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   BVerfG, 22.01.1999 - 2 BvR 86/97   

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BVerfG, 22.01.1999 - 2 BvR 86/97 (https://dejure.org/1999,508)
BVerfG, Entscheidung vom 22.01.1999 - 2 BvR 86/97 (https://dejure.org/1999,508)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Januar 1999 - 2 BvR 86/97 (https://dejure.org/1999,508)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Asylgrundrechts durch Verkennung der verfassungsrechtlichen Anforderungen an die fachgerichtliche Feststellung und Beurteilung des Charakters einer staatlichen Maßnahme als "politische Verfolgung" und an die Würdigung des Vorbringens eines Asylbewerbers zu ...

  • Wolters Kluwer

    Politische Verfolgung - Staatliche Maßnahme - Fachgerichtliche Beurteilung - Asylbewerber - Gleichheitsgebot - Grundrecht auf Asyl - Rechtliches Gehör

  • VN-Flüchtlingsbehörde (Volltext/Auszüge)
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1; GG Art. 16 a Abs. 1
    Türkei, Kurden, PKK, Sympathisanten, Haft, Folter, Glaubwürdigkeit, Familienangehörige, PKK, Mitglieder, Beweisantrag, Wahrunterstellung, Strafverfolgung, Terrorismusbekämpfung, Politmalus, Rechtliches Gehör, Sachaufklärungspflicht, Verfolgungszusammenhang, Situation bei ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93c; ; BVerfGG § ... 93b; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchst. b; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93c Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 93c Abs. 2; ; BVerfGG § 95 Abs. 2; ; BVerfGG § 34a Abs. 2; ; AuslG § 51 Abs. 1; ; AuslG § 53; ; AsylVfG § 78 Abs. 3; ; AsylVfG § 26; ; AsylVfG § 71 Abs. 1; ; VwGO § 86 Abs. 1 Satz 1; ; VwGO § 86 Abs. 1; ; VwVfG § 51 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die fachgerichtliche Feststellung und Beurteilung des Charakters einer staatlichen Maßnahme als "politische Verfolgung"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 81
  • NVwZ Beilage 1999, 81
  • NVwZ-RR 1999, 81
  • NVwZ-RR Beilage 1999, 81
  • InfAuslR 1999, 273
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerfG, 22.01.1999 - 2 BvR 86/97
    Geht es dabei um Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit, so stellt generell jede derartige nicht ganz unerhebliche Maßnahme staatlicher Stellen, die an die politische Überzeugung oder Betätigung eines Betroffenen anknüpft, politische Verfolgung dar, ohne daß es insoweit noch auf eine besondere Intensität oder Schwere des Eingriffs ankommt (vgl. BVerfGE 54, 341 ; 80, 315 ; vgl. auch BVerwGE 80, 321 ; 87, 141 ).

    Auch eine danach nicht asylerhebliche Strafverfolgung kann freilich in politische Verfolgung umschlagen, wenn objektive Umstände darauf schließen lassen, daß der Betroffene wegen eines asylerheblichen Merkmals eine härtere als die sonst übliche Behandlung erleidet (vgl. im einzelnen BVerfGE 80, 315 ).

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn objektive Umstände - z.B. eine gesteigerte Verfolgungsintensität in Form einer härteren Bestrafung - darauf schließen lassen, daß der Betroffene gleichwohl wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt wird (vgl. BVerfGE 80, 315 ; 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Beschlüsse vom 8. Oktober 1990 - 2 BvR 508/86 -, InfAuslR 1991, 18 , vom 25. April 1991 - 2 BvR 1437/90 -, InfAuslR 1991, 257 und vom 3. Juli 1996 - 2 BvR 1957/94 -, DVBl 1996, S. 1250).

    Bejahendenfalls läßt sich nicht von vornherein ausschließen, daß die staatlichen Maßnahmen - objektiv gesehen - zumindest auch auf die Ethnie gerichtet sind und an diese Zugehörigkeit anknüpfen (vgl. BVerfGE 80, 315 ; 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Beschlüsse vom 9. Dezember 1993 - 2 BvR 1638/93 -, InfAuslR 1994, 105 und - 2 BvR 1916/93 -, InfAuslR 1994, 156 ).

    b) Das Verwaltungsgericht ist der Frage, ob die dem Beschwerdeführer zu 1. widerfahrenen staatlichen Maßnahmen härter als diejenigen zur Verfolgung ähnlicher nicht politischer Straftaten von vergleichbarer Gefährlichkeit und damit asylrelevant (vgl. BVerfGE 80, 315 ) gewesen sein könnten, nicht nachgegangen, weil die Beschwerdeführer hierfür nichts dargelegt hätten; auch aus der allgemeinen Lageerkenntnis sei dies nicht erkennbar.

    Der asylrechtlich geforderte Kausalzusammenhang zwischen politischer Verfolgung und Flucht fehlt nur dann, wenn ein Asylbewerber nach erlittener politischer Verfolgung noch längere Zeit im Heimatland verbleibt und in dieser Zeit dort unbehelligt und verfolgungsfrei leben kann (vgl. BVerfGE 74, 51 ; 80, 315 ; BVerwGE 87, 52 ; 87, 141 ).

    Die Rückkehr in den Herkunftsstaat wäre ihm danach nur dann zumutbar, wenn er in allen Landesteilen der Türkei für die absehbare Zukunft hinreichend sicher vor (erneuter) Verfolgung wäre (vgl. BVerfGE 54, 341 ) oder jedenfalls verfolgungsfrei eine zumutbare inländische Fluchtalternative erreichen könnte (vgl. BVerfGE 80, 315 ; 81, 58 ).

  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus BVerfG, 22.01.1999 - 2 BvR 86/97
    Geht es dabei um Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit, so stellt generell jede derartige nicht ganz unerhebliche Maßnahme staatlicher Stellen, die an die politische Überzeugung oder Betätigung eines Betroffenen anknüpft, politische Verfolgung dar, ohne daß es insoweit noch auf eine besondere Intensität oder Schwere des Eingriffs ankommt (vgl. BVerfGE 54, 341 ; 80, 315 ; vgl. auch BVerwGE 80, 321 ; 87, 141 ).

    Der asylrechtlich geforderte Kausalzusammenhang zwischen politischer Verfolgung und Flucht fehlt nur dann, wenn ein Asylbewerber nach erlittener politischer Verfolgung noch längere Zeit im Heimatland verbleibt und in dieser Zeit dort unbehelligt und verfolgungsfrei leben kann (vgl. BVerfGE 74, 51 ; 80, 315 ; BVerwGE 87, 52 ; 87, 141 ).

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerfG, 22.01.1999 - 2 BvR 86/97
    Geht es dabei um Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit, so stellt generell jede derartige nicht ganz unerhebliche Maßnahme staatlicher Stellen, die an die politische Überzeugung oder Betätigung eines Betroffenen anknüpft, politische Verfolgung dar, ohne daß es insoweit noch auf eine besondere Intensität oder Schwere des Eingriffs ankommt (vgl. BVerfGE 54, 341 ; 80, 315 ; vgl. auch BVerwGE 80, 321 ; 87, 141 ).

    Die Rückkehr in den Herkunftsstaat wäre ihm danach nur dann zumutbar, wenn er in allen Landesteilen der Türkei für die absehbare Zukunft hinreichend sicher vor (erneuter) Verfolgung wäre (vgl. BVerfGE 54, 341 ) oder jedenfalls verfolgungsfrei eine zumutbare inländische Fluchtalternative erreichen könnte (vgl. BVerfGE 80, 315 ; 81, 58 ).

  • BVerfG, 22.07.1996 - 2 BvR 1416/94

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines türkischen Asylbewerbers

    Auszug aus BVerfG, 22.01.1999 - 2 BvR 86/97
    Verfassungsrechtlich zu beanstanden ist eine fachgerichtliche Bewertung nur dann, wenn sie anhand der gegebenen Begründung nicht mehr nachvollziehbar ist (vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Beschlüsse vom 20. Juni 1990 - 2 BvR 1727/89 -, InfAuslR 1991, 85 ; vom 12. März 1992 - 2 BvR 721/91 -, InfAuslR 1992, 231 und vom 22. Juli 1996 - 2 BvR 1416/94 -, NVwZ-Beilage 2/97, S. 11).

    Zu den asylspezifischen Anforderungen an die gerichtliche Ermittlungstiefe gehört es in der Regel, tatsächlichen oder vermeintlichen Unklarheiten oder Widersprüchen im Sachvortrag des Asylbewerbers, etwa durch dessen Befragung, nachzugehen (vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Beschluß vom 22. Juli 1996 - 2 BvR 1416/94 -, NVwZ-Beilage 2/97, S. 11).

  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 22.01.1999 - 2 BvR 86/97
    Auch unmenschliche Behandlung, insbesondere Folter, kann sich dann als asylrelevante Verfolgung darstellen, wenn sie wegen asylrelevanter Merkmale oder im Blick auf diese in verschärfter Form eingesetzt wird (BVerfGE 81, 142 ).

    Allerdings kann auch in derartigen Fällen eine asylerhebliche Verfolgung dann vorliegen, wenn zusätzliche Umstände für eine solche Annahme sprechen (vgl. BVerfGE 81, 142 ).

  • BVerfG, 18.02.1993 - 2 BvR 1869/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus BVerfG, 22.01.1999 - 2 BvR 86/97
    Dem hier angegriffenen Urteil läßt sich indes nicht einmal ansatzweise entnehmen, auf welchen Tatsachen und Beweisergebnissen die "allgemeine Lageerkenntnis" des Gerichts basiert (vgl. hierzu auch 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Beschluß vom 18. Februar 1993 - 2 BvR 1869/92 -, InfAuslR 1993, 146 ).
  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 60.89

    Religiöse Verfolgung als Asylgrund

    Auszug aus BVerfG, 22.01.1999 - 2 BvR 86/97
    Der asylrechtlich geforderte Kausalzusammenhang zwischen politischer Verfolgung und Flucht fehlt nur dann, wenn ein Asylbewerber nach erlittener politischer Verfolgung noch längere Zeit im Heimatland verbleibt und in dieser Zeit dort unbehelligt und verfolgungsfrei leben kann (vgl. BVerfGE 74, 51 ; 80, 315 ; BVerwGE 87, 52 ; 87, 141 ).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 22.01.1999 - 2 BvR 86/97
    Schon der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG gebietet den Gerichten, nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse (einschließlich Presseberichte und Behördenauskünfte) zu verwerten, die von einem Verfahrensbeteiligten oder vom Gericht - im einzelnen bezeichnet - zum Gegenstand des Verfahrens gemacht worden sind und zu denen sich die Beteiligten äußern konnten (BVerfGE 70, 180 ).
  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerfG, 22.01.1999 - 2 BvR 86/97
    Der asylrechtlich geforderte Kausalzusammenhang zwischen politischer Verfolgung und Flucht fehlt nur dann, wenn ein Asylbewerber nach erlittener politischer Verfolgung noch längere Zeit im Heimatland verbleibt und in dieser Zeit dort unbehelligt und verfolgungsfrei leben kann (vgl. BVerfGE 74, 51 ; 80, 315 ; BVerwGE 87, 52 ; 87, 141 ).
  • BVerfG, 10.11.1989 - 2 BvR 403/84

    Religion - Existenzminimum - Fluchtalternative

    Auszug aus BVerfG, 22.01.1999 - 2 BvR 86/97
    Die Rückkehr in den Herkunftsstaat wäre ihm danach nur dann zumutbar, wenn er in allen Landesteilen der Türkei für die absehbare Zukunft hinreichend sicher vor (erneuter) Verfolgung wäre (vgl. BVerfGE 54, 341 ) oder jedenfalls verfolgungsfrei eine zumutbare inländische Fluchtalternative erreichen könnte (vgl. BVerfGE 80, 315 ; 81, 58 ).
  • BVerfG, 18.01.1990 - 2 BvR 760/88

    Gerichtliche Aufklärungspflicht im Asylverfahren

  • BVerfG, 12.03.1992 - 2 BvR 721/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beurteilung wesentlicher Fluchtgründe

  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 37.88

    Gläubiger - Religionsfreiheit - Verfolgung - Verletzung der Menschenwürde -

  • BVerfG, 09.12.1993 - 2 BvR 1638/93

    Verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Beurteilung der asylrechtlichen Relevanz

  • BVerfG, 03.07.1996 - 2 BvR 1957/94

    Verkennung der verfassungsrechtlichen Anforderungen an die fachgerichtliche

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

  • BVerfG, 09.12.1993 - 2 BvR 1916/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung einer Bürgerkriegs- bzw.

  • BVerfG, 20.06.1990 - 2 BvR 1727/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

  • BVerfG, 08.10.1990 - 2 BvR 508/86

    Asylrechtsbegründungsfähigkeit von Maßnahmen der staatlichen Selbstverteidigung

  • BVerfG, 25.04.1991 - 2 BvR 1437/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Ausschluß des Asylanspruchs infolge

  • BVerfG, 25.02.1981 - 1 BvR 413/80

    Rechtsschutz im Asylverfahren

  • BVerfG, 15.02.2000 - 2 BvR 752/97

    Verletzung des Asylgrundrechts durch Verkennung der verfassungsrechtlichen

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn objektive Umstände - z.B. eine gesteigerte Verfolgungsintensität in Form einer härteren Bestrafung - darauf schließen lassen, dass der Betroffene gleichwohl wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt wird (vgl. BVerfGE 80, 315 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Oktober 1990 - 2 BvR 508/86 -, InfAuslR 1991, S. 18 , vom 25. April 1991 - 2 BvR 1437/90 -, InfAuslR 1991, S. 257 , vom 3. Juli 1996 - 2 BvR 1957/94 -, InfAuslR 1996, S. 318 , und vom 22. Januar 1999 - 2 BvR 86/97 -, InfAuslR 1999, S. 273 ).

    Bejahendenfalls lässt sich nicht von vornherein ausschließen, dass die staatlichen Maßnahmen - objektiv gesehen - zumindest auch auf die Ethnie gerichtet sind und an diese Zugehörigkeit anknüpfen (vgl. BVerfGE 80, 315 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 1993 - 2 BvR 1638/93 -, InfAuslR 1994, S. 105 , - 2 BvR 1916/93 -, InfAuslR 1994, S. 156 , und vom 22. Januar 1999 - 2 BvR 86/97 -, InfAuslR 1999, S. 273 ).

    Verfassungsrechtlich zu beanstanden ist eine fachgerichtliche Bewertung jedoch dann, wenn sie anhand der gegebenen Begründung nicht mehr nachvollziehbar ist (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 1990 - 2 BvR 1727/89 -, InfAuslR 1991, S. 85 , vom 12. März 1992 - 2 BvR 721/91 -, InfAuslR 1992, S. 231 , vom 22. Juli 1996 - 2 BvR 1416/94 -, NVwZ-Beilage 2/97, S. 11, und vom 22. Januar 1999 - 2 BvR 86/97 -, InfAuslR 1999, S. 273 ).

    Angesichts der Feststellungsbedürftigkeit des Asylgrundrechts (vgl. dazu BVerfGE 56, 216 ; 60, 253 ; 94, 166 ) hat die Sachaufklärungspflicht des Verwaltungsgerichts (§ 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO) verfassungsrechtliches Gewicht (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Januar 1990 - 2 BvR 760/88 -, InfAuslR 1990, S. 161 , und vom 22. Januar 1999 - 2 BvR 86/97 -, InfAuslR 1999, S. 273 ).

    Zu den asylspezifischen Anforderungen an die gerichtliche Ermittlungstiefe gehört es in der Regel, tatsächlichen oder vermeintlichen Unklarheiten oder Widersprüchen im Sachvortrag des Asylbewerbers, etwa durch dessen Befragung, nachzugehen (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juli 1996 - 2 BvR 1416/94 -, NVwZ-Beilage 2/97, S. 11, und vom 22. Januar 1999 - 2 BvR 86/97 -, InfAuslR 1999, S. 273 ).

    Hierzu bestand vorliegend insbesondere deshalb Anlass, weil auch das hier zuständige Niedersächsische Oberverwaltungsgericht u.a. von einer im Vergleich zu sonstigen Straftätern häufigeren und härteren Misshandlung solcher Häftlinge im türkischen Polizeigewahrsam ausgeht, denen eine staatsfeindliche Gesinnung zugeschrieben wird (vgl. Beschluss der 1. Kammer vom 22. Januar 1999 - 2 BvR 86/97 -, InfAuslR 1999, S. 273 ).

  • BVerfG, 03.03.2000 - 2 BvR 39/98

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines libanesischen Asylbewerbers

    Verfassungsrechtlich zu beanstanden ist eine fachgerichtliche Bewertung jedoch dann, wenn sie anhand der gegebenen Begründung nicht mehr nachvollziehbar ist (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 1990 - 2 BvR 1727/89 -, InfAuslR 1991, S. 85 , vom 12. März 1992 - 2 BvR 721/91 -, InfAuslR 1992, S. 231 , vom 22. Juli 1996 - 2 BvR 1416/94 -, InfAuslR 1996, S. 355 , und vom 22. Januar 1999 - 2 BvR 86/97 -, InfAuslR 1999, S. 273 ).

    Angesichts der Feststellungsbedürftigkeit des Asylgrundrechts (vgl. dazu BVerfGE 56, 216 ; 60, 253 ; 94, 166 ) hat die Sachaufklärungspflicht des Verwaltungsgerichts (§ 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO) verfassungsrechtliches Gewicht (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Januar 1990 - 2 BvR 760/88 -, InfAuslR 1990, S. 161 , und vom 22. Januar 1999 - 2 BvR 86/97 -, InfAuslR 1999, S. 273 ).

  • BVerfG, 12.02.2008 - 2 BvR 2141/06

    Verletzung des Grundrechts auf Asyl (Art 16a Abs 1 GG) durch unzureichende

    Auch eine danach nicht asylerhebliche Strafverfolgung kann freilich in politische Verfolgung umschlagen, wenn objektive Umstände darauf schließen lassen, dass der Betroffene wegen eines asylerheblichen Merkmals eine härtere als die sonst übliche Behandlung erleidet (vgl. BVerfGE 80, 315 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 1999 - 2 BvR 86/97 -, InfAuslR 1999, S. 273 ).
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