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   OVG Hamburg, 01.07.1999 - 3 Bf 196/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11439
OVG Hamburg, 01.07.1999 - 3 Bf 196/98 (https://dejure.org/1999,11439)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 01.07.1999 - 3 Bf 196/98 (https://dejure.org/1999,11439)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 01. Juli 1999 - 3 Bf 196/98 (https://dejure.org/1999,11439)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eheschließung eines Ausländers nach seiner Einreise ; Befreiung eines Ausländers von der Visumspflicht bei Eheschließung nach seiner Einreise; Voraussetzungen der Befreiung eines Ausländers von der Visumspflicht; Anspruch eines Ausländers auf Erteilung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 118 (Ls.)
  • InfAuslR 2000, 69
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 55.75

    Voraussetzungen für die Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis -

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  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Auslegung - Rechtsstaatsprinzip - Grundsatz der

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  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter

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  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2003 - 4 S 1542/02

    Dienstbezüge bei begrenzter Dienstfähigkeit ohne Versorgungsabschlag

    Da die sich vorliegend im Streit befindliche wiederkehrende, aus dem zwischen den Beteiligten bestehenden öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis herrührende Geldleistung für die Dauer der ersten drei Jahre nach Klageerhebung beziffert werden kann, ist nach Ansicht des Senats der Anwendungsbereich dieser Vorschrift und nicht derjenige des § 13 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 GKG eröffnet (vgl. aber zu den nicht bezifferten Geldleistungen BVerwG, Beschluss vom 13.09.1999, Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 106 = NVwZ-RR 2000, 118).
  • VGH Hessen, 15.07.2003 - 12 TG 1484/03

    Ausweisung; Ehe mit einer Deutschen ausländischer Abstammung

    Vielmehr ist auch für die Ermessensausübung nach §§ 23 Abs. 3, 17 Abs. 5 AuslG die Schutzwirkung des § 48 Abs. 1 Nr. 4 AuslG zu beachten und darf dementsprechend die Verlängerung nur bei einer schwerwiegenden Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und der darin zum Ausdruck gelangten besondere Gefährlichkeit auch für die Zukunft versagt werden (siehe OVG Hamburg, 01.07.1999 - 3 Bf 196/98 -, EZAR 021 Nr. 7 = InfAuslR 2000, 69; VGH Baden-Württemberg, 08.03.1995 - 11 S 2908/94 -, ESVGH 45, 198; Renner, a.a.O., § 23 AuslG Rdnr. 10; GK-AuslR, § 23 AuslG Rdnr. 90).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2007 - 17 B 548/06

    Ausländerrechtliche Sanktionierung einer vorsätzlichen Täuschung der

    vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 1. Juli 1999 - 3 Bf 196/98 -, InfAuslR 2000, 69 und Zeitler, HTK-AuslR / § 5 AufenthG / zu Abs. 1 Nr. 2 Anm. 3.
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