellenden oder rechtsgestaltenden Verwaltungsakt, sondern lediglich um eine Bescheinigung, die nicht hindert, auf die wahre, durch das Gesetz bestimmte Rechtslage zurückzugreifen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1997 - 1 C 7.96 - Buchholz 402.240 § 18 AuslG 1990 Nr. 1 S. 7; Beschluss vom 21. Januar 2010 - 1 B 17.09 - Buchholz 402.242 § 84 AufenthG Nr. 1 Rn. 7; Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG 20. Aufl. 2019, § 35 Rn. 92b).
  • BVerwG, 01.02.2000 - 1 C 14.99

    Aufenthaltsbefugnis; Ausreisepflicht; Fiktionswirkung; im Bundesgebiet geborenes

    Gemäß § 30 Abs. 1 AuslG kann der Kläger keine Aufenthaltsbefugnis erhalten, weil er sich im Bundesgebiet aufhält und die Vorschrift solche Fälle nicht erfaßt (Urteile vom 3. Juni 1997 - BVerwG 1 C 7.96 - Buchholz 402.240 § 18 AuslG 1990 Nr. 1 = NVwZ 1998, 185 und vom 24. November 1998 - BVerwG 1 C 8.98 - BVerwGE 108, 21 = Buchholz 402.240 § 30 AuslG 1990 Nr. 9 = NVwZ 1999, 664).

    Durch die Ablehnung der Aufenthaltsgenehmigung wird zwar die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts beendet - und zwar entgegen der nur beiläufigen Bemerkung im Urteil vom 3. Juni 1997 (a.a.O.) auch bei Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage (§ 72 Abs. 2 Satz 1 AuslG) -, die Fiktionswirkung kann jedoch erneut eintreten, wenn der Versagungsbescheid aufgehoben wird (vgl. Urteile vom 27. August 1996 - BVerwG 1 C 8.94 - BVerwGE 102, 12 = Buchholz 402.240 § 13 AuslG 1990 Nr. 3 sowie vom 3. Juni 1997, a.a.O.).

    Davon ist der erkennende Senat in seinem Urteil vom 3. Juni 1997 (a.a.O.) ausgegangen.

    Der Eintritt dieser sogenannten Fiktionswirkung hängt nur in der in § 69 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AuslG geregelten Fallgestaltung ausdrücklich davon ab, daß der Antrag innerhalb einer bestimmten Frist gestellt wird (vgl. Urteil vom 3. Juni 1997, a.a.O.).

    Dies spricht dafür, daß dies in den anderen Fällen nicht gilt (für § 69 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AuslG im Urteil vom 3. Juni 1997, a.a.O., noch offengelassen).

    b) Das Berufungsgericht hat die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts verneint, weil ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung nicht jene Rechtmäßigkeit des Aufenthalts begründen könne, die ihrerseits Voraussetzung für den Erfolg dieses Antrags sei (zu dieser Fragestellung vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 3. Juni 1997, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 8.98

    Aufenthaltsbefugnis; ehemals rumänische Staatsangehörige; Rechtmäßigkeit des

    § 30 Abs. 1 AuslG kann schon deshalb keinen Anspruch der Kläger begründen, weil diese Vorschrift nicht für Ausländer gilt, die sich wie die Kläger bereits im Bundesgebiet aufhalten (Urteil vom 3. Juni 1997 - BVerwG 1 C 7.96 - Buchholz 402.240 § 18 AuslG 1990 Nr. 1, S. 6).

    Der Kläger ist nicht mit einem mit Zustimmung der Ausländerbehörde erteilten Visum eingereist (vgl. dazu Urteil vom 3. Juni 1997, a.a.O., S. 7 f.).

    Mit diesem Merkmal wird an einen die Ausreisepflicht selbständig begründenden oder feststellenden Verwaltungsakt angeknüpft (Urteil vom 3. Juni 1997, a.a.O., S. 6).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht