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   OVG Rheinland-Pfalz, 10.03.1997 - 10 B 10011/97 OVG   

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https://dejure.org/1997,7824
OVG Rheinland-Pfalz, 10.03.1997 - 10 B 10011/97 OVG (https://dejure.org/1997,7824)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.03.1997 - 10 B 10011/97 OVG (https://dejure.org/1997,7824)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. März 1997 - 10 B 10011/97 OVG (https://dejure.org/1997,7824)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Arbeitslosigkeit ; Bewerbung; Aufenthaltsrecht; Befristetes Aufenthaltsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1997, 192
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 23.01.1997 - C-171/95

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DIE FRAGE, OB EIN TÜRKISCHER ARBEITNEHMER, DER

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.03.1997 - 10 B 10011/97
    Schließlich vermag der Antragsteller auch aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 23. Januar 1997 - RS C 171/95 - nichts zu seinen Gunsten herzuleiten.
  • VG Stuttgart, 11.02.1994 - 4 K 74/94

    Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Drohung der Abschiebung in

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.03.1997 - 10 B 10011/97
    Auch wenn es hierbei stets auf die Verhältnisse des jeweiligen Einzelfalles ankommt, so hat sich in diesem Zusammenhang in Anlehnung an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zur Dauer des den EU- Angehörigen selbst für eine Arbeitssuche einzuräumenden Aufenthaltsrechts (vgl. Urteil vom 26. Februar 1991 - Rs - C 292/89 - EuGHE 1991, S. 773 -) mittlerweile als allgemeine Richtschnur eine zeitliche Grenze von sechs Monaten herausgebildet, nach deren Verstreichen der türkische Arbeitnehmer bei fortdauernder Arbeitslosigkeit in der Regel als nicht mehr dem Arbeitsmarkt angehörend angesehen werden kann, es sei denn, er könnte gleichwohl den Nachweis erbringen, weiterhin und mit Aussicht auf Erfolg Arbeit zu suchen (vgl. Hailbronner, Handbuch des Ausländerrechts, Erl. D 5.2 zur Assoziation EWG- Türkei, VG Stuttgart, InfAuslR 1994, S. 175, Benassi, InfAuslR 1995, S. 89, VGH Kassel, AuAS 1997, S. 16).
  • EuGH, 26.02.1991 - C-292/89

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal, ex parte Antonissen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.03.1997 - 10 B 10011/97
    Auch wenn es hierbei stets auf die Verhältnisse des jeweiligen Einzelfalles ankommt, so hat sich in diesem Zusammenhang in Anlehnung an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zur Dauer des den EU- Angehörigen selbst für eine Arbeitssuche einzuräumenden Aufenthaltsrechts (vgl. Urteil vom 26. Februar 1991 - Rs - C 292/89 - EuGHE 1991, S. 773 -) mittlerweile als allgemeine Richtschnur eine zeitliche Grenze von sechs Monaten herausgebildet, nach deren Verstreichen der türkische Arbeitnehmer bei fortdauernder Arbeitslosigkeit in der Regel als nicht mehr dem Arbeitsmarkt angehörend angesehen werden kann, es sei denn, er könnte gleichwohl den Nachweis erbringen, weiterhin und mit Aussicht auf Erfolg Arbeit zu suchen (vgl. Hailbronner, Handbuch des Ausländerrechts, Erl. D 5.2 zur Assoziation EWG- Türkei, VG Stuttgart, InfAuslR 1994, S. 175, Benassi, InfAuslR 1995, S. 89, VGH Kassel, AuAS 1997, S. 16).
  • VGH Bayern, 16.01.2009 - 19 C 08.3271

    Anforderungen an den Verlust des Freizügigkeitsrechts

    Auch wenn sich in der Verwaltungspraxis als allgemeine Richtschnur eine zeitliche Grenze von sechs Monaten herausgebildet haben mag (vgl. OVG RhPf, Beschluss vom 10.3.1997 - 10 B 10011/97 -, InfAuslR 1997, 192), so ist eine Aufenthaltsbeendigung nach Ablauf dieses Zeitraums doch gleichwohl nur dann zulässig, wenn nicht nachgewiesen wird, dass weiterhin mit konkreter Aussicht auf Erfolg nach Arbeit gesucht wird (vgl. EuGH, Urt. vom 26.2.1991 - C-292/89 -, InfAuslR 1991, 151 [152] "Antonissen"; Urt. vom 23.3.2004 - C-138/02 -, InfAuslR 2004, 375 [377] "Collins").
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2005 - 10 A 11017/04

    Ermessensausweisung eines supranationalen, aufenthaltsberechtigten türkischen

    Bei Arbeitslosigkeit mangelt es nur dann an einer weiteren Zugehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedstaats, wenn der türkische Arbeitnehmer nicht (mehr) vermittelbar bzw. als Dauerarbeitsloser zu betrachten ist oder wenn ihm an einer erneuten ordnungsgemäßen Beschäftigung nicht (mehr) gelegen ist und er es deshalb unterlässt, sich ernsthaft um eine Arbeitsstelle zu bemühen (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 6. Juni 1995 - Rs. C-434/93 -, a.a.O.; Urteil vom 23. Januar 1997 - Rs. C-171/95 -, a.a.O.; Urteil vom 10. Februar 2000 - Rs. C-340/97 -, a.a.O.; Beschluss des Senats vom 10. März 1997 - 10 B 10011/97.OVG -, InfAuslR 1997, S. 192 f.; Hailbronner, a.a.O., Rdnr. 17 zu Art. 6 ARB 1/80; GK AuslR, a.a.O., Rdnr. 179.2 zu Art. 6 ARB 1/80).
  • VG Gelsenkirchen, 21.10.2011 - 16 L 874/11

    Verlust Freizügigkeitsrecht, Prostitution, Niederlassungsfreiheit

    vgl. EuGH, Urteil vom 26. Februar 1991 - Rs. C-292/89 ("Antonissen") -, Slg. 1991, I-745 Rn. 21 f; BayVGH, Beschluss vom 16. Januar 2009 - 19 C 08.3271 -, juris, Rn. 7 = NVwZ-RR 2009, 697 (697 f.); OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. März 1997 - 10 B 10011/97 -, juris, Rn. 4.
  • VG Karlsruhe, 19.10.2005 - 10 K 883/04

    Befristete Verlängerung eines Aufenthaltstitels führt nicht zum Verbrauch des

    Weiter ist geklärt, dass ein vereinzelter, nicht geringfügiger Verstoß ebenso ausreicht wie ein geringfügiger, aber nicht vereinzelter Verstoß (BVerwG, Urt. v. 05.05.1998, BVerwGE 106, 361, Urt. v. 28.01.1997, InfAuslR 1997, 240, Urt. v. 19.11.1996, InfAuslR 1997, 192, Urt. v. 24.09.1996, BVerwGE 102, 63, VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.04.2002, EzAR 013 Nr. 2 u. Urt. v. 28.10.1998, NVwZ-RR 1999, 270).
  • VG Düsseldorf, 12.01.2012 - 27 L 590/11

    Arbeitsberechtigung Außenwirkung Übergang Beschäftigungserlaubnis Türkei

    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. März 1997 - 10 B 10011/97 -, Juris (Rn. 4); Gutmann, GK-AufenthG, a.a.O., Art. 6 ARB 1/80 Rn. 125 ff.
  • VG Düsseldorf, 11.10.2010 - 24 K 5674/10

    Verlust von Art. 6 Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei über die

    diskutiert wurden insoweit zunächst 3 Monate: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, Urteil vom 26. Februar 1991 - Rs C-292/89 - Antonissen - mittlerweile werden 6 Monate als allgemeine Richtschnur betrachtet: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29. September 1998 - 1 C 14.97 - OVG Koblenz, Beschluss vom 10. März 1997 - 10 B 10011/97 -.
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