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   BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94   

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https://dejure.org/1996,70
BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94 (https://dejure.org/1996,70)
BVerwG, Entscheidung vom 24.09.1996 - 1 C 9.94 (https://dejure.org/1996,70)
BVerwG, Entscheidung vom 24. September 1996 - 1 C 9.94 (https://dejure.org/1996,70)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Geringfügiger Rechtsverstoß als Ausweisungsgrund - Vorsätzliche Straftat als Ausweisungsgrund - Im Rahmen des Ermessens zu berücksichtigende Umstände bei der Ausweisung eines Ausländers - Vorsätzlich begangene Straftat als geringfügiger Rechtsverstoß - Einstellung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener Straftat, Ermessensausübung bei illegalem Zigarettenhandel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 102, 63
  • NVwZ 1997, 1123
  • DVBl 1997, 189
  • InfAuslR 1997, 63
 
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Wird zitiert von ... (273)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 15.12.1995 - 1 C 31.93

    Erledigung des Verpflichtungsbegehrens - Rechtsschutzinteresse - Maßgebender

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94
    Da die Klägerin den Ausweisungsgrund des § 46 Nr. 2 AuslG verwirklicht hat, ist allerdings die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 1 AuslG zu versagen, sofern der Fall der Klägerin einen Regel- und nicht einen Ausnahmefall darstellt (zu den rechtlichen Voraussetzungen der Regelversagung vgl. z.B. Urteile des Senats vom 15. Dezember 1995 - BVerwG 1 C 31.93 - Buchholz 402.240 § 7 AuslG 1990 Nr. 2 und vom 27. August 1996 - BVerwG 1 C 8.94 -).
  • BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 26.94

    Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94
    Im Mai 1991 heiratete die Klägerin einen vietnamesischen Staatsangehörigen, der ebenfalls als Vertragsarbeitnehmer in die ehemalige DDR gekommen war und Kläger im Parallelverfahren ist (vgl. Urteil vom 24. September 1996 - BVerwG 1 C 26.94 -).
  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94

    Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94
    Da die Klägerin den Ausweisungsgrund des § 46 Nr. 2 AuslG verwirklicht hat, ist allerdings die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 1 AuslG zu versagen, sofern der Fall der Klägerin einen Regel- und nicht einen Ausnahmefall darstellt (zu den rechtlichen Voraussetzungen der Regelversagung vgl. z.B. Urteile des Senats vom 15. Dezember 1995 - BVerwG 1 C 31.93 - Buchholz 402.240 § 7 AuslG 1990 Nr. 2 und vom 27. August 1996 - BVerwG 1 C 8.94 -).
  • BVerwG, 21.10.1980 - 1 C 19.78

    Interesse des Ausländers - Aufenthaltserlaubnis - Ermessentscheidung - Abwägung -

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94
    Diesem Zweck dient auch die Pflicht zur Begründung von Verwaltungsakten einschließlich der Widerspruchsbescheide (vgl. § 39 Abs. 1 VwVfG, § 73 Abs. 3 Satz 1 VwGO; vgl. Urteil vom 21. Oktober 1980 - BVerwG 1 C 19.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 20 S. 125).
  • BVerwG, 31.10.1991 - 1 B 111.91

    Rechtmäßigkeit einer Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94
    Erforderlich ist, daß es Ausländer gibt, die sich in einer mit dem Betroffenen vergleichbaren Situation befinden und durch dessen Ausweisung von gleichen oder ähnlichen strafbaren Handlungen abhalten lassen (vgl. z.B. Beschlüsse vom 31. Oktober 1991 - BVerwG 1 B 111.91 - und vom 15. Dezember 1993 - BVerwG 1 B 193.93 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nrn. 129 und 135 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.12.1993 - 1 B 193.93

    Bewertung des ausländerrechtlichen Status ehemaliger DDR-Vertragsarbeiter nach

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94
    Erforderlich ist, daß es Ausländer gibt, die sich in einer mit dem Betroffenen vergleichbaren Situation befinden und durch dessen Ausweisung von gleichen oder ähnlichen strafbaren Handlungen abhalten lassen (vgl. z.B. Beschlüsse vom 31. Oktober 1991 - BVerwG 1 B 111.91 - und vom 15. Dezember 1993 - BVerwG 1 B 193.93 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nrn. 129 und 135 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.11.1995 - 1 B 113.95

    Bekanntmachung über das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte der Deutschen

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94
    Allerdings sei auch denkbar, daß vietnamesischen Arbeitnehmern von DDR-Behörden im Einzelfall weitergehende Aufenthaltsrechte eingeräumt und daß sie von den Bindungen des Regierungsabkommens befreit wurden (vgl. Beschluß vom 13. November 1995 - BVerwG 1 B 113.95 - Buchholz 402.240 § 10 AuslG 1990 Nr. 4).
  • BVerwG, 02.03.1987 - 1 B 4.87
    Auszug aus BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94
    Die Eignung der Ausweisung hierfür setzt nicht voraus, daß sie in enger zeitlicher Nähe zur Straftat steht (vgl. Beschluß des Senats vom 2. März 1987 - BVerwG 1 B 4.87 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 113).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2017 - 11 S 1967/16

    Ausweisungsinteresse im Sinne des AufenthG 2004, Fassung: 2016-01-01, § 5 Abs 1

    Dem Erfordernis einer kontinuierlichen Ausweisungspraxis, die das Bundesverwaltungsgericht - insoweit folgerichtig - verlangt (Urteil vom 24.09.1996 - 1 C 9.94 -, NVwZ 1997, 1123 ), kommt daher tatsächlich kein begrenzender Charakter zu, nachdem die bisherige Rechtsprechung Nachweise für eine solche Praxis gleichwohl nicht verlangt und das vollmundig formulierte Postulat zu keinem Zeitpunkt eingelöst hat.
  • BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 23.03

    Ausweisungsgrund; Einbürgerung; Einbürgerung eines Ehegatten; geringfügiger

    cc) § 46 Nr. 2 AuslG ist dahin zu verstehen, dass ein Rechtsverstoß nur dann unbeachtlich ist, wenn er vereinzelt und geringfügig ist, er hingegen immer beachtlich ist, wenn er vereinzelt, aber nicht geringfügig oder geringfügig, aber nicht vereinzelt ist (vgl. Urteil vom 24. September 1996 - BVerwG 1 C 9.94 - BVerwGE 102, 63 ).

    Es lassen sich im Gesetz auch keine Maßstäbe dafür entnehmen, ob und ggf. welche vorsätzlichen Strafrechtsverstöße nach § 46 Nr. 2 AuslG wegen Geringfügigkeit außer Betracht bleiben sollen (vgl. Urteil vom 24. September 1996 - 1 C 9.94 - a.a.O., S. 66 f.).

  • OVG Hamburg, 17.12.2015 - 4 Bf 137/13

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Zusammenlebens mit deutscher

    Der Rechtsverstoß im Sinne des § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann unbeachtlich, wenn er vereinzelt und geringfügig ist, er ist hingegen immer beachtlich, wenn er vereinzelt, aber nicht geringfügig oder geringfügig, aber nicht vereinzelt ist (vgl. zur Einbürgerung/§ 46 Nr. 2 AuslG: BVerwG, Urt. v. 18.11.2004, 1 C 23.03; BVerwGE 122, 193, juris Rn. 21; Urt. v. 24.9.1996, 1 C 9.94, BVerwGE 102, 63, juris).

    Eine vorsätzlich begangene Straftat ist grundsätzlich nicht als geringfügig im Sinne des § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG anzusehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.9.1996, 1 C 9.94, BVerwGE 102, 63, juris Rn. 20 zu § 46 Nr. 2 AuslG 1990; vgl. auch Urt. v. 17.6.1998, 1 C 27.96, BVerwGE 107, 58, juris Rn. 27; VGH Kassel, Beschl. v. 21.8.2013, 3 B 1684/13, juris Rn. 7, Discher, in: GK-AufenthG, § 55 Rn. 516 m.w.N.).

    Es lassen sich im Gesetz auch keine Maßstäbe dafür entnehmen, ob und ggf. welche vorsätzlichen Strafrechtsverstöße nach § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG wegen Geringfügigkeit außer Betracht bleiben sollen (vgl. zu § 46 Nr. 2 AuslG: BVerwG, Urt. v. 24.9.1996, 1 C 9.94, a.a.O., juris Rn. 20).

    Dies kann, worauf der Kläger hinweist, u.a. dann der Fall sein, wenn ein strafrechtliches Verfahren eingestellt worden ist (vgl. zur Einbürgerung: BVerwG, Urt. v. 18.11.2004, 1 C 23.03, BVerwGE 122, 193, juris Rn. 22, Urt. v. 24.9.1996, 1 C 9.94, BVerwGE 102, 63, juris Rn. 21).

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