Rechtsprechung
   OVG Berlin, 30.07.1998 - 3 SN 11.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,19000
OVG Berlin, 30.07.1998 - 3 SN 11.97 (https://dejure.org/1998,19000)
OVG Berlin, Entscheidung vom 30.07.1998 - 3 SN 11.97 (https://dejure.org/1998,19000)
OVG Berlin, Entscheidung vom 30. Juli 1998 - 3 SN 11.97 (https://dejure.org/1998,19000)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,19000) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verstoß gegen Sichtvermerksvorschriften; Versagung der Aufenthaltsgenehmigung; Aufenthaltsgenehmigung bei Einreise; Bindungswirkung eines Verwaltungsaktes

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1998, 471
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.2001 - 11 S 700/01

    Aufenthaltssperre des AuslG 1990 § 8 Abs 2 S 1 als fortdauernder Versagungsgrund

    Zu Recht hat das Verwaltungsgericht sinngemäß ausgeführt, dass die Aufenthaltssperre des § 8 Abs. 2 Satz 1 AuslG gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 AuslG einen fortdauernden Versagungsgrund darstellt, der - im Unterschied zu den Versagungsgründen des § 8 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 AuslG, die (nur) "einreisetypische Versagungsgründe" sind und durch die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung gegenstandslos werden (siehe VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.1.1994 - 11 S 268/93 -, InfAuslR 1995, 104; OVG Berlin, Beschluss vom 30.7.1998, InfAuslR 1998, 471) - auch der Erteilung einer weiteren Aufenthaltserlaubnis rechtlich zwingend entgegensteht.
  • OVG Hamburg, 06.05.2004 - 3 Bs 611/03

    Reformatio in peius im ausländerrechtlichen Widerspruchsverfahren

    Der Versagungsgrund des § 8 Abs. 1 Nr. 1 AuslG greift allerdings nicht mehr ein, wenn der Ausländer nach einer Einreise ohne das erforderliche Visum bereits eine Aufenthaltsgenehmigung für einen entsprechenden Zweck erhalten hat (OVG Hamburg, Beschl. v. 29.4.1999, InfAuslR 1999 S. 342 ; OVG Berlin, Beschl. v. 30.7.1998, InfAuslR 1998 S. 471; VGH Mannheim, InfAuslR 1995 S. 104; OVG Bautzen, Beschl. v. 8.1.2004, ZAR 2004 S. 154; Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, 1991 S. 121 f.; AuslG-VwV Nr. 8.1.1.7).
  • VG München, 15.01.2009 - M 24 K 08.2773

    Rechtshängigkeit und Streitgegenstand

    Denn auf diesen Ausschlussgrund kann nicht zurückgegriffen werden, wenn ein Aufenthaltstitel gleichwohl in Abweichung von der Bestimmung erteilt worden ist (vgl. Hailbronner, a.a.O. RdNr. 61 zu § 5 AufenthG; OVG Berlin v. 30.7.1998, 3 SN 11.97, juris RdNr. 14 f. m.N.).
  • VG Düsseldorf, 27.04.2004 - 27 K 958/01

    Anforderungen an eine hinreichende Substantiierung der Behauptung einer

    Wird jedoch einem Ausländer entgegen § 8 Abs. 1 Nr. 1 AuslG eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, so kann ihm später der Versagungsgrund nicht entgegengehalten werden; dieser ist als verbraucht" anzusehen; so auch OVG Berlin, Beschluss vom 30. Juli 1998 - OVG 3 SN 11.97 -, InfAuslR 1998, 471; VGH BW, Urteil vom 26. Januar 1994 - 11 S 268/94 - InfAuslR 1995, 104; OVG Hamburg, Beschluss vom 29. April 1999 - 6 Bs 259/98 -, InfAuslR 1999, 342; Gemeinschaftskommentar zum Ausländerrecht, Stand: Juli 2002, § 8 AuslG Rn. 17, Hailbronner, Kommentar zum Ausländerrecht, § 8 AuslG Rn. 22;.
  • VG Stuttgart, 20.04.1999 - 6 K 4846/98

    Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung; Einreise ohne erforderliches Visum; Vom

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VG Münster, 04.12.2002 - 8 K 2214/01

    Dauerhafter Aufenthalt ausnahmsweise auch bei Verstoß gegen Visumsvorschriften

    vgl. Verwaltungsgerichtshof für das Land Baden- Württemberg (VGH Baden-Württemberg), Urteil vom 26. Januar 1995 - 11 S 268/93 -, InfAuslR 1994, 104 ff.; OVG Berlin, Beschluss vom 30. Juli 1998 - OVG 3 SN 11.97 -, InfAuslR 1998, 471; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht (OVG Hamburg), Beschluss vom 29. April 1999 - 6 Bs 259/98 -, InfAuslR 1999, 342; Fraenkel, einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, Baden-Baden 1991, 121 f.; Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht (Band 1), Stuttgart u. a., Stand: Mai 2002, § 8 Rn. 14.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht