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   VGH Baden-Württemberg, 11.10.2000 - 11 S 1206/00   

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VGH Baden-Württemberg, 11.10.2000 - 11 S 1206/00 (https://dejure.org/2000,2249)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.10.2000 - 11 S 1206/00 (https://dejure.org/2000,2249)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Oktober 2000 - 11 S 1206/00 (https://dejure.org/2000,2249)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Unverhältnismäßige Regelausweisung eines Ausländers der zweiten Generation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, Beilage Nr. 2, 17
  • FamRZ 2001, 914 (Ls.)
  • VBlBW 2001, 196
  • InfAuslR 2001, 119
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.1998 - 13 S 1588/97

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten - Vermeidung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.10.2000 - 11 S 1206/00
    Die Frage, ob ein Ausnahmefall gegeben ist, unterliegt voller gerichtlicher Nachprüfung, bei der alle Umstände der strafgerichtlichen Verurteilung und die sonstigen Verhältnisse des Betroffenen zu berücksichtigen sind (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 29.9.1998, Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 16 = InfAuslR 1999, 27 m.w.N.).

    Nach Lage der Akten könnte jedoch eine Abweichung von der gesetzlichen Regel des § 47 Abs. 3 Satz 1 AuslG im Hinblick auf Art. 8 EMRK geboten sein, der bei ausländerrechtlichen Entscheidungen zu beachten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.9.1998 a.a.O.).

    Eine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes kommt danach etwa bei Ausländern in Betracht, die aufgrund ihrer gesamten Entwicklung faktisch zu Inländern geworden sind und denen wegen der Besonderheiten des Falles ein Leben im Staat ihrer Staatsangehörigkeit, zu dem sie keinen Bezug haben, nicht zuzumuten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.9.1998 a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.1998 - 10 B 11661/98

    Verhältnismäßigkeit von Ausweisungen; Aufenthaltsbeendigung; Ist-Ausweisung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.10.2000 - 11 S 1206/00
    In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 8 EMRK sind dabei vor allem das Fehlen jeglicher Bindungen zum Herkunftsstaat und das Bemühen des Betroffenen um Entlassung aus der Staatsangehörigkeit des Herkunftsstaats als gewichtige Gründe für die Unverhältnismäßigkeit einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme angesehen worden (vgl. EGMR, Urt. v. 30.11.1999 (Baghli), InfAuslR 2000, 53; Urt. v. 21.10.1997 (Boujlifa), InfAuslR 1998, 1; Urt. v. 26.9.1997 (Mehemi), NVwZ 1998, 164; Urt. v. 26.3.1992 (Beldjoudi); Beschl. v. 9.3.1999 - 38687/97 -, nachgewiesen bei Zander, Übersicht über die Entscheidungen des EGMR, InfAuslR 1999, 433; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 22.9.1998, InfAuslR 1998, 496).
  • EGMR, 26.09.1997 - 25017/94

    MEHEMI v. FRANCE

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.10.2000 - 11 S 1206/00
    In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 8 EMRK sind dabei vor allem das Fehlen jeglicher Bindungen zum Herkunftsstaat und das Bemühen des Betroffenen um Entlassung aus der Staatsangehörigkeit des Herkunftsstaats als gewichtige Gründe für die Unverhältnismäßigkeit einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme angesehen worden (vgl. EGMR, Urt. v. 30.11.1999 (Baghli), InfAuslR 2000, 53; Urt. v. 21.10.1997 (Boujlifa), InfAuslR 1998, 1; Urt. v. 26.9.1997 (Mehemi), NVwZ 1998, 164; Urt. v. 26.3.1992 (Beldjoudi); Beschl. v. 9.3.1999 - 38687/97 -, nachgewiesen bei Zander, Übersicht über die Entscheidungen des EGMR, InfAuslR 1999, 433; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 22.9.1998, InfAuslR 1998, 496).
  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.10.2000 - 11 S 1206/00
    Soweit sich der Anwendungsbereich des Art. 8 EMRK mit dem des Art. 6 GG deckt, vermittelt er zwar keinen weitergehenden Schutz als dieser (BVerwG, Urt. v. 9.12.1997, BVerwGE 106, 13 = NVwZ 1998, 742).
  • BVerwG, 27.01.1998 - 1 C 28.96

    Ausländerrecht - Versagung der Aufenthaltserlaubnis bei einem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.10.2000 - 11 S 1206/00
    Um gleichwohl eine familiäre Lebensgemeinschaft anzunehmen, bedürfte es zusätzlicher Anhaltspunkte, etwa intensiver Kontakte des Antragstellers zu seinem Kind und der Übernahme eines nicht unerheblichen Anteils an der Betreuung und Erziehung oder sonstiger vergleichbarer Beistandsleistungen, welche geeignet sind, das Fehlen eines gemeinsamen Lebensmittelpunktes weitgehend auszugleichen (BVerwG, Urt. v. 27.1.1998, Buchholz 402.240 § 19 AuslG 1990 Nr. 4 = InfAuslR 1998, 279).
  • EGMR, 09.03.1999 - 38687/97

    DJAID contre la FRANCE

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.10.2000 - 11 S 1206/00
    In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 8 EMRK sind dabei vor allem das Fehlen jeglicher Bindungen zum Herkunftsstaat und das Bemühen des Betroffenen um Entlassung aus der Staatsangehörigkeit des Herkunftsstaats als gewichtige Gründe für die Unverhältnismäßigkeit einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme angesehen worden (vgl. EGMR, Urt. v. 30.11.1999 (Baghli), InfAuslR 2000, 53; Urt. v. 21.10.1997 (Boujlifa), InfAuslR 1998, 1; Urt. v. 26.9.1997 (Mehemi), NVwZ 1998, 164; Urt. v. 26.3.1992 (Beldjoudi); Beschl. v. 9.3.1999 - 38687/97 -, nachgewiesen bei Zander, Übersicht über die Entscheidungen des EGMR, InfAuslR 1999, 433; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 22.9.1998, InfAuslR 1998, 496).
  • BVerwG, 29.07.1993 - 1 C 25.93

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Rückschaffungsverbot - Rückbeförderungsverbot

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.10.2000 - 11 S 1206/00
    Einer besonderen Intensität dieser Beziehungen bedarf es dazu nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.7.1993, BVerwGE 94, 35 = InfAuslR 1994, 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 17.94

    Ausweisung wegen Beihilfe zum Heroinhandel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.10.2000 - 11 S 1206/00
    Anhaltspunkte dafür, dass in dem für die gerichtliche Beurteilung maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses der Ausweisungsverfügung in spezial- und generalpräventiver Hinsicht (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 28.1.1997, Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 10 = InfAuslR 1997, 296) eine Ausnahme von dieser Regel vorliegt, erkennt der Senat nicht, zumal der Antragsteller die bei ihm seit dem 16. Lebensjahr gegebene und seit dem 20. Lebensjahr (etwa Ende 1997) bis zu seiner Inhaftierung im Dezember 1998 durch regelmäßigen Heroingenuss geprägte Drogenproblematik noch nicht durch eine Therapie bewältigt hat und er bereits vor der erwähnten Verurteilung in rascher Folge mehrfach schwerwiegend straffällig geworden und u.a. wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen versuchter Gefangenenbefreiung verurteilt worden war.
  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.10.2000 - 11 S 1206/00
    Denn auch unter Berücksichtigung des besonderen grundrechtlichen Schutzes einer gelebten Vater-Kind-Beziehung gerade in den prägenden frühen Kindheitsjahren (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31.8.1999, NVwZ 2000, 59) dürfte dem Antragsteller und seinem Kind letztlich eine vorübergehende Trennung im überwiegenden öffentlichen Interesse an der Vermeidung erneuter schwerer Straftaten zuzumuten sein (zur Möglichkeit einer Befristung der Wirkungen der Ausweisung vgl. § 8 Abs. 2 Satz 3 AuslG).
  • VGH Hessen, 07.07.2006 - 7 UE 509/06

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

    Insoweit obliegt es ihnen, substantiierte Gesichtspunkte vorzutragen, aus welchen sich ein abweichender Geschehensablauf ergeben kann (Hess. VGH, Beschluss vom 06.01.2003 - 7 TG 2860/02 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.07.2001 - 13 S 2401/99 - InfAuslR 2002, 2 [3]; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.10.2000 - 11 S 1206/00 - InfAuslR 2001, 119).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.2005 - 11 S 2599/04

    Tatbezogene Ausnahmen von der Regelausweisung nur beim Fehlen von spezial- und

    Ein Ausnahmefall liegt ferner vor, wenn der Ausweisung höherrangiges Recht entgegen steht, diese insbesondere nicht mit verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen vereinbar ist (BVerwG, Urteil vom 29.9.1998 - 1 C 8/96 -, NVwZ 1999, 303 und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.10.2000 - 11 S 369/00 -, a.a.O.; Beschluss vom 11.10.2000 - 11 S 1206/00 -, VBlBW 2001, 196 = InfAuslR 2001, 119; Urteil vom 20.2.2001 - 11 S 2836/00 -, VBlBW 2001, 412 = InfAuslR 2001, 209).

    Da der Kläger derzeit immer noch bei den Eltern wohnt, geht der Senat davon aus, dass ihm jedenfalls über die Staatsangehörigkeit hinaus gehende soziale und soziokulturelle Beziehungen zum Staat seiner Staatsangehörigkeit, einschließlich entsprechender Sprachkenntnisse vermittelt worden sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.9.2003 - 11 S 973/03 -, EZAR 037 Nr. 8; Beschl. v. 11.10.2000 - 11 S 1206/00 -, InfAuslR 2001, 196; Beschl. v. 25.9.2002 -11 S 862/02 -, EZAR 032 Nr. 18).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2002 - 11 S 862/02

    Ausweisung eines Ausländers der zweiten Generation - Achtung des Familienlebens

    Es spricht einiges dafür, dass solche über die Familie vermittelte Beziehungen im Regelfall noch vorhanden sind (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 11.10.2000 - 11 S 1206/00 -, InfAuslR 2001, 196f.).

    Sofern sich solche Gesichtspunkte bereits den Akten entnehmen lassen, sind die Ausländerbehörden und im Streitfall auch die Verwaltungsgerichte ebenfalls verpflichtet, den Sachverhalt weiter aufzuklären (Beschluss des Senats vom 11.10.2000 - 11 S 1206/00 -, InfAuslR 2001, 196f.).

    Es spricht jedoch einiges dafür, dass solche über die Familie vermittelte Beziehungen im Regelfall noch vorhanden sind (vgl. Beschluss des Senats vom 11.10.2000 - 11 S 1206/00 -, InfAuslR 2001, 196f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.2001 - 11 S 999/01

    Vollstreckung im Ausland - Aussichtslosigkeit der Zwangsvollstreckung gegen

    Selbst bei Ausländern der zweiten Generation, zu denen der Kläger noch nicht zu rechnen ist, ist regelmäßig anzunehmen, dass sie die Muttersprache ihrer Eltern erlernt haben und zumindest in Grundzügen noch beherrschen (vgl. Senatsbeschl. v. 11.10.2000 - 11 S 1206/00 -, InfAuslR 2001, 119; vgl. auch Sen/Sauer/Halm, Integration oder Abschottung ? Zur Situation türkischer Zuwanderer in Deutschland, ZAR 2001, 214, 217 f.).

    In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 8 EMRK ist dabei neben dem Bemühen um Entlassung aus der Staatsangehörigkeit des Herkunftsstaats vor allem das Fehlen jeglicher Bindungen zum Herkunftsstaat als gewichtiger Grund für die Unverhältnismäßigkeit einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme angesehen worden (vgl. EGMR, Urt. v. 30.11.1999 , InfAuslR 2000, 53; Urt. v. 21.10.1997 , InfAuslR 1998, 1; Urt. v. 26.9.1997 , NVwZ 1998, 164; Urt. v. 26.3.1992 ; vgl. auch Senatsbeschl. v. 11.10.2000, a.a.O.).

  • VG Neustadt, 10.04.2008 - 2 K 1305/07

    Zum Ausweisungsschutz für einen im Bundesgebiet geborenen

    Die deutsche Rechtsprechung berücksichtigt im Rahmen der Prüfung des Artikel 8 Abs. 1 EMRK insbesondere inwieweit der Ausländer unter Berücksichtigung seines Lebensalters und seiner persönlichen Befähigung in die hiesigen Lebensverhältnisse integriert ist, er aufgrund seiner gesamten Entwicklung faktisch zu einem Inländer geworden ist und ihm wegen der Besonderheiten des Falles ein Leben im Staat seiner Staatsangehörigkeit nicht zugemutet werden kann (vgl. OVG RP, Beschluss vom 24.02.2006 - 7 B 10020/06, veröffentlicht in ESOVG-RP m. w. N.; BVerwG, NVwZ 1999, 303; BayVGH, InfAuslR 2001, 123 ff.; VGH BW, InfAuslR 2001, 119 ff.).

    Es ist daher davon auszugehen, dass er als Ausländer der so genannten zweiten Generation noch über hinreichende Kenntnisse der Sprache seines Heimatlandes verfügt oder diese zumindest in Grundzügen noch beherrscht, jedenfalls aber in kurzer Zeit erwerben kann (vgl. OVG RP, Beschluss vom 15.12.2006 - 7 B 11577/06; VGH BW, InfAuslR 2001, 119).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.2005 - 11 S 2885/04

    Klagebefugnis von Familienangehörigen bei Ausweisung des Vaters bei eigener

    Ein Ausnahmefall liegt ferner vor, wenn der Ausweisung auch unter Berücksichtigung des besonderen Ausweisungsschutzes nach § 48 Abs. 1 AuslG höherrangiges Recht entgegen steht, diese insbesondere nicht mit verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen vereinbar ist (BVerwG, Urteil vom 29.9.1998 - 1 C 8/96 - NVwZ 1999, 303; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.10.2000 - 11 S 369/00 -, InfAuslR 2001, 121; Beschluss vom 11.10.2000 - 11 S 1206/00 -, VBlBW 2001, 196; Urteil vom 20.2.2001 - 11 S 2836/000 -, VBlBW 2001, 412 = InfAuslR 2001, 209).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2006 - 11 S 1504/05

    Ausweisung eines in der BRD als Sohn türkischer Eltern geborenem

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  • VG Stuttgart, 26.02.2008 - 6 K 4205/07

    Ausweisung eines ledigen Marokkaners mit langjährigem Aufenthalt in Deutschland

    Sogar bei Ausländern der zweiten Generation ist ein solcher Fall eher außergewöhnlich (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.10.2000 - 11 S 1206/00 -, InfAuslR 2001, 119, 120).

    Im Übrigen ist davon auszugehen, dass sprachliche Hindernisse bei Ausländern nicht vorliegen, wenn sie wie im Falle des Klägers bei ihren Eltern aufwuchsen und dort deren Muttersprache lernten und gesprochen haben (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.10.2000, a.a.O.;Urt. v. 27.01.2004, a.a.O.).

  • VG Freiburg, 18.09.2002 - 1 K 1488/01

    Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit

    Allerdings steht auch in den Fällen des § 47 Abs. 1 AuslG die dort an sich zwingend vorgesehene Rechtsfolge unter dem Vorbehalt, dass sich die Ausweisung nach Maßgabe des Art. 8 Abs. 2 EMRK als verhältnismäßig erweist (vgl. ausführlich VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.02.2001 - 13 S 2501/00 -, AuAS 2001, 112 sowie jüngst Urt. v. 25.07.2001 - 13 S 2401/99 - VBlBW 2002, 78; für die Berücksichtigung bei der Regelausweisung vgl. bereits auch Beschluss des 11.Senats vom 11.10.2000 - 11 S 1206/00 - VBlBW 2001, 196).

    Im Übrigen spricht bei Ausländern der zweiten Generation, solange sie es nicht substanziiert widerlegen, auch sonst eine Vermutung dafür, dass sie die Muttersprache von ihren Eltern gelernt haben und zumindest in Grundzügen noch beherrschen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.10.2000, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2003 - 11 S 973/03

    Ausweisungsschutz bei türkischem Straftäter - assoziationsrechtliche Lage

    Solche Bindungen werden Ausländern der zweiten Generation jedoch im Regelfall über die Familie vermittelt (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.09.2002 - 11 S 862/02 -, VBlBW 2003, 28 = EZAR 032 Nr. 18; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.10.2000 - 11 S 1206/00 -, InfAuslR 2001, 119 = VBlBW 2001, 196).
  • VG Neustadt, 10.02.2006 - 2 L 2237/05

    Keine Aufenthaltserlaubnis für Drogenstraftäter

  • VG Freiburg, 25.10.2001 - 1 K 1016/01
  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2001 - 13 S 2401/99

    Einzelfall unverhältnismäßiger Ausweisung wegen Heroinhandels;

  • VG Freiburg, 31.05.2001 - 1 K 2352/00
  • VG Freiburg, 13.07.2001 - 1 K 2436/00
  • VG Stuttgart, 19.12.2002 - 4 K 4760/02

    Erhöhter Ausweisungsschutz; Strafhaft; Drogentherapie; Arbeitslosigkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2004 - 11 S 1370/04

    Maßstab für die Aufenthaltsunterbrechung oder Kontinuität des Aufenthalts bei

  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.2004 - 11 S 1080/04

    Ausweisung eines sog. faktischen Inländers

  • VG Sigmaringen, 12.03.2004 - 7 K 2007/03

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen auf Grund eines Regelfalls nach dem

  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 11 S 223/02

    Rechtsmittel gegen PKH-Beschluss - Frist - Zulassungsfiktion

  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.2002 - 13 S 442/02

    Aufenthaltsrecht zwecks Aufnahme unselbständiger Erwerbstätigkeit;

  • VG Sigmaringen, 03.12.2004 - 4 K 1943/04

    Ausweisung nach § 47 Abs 1 Nr 1 AuslG 1990 und Mindeststrafhöhe

  • VG Freiburg, 21.11.2003 - 1 K 205/02

    Ausweisung eines drogenabhängigen, türkischen Straftäters

  • VGH Bayern, 19.06.2001 - 10 ZB 01.1187

    Ausländerrecht: Ausweisung wegen unerlaubten Handeltreibens mit

  • VG Freiburg, 26.05.2003 - 1 K 72/03

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Ausweisung wegen zahlreicher Betrugsdelikte nach

  • VG Freiburg, 13.01.2004 - 1 K 1131/03

    Ausweisung wegen Drogenhandels

  • VG Freiburg, 16.01.2002 - 1 K 1600/01

    Ausweisung von straffälligen Türken der zweiten Generation

  • VG Karlsruhe, 15.01.2001 - 11 K 926/01
  • VG Freiburg, 05.12.2001 - 1 K 627/00
  • VG Karlsruhe, 18.07.2001 - 11 K 1293/01

    Sperrwirkung der Ausweisung; Wiederholungsprognose bei Verurteilung wegen

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