Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 30.09.1998

Rechtsprechung
   BVerwG, 01.09.1998 - 1 B 41.98   

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BVerwG, 01.09.1998 - 1 B 41.98 (https://dejure.org/1998,824)
BVerwG, Entscheidung vom 01.09.1998 - 1 B 41.98 (https://dejure.org/1998,824)
BVerwG, Entscheidung vom 01. September 1998 - 1 B 41.98 (https://dejure.org/1998,824)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der Gründe für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verletzung der Aufklärungspflicht wegen Nichtbeachtung der gestellten Beweisanträge - Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung im Zusammenhang mit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 50 Abs. 2, Abs. 3 § 55 Abs. 2
    Ausländerrecht - Benennung des Zielstaates in der Abschiebungsandrohung - Abschiebungserfolg als Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Androhung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1999, 73
 
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Wird zitiert von ... (103)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.05.1996 - 1 B 78.96

    Fortbildung - Verfahrensmangel - Staatenloser - GG - Bedarf

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1998 - 1 B 41.98
    In der Rechtsprechung des Senats zu den Duldungsgründen gemäß § 55 Abs. 2 AuslG ist geklärt, daß dann, wenn die Abschiebung nach den Gegebenheiten des Falles nicht aussichtslos erscheint, ein fehlgeschlagener Abschiebungsversuch vorausgesetzt werden darf, bevor eine tatsächliche Unmöglichkeit der Abschiebung angenommen wird (Beschluß vom 21. Mai 1996 - BVerwG 1 B 78.96 - Buchholz 402.240 § 55 AuslG 1990 Nr. 1; Urteil vom 25. September 1997 - BVerwG 1 C 3.97 - Buchholz a.a.O. Nr. 2 = NVwZ 1998, 297).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1998 - 1 B 41.98
    Diese Frage würde sich in einem Revisionsverfahren nicht stellen und rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht, weil das Berufungsurteil insoweit auf einer weiteren, die Entscheidung selbständig tragenden Begründung beruht und die Beschwerde in bezug auf diese Begründung keinen Zulassungsgrund geltend gemacht hat (stRspr.; vgl. Beschluß vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 3.97

    Duldung für vietnamesische Staatsangehörige bei Unmöglichkeit der Abschiebung

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1998 - 1 B 41.98
    In der Rechtsprechung des Senats zu den Duldungsgründen gemäß § 55 Abs. 2 AuslG ist geklärt, daß dann, wenn die Abschiebung nach den Gegebenheiten des Falles nicht aussichtslos erscheint, ein fehlgeschlagener Abschiebungsversuch vorausgesetzt werden darf, bevor eine tatsächliche Unmöglichkeit der Abschiebung angenommen wird (Beschluß vom 21. Mai 1996 - BVerwG 1 B 78.96 - Buchholz 402.240 § 55 AuslG 1990 Nr. 1; Urteil vom 25. September 1997 - BVerwG 1 C 3.97 - Buchholz a.a.O. Nr. 2 = NVwZ 1998, 297).
  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1998 - 1 B 41.98
    Dem liegt die zutreffende Rechtsauffassung zugrunde, eine Abschiebungsandrohung unterliege der Aufhebung nur, soweit (relative) Abschiebungshindernisse im Sinne von § 50 Abs. 3 Satz 2 und 3 AuslG zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung bestanden hätten (vgl. Urteil vom 19. November 1996 - BVerwG 1 C 6.95 - BVerwGE 102, 249 [BVerwG 19.11.1996 - 1 C 6/95]).
  • VGH Hessen, 31.10.1994 - 13 UZ 902/94

    Unerheblichkeit der Staatsangehörigkeit des Ausländers für die Bezeichnung des

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1998 - 1 B 41.98
    Demnach ist es für die rechtliche Beurteilung des in der Abschiebungsandrohung bezeichneten Zielstaates grundsätzlich unerheblich, ob der Ausländer dessen Staatsangehörigkeit besitzt (vgl. VGH Kassel AuAS 1995, 31 = DÖV 1995, 876; VGH Mannheim EZAR 044 Nr. 9; Hailbronner, a.a.O., § 50 AuslG Rn. 13 a; Funke-Kaiser, a.a.O.).
  • VG Gelsenkirchen, 11.07.2018 - 8 L 1240/18

    Zeitlicher Ablauf der gerichtlichen Verfahren um die Abschiebung eines als

    vgl. zu den Maßstäben im Einzelnen: BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2003 - 1 C 21.02 -, BVerwGE 118, 308-313 = juris Rn. 13; Beschluss vom 1. September 1998 - 1 B 41.98 - Buchholz 402.240 § 50 AuslG Nr. 4) = juris Rn. 25.
  • BVerwG, 10.07.2003 - 1 C 21.02

    Asylverfahrensrechtliche Abschiebungsandrohung; zielstaatsbezogene

    Es darf aber auch die Abschiebungsandrohung hinsichtlich eines bestimmten Zielstaats als rechtswidrig aufheben, wenn - wie hier - aufgrund der Prüfung des Asylbegehrens zweifelsfrei feststeht, dass eine Androhung auf Vorrat den vom Gesetzgeber verfolgten Ermächtigungszweck ausnahmsweise verfehlt, weil eine zwangsweise Abschiebung und eine freiwillige Rückkehr in diesen Staat praktisch auf unabsehbare Zeit unmöglich erscheinen (vgl. auch Beschluss des Senats vom 1. September 1998 - BVerwG 1 B 41.98 - Buchholz 402.240 § 50 AuslG Nr. 4).
  • VGH Bayern, 04.01.2017 - 13a ZB 16.30600

    Hazara sind in Afghanistan keiner Gruppenverfolgung ausgesetzt

    Die weiter vom Kläger aufgeworfene Frage, ob hier nicht im Unterschied zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. September 1998 (Az. 1 B 41.98 - InfAuslR 1999, 73) hinsichtlich der Bezeichnung des Zielstaats in der Abschiebungsandrohung etwas anderes gelten müsse, ist einer allgemeinen Klärung nicht zugänglich.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.09.1998 - 1 B 92.98, 1 PKH 13.98   

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BVerwG, 30.09.1998 - 1 B 92.98, 1 PKH 13.98 (https://dejure.org/1998,674)
BVerwG, Entscheidung vom 30.09.1998 - 1 B 92.98, 1 PKH 13.98 (https://dejure.org/1998,674)
BVerwG, Entscheidung vom 30. September 1998 - 1 B 92.98, 1 PKH 13.98 (https://dejure.org/1998,674)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die ordnungsgemäße "Darlegung" der grundsätzlichen Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Anrechnung einer Zeit des Getrenntlebens auf die Dauer der ehelichen Lebensgemeinschaft im Sinn des § 19 Abs. 1 S. 1 ...

  • rechtsportal.de

    Ausländerrecht - Begriff und Dauer der ehelichen Lebensgemeinschaft im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AuslG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1999, 73
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.06.1992 - 1 B 48.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1998 - 1 B 92.98
    Eine dauerhafte Trennung beendet die eheliche Lebensgemeinschaft (vgl. Beschlüsse vom 12. Juni 1992 - BVerwG 1 B 48.92 - Buchholz 402.240 § 23 AuslG 1990 Nr. 1 und vom 9. Januar 1995 - BVerwG 1 B 225.94 - Buchholz 402.240 § 12 AuslG 1990 Nr. 2).
  • BVerwG, 09.01.1995 - 1 B 225.94

    Rechtsfehlerfreie Versagung der Aufenthaltserlaubnis - Trennung eines Deutschen

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1998 - 1 B 92.98
    Eine dauerhafte Trennung beendet die eheliche Lebensgemeinschaft (vgl. Beschlüsse vom 12. Juni 1992 - BVerwG 1 B 48.92 - Buchholz 402.240 § 23 AuslG 1990 Nr. 1 und vom 9. Januar 1995 - BVerwG 1 B 225.94 - Buchholz 402.240 § 12 AuslG 1990 Nr. 2).
  • BVerwG, 27.01.1998 - 1 C 28.96

    Ausländerrecht - Versagung der Aufenthaltserlaubnis bei einem

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1998 - 1 B 92.98
    Der beschließende Senat hat bereits ausgeführt, daß der Gesetzgeber mit der Neuregelung des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. Satz 2 AuslG beabsichtigt hat, Härten zu begegnen, die sich dadurch ergeben können, daß Ausländer - besonders Frauen - aus bestimmten Herkunftsländern bei der Rückkehr in ihre Heimat gerade wegen der Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft besondere Nachteile erleiden (Urteil vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 C 28.96 - Buchholz 402.240 § 19 AuslG 1990 Nr. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2001 - 11 S 1822/01

    Erlöschen der Aufenthaltsgenehmigung wegen Auslandsaufenthalts; Rücknahme einer

    Ob von einem Fortbestand der eheliche Lebensgemeinschaft auszugehen ist, wenn eine räumliche Trennung der Ehegatten vom beiderseitigen Willen getragen wird, die Trennung alsbald wieder aufzuheben, hat es offen gelassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.9.1998 - 1 B 92/98 -, Buchholz 402.240 § 19 AuslG 1990 Nr. 5 = InfAuslR 1999, 72).

    Eine solche Verfestigung kann unter dem Gesichtspunkt der familiären Verbundenheit nicht erreicht werden, wenn die Eheleute tatsächlich auf Dauer getrennt leben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.9.1998, aaO).

    Erfüllte die Klägerin im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids schon nicht das zeitliche Erfordernis von § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AuslG a.F., kann im vorliegenden Zusammenhang offen bleiben, ob in ihrem Fall eine besondere Härte im Sinn der Vorschrift gegeben war (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 30.9.1998 a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 7.4.1997 - 1 B 118/96 -, Buchholz 402.240 § 19 AuslG 1990 Nr. 3).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.2002 - 11 S 800/02

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht - Ehebestandszeit - Unterbrechung der

    Mit der Forderung einer bestimmten Mindestbestandsdauer der "gelebten" Ehe von - nur noch - zwei Jahren in § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AuslG soll der sich hieraus ergebenden Verfestigung der Lebensverhältnisse des nachgezogenen Ausländers in Deutschland Rechnung getragen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.9.1998 - 1 B 92.98 -, [IURIS]. Unproblematisch sind die Fälle, in denen - wie regelmäßig - die eheliche Lebensgemeinschaft während des geforderten Zeitraums fortlaufend besteht. Bei längeren Unterbrechungen wird umgekehrt - zunehmend mit deren Dauer - die Annahme nahe liegen, dass die mit § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AuslG bezweckte und erforderliche Integrationsstufe nicht erreicht worden ist. In einem solchen Fall dürfen nach Sinn und Zweck des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AuslG verschiedene Zeitabschnitte ehelichen Zusammenlebens nicht zusammengerechnet werden. Allerdings führt nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 21.11.2001 - 11 S 1822/01 -, [Juris]) nicht jede Unterbrechung einer ehelichen Lebensgemeinschaft ohne weiteres dazu, dass das zeitliche Erfordernis des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AuslG in vollem Umfang neu erfüllt werden muss (strenger OVG Münster, Beschluss vom 29.11.2000 - 18 B 1627/00 -, AuAS 2001, 67; wie hier Bay.VGH, Beschluss vom 9.2.2001 - 10 CS 00.1916 -, InfAuslR 2001, 279; Beschluss vom 29.2.2000 - 10 CS 99.3494 -, InfAuslR 2000, 402).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat es offen gelassen, ob von einem Fortbestand der ehelichen Lebensgemeinschaft dann auszugehen ist, wenn eine räumliche Trennung der Ehegatten vom beiderseitigen Willen getragen wird, die Trennung alsbald wieder aufzunehmen (vgl. Beschluss vom 30.9.1998 - 1 B 92.98 -, InfAuslR 1999, 72 - Hervorhebung durch den Senat -).

  • OVG Niedersachsen, 31.07.2018 - 2 ME 405/18

    Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Besuch einer Schule bei

    Mit der Härtefallregelung des § 63 Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 NSchG sollen regelmäßig die schwerwiegenden Umstände erfasst werden, denen sich eine Schülerin und ein Schüler bzw. ihre/seine Familie nicht entziehen kann (vgl. zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Härte" in anderen Rechtsgebieten auch BVerwG, Urt. v. 12.4.2017 - 2 C 16.16 -, juris Rn. 36, BVerwGE 158, 364 - 387, Urt. v. 5.10.1972 - 5 C 71.71 - BVerwGE 41, 26 ff, zur Härteklausel des § 88 Abs. 3 BSHG; Beschl. v. 30.9.1998 - 1 B 92.98 -, Buchholz 402.240 Nr. 5 zu § 19 AuslG 1990; B. v. 13.5.1991 - 3 B 36.91 -, Buchholz 427.3 Nr. 4 zu § 301 b LAG).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2006 - 2 M 260/06

    Selbständiges Aufenthaltsrecht

    Eine solche Verfestigung kann unter dem Gesichtspunkt der familiären Verbundenheit nicht erreicht werden, wenn die Eheleute tatsächlich auf Dauer getrennt leben (BVerwG, Beschl. v. 30.09.1998 - 1 B 92.98 - InfAuslR 1999, 72).

    In diesen Fällen besteht die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr (BVerwG, Beschl. v. 30.09.1998, a. a. O.), ohne dass es aber umgekehrt auf das bürgerlich-rechtliche Vorliegen der Voraussetzungen für eine Ehescheidung, insbesondere auf den Ablauf des Trennungsjahres, stets ankommt (BVerwG, Beschl. v. 12.06.1992 - 1 B 48/92 - InfAuslR 1992, 305).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2017 - 3 B 5.16

    Erlöschen des Aufenthaltsrechts eines Drittstaatsangehörigen durch Wegzug seines

    Insoweit kommt es auf den tatsächlichen und nicht - wie im Unionsrecht - auf den rechtlichen Bestand der Ehe an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. September 1998 - 1 B 92/98 - juris Rn. 4).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.02.1999 - 11 B 10100/99

    Ehegatten; Mißhandlung; Eheliche Lebensgemeinschaft

    Wie aber gerade der Zusammenhang zwischen der Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft und der bestehenden Rückkehrverpflichtung zeigt, hat der Gesetzgeber mit dieser Neuregelung beabsichtigt, Härten zu begegnen, die sich daraus ergeben können, dass Ausländern - besonders Frauen - aus bestimmten Herkunftsländern bei der Rückkehr in ihre Heimat gerade wegen der Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft besondere Nachteile entstehen (so BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1998 - 1 C 28.96 - InfAuslR 1998, 279 = NVwZ 98, 745 = EZAR 023 Nr. 12 S. 4 und Beschluss vom 30. September 1998 - 1 B 92.98 - sowie VGH BW, Urteil vom 25. März 1998 - 13 S 2792/96 - EZAR 023 Nr. 11 S. 7).

    Zwar können Fälle außergewöhnlicher Härte insbesondere gegeben sein, wenn der ausländische Ehegatte wegen physischer oder psychischer Misshandlung die eheliche Lebensgemeinschaft aufgegeben hat (so BVerwG, Beschluss vom 30. September 1998 a.a.O. unter Hinweis auf die Begründung zum Entwurf der Neufassung des § 19 Abs. 1 AuslG (BT-Drs. 13/4948 S. 8).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2003 - 17 B 2548/02

    Rückkehrverpflichtung bei Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft ; Erlangung

    vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1998 - 1 C 28.96 -, Buchholz 402.240 § 19 AuslG 1990 Nr. 4, und Beschluss vom 30. September 1998 - 1 B 92.98 -, Buchholz, a.a.O., Nr. 5.

    So auch BVerwG, Beschluss vom 30. September 1998 - 1 B 92.98 -, a.a.O.; OVG NRW, Beschluss vom 24. Januar 2003 - 18 B 2157/02 - vgl. zum Ganzen ferner Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) vom 14. März 2000, BT-Drs.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.2002 - 10 S 2485/01

    Streit um Umgangsrecht vom Ausland aus; besondere Härte i.S.d. AuslG 1990 § 19

    Eine solche außergewöhnliche Härte wäre nur dann anzunehmen gewesen, wenn im konkreten Fall besondere Umstände vorgelegen hätten, aus denen sich ergab, dass die Beendigung des Aufenthalts des Klägers im Bundesgebiet schlechthin unvertretbar gewesen wäre (vgl. § 19 Abs. 1 Satz 2 AuslG a.F. sowie BVerwG, Beschl. v. 30. September 1998, InfAuslR 1999, 72 = Buchholz 402.240 § 19 AuslG 1990 Nr. 5; OVG Hamburg, Beschl. v. 27. Oktober 1999, InfAuslR 2000, 184 = AuAS 2000, 51; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 3. Februar 1999, NVwZ-RR 1999, 470 = InfAuslR 1999, 233).
  • VG München, 24.07.2008 - M 24 K 07.1409

    Nachträgliche zeitliche Beschränkung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des

    Mit der Forderung einer bestimmten Mindestbestandsdauer der "gelebten" Ehe von - nur noch - zwei Jahren in § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AuslG soll der sich hieraus ergebenden Verfestigung der Lebensverhältnisse des nachgezogenen Ausländers in Deutschland Rechnung getragen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.9.1998 - 1 B 92.98 -, [JURIS]. Unproblematisch sind die Fälle, in denen - wie regelmäßig - die eheliche Lebensgemeinschaft während des geforderten Zeitraums fortlaufend besteht. Bei längeren Unterbrechungen wird umgekehrt - zunehmend mit deren Dauer - die Annahme nahe liegen, dass die mit § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AuslG bezweckte und erforderliche Integrationsstufe nicht erreicht worden ist. In einem solchen Fall dürfen nach Sinn und Zweck des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AuslG verschiedene Zeitabschnitte ehelichen Zusammenlebens nicht zusammengerechnet werden. Allerdings führt nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 21.11.2001 - 11 S 1822/01 -, [Juris]) nicht jede Unterbrechung einer ehelichen Lebensgemeinschaft ohne weiteres dazu, dass das zeitliche Erfordernis des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AuslG in vollem Umfang neu erfüllt werden muss (strenger OVG Münster, Beschluss vom 29.11.2000 - 18 B 1627/00 -, AuAS 2001, 67; wie hier BayVGH, Beschluss vom 9.2.2001 - 10 CS 00.1916 -, InfAuslR 2001, 279; Beschluss vom 29.2.2000 - 10 CS 99.3494 -, InfAuslR 2000, 402).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat es offen gelassen, ob von einem Fortbestand der ehelichen Lebensgemeinschaft dann auszugehen ist, wenn eine räumliche Trennung der Ehegatten vom beiderseitigen Willen getragen wird, die Trennung alsbald wieder aufzuheben (vgl. Beschluss vom 30.9.1998 - 1 B 92.98 -, InfAuslR 1999, 72 - Hervorhebung durch den Senat -).

  • VGH Hessen, 05.04.2000 - 12 TG 43/00

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten - Misshandlung durch den Ehegatten

    Mit der am 1. Dezember 1997 in Kraft getretenen Neuregelung in § 19 Abs. 1 AuslG (Gesetz vom 29.10.1997, BGBl. I S. 2584) soll außergewöhnlichen Härten begegnet werden, die sich daraus ergeben, dass Ausländern - besonders Frauen - aus bestimmten Herkunftsländern bei der Rückkehr gerade wegen der Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft besondere Nachteile entstehen (BVerwG, 27.01.1998 - 1 C 28.96 -, EZAR 023 Nr. 12 = NVwZ 1998, 745, InfAuslR 1998, 279; vgl. auch BVerwG, 30.09.1998 - 1 B 92.98 -, InfAuslR 1999, 72; vgl. ferner Nr. 19.1.2.1 und 19.1.2.2 AuslG-VwV-E in BR-Drs. 672/98).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2000 - 18 B 814/99

    Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis wegen fehlender ehelicher

  • VG Darmstadt, 12.10.2009 - 5 L 971/09

    Fehlende Anrechnungsfähigkeit einer fiktiven Aufenthaltserlaubnis auf die

  • BVerwG, 21.09.2006 - 1 B 129.06

    Verwerfung der Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in

  • VG Darmstadt, 07.10.2011 - 5 L 1089/11

    Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis

  • OVG Sachsen, 08.01.2004 - 3 BS 113/02

    Aufenthaltserlaubnis, Duldungsfiktion, Versagungsgrund

  • VG Darmstadt, 17.09.2009 - 5 L 1411/08

    Zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für türkischen Staatsangehörigen unter

  • VGH Bayern, 13.09.2005 - 24 C 05.1733

    Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe, Verlängerung einer

  • VG München, 12.07.2018 - M 10 K 18.1222

    Anforderungen an das Bestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft

  • OVG Sachsen, 18.11.2003 - 3 BS 430/02

    Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsgestattung, Ehebestandszeit

  • OVG Niedersachsen, 25.09.2002 - 8 MA 18/02

    Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung; Wahrung der ehelichen Lebensgemeinschaft

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2002 - 14 B 53/02

    eigenständige Aufenthaltserlaubnis, besondere Härte, Duldung, rechtliche

  • VG Düsseldorf, 03.12.2003 - 27 L 832/03

    Ordnungsverfügung hinsichtlich der nachträglichen zeitlichen Beschränkung einer

  • VG Karlsruhe, 15.02.2001 - 6 K 861/00

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten - Ehebestandszeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2000 - 19 B 1784/99

    Anfechtung einer Abschiebungsandrohung im Wege des einstweilgen Rechtsschutzes;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.1999 - 18 B 634/98

    Außergewöhnliche Härte für den ausländischen Ehegatten bei einer Rückkehr in sein

  • VG Düsseldorf, 19.02.2015 - 8 K 6063/14

    Nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis eines

  • VGH Bayern, 13.09.2005 - 24 C 05.1734

    Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe, Verlängerung einer

  • VG Karlsruhe, 16.12.2004 - 8 K 1114/04

    Nachträgliche Befristung einer Aufenthaltsbefugnis nach Auflösung ehelicher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2003 - 17 B 1860/02

    Voraussetzungen eines eheunabhängigen Aufenthaltsrechts

  • VG Augsburg, 11.08.2020 - Au 1 K 19.867

    Nachträgliche zeitliche Beschränkung einer Aufenthaltserlaubnis

  • VG Minden, 18.12.2002 - 11 L 1463/02

    Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung; Nachträgliche zeitliche Beschränkung

  • OVG Niedersachsen, 30.09.1999 - 11 M 3347/99

    Dauer einer ehelichen Lebensgemeinschaft;; Aufenthaltserlaubnis; Ehebestandszeit;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.1999 - 18 B 1139/98

    Vorliegen einer außergewöhnliche Härte nach § 19 Abs. 1 S. 2 Ausländergesetz

  • VG Köln, 18.01.2011 - 5 K 4805/10

    Erforderlichkeit einer tatsächlichen Verbundenheit zwischen Eheleuten für ein

  • VG München, 11.04.2008 - M 21 S 07.2171

    Versagung der Verlängerung eines Aufenthaltstitels - keine eheliche

  • VGH Bayern, 06.03.2008 - 10 B 07.1316

    Zwei-Jahres-Frist; Trennung; Zeitpunkt

  • VG Augsburg, 28.01.2008 - Au 1 S 07.1736

    Serbische Staatsangehörige; Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; keine

  • OVG Hamburg, 05.09.2000 - 5 Bs 184/00
  • VG München, 16.12.2008 - M 12 S 08.5735

    Antragsänderung; Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen; dauerhafte

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